Die Schülerbeförderung ist in 69 Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG) und 33 Privatschulgesetz

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Transkript:

Fragen und Antworten rund um den Schülerverkehr Landau Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es? Die Schülerbeförderung ist in 69 Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG) und 33 Privatschulgesetz (PrivSchG) geregelt. Wer ist für den Schülerverkehr zuständig? In Rheinland-Pfalz obliegt die Schülerbeförderung den Kreisen und den kreisfreien Städten. Beim Besuch einer Schule in Rheinland-Pfalz ist immer der Kreis / die kreisfreie Stadt zuständig, in deren Bereich die Schule liegt. Welcher Beförderungsanspruch spruch besteht? Den Schüler/innen können bestimmte Fahr- und Wartezeiten zugemutet werden. Die Wartezeit ist die Zeitspanne zwischen Ankunft des Verkehrsmittels am Schulstandort und dem Unterrichtsbeginn bzw. zwischen Unterrichtsende und der Abfahrt des Verkehrsmittels. Die Wartezeiten betragen für Grundschüler/innen bis zu 30 Min. Fahrzeit und in der Regel bis zu 15 Minuten Wartezeit. Für Schüler/innen der weiterführenden Schulen gelten bis zu 60 Min. Fahrzeit und in der Regel bis zu 30 Minuten Wartezeit jeweils vor und nach dem Unterrichtsbeginn/-ende. Welche Entfernung zwischen Bushaltestelle und Schule kann meinem Kind zu Fuß zugemutet werden? Schüler/innen im Grundschulalter wird durch das Gesetz ein Schulweg zur nächstgelegenen Haltestelle bis zu 1 km bzw. zur Schule bis zu 2 km zugemutet. Für Schüler und Schülerinnen von weiterführenden Schulen betragen die Entfernungen 2 km, bzw. 4 km. Zur Berechnung wird die Entfernung zu Hause vom Wohngrundstück bis zur Haltestelle und am Schulstandort von der Haltestelle bis zum Schulgrundstück addiert. Es ist jeweils der verkehrsübliche Fußweg zugrunde zu legen. Warum erfolgt die Schülerbeförderung im Linienverkehr? Das SchulG gibt vor, dass die Beförderung der Schüler/ innen vorrangig im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erfolgen soll. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollen Schulbusse (Vertragsbusse im sog. freigestellten Schulbusverkehr ) eingesetzt werden. Es dürfen jedoch nur dann Fahrten eingerichtet werden, wenn dies wirtschaftlich vertretbar ist.

Hat mein Kind Anspruch auf einen Sitzplatz im Bus? Bei der Schülerbeförderung dürfen sowohl Sitz- als auch Stehplätze genutzt werden. Die Platzkapazität wird für jeden Bus gesondert festgelegt und ist im Bus für die einzelnen Verkehrsarten angeschrieben. Im Linienbus darf je Sitzplatz 1 Person (Sitzplätze 100 %) gerechnet werden. Der Gesetzgeber lässt eine Stehplatznutzung bis zu 100 % zu. Bei der Stadt Landau gibt es derzeit keine anderslautende Regelung. Bei Bedarf müssen Fahrzeuge hinzu bestellt werden. Die Kosten pro Fahrzeug belaufen sich auf ca. 50.000,- Euro jährlich und werden von der Stadt übernommen. Alternative Lösungen sind vorrangig zu prüfen. Sind auf einer Strecke jedoch mehrere Fahrzeuge zu etwa gleichen Uhrzeiten eingesetzt, müssen vorrangig alle Fahrzeuge voll besetzt sein, bevor eine Nachbestellung erwogen werden kann. Die Busfahrer sind aus Sicherheitsgründen dazu angehalten, nicht mehr Kinder in die Fahrzeuge aufzunehmen, als rechtlich zulässig ist. Wie sind die Fahrzeuge in das Umland eingebunden? Um die Fahrten zu den Schulen wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch häufig Verzahnungen durch das gesamte Gebiet der Südpfalz und somit über Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus ergibt sich, dass die Anbindung (z.b. auf Stadtbahn oder Zug) in anderen Gemeinden gewährleistet werden muss und somit selbst eine Verschiebung der Abfahrtszeit im Minutenbereich gravierende Verschlechterungen an anderer Stelle mit sich bringen kann. Ohne diese Verzahnungen und die dazu erforderliche Rücksichtnahme würden erheblich mehr Busse mit ganz gravierend höheren Kosten benötigt. Welche Verkehrsverbindung gibt es zu meiner Schule? Die Verkehrsverbindungen ergeben sich grundsätzlich aus dem Zusammenspiel zwischen Bus und Bahn. Grundsätzlich gilt: Alle Orte, die per Bahn an die Stadt Landau angebunden sind, werden vorrangig im Zubringerverkehr durch den Zug bedient, da das Gesetz einen Parallelverkehr Bus / Bahn nicht vorsieht. In solchen Fällen müssen dann eventuell Umstiege berücksichtigt werden. Wo und wie kann ich die einschlägigen Verbindungen zu und von der Schule herausfinden? Bitte konsultieren Sie hierzu den aktuellen Netzplan. Es kann vorkommen, dass Kinder, die aus dem Umland in Landau Schulen besuchen, zusätzlich den Netzplan des Kreises Südliche Weinstraße oder den Netzplan des Kreises Germersheim benötigen, um Umsteigeverbindungen heraus zu finden. Auf der Webseite des Verkehrsverbundes Rhein Neckar www.vrn.de - kann durch einfache Eingabe von Start und Ziel in der elektronischen Fahrplanauskunft die Verbindung übersichtlich und tagesaktuell dargestellt werden. Oft ergeben sich hieraus auch Alternativverbindungen.

