Mitarbeiterumfrage: Betriebliche Vorsorge. Mustermann AG. Auswertung vom 20. September 2015 LOGO. Vorsorgen für das Alter. Berufsunfähigkeit absichern



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Transkript:

Mitarbeiterumfrage: Betriebliche Vorsorge Vorsorgen für das Alter Berufsunfähigkeit absichern Familie absichern bei Tod Gesundheitsvorsorge Pflegefall absichern Unfall absichern Lebensarbeitszeit Auswertung vom 20. September 2015 An der Umfrage haben 34 Personen erfolgreich teilgenommen.

Inhalt Ergebnisse der Umfrage........................ 3 Ratgeber.................................. 6 Berufsunfähigkeit Risiko Versorgungslücke................ 6 Betriebliche Altersvorsorge........................... 7 Infoblätter................................. 8 Infoblatt Berufsunfähigkeitsversicherung.................. 8 Seite 2 von 9

Ergebnisse der Umfrage 1. Sind Sie eine Frau oder ein Mann? Ich bin ein Mann 64,7% Ich bin eine Frau 32,4% 2. Wie alt sind Sie? Ich bin über 50 Jahre alt 47,1% Ich bin zwischen 30-40 Jahre alt 20,6% Ich bin unter 30 Jahre alt 17,6% Ich bin zwischen 40-50 Jahre alt 5,9% 3. Welche zusätzlichen Leistungen zur Gesundheitsvorsorge sind für Sie wichtig? Allgemeine Vorsorge 61,8% Schutzimpfungen 23,5% Krebsfrüherkennung 20,6% Seite 3 von 9

4. Welche zusätzlichen Zahn-Leistungen sind für Sie wichtig? Zahnersatz 61,8% Zahnbehandlung 32,4% Zahnprophylaxe/Reinigung 20,6% 5. Welche zusätzlichen Heil-Leistungen sind für Sie wichtig? Heilmittel 52,9% Heil- und Hilfsmittel 20,6% Heilpraktiker Behandlung 11,8% 6. Wie wichtig ist für Sie ein Berufsunfähigkeitsschutz (BU)? Berufsunfähigkeit 20,6% Weniger als 50% Ihrer Mitarbeiter halten das Thema Berufsunfähigkeit für wichtig. Empfehlung: Damit Ihre Mitarbeiter ein klares Bild über die staatliche Versorgungssituation erhalten und sie somit den Wert einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung schätzen lernen, bietet die Firma XXX eine Aufklärungskampagne zum Thema Erwerbsminderung an. Seite 4 von 9

7. Wie wichtig ist für Sie eine zusätzliche Altersvorsorge? Altersvorsorge 23,5% Weniger als 50% Ihrer Mitarbeiter halten das Thema Altersvorsorge für wichtig. Empfehlung: Damit Ihre Mitarbeiter ein klares Bild über die staatliche Versorgungssituation erhalten und sie somit den Wert einer betrieblichen Altersvorsorgeversicherung schätzen lernen, bietet die Firma XXX eine Aufklärungskampagne zum Thema Altersvorsorge an. 8. Wie bewerten Sie insgesamt dieses Angebot zur betrieblichen Vorsorge? Ich begrüße dieses Angebot und finde das zusätzliche Engagement der Firma klasse. Ich halte dieses Angebot für obsolet und messe ihm nur eine geringe Bedeutung bei. 85,3% 11,8% Kommentare: Endlich wird etwas bewegt! Prima! Weiter so! Endlich rühren sich die! Ich bin angenehm überrascht!! tttttttttt Finde ich super. Endlich mal eine gute Idee. Günter Test Umfrage alles ok alles verstanden. alles klar Termin bei Herrn Hain auch Nico Janthor staunt. Mach hinne, alles gut. Beste Grüße von der Personal Danke - gute Idee! Seite 5 von 9

