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AGENT RED MEDIA Lindenweg 3, Markstein, 9560 Feldkirchen i. Kärnten Österreich +43 (0) 680 221 4040 office@agent-red.at www. agent-red.at FN 376835W UID ATU 67067988 Allgemeine Geschäftsbedingungen der AGENT RED MEDIA e.u. Inhaberin: Bettina Bodner 1. Geltung, Vertragsabschluss 1.1. Die Agentur agent red media, (im Folgenden Agentur ) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden. 1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht. 1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. 1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.6. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. 2. Konzept- und Ideenschutz Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung: Bettina Bodner, Lindenweg 3, 9560 Feldkirchen i. Kärnten, Österreich, +43 (0) 680 221 4040, office@agent-red.at, www.agent-red.at

2.1. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis ( Pitching-Vertrag ). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 2.2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. 2.3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. 2.4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. 2.5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. 2.6. Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. 2.7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde. 2.8. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein. 3 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll ( Angebotsunterlagen ). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 3.2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von

ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. 3.3. Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. 4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/ oder derartige Leistungen zu substituieren ( Fremdleistung ). 4.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 4.3. Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. 4.4. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund. 5. Termine 5.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen. 5.2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.b.

Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 5.3. Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 6. Vorzeitige Auflösung 6.1. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.b. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet; 6.2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt. 7. Honorar 7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Die Agentur ist berechtig Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. 7.2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheberund kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. Falls für Leistungen eine Werbeabgabe zu bezahlen ist, so wird diese in gesetzlicher Höhe vor Berechnung der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (5% mit Stand 1.1.2013) hinzugefügt. 7.3. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. 7.4. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten

die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. 7.5. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des 1168 ABGB wird ausgeschlossen. 7.6. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. 8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt 8.1. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur. 8.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. 8.4. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. 8.5. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). 8.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. 9. Eigentumsrecht und Urheberrecht 9.1. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.b. Anregungen, Ideen, Skizzen,

Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, elektronische Daten), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. 9.2. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. 9.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. 9.4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. 9.5. Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen. 9.6. Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. 9.7. Verlangt der Kunde offene Daten wird ein Aufschlag von 100% auf das veranschlagte Honorar für Grafik und Reinzeichnung verrechnet. 10. Kennzeichnung 10.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 10.2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). 11. Gewährleistung 11.1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leis-

tung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. 11.2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. 11.3. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. 11.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des 924 ABGB wird ausgeschlossen. 12. Haftung und Produkthaftung 12.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ( Leute ) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Leute. 12.2. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.b. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. 12.3. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

13. Digitale Dienstleistungen 13.1. Social Media Kanäle Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z.b. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von Social Media Kanälen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist. 13.2. Individual-Software Bei individuell erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Analyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausgeführten Programmcode und eine Beschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei der Agentur. Diese übernimmt bei ausreichender Schulung des Anwenders Gewähr für die Richtigkeit der in der Dokumentation, Pflichtenheft, Programmbeschreibung, etc. beschriebenen Programmfunktion zur Zeit der Lieferung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Die Agentur übernimmt keine Garantie für einen störungs- und fehlerfreien Betrieb der Hardware. Sollten nachweislich Programmfehler auftreten, so wird die Agentur in angemessener Frist die Fehler beheben. Die Agentur ist von jeder Verpflichtung befreit, wenn an den Programmen oder Datenstrukturen ohne Zustimmung der Agentur irgendwelche Änderungen durchgeführt werden oder eine nicht zuletzt gültige Programmversion Verwendung findet. 13.3. Lizenzierte Software Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten, bestätigt der Vertragspartner die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software-Lizenzbestimmungen. Für die Funktionalität und Fehlerfreiheit der Software von Drittunternehmen leistet die Agentur nur in jenem Ausmaß Gewähr, wie vom Drittunternehmen gegenüber der Agentur Gewährleistung übernommen wird. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen. 13.4. Suchmaschinen-Eintragung Die Agentur meldet im Rahmen der Leistungserbringung Internetseiten bei allen dem Auftrag entsprechen-