Warum kommen häufig Busverspätungen zustande? In der Regel entstehen Busverspätungen durch Baustellen. Siehe hierzu unten Baustellen was nun.. Es können jedoch auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen vorkommen, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Diese sind oft auch für die Betreiber nicht absehbar. So steht es im Ermessen des Betreibers, Schulfahrten durchzuführen oder auch gänzlich abzusagen. In solchen Fällen kontaktieren die Unternehmen sofort die Verwaltung, die ihrerseits die Schulen informieren. Baustellen was nun? Baustellen sind ein Ärgernis im Straßenverkehr nicht nur für Nutzer des ÖPNV. Trotzdem ist es Aufgabe der Kreise und Städte, Straßen in Ordnung zu halten und die Infrastruktur zu pflegen. Manchmal werden Bautätigkeiten erhöht so zum Beispiel in Landau, wo die Landesgartenschau im Jahr 2014 ihre Schatten voraus wirft. Hier müssen manche Situationen mit Geduld ertragen werden und erfordern das Verständnis und die Toleranz von vielen Seiten. Leider können sogenannte Baustellenfahrpläne oder Umleitungsfahrpläne ebenfalls nicht immer zu aller Zufriedenheit gestaltet werden. Auskunft über aktuelle Baustellenumleitungen können Sie den einzelnen Webseiten der Linienbetreiber und der Webseite des VRN entnehmen. Wie reagiere ich bei permanenten enten Verspätungen? Dies ist ein Fall, in dem die Kontaktstelle bei der Verwaltung eingeschaltet werden sollte. Wichtig ist vor allem die Nennung von Linie, Haltestelle und Uhrzeit, ab der ein Fahrzeug in die Verspätung kommt, damit in Zusammenarbeit mit den Unternehmen nach einer Lösung gesucht werden kann. Unter einer permanenten Verspätung wird eine regelmäßige Verspätung über mehrere Wochen hinweg auf einer nicht oder kaum durch Baustellen beeinträchtigten Strecke verstanden. Die Ausnutzung aller freien Kapazitäten der Fahrzeuge wird hierbei vorausgesetzt. Warum wurde mein Kind an der Haltestelle nicht mitgenommen? Gerade in Umstellungsphasen kann es sich trotz gewissenhafter Planung ergeben, dass eventuell ein Fahrzeug einmal nicht ausreicht. Dies kann jedoch verschiedenste Gründe haben, wie die Erfahrung gezeigt hat: Es existiert ein weiteres Fahrzeug auf der gleichen Linie, jedoch zu einem früheren Zeitpunkt. Dieses ist dann meist nicht voll besetzt. Die Kinder suchen sich u.u. Verbindungen, die so vom Planer nicht voraussehbar waren.

