Verbundraum. Jan Mustermann Juni Mustergasse Musterstadt RBM. Verkehrsbetrieb Musterweg Musterstadt RBM.
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- Felix Albert
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Transkript
1 Schülerverbundkarte Ausgabe an alle Schüler, die Anspruch auf die Übernahme der Kosten der Schülerbeförderung haben und mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren Nutzung für Schulfahrten und für Trips in der Freizeit Gültigkeit im gesamten Verbundgebiet Mitfahrt mit allen Verkehrsmitteln Zug Tram Wertmarke Jan Mustermann Juni 2016 Mustergasse Musterstadt Verkehrsbetrieb Musterweg Musterstadt Die Wertmarke allein gilt nicht als Fahrausweis. RBM Schülerverbundkarte Verbundraum Gültig 12/ VMS-Servicetelefon (Mo bis Fr 7 18 Uhr) RBM Schülerverbundkarte: Auch für Selbstzahler im Abonnement erhältlich Kundenkarte Aufdruck der persönlichen Daten des Schülers Gültigkeit als Fahrausweis nur in Verbindung mit einer aktuellen Wertmarke Aufbringung Passbild erforderlich räumliche Gültigkeit zeitliche Gültigkeit Abkürzung Verkehrsunternehmen Kunden-Nummer»
2 Gültigkeit Wertmarken über den Z VMS Ausgabe von 10 Wertmarken mit folgender Gültigkeit Marke September: erster Schultag > 1. Oktober, 03:00 Uhr Marke Juni: 1. Juni > Tag nach dem letzten Schultag, 03:00 Uhr übrige Marken: 1. Kalendertag > 1. Kalendertag Folgemonat, 03:00 Uhr Nur die Wertmarke für den aktuellen Monat mitführen, die übrigen Wertmarken zu Hause aufbewahren. Verlust und Zweitausstellung Meldung an das zuständige Verkehrsunternehmen siehe Aufdruck Kundenkarte bzw. Wertmarke Bearbeitungsgebühr Ersatz Kundenkarte 5,00 Euro Ersatz Wertmarken (nur im Kulanzfall) 15,00 Euro Trotz beantragter Neuausstellung muss ein gültiger Fahrausweis vorgezeigt werden. Zur Überbrückung können Einzelfahrscheine genutzt werden. Beantragung Zweitausstellung Kundenkarte auch bei starker Beschädigung oder Verschmutzung Nutzung Schülerverbundkarte in den Ferien Gültigkeit in den Zwischenferien keine Gültigkeit in den Sommerschulferien, in dieser Zeit z. B. Fahrt mit dem SchülerFerienTicket
3 Verkehrsverbund Mittelsachsen LANDKREIS MITTELSACHSEN Mehr als 20 Verkehrsunternehmen betreiben im VMS 9 Straßenbahn-, 364 Busund 18 Schienenpersonennahverkehrslinien. LANDKREIS ZWICKAU CHEMNITZ ERZGEBIRGSKREIS Verbundgebiet Unterteilung des Gebietes in einzelne Tarifzonen Tarifzonen umfassen ein bestimmtes räumliches Gebiet sind mit einer Nummer gekennzeichnet innerhalb einer Zone manchmal Abgrenzung einer kleineren Teilzone > Kleiner Stadtverkehr VMS-Servicetelefon (Mo bis Fr 7 18 Uhr)»
4 Fahrpreisermittlung Auszählen aller vom Start zum Ziel befahrenen Tarifzonen Anzahl Zonen ergibt die benötigte Preisstufe... jede Tarifzone ist nur ein Mal zu zählen... bei fünf oder mehr Tarifzonen ist die Preisstufe Verbundraum zu wählen Von Chemnitz nach Freiberg werden z. B. vier Tarifzonen befahren Preisstufe Fahrscheinart 1 Zone 2 Zonen 3 Zonen 4 Zonen Verbundraum Kleiner Stadtverkehr Einzelfahrt Kind 2,00 1,30 3,30 2,20 4,90 3,30 6,50 4,30 8,20 5,50 1,60 1,10 Gültig seit Die Fahrwege der Verkehrsmittel weichen teilweise voneinander ab. So ist es möglich, dass sich für die gleiche Verbindung unterschiedliche Preisstufen für die Fahrt mit Bus bzw. Bahn ergeben. Grenzzonen Überschneidung von zwei Tarifzonen Fahrt zwischen Grenzzone und zugeordneter Tarifzone = Preisstufe 1 (1 Tarifzone) Fahrt zwischen Grenzzone und nicht zugeordneter Tarifzone = Preisstufe 2 (2 Tarifzonen) Stollberg Chemnitz Zwönitz Zschopau 19 60