den Suchdiensten an. Die Suchdienste garantieren nicht, dass die angemeldeten Internetseiten auch in der angestrebten Form aufgenommen und gelistet werden. Die Agentur erteilt daher keine Garantie auf Erfolg, Listung oder (gleich bleibende) Position in Suchmaschinen und übernimmt auch keine Haftung oder Garantie bei eventuellen Sanktionen durch Suchmaschinen, wie Sperrung, Nicht-Aufnahme oder Nicht-Ranking einer Internetseite. 13.5. Google AdWords Die Agentur vermittelt an Werbekunden bezahlte Suchmaschinen-Einträge (Werbeflächen), sogenannte Sponsored-Links im Rahmen des AdWords -Programms auf den Ergebnisseiten des Suchmaschinenbetreibers Google. Die bezahlten Suchmaschinen-Einträge werden von der Agentur auf eigene Rechnung aber im Namen des Werbekunden durchgeführt. Die Abrechnung seitens Google für die bezahlten Suchmaschinen-Einträge erfolgt auf Klick-Basis. Soweit nicht anders vereinbart, ist das monatliche Budget im Vorhinein (spätestens zu jedem Monatsersten) auf das Konto der Agentur einzuzahlen, um die bezahlten Suchmaschinen-Einträge zu starten bzw. fortzusetzen. Zahlungsverzüge berechtigen die Agentur, die bezahlten Suchmaschinen-Einträge unverzüglich einzustellen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Website zu der der Link führt. Die Agentur und der Anbieter der Werbeflächen behalten sich das Recht vor, Anzeigentexte, Keywords oder Links von einem bestimmten Keyword ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen oder abzuändern. 14. Datenschutz Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden. 15. Anzuwendendes Recht Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand 16.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

16.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Erweiterte AGB für Unternehmen der Agentur die auf eigene Rechnung geführt werden AGENT RED MEDIA e.u. - Inhaberin: Bettina Bodner 1. Geltung, Vertragsabschluss 1.1. Die Agentur agent red media, (im Folgenden Agentur ) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden. 1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht. 1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. 1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.6. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. 1.7. Diese ergänzenden AGBs schaden den allgemeinen AGBs nicht und verletzten auch in keinem Fall deren Gültigkeit. 2. Versandhandel 2.1. Kauf auf Probe Sie kaufen auf Probe. Was Ihnen nicht gefällt, schicken Sie einfach innerhalb von 14 Tagen zusammen mit dem Lieferschein per beigelegten Retourschein mittels GLS zurück. Ausnahmen siehe Punkt 2.2. 2.2. Ihr Rückgaberecht

Bei allen Artikeln, ist eine Rückgabe innerhalb von 14 Tagen möglich. Nach Ablauf der Frist wird der Kauf wirksam (natürlich dürfen Sie die Artikel nicht benutzen oder tragen). Ausgeschlossen sind Artikel, die nach speziellen Kundenwünschen bestellt, angefertigt oder montiert wurden (z.b. Maßanfertigung, Meterware, Sonderbestellung, etc.) aber auch Zeitschriften. Bitte teilen Sie uns auch alle benötigten Infos für eine Rücküberweisung mit. Für schuldhafte Versäumnis des Anspruchsberechtigten ist die Agentur nicht haftbar. Sämtliche Zahlungen werden unverzinst zurückgezahlt. Der Verbraucher im Sinne des 1 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), somit eine Person für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, kann von einer im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung der Waren mit dem Tag ihres Einganges beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Für den Fall, dass der Unternehmer seinen Informationspflichten nach dem KSchG nicht nachkommt, verlängert sich die Rücktrittsfrist auf drei Monate ab den in 1.3 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten jedoch verspätet innerhalb dieses Zeitraums nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die siebentägige Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts zu laufen. Der Rücktritt ist schriftlich (Brief, E-Mail) zu richten an: agent red media e.u. Lindenweg 3 9560 Feldkirchen E-Mail: office@agent-red.at Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. 2.3. Rücktrittsfolgen und Kostentragung Mach der Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht gebrauch, sind die bereits empfangenen Leistungen Zug um Zug zurückzustellen. Der Unternehmer hat die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen. Der Verbraucher hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen, wobei die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen ist.