Ihr Kind kann mehrere Verbindungen nutzen, ihm ist aber nur eine Verbindung bekannt. Bitte prüfen Sie in solch einem Fall zuerst sorgfältig alle Verbindungsmöglichkeiten für Ihr Kind mithilfe der Fahrplanauskunft des VRN. Weisen Sie es gegebenenfalls darauf hin, dass auch zeitlich frühere Fahrzeuge benutzt werden müssen. Informieren Sie das betroffene Unternehmen, dieses wird Ihnen gerne weiterhelfen. Wer plant die Verbindungen? Hinter den aktuellen Fahrplänen steht eine umfassende, verkehrsplanerische Leistung, die nur von Fachpersonal wahrgenommen kann. Für die Stadt Landau plant der Verkehrsverbund Rhein Neckar (VRN) die Verbindungen in Absprache mit Unternehmen und der Stadtverwaltung. Da es sich bei den Fahrplänen um ein sehr komplexes System handelt, können Änderungswünsche oft nicht oder nicht in dem gewünschten Umfang berücksichtigt werden. Trotzdem besteht die Möglichkeit, Anregungen und Kritik an bestehenden Verbindungen über das Service Formular des VRN unter www.vrn.de/service/qualitätsrückmeldung vorzubringen. Die Verkehrsplaner des VRN geben der Verwaltung Auskunft, ob und unter welchen Bedingungen Änderungen durchgeführt werden können. Welches sind meine Ansprechpartner, wenn mit den Verbindungen etwas nicht funktioniert? Ansprechpartner sind vorrangig die Unternehmen, die für die Linie zuständig sind, die ihr Kind benutzt. Erst in zweiter Linie und bei gravierenden Störungen sollte die Kontaktstelle bei der Verwaltung informiert werden. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig, welches Unternehmen für die betroffene Verbindung zuständig ist. Können die Busse am Hauptbahnhof auf verspätete Züge warten? Nein. Aufgrund der Tatsache, dass die Fahrzeuge möglichst ihre Umläufe einhalten müssen können Verspätungen der Bahn nicht abgefangen werden. Was sind Schulabfahrtspläne? Als Schulabfahrtspläne werden Auszüge der aktuellen Fahrplantabellen mit dem Gesamtangebot verstanden, die auf die jeweilige Schule oder die schulrelevanten Haltestellen zugeschnitten sind. Die Unternehmen erstellen diese auf freiwilliger Basis, um den Schülern einen ersten Überblick über mögliche Verbindungen von und zur Schule zu geben. Die Schulabfahrtspläne können jedoch keine umsteigerelevanten Verbindungen aufzeigen. Daher empfiehlt sich die Orientierung mit den Netzplänen. Zusätzlich sollte der Fahrplan der jeweils benötigten Linie aus dem Netz heruntergeladen werden. Bitte nutzen Sie die Fahrplanauskunft des VRN.

Wann ist wieder mit tiefgreifenden Veränderungen im Schülerverkehr zu rechnen? Die Leistungen der jetzt eingesetzten Unternehmen sind auf 8 10 Jahre befristet. Etwa 6 Jahre vor Auslaufen der jetzigen Dienstleistungsverträge muss mit den Vorbereitungen für eine neue europaweite Ausschreibung begonnen werden. Im Rahmen der Vorbereitungen bietet es sich an, grundsätzliche Änderungswünsche größeren Ausmaßes in die Überlegungen einzubeziehen und die Planung gegebenenfalls darauf abzustellen. Welches Unternehmen U betreut welche Linie? 500 501 Palatina Bus GmbH Weinstraße 8 67480 Edenkoben Kontakt: 06323 9899 76 edenkoben@palatinabus.de www.palatinabus.de 520 521 530 531 535 536 537 539 Queichtalnahverkehrsgesellschaft GmbH In den Bruchwiesen 4 76855 Annweiler am Trifels Kontakt: 06346-9595930 www.queichtalnahverkehrsgesellschaft.de 540 541 Rheinpfalzbus GmbH Passadenaalle 7 67059 Ludwigshafen Kontakt: 0621 68 59 78 55 info@rheinpfalzbus.de 550 552 555 556 557 558 BRH Viabus GmbH Heinkelstraße 25 67346 Speyer Kontakt: 06232-6709-0 info@viabus.de

Linie Auszug aus dem Komplettangebot! Hetzler Busreisen Am Gäxwald 3 76863 Herxheim 590 Kontakt: 07276-929240 info@hetzler-herxheim.de Alle Angaben Stand Dezember 2012