5 Schülerbeförderung Aufgabenträger: für die Landkreise: Voraussetzungen: Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) Erzgebirgskreis, Mittelsachsen und Zwickau - Ort der Schule liegt in einem der Landkreise - Besuch der nächstgelegenen (aufnahmefähigen) Schule - bis zur 4. Klasse mindestens 2 Kilometer Fußweg bis zur Schule, ab der 5. Klasse mindestens 3 Kilometer Fußweg Beförderung: generell > Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (ÖPNV) in Ausnahmefällen > Beförderung im freigestellten Schülerverkehr (Organisation mit Taxi, Mietwagen, Kleinbus) bzw. Fahrt mit Privat-Pkw... nur bei Fehlen öffentlicher Verkehrsverbindungen oder Vorliegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen Eigenanteil: 110,00 Euro für Schüler bis Klasse 4 145,00 Euro für Schüler ab Klasse 5 Für den Erzgebirgskreis und den Landkreis Mittelsachsen gelten teilweise Sonderregelungen, welche dem Bescheid zu entnehmen sind. Schüler-Info-Portal: sip.vms.de Servicetelefon (aktuelle Sprechzeiten siehe Internet)»
6 Schritte zur Teilnahme an der Schülerbeförderung des ZVMS 1 2 vollständiges Ausfüllen des Antrages auf Schülerbeförderung Abgabe in der (künftigen) Schule, alternativ Antrag von der Schule abstempeln lassen und an den ZVMS senden, Abgabetermin: 15. Juni des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt Einmal gestellte Anträge verlängern sich automatisch. Neuantrag ist erst mit Wechsel der Schulart erforderlich. 3 Prüfung durch den ZVMS: Voraussetzungen erfüllt? Ja positiver Bescheid Nein ablehnender Bescheid Mitteilung Beförderungsart sowie Festsetzung Eigenanteil Überweisung Eigenanteil zum Fälligkeitstermin, alternativ Bareinzahlung beim ZVMS erst nach Geldeingang / bei vereinbarter Ratenzahlung nach Eingang der 1. Rate Bestellung der Schülerverbundkarte (ÖPNV) durch den ZVMS beim Verkehrsunternehmen / Bereitstellung des Berechtigungsausweises (freigestellter Schülerverkehr) durch den ZVMS Ausgabe Schülerverbundkarte in der Regel am ersten Schultag in der Schule, am Morgen erfolgt die Beförderung auch ohne Fahrschein Kontakt Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen Am Rathaus Chemnitz Fax: post@vms.de
7 Wichtiges für die Fahrt mit Bus & Bahn laufen Sie den Schulweg bzw. den Weg zur Haltestelle vorher zusammen mit Ihrem Kind ab Informationen für Eltern weisen Sie Ihr Kind auf mögliche Gefahrenquellen hin fahren Sie gemeinsam Bus bzw. Bahn und erklären Ihrem Kind, wie es sich richtig und sicher verhält sprechen Sie mit Ihrem Kind ab, was es tun soll, wenn einmal kein Fahrzeug kommt geben Sie Ihrem Kind eine Notfallnummer mit, unter der Sie erreichbar sind Tipp: Vermerken Sie die Nummer einfach im Hausaufgabenheft Ihres Kindes wenn Sie Ihr Kind von der Haltestelle abholen, dann warten Sie nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite, das verleitet zu spontanem und unvorsichtigem Loslaufen VMS-Servicetelefon (Mo bis Fr 7 18 Uhr)»
8 Vor der Fahrt: Fahrschein nicht vergessen rechtzeitig losgehen An der Haltestelle: nicht zu nah am Straßenrand oder an der Bahnsteigkante stehen bei Ankunft des Fahrzeuges nicht drängeln beim Bus vorn einsteigen Beim Einsteigen: Rücksicht auf andere nehmen Fahrschein beim Fahrer vorzeigen nach Möglichkeit einen Sitzplatz suchen, Schultasche sicher auf den Boden stellen oder auf den Schoß nehmen Ein- und Ausgangsbereich frei halten keine Angst vor den automatisch schließenden Türen, sie öffnen sich, sobald sie auf einen Widerstand stoßen Informationen für Schüler Während der Fahrt: bei einem Stehplatz gut festhalten nicht toben und raufen rechtzeitig die Haltewunschtaste (Stopptaste) drücken bei Unfall, Sperrung oder Stau nicht ohne Rücksprache vom Fahrzeug entfernen Beim Aussteigen: Zeit nehmen und nicht schieben und schubsen die Straße nicht vor oder hinter einem haltenden Fahrzeug überqueren auf dem Bahnsteig die ausgeschilderten Ausgänge nutzen