Der Verbraucher hat nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu bezahlen. Erfolgt diese mit dem beiligenden GLS-Rücksendeschein so entfallen die Kosten. Lag keiner bei, so hat der Käufer im Eigeninteresse die günstigste Variante zu wählen, da diese Kosten nicht erstattet werden. 2.4. Verfügbarkeitsvorbehalt Ein Beschaffungsrisiko wird von uns nicht übernommen, auch nicht bei einem Kaufvertrag über eine Gattungsware. Wir sind nur zur Lieferung aus unserem Warenvorrat und der von uns bei unseren Lieferanten bestellten Warenlieferung verpflichtet. Die Verpflichtung unsererseits zur Lieferung entfällt, wenn wir trotz ordnungsgemäßem kongruenten Deckungsgeschäft selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert werden sowie die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben, wir Sie hierüber unverzüglich informiert haben und wir nicht ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir eine eventuelle Vorauszahlung unverzüglich erstatten. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei die Lieferung beeinträchtigenden Umständen durch höhere Gewalt. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir Ihnen unverzüglich mitteilen. Dauert das Leistungshindernis in den vorgenannten Fällen über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten an, so sind Sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht. 2.5. Lieferservice Um eine schnellstmögliche Bestellabwicklung gewährleisten zu können, erfolgt die Lieferung mittels GLS. Wir berechnen für jede Bestellung eine einmalige Versandkostenpauschale von 7 innerhalb Österreichs und 8,-- außerhalb Österreichs. Bei einer Bestellung über 50,-- in Österreich übernehmen wir für Sie die Versandkosten. Sollten Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so wird eventuell (im Falle einer Beschädigung oder Nutzung der übersandten Ware) ein Nutzungsentgelt in Rechnung gestellt. Wir liefern prinzipiell nur gegen Vorkasse und nicht auf Rechnung. Die Ware wird erst nach Zahlungseingang versandt. Bei allen anderen Liefer- und Versandformen - die Sie mit uns abseits unserer normalen Versandbedingungen vereinbaren - behalten wir uns vor, zusätzlich entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch unbeschadet bei einem Rücktritt. Unvollständige Lieferungen oder Beschädigungen auf dem Transportweg, sowie Schäden trotz ordnungsgemäßer Verpackung hat der Kunde innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Postamt bzw. Zustellunternehmen zu beanstanden. Die Vorlage der erstellten Niederschrift ist Voraussetzung für die Ersatzlieferung. 2.6. Zahlungen Nachdem wir grundsätzlich nur gegen Vorkasse versenden kommt dieser Punkt eigentlich nicht zum Tragen. Sollte im Einzelfall auf Grund besonderer Vereinbarungen etwas anderes zum Tragen kommen so gilt folgendes als vereinbart:

