BAP, Postfach 61, 3902 Brig-Glis 077/

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2 LEISTUNGSKONZEPT Mandatsführung und Abklärungen im Erwachsenenschutz sowie Beratung von privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (PriMa) DIE BAP Die BAP ist eine neutrale, privat-rechtliche und unabhängige Fachstelle. Sie bietet im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) qualifizierte Mandatsführung und Abklärungen im Erwachsenschutz an. Auf Antrag der Behörde führt die BAP zudem private Mandatsträger in deren Tätigkeit ein und begleitet diese auch längerfristig punktuell. Das Team setzt sich aus professionellen und erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen. Diese verfügen über ein vielfältiges Wissen in der Sozialen Arbeit und sind eng vernetzt mit Fachleuten und Institutionen. DAS TEAM Qualifikationen In der BAP engagieren sich qualifizierte Fachleute aus dem Sozialbereich. Sie verfügen über eine Ausbildung und langjährige Berufserfahrung in der Sozialen Arbeit und im Erwachsenenschutz. Sie werden von Fachpersonen aus dem administrativen Bereich unterstützt. Die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird gefördert. Ebenfalls werden Praktikantinnen und Praktikanten von Fachhochschulen für Soziale Arbeit ausgebildet. Professionelle Haltung Die Philosophie der BAP ist, individuelle und nachhaltige Lösungen für die betroffenen Personen zu finden. Das Ziel ist eine möglichst selbstständige Lebensbewältigung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientieren sich am Anforderungsprofil des Schweizerischen Vereinigung für Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände (SVBB) und am Berufskodex Soziale Arbeit Schweiz. Der Austausch im Team und die Reflexion durch Supervision unterstützen die Arbeitsqualität. Art. 406 nzgb (Auszug aus dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch) Der Beistand oder die Beiständin erfüllt die Aufgaben im Interesse der betroffenen Person, nimmt, soweit tunlich, auf deren Meinung Rücksicht und achtet deren Willen, das Leben entsprechend ihren Fähigkeiten nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten 2

3 DIENSTLEISTUNGEN Allgemeine Einführung Im Januar 2013 ist das revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESG) in Kraft getreten. Dessen Grundhaltung orientiert sich an der Selbstbestimmung und der Eigenständigkeit der betroffenen Personen. Voraussetzung für die Umsetzung des neuen KESG ist die professionelle und fachliche kompetente Abklärung und Mandatsführung. Mandatsführung im Erwachsenenschutz Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über ein grosses Fach- und Methodenwissen und verstehen die BAP als Ergänzung zu bestehenden professionellen Angeboten im Oberwallis. Das vorhandene Netzwerk zu Verwaltungen, Fachstellen und sozialen Institutionen wird für die erfolgreiche Mandatsführung genutzt. Kreative, individuelle und auf die Personen zugeschnittene Lösungen sind oberstes Ziel. Abklärungen im Erwachsenenschutz Die Abklärungen werden von erfahrenen Fachpersonen durchgeführt. Im Auftrag der KESB werden professionelle und umfassende Abklärungen angeboten. Die auftraggebenden Stellen erhalten einen aussagekräftigen Bericht mit Abwägung der Risiko- und Schutzfaktoren sowie Empfehlungen der weiteren Massnahmen. Coaching von privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESG) ermöglicht weiterhin das Führen von Beistandschaften durch private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Um diese Personen in ihre komplexe Tätigkeit einzuführen und längerfristig punktuell zu begleiten, bietet die BAP auf Anfrage der KESB ein gezieltes Coaching an. Bei Bedarf der privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger werden einzelne Aufgaben wie beispielsweise die Rechnungsführung übernommen. 3

4 ANGEBOTE MANDATSFÜHRUNG Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutz Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) führt die BAP Beistandschaften für schutzbedürftige Personen. Auf Grundlage des Auftrags der KESB werden diese Personen in ihren persönlichen, sozialen und finanziellen Belangen beraten und betreut. Diese Aufgabe wird in deren Interesse geführt. Die BAP unterstützt die Klientinnen und Klienten in ihrem Bestreben nach möglichst eigenständiger Lebensführung. Beratung und Begleitung in persönlichen Belangen Vertretung in administrativen Angelegenheiten, zb. bei Beziehungen mit Behörden Einkommens- und/oder Vermögensverwaltung Beratung und Begleitung in Gesundheitsfragen Vertretung in sozialversicherungsrechtlichen Belangen und Klären von Ansprüchen Unterstützung bei der Suche und Gestaltung von Wohn- und Arbeitsverhältnissen Vertretung in Rechtsgeschäften, insbesondere bei Interessenkollisionen oder bei Handlungsunfähigkeit (zum Beispiel Erbteilungen, Liegenschaftsgeschäfte) ANGEBOTE ABKLÄRUNGEN Abklärungen im Kindes- und Erwachsenschutz Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) bietet die BAP professionelle und umfassende Abklärungen an. Die auftragsgebende Behörde erhält einen aussagekräftigen Bericht mit Abwägung der Risiko- und Schutzfaktoren sowie Empfehlungen für weitere Massnahmen. Gespräche mit der betroffenen Person Befragung und Einschätzung des privaten Umfeldes über die Situation der abzuklärenden Person Befragung und Einschätzung des beruflichen Umfeldes über die Situation der abzuklärenden Person Bei Bedarf und in Absprache mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Durchführung von Interventionen Bei Bedarf fachlicher Austausch mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Bericht über die Abwägung der Risiko- und Schutzfaktoren Empfehlungen für weitere Massnahmen ANGEBOTE PRIMA Begleitung von privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern (PriMa) Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) begleitet und unterstützt die BAP private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Die privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger werden in die neue Gesetzgebung und in die damit spezifisch verbundenen vielfältigen Aufgaben eingeführt. Um diese Personen auch längerfristig in ihrer komplexen Tätigkeit punktuell zu begleiten, besteht auf Anfrage das Angebot eines gezielten Coachings. Bei Bedarf der privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger übernimmt die BAP einzelne Aufgaben wie zum Beispiel die Rechnungsführung. Einführung in das Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (KESG) Begleitung in den Auftrag der KESB und in das spezifische Mandat Regelmässiger persönlicher Austausch und Begleitung Telefonische und schriftliche Erreichbarkeit bei Unklarheiten (während den Bürozeiten) Unterstützung bei der Rechnungsführung Übernahme der Rechnungsführung Unterstützung bei der Berichterstattung Regelmässige Informationsaustausch mit anderen privaten Mandatsträger und Mandatsträgerinnen 4

5 TARIFE Produkt Mandatsführung Abklärungen inklusive Berichterstattung Beratung/Begleitung PriMa s Administrative Aufgaben Rechnungsführung Korrespondenz Verschiedene administrative Arbeiten KONTAKT BAP, Postfach 61, 3902 Brig-Glis 077/ info@bap-vs.ch 5 Tarif

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