9 Fahrplan Im Internet unter Fahrplan : Aushangfahrpläne, Haltestellenund Liniennetzpläne u.v.m. Öffentliche Verkehrsmittel a) Individueller Fahrplan Elektronische Fahrplanauskunft (EFA) Eingabe Einstiegshaltestelle oder Wohnanschrift Eingabe Ausstiegshaltestelle oder Schulanschrift Informationen zu Umleitungen, Haltestellen- oder Linienänderungen Angabe Abfahrts- oder Ankunftsuhrzeit Datum b) Linienfahrplan Bei Kenntnis der Liniennummer kann der Fahrplan direkt als PDF-Datei heruntergeladen werden. Zusätzliche Auswahloptionen, z. B. Eingrenzung Verkehrsmittel Angabe Umstiegshaltestelle Begrenzung Umstiege Berücksichtigung alternativer Haltestellen VMS-Servicetelefon (Mo bis Fr 7 18 Uhr)»
10 Schülersonderlinien Neben den normalen öffentlichen Linienverkehren gibt es auch Schülersonderlinien. Merkmale: Einrichtung zur Beförderung von Schülern Wegfall von Fahrten unter Berücksichtigung schulischer Belange (ohne vorherige öffentliche Ankündigung) möglich Mitfahrt zum VMS-Tarif keine Hinterlegung der Fahrzeiten in der elektronischen Fahrplanauskunft Fahrpläne Herunterladen als PDF-Datei, Option der Suche nach Linie Ort Region
11 Tarif & Beförderung VMS-Tarif: Kinder: Ermäßigte Zeitkarten: mit nur einem Fahrschein alle Stadt- und Regionalbusse, Straßenbahnen sowie Nahverkehrszüge im Verbundgebiet nutzen und beliebig oft umsteigen (unter Beachtung der räumlichen und zeitlichen Gültigkeit des Fahrscheins) kostenfrei - bis einschließlich 6. Geburtstag - Begleitung durch eine Person nach dem 6. Geburtstag mit gültigem Fahrschein erforderlich - maximal 3 frei fahrende Kinder pro zahlendem Fahrgast Tarif Kind - nach dem 6. bis einschließlich 15. Geburtstag Wochen-/Monatskarte zum Tarif Schüler und Auszubildende personengebunden, Nutzung nur mit Kundenkarte möglich kostenfreie Ausstellung der Kundenkarte erfolgt auf Antrag Beantragung beim Verkehrsunternehmen > Alternativen bei häufiger Nutzung: Abo-Monatskarte für Schüler und Auszubildende, Schülerverbundkarte (beides nur auf Antrag) VMS-Servicetelefon (Mo bis Fr 7 18 Uhr)»
12 Fahren ohne Fahrausweis: Mitfahrt Schüler ohne gültigen Fahrausweis > Verkehrsunternehmen darf ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40,00 Euro erheben innerhalb einer Woche Nachweis, dass Schüler zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Zeitkarte (z. B. Schülerverbundkarte) war > Umwandlung erhöhtes Beförderungsentgelt in eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 Euro Stehplätze: grundsätzlich (auch für Schüler) im ÖPN V kein Anspruch auf einen Sitzplatz Anzahl der erlaubten Sitz- und Stehplätze ist im Fahrzeugschein hinterlegt, im Fahrerbereich befindet sich meist ein Schild mit diesen Angaben Fahrräder: Fundsachen: kostenfreie Mitnahme (vorhandene Platzkapazitäten beachten) Aufbewahrung aller Fundsachen in den jeweiligen Verkehrsunternehmen bezüglich Auffindung und Abholung direkte Kontaktaufnahme mit den Unternehmen Fahrten über das Verbundgebiet hinaus: für Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des Verbundgebietes liegen, gelten - bei der DB AG die Beförderungsbedingungen (der Tarif) der Deutschen Bahn AG, - bei der Vogtlandbahn-GmbH der Tarif der Vogtlandbahn-GmbH sowie - im Regionalverkehr mit Bussen besondere Regelungen
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