Ratgeber Berufsunfähigkeit Risiko Versorgungslücke Betriebliche Vorsorgemodelle bieten Mehrwerte Die Berufsunfähigkeit hat viele Ursachen und kann jeden treffen. Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfaḧig. Arbeitgeber können Ihre Mitarbeiter bei der Berufsunfähigkeitsvorsorge mit attraktiven Angeboten unterstützen. Risiko Versorgungslücke Ohne Absicherung hat eine Berufsunfa higkeit oft existenzielle Auswirkungen! Es besteht zwar der Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Doch diese betra gt bestenfalls nur ein Drittel des letzten Gehalts. Betriebliche Vorsorgemodelle schließen die Versorgungslücke und sind ha ufig wesentlich gu nstiger als private Berufsunfähigkeitsversicherungen. Betriebliche Vorsorgemodelle Gruppenversicherung mit Arbeitgeber-Zuschuss Arbeitgeber finanzierte Gruppenversicherung Matching Modell 50% Arbeitgeber und 50% Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) Passgenaue Lösung Die Firma XXX bietet Ihnen passgenaue und attraktive Gruppenverträge an, die speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Belegschaft ausgerichtet sind. Dies senkt den Vorsorgebeitrag oder erhöht die Rentenleistung. Seite 6 von 9

Betriebliche Altersvorsorge Die deutlich höhere Lebenserwartung der Bundesbürger ist der Hauptgrund, dass Kürzungen in der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehr als notwendig sind und demzufolge für viele Bürger kein gewohnter Lebensstandard mit der Altersrente mehr möglich ist. Rentenverluste per Gesetz Das Verhältnis zwischen Nettoarbeitseinkommen und Rentenhöhe wird sich künftig weiter spreizen. Durch die Rentenreform 2001 (Altersvermögensgesetz) wird das Rentenniveau bei der Durchschnittrente bis 2030 auf ca. 43 Prozent sinken. Mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz wird das Tor für weitere Absenkungen des Rentenniveaus weit geöffnet. Künftig richten sich Rentenanpassungen nach dem Verhältnis der Beitragszahler zu den Rentnern: sinkt die Zahl der Beitragzahler, sinkt auch die Beitragsanpassung und umgekehrt. Das Alterseinkünftegesetz hat die nachgelagerte Besteuerung eingeführt, die schrittweise von der Steuerbefreiung der Beitragszahlungen zur Steuerpflicht aller Rentenleistungen führt. Im Resultat werden die Nettorenten weiter abgesenkt. Mit diesem Gesetz von 2007 werden die Regelaltersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2012 schrittweise vom 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Betriebliche Altersvorsorge Zur Sicherung des im Arbeitslebens erworbenen Lebensstandards - und häufig auch zur Vermeidung von Altersarmut - bedarf sie jedoch einer zielgerichteten und systematischen Ergänzung durch betriebliche Altersvorsorge. Seite 7 von 9

BERUFSUNFÄHIGKEIT Die Highlights unserer Berufsunfähigkeits versicherungen Berufsunfähigkeitsversicherung SecurAL (BV10) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BZ10/ BZ11/ BZ20/ BZ21/ BZ30) Flexible Tarifgestaltung Unterschiedliche Versicherungs-, Leistungs- und Beitrags - zahlungsdauer möglich Karenzzeit von 3 bis 36 Monaten möglich Garantierte Rentensteigerung in Höhe von 1% bis 3 % möglich BU-Schutz in vielen Berufen bis 67 möglich Vereinbarung einer Dynamik möglich Die Dynamik kann jederzeit ausgesetzt werden das Dynamikrecht erlischt auch nach mehrmaligem Widerspruch nicht. Auf Wunsch beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung während der Berufsunfähigkeit bis zu einer Höhe von 10 % (max. doppelt so hoch wie die Dynamik ohne Eintritt der Berufsunfähigkeit) Überschüsse zur sofortigen Beitragsreduzierung oder Anlage in Investmentfonds Risikogerechter Beitrag durch Einteilung in sieben Berufs gruppen Kundenfreundliche Bedingungen Verzicht auf abstrakte Verweisung in allen Tarifen und Berufsgruppen Präzise Definition, unter welchen Bedingungen Berufsunfähigkeit vorliegt und was unter dem Begriff»zumutbar«im Rahmen der konkreten Verweisung und der Umorganisation zu verstehen ist. Es ist nicht zumutbar, dass die Tätigkeit zu Lasten der Gesundheit geht oder dass das jährliche Bruttoeinkommen bzw. bei Selbständigen der zu versteuernde Gewinn 20 % oder mehr unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf liegt. Voller Versicherungsschutz auch bei altersentsprechendem Kräfteverfall Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Kündigungs- und Vertragsanpassungsmöglichkeit des 19 VVG bei nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer Beitragserhöhung oder Leistungsherabsetzung des 163 VVG Keine Beitragserhöhung auch wenn sich das persönliche Risiko erhöht (z. B. bei Berufswechsel) Keine vorvertragliche Anzeigepflicht zwischen Antragstellung bzw. Angebotsanforderung und Versicherungsbeginn Anspruch auf die erreichte Berufsunfähigkeitsrente (z. B. durch garantierte Rentensteigerung) bleibt nach einer Reaktivierung erhalten bei ursprünglichem Beitrag. Weltweiter Versicherungsschutz Infektionsklausel für Human- und Zahnmediziner (auch für Studenten dieser Fachrichtungen) Kein Leistungsausschluss bei Kriegsereignissen außerhalb Deutschlands, sofern der Versicherte nicht aktiv beteiligt war, oder bei Einsätzen außerhalb der territorialen Grenzen der NATO-Mitgliedstaaten mit Mandat der NATO, UNO, EU und OSZE zu humanitären Hilfeleistungen oder friedens sichernden Maßnahmen Kein Leistungsausschluss bei Verkehrsdelikten Berufsunfähigkeitsschutz auch für Hausfrauen, Schüler (ab 10 Jahren), Studenten und Auszubildende