Bei ausbleibenden Zahlungen haben wir das Recht, die aushaftenden Zahlungen nach Androhung des Terminverlustes und Setzung einer Nachfrist gemäss 13 des Konsumrechtsschutz-Gesetzes zur Gänze einzufordern. Weiter erteilen Sie uns automatisch die Berechtigung nach Eintritt des Terminverlustes ein Inkassobüro mit der Einbringung einer offenen Forderung zu betrauen. Eventuelle Einwände gegen die Übergabe unserer Forderungen an ein Inkassobüro sind von Ihnen innerhalb von 2 Wochen nach Ermahnung oder Mitteilung über die Übergabe an uns zu richten. Ansonsten gilt unsererseits die Annahme, dass die Mahnung bzw. die Übergabe an das Inkassobüro von Ihnen vollinhaltlich anerkannt worden ist. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und Mehrspesen zu beanspruchen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichten Sie sich zum Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen, die uns durch die zweckentsprechende Verfolgung unserer Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis entstehen. Zu diesen Kosten und Aufwendungen zählen unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht auch alle außergerichtlichen Kosten, die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines konzessionierten Inkassounternehmens nach Maßgabe der Gesetze über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen und die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwalts. Jede Änderung Ihrer Adresse ist uns sofort mitzuteilen. Sie nehmen zur Kenntnis, dass alle Waren bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma agent red media e.u. bleiben. Zum Zwecke der Einbringung der offenen Forderungen erteilen Sie im Falle eines Zahlungsverzuges ausdrücklich Ihre Zustimmung zur Übermittlung und Bekanntgabe Ihrer Daten (Name einschließlich früherer Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, offener Saldo, Mahndaten) an eine mit dem Inkasso betraute Institution. Diese Zustimmung ist jederzeit widerruflich und bewirkt die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten. Ihre Angaben werden automationsunterstützt verarbeitet und entsprechend den Vorschrifts- und Durchführungsbestimmungen des Datenschutzgesetzes behandelt. Durch Ihre Unterschrift auf dem Bestellschein erklären Sie sich mit den Verkaufsbedingungen einverstanden. Sollten Artikel Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so reklamieren Sie bitte sichtbare Fehler - auch Transportschäden - sofort. Insbesondere Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen. Während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach Lieferung haben Sie zunächst das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Wenn es notwendig sein sollte, tauschen wir den Artikel ganz oder teilweise um. Wird ein Fehler innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so haben Sie nach Ihrer Wahl auch Anspruch auf Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufes) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Wir haften nicht für versehentlich falsche Preisauszeichnungen oder Produktbeschreibungen. 2.7. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der agent red media e.u. Die Abgabe von Artikeln erfolgt in handelsüblichen Mengen. 2.8. Gläubigerschutz Sie stimmen zu, dass wir bei Lieferung auf offene Rechnung (Teilzahlung und Zahlung per Erlagschein) berechtigt sind, Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift an den Kreditschutzverband von 1870 und an Deltavista zu übermitteln, um Informationen über die Bonität einzuholen. Zum Zwecke der Kreditprüfung pflegen wir einen Datenaustausch mit anderen Konzernversandhandelsunternehmen. Im Falle eines Zahlungsverzuges übermitteln wir Namen, Geburtsdatum, Anschrift und den offenen Saldo an den Kreditschutzverband von 1870 sowie dem KSV und/oder allfälligen anderen Instituten.

3. Preis 3.1 Alle Preisangaben auf unseren Seiten für Konsumenten (www.your-dog.at; www.morrisandjake.com, etc.) sind Endpreise inkl. USt in EURO. Es gelten die am Tag der Bestellung aktuellen Preise. Sollte sich der Umsatzsteuersatz ändern, erfolgt auch eine entsprechende Preisänderung. Die auf der Homepage angegebenen Preise gelten nur für Bestellungen im ecommerce. Aus systemtechnischen Gründen ist es möglich, dass die in Produktflyern angezeigten Preise von jenen Preisen, die im Warenkorb angezeigt werden, abweichen. Den verbindlichen Preis zeigt der Warenkorb. Sollten wider Erwarten im Warenkorb Preise fehlerhaft oder unvollständig dargestellt sein, behält sich die agent red media das Recht zur Korrektur vor. 3.2 Bei Preisänderungen im Büchermarkt ist die Agentur aufgrund der Preisbindung zur Weitergabe von Preisänderungen gesetzlich verpflichtet. Sollte sich der Umsatzsteuersatz ändern, erfolgt auch eine entsprechende Preisänderung. 3.3 Sollten wider Erwarten Preisangaben fehlerhaft sein, behält sich die Agentur ein Recht zur Korrektur vor. Der Kunde kann in diesem Fall den Auftrag mit dem gültigen Preis nochmals ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Zahlung des vorgeschriebenen Preises bestätigten. Andernfalls ist die Agentur zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte bereits eine Vertragsannahme erfolgt sein. Ausgeschlossen sind in diesem Fall Schadenersatzansprüche, wobei davon Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie Personenschäden ausgenommen sind. 4. Gewährleistung 4.1 Die Agentur gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern, sowie, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe die zugesicherten Eigenschaften aufweist. 4.2 Ergänzend hat der Kunde potentielle Ansprüche aus Garantieerklärungen der Hersteller vieler Produkte, die den Waren beigefügt werden. Diese Ansprüche sind ausschließlich nur gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Die Agentur ist für die Ansprüche aus Garantieerklärungen der Hersteller nicht zuständig. Der Kunde hat sich diesbezüglich direkt an den Hersteller zu wenden. 4.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Übergabe unter Vorlage der Originalkaufrechnung. 4.4 Die Agentur hat zunächst das Recht, entweder die mangelhafte Ware zu reparieren oder eine Ersatzleistung vorzunehmen. Mit der Ersatzleistung kausal verbundene Zusatzkosten für den fachkundigen Aus-/ Einbau der Ware sind bei einem Kaufpreis der Ware unter 500,00 mit 20 % und über 500,00 mit 15% des Kaufpreises der mangelhaften Ware beschränkt. Gelingt die Reparatur nicht oder erfolgt keine befriedigende Ersatzlieferung, ist der Kunde berechtigt, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist. 4.5 Eigenschaften gelten als zugesichert, wenn diese entweder im Katalog oder auf der Homepage als solche gekennzeichnet sind. 4.6 Die Agentur übernimmt eine Gewährleistung bezogen auf die einzelnen bestellten Waren, nicht aber für Sachgesamtheiten, es sei denn, es wird diese ausdrücklich mit dem Kunden so vereinbart.

4.7 Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind. 4.8 Die Annahme der reklamierten Ware durch die Agentur stellt kein Anerkenntnis eines Gewährleistungsanspruches dar. 5. Druck-/Satzfehler Sollte die agent red media e.u. nachträglich feststellen, dass die Produktangaben fehlerhaft waren, kann der Kunde den Auftrag unter den gültigen Konditionen nochmals ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Zahlung des vorgeschriebenen Preises bestätigen. Andernfalls ist die agent red media e.u. zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte bereits eine Vertragsannahme erfolgt sein. Ausgeschlossen sind in diesem Fall Schadenersatzansprüche, wobei davon Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie Personenschäden ausgenommen sind. 6. Haftung 6.1 Die Agentur haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Mittelbare Schäden (Drittschäden), sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche, sowie Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden (wie etwa Fahrtkosten, Zeitersatz, etc.), sind mit Ausnahme von Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, sowie in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. 6.2 Bei Übernahme von Waren auf denen Datenbestände gespeichert sind, geht die Agentur davon aus, dass die Datenbestände vom Kunden gespeichert wurden. Die Agentur übernimmt mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Personenschäden, keine Haftung für den Verlust von Datenbeständen, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. 6.3 Der Umfang einer Haftung von der Agentur nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 6.4 Diese Regelung gibt den vollständigen Haftungsumfang von der Agentur, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung mit Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, sowie bei Personenschäden, ist ausgeschlossen. 7. Datenänderung Der Kunde hat der Agentur Änderungen seiner Liefer-/Rechnungs-/Kontaktadresse, sowie seiner personenbezogenen Daten (beispielsweise bei Namensänderung), die er der Agentur im Zuge seiner Bestellung angegeben hat, unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung vom Kunden unterlassen, so gelten ihm Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an seine zuletzt bekannt gegebene Adresse/Daten versendet wurden. Kommt es durch Nichtmeldung einer Änderung zu Zusatzkosten, sind diese vom Kunden zu tragen.

8. Rechtswahl Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Agentur und dem Kunden findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist ausschließlich Deutsch. 9. Verschiedenes 9.1 Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der Aufrechnungsverzicht gilt jedoch nicht für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit der Agentur sowie für Geldforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung der Agentur stehen, gerichtlich festgestellt wurden oder von der Agentur anerkannt wurden. In diesen Fällen besteht für den Kunden die Möglichkeit der Aufrechnung. 9.2 Erfüllungsort ist sowohl für die von der Agentur zu erbringende Leistung wie auch die Gegenleistung durch den Kunden der Unternehmenssitz der Agentur. 9.3 Der Kunde hat die Agentur von einer Zession schriftlich zu verständigen. Jede Leistung an den Kunden erfolgt bis zur schriftlichen Verständigung der Agentur mit schuldbefreiender Wirkung. 9.4 Die Agentur behält sich vor, eingehende Bestellungen aus wirtschaftlichen Gründen, auch ohne Begründung, abzulehnen. 9.4 Die Agentur behält sich vor, die versprochene Leistung zu erbringen. 9.5 Die Agentur behält sich vor, die versprochene Leistung im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen. 9.6 Bei Nichtverfügbarkeit der Ware werden unverzüglich bereits geleistete Zahlungen an Sie erstattet. 10. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wir sind berechtigt, diese AGB - soweit sie in das Vertragsverhältnis mit dem Kunden eingeführt sind - einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Anpassung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten Regelungen informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht. 11. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine nichtvorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.