Voller Versicherungsschutz für die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit auch bei vorübergehender Unterbrechung der Berufstätigkeit (z. B. wegen Mutterschutz oder Elternzeit) oder endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Risikoprüfung (z. B. bei Beginn eines Studiums, Heirat oder Geburt eines Kindes sowie 11 weiteren Ereignissen) Ausbaugarantie ohne Ereignis in den ersten 5 Jahren bis Alter 35 ohne erneute Risikoprüfung Stundung oder Teilstundung der Beiträge für maximal 24 Monate zinslos bei Arbeitslosigkeit, Eltern zeit, Erwerbsminderung und Pflegebedürftigkeit. Kundenfreundliche Rückzahlungsmöglichkeiten. Möglichkeit zur Wiederherstellung des Versicherungsschutzes aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung innerhalb von 6 Monaten nach einer Beitragsfreistellung der Hauptversicherung durch den Versicherungsnehmer ohne erneute Risikoprüfung Wiedereingliederungshilfe für Berufsunfähige in Höhe von sechs Monatsrenten bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit (nicht für BZ20 und BZ21) Umorganisationshilfe für Selbständige in Höhe von sechs Monatsrenten bei Umorganisation des Betriebs durch den Versicherten (nicht für BZ20 und BZ21) Professionelle Leistungsabwicklung Übernahme der üblichen Reise- und Unterbringungskosten, wenn für eine erforderliche ärztliche Untersuchung eine Anreise aus dem Ausland erfolgen soll Keine Meldefrist bei Berufsunfähigkeit Auch rückwirkende Leistung Unterstützung im Leistungsfall bei der Darlegung der Leistungsvoraussetzungen sowie Hilfe stellung für eine berufliche Re - integration Freie Arztwahl Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist keine Voraussetzung für die Zahlung von Berufsunfähigkeitsleistungen. Ausnahme: Der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) sowie Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf Besserung des Gesundheits zustands bieten. Berücksichtigung eines zuvor ausgeübten Berufs nur innerhalb von 12 Monaten nach einem Berufs wechsel zur Abwehr von Missbrauchsfällen; d. h. nur falls die für die Berufsunfähigkeit ursächliche Gesundheitsstörung bereits beim Berufswechsel bekannt war. Der frühere Beruf wird nicht berücksichtigt, wenn der Berufswechsel auf ärztliches Anraten oder wegen unfreiwilligem Wegfall der früheren Tätigkeit erfolgte. Prognose»voraussichtlich 6 Monate berufsunfähig«reicht Für die Dauer der Leistungsprüfung zinslose Stundung oder Rück erstattung dieser Beiträge im Leistungsfall mit 5 % Zins Prüfung Unterlagen innerhalb von 10 Arbeitstagen Schadenersatz bei Fristüberschreitung Keine zeitlich begrenzten Anerkenntnisse der Leistungspflicht Keine Meldepflicht bei Minderung der Berufsunfähigkeit sowie bei Wiederaufnahme einer beruf lichen Tätigkeit pav 400.10 05.2013 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. Alte Leipziger-Platz 1 61440 Oberursel leben@alte-leipziger.de www.alte-leipziger.de