Preise gültig ab Tagungspauschalen. Preisinformationen zu Übernachtung, S eminarräumen und -technik

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Transkript:

Preise gültig ab 1.7.2016 Tagungspauschalen Preisinformationen zu Übernachtung, S eminarräumen und -technik

Tagungspauschalen Pauschalen Leistungen inklusive Lambert Lambert Plus Romanus Romanus Plus Festsaal Kaffeepausen-Buffet im Pausenraum 9.00 12.00 Uhr und 14.00 17.30 Uhr Mittagessen als Buffet inkl. Mineralwasser, Kaffee- und Teespezialitäten 12.00 14.00 Uhr Abendessen als Buffet inkl. Mineralwasser, Kaffee- und Teespezialitäten 18.00 20.30 Uhr 1 Beamer 1 Moderationskoffer 1 Flipchart inkl. 10 Blatt Papier 1 Pinnwand mit Papier bespannt Rufbereitschaft Tagungstechnik 8.00 18.00 Uhr Internet/W-Lan 1 Tagungsraum inkl. Mineralwasser Konferenzraum Festsaal + Lambertisaal Bühne, Rednerpult, Leinwand, Tontechnik, Beamer 2 Getränke (Saft, Bier, Schankwein) pro Mahlzeit Preis in Euro pro Person und Tag 58,00 63,00 75,00 85,00 85,00 Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Änderungen vorbehalten

Übernachtung mit Frühstück, Raummieten Seminartechnik, Equipment, Techniker Übernachtung mit Frühstück Seminartechnik Preis in Euro Übernachtung Frühstück als Buffet von 7.00 9.00 Uhr DVD-Player Fernseher Camcorder 25,00 25,00 Freizeitangebot Kegelbahn, Fitnessraum, Sauna Internet/W-Lan im Hotelzimmer weiterer Beamer weiterer Moderationskoffer 100,00 30,00 Preis in Euro pro Person und Tag im EZ Preis in Euro pro Person und Tag im DZ 82,00 60,00 Equipment Telefon/Fax pro Einheit 0,30 Fotokopie s/w A4 0,30 A3 Fotokopie farbig A4 1,00 A3 2,00 Folienkopie Kopierpapier 500 Blatt 5,00 Flipchartpapier Pinnwandpapier 0,80 CD-/DVD-Rohling 1,00 Raummieten Preis in Euro zusätzl. Gruppenraum bis 60 qm pro Tag Tagungsraum bis 100 qm pro Tag Tagungsraum bis 130 qm pro Tag Festsaal 300 qm pro Veranstaltung (teilbar in 186 qm + 114 qm) 1 2 900,00 Techniker Techniker pro Stunde ab 20.00 Uhr Nachtzuschlag Sonn- und Feiertagszuschlag 25 % Die Seminartechnik wird einmalig pro Veranstaltung berechnet, das Equipment stückweise nach Verbrauch. Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Änderungen vorbehalten

Allgemeine Geschäfts bedingungen zur Konferenz- und Bankettvereinbarung Stand: 1.7.2016 Änderungen vorbehalten 1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Anmietung von Konferenzund Banketträumen des Kultur- und Bildungszentrums zum Zwecke der Durchführung von Veranstaltungen, sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch das Kloster Seeon, Kultur- und Bildungszentrum des Bezirks Oberbayern, im folgenden KBZ genannt. Insbesondere fallen darunter die technische Betreuung der Veranstaltungen sowie die Leistungen der Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 2. Buchung Die Buchung von Räumen und Flächen, die Reservierung der Hotelzimmer sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen durch das KBZ werden mit der Unterzeichnung der Konferenz- und Bankettvereinbarung durch den Veranstalter sowie durch das KBZ rechtswirksam. Die Überlassung von Räumen und/oder Flächen, auch über den in dieser Vereinbarung festgehaltenen Umfang hinaus, begründet in jedem Fall ein Mietverhältnis. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 3. Mitbringen von Haustieren Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. 4. Unter- oder Weitervermietung Die Unter- oder Weitervermietung von Räumen und/oder Flächen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das KBZ. 5. Preise Die Preise verstehen sich als Bruttopreise (inkl. 7 % USt. Logis, 19 % sonstige Leistungen). Umsatzsteuererhöhungen werden an den Kunden weitergegeben. Zusätzliche Leistungen werden zu den am Veranstaltungstag gültigen Preisen berechnet. 6. Zahlung Die Forderungen des KBZ sind binnen 10 Tagen nach Versand der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das KBZ kann vom Veranstalter vor Erbringung der Leistungen eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 7. Mitwirkungspflicht des Kunden (Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen/Konferenzen mit Speisen und/oder Getränken) Die Mitwirkungspflicht des Veranstalters soll dem KBZ die sorgfältige Vorbereitung der Veranstaltung ermöglichen. Daher muss der Veranstalter dem KBZ die Zahl der Teilnehmer spätestens zehn Werktage vor dem Veranstaltungs- bzw. Konferenztermin mitteilen. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der gemeldeten Zahl sind bis zu 5 % kostenfrei. Darüber hinausgehende Abweichungen nach unten berechtigen das KBZ zur Geltendmachung eines pauschalen Schadensersatzes gemäß Nr. 15 dieser Vereinbarung. Bei Abweichungen nach oben wird der Abrechnung des KBZ die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Höhere Abweichungen sind rechtzeitig vorher mit dem KBZ abzusprechen. 8. Verzehr von Speisen und Getränken Dem Veranstalter ist es nicht gestattet, eigene oder extern beschaffte Speisen und Getränke anlässlich der Veranstaltung zu verzehren. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, medizinische Indikationen, Demonstrationszwecke) ist darüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen, wobei durch das KBZ eine Servicegebühr bzw. ein Korkgeld gefordert werden kann. 9. Änderung der Räumlichkeiten Das KBZ behält sich vor, dem Veranstalter andere als die benannten Räume zuzuweisen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des KBZ für den Veranstalter zumutbar ist. 10. Gegenstände Dritter Beschafft das KBZ für den Veranstalter technische oder sonstige Geräte oder Gegenstände von Dritten, so handelt das KBZ im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet gegenüber dem KBZ für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Geräte und Gegenstände und stellt das KBZ von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Geräte und Gegenstände frei. 11. Veröffentlichung Veröffentlichungen oder Anzeigen, die auf das KBZ Bezug nehmen und die Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen oder Hinweise auf sonstige Veranstaltungen enthalten, bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des KBZ. Wird eine solche Veröffentlichung oder Anzeige ohne Zustimmung des KBZ vorgenommen und werden danach wesentliche Interessen des KBZ beeinträchtigt, so hat das KBZ das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Veranstaltung abzusagen. Das KBZ ist dann berechtigt, pauschalen Schadensersatz gemäß Nr. 15 dieser Vereinbarung zu fordern. 12. Nichterfüllung und Rücktritt von dieser Vereinbarung 12.1. Erfüllt der Veranstalter die Konferenz- und Bankettvereinbarung nicht (Absage der Veranstaltung, Nichterscheinen usw.), so ist das KBZ zur Geltendmachung eines pauschalen Schadensersatzes berechtigt. Die Höhe des pauschalen Schadensersatzes ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des KBZ sowie aus Nr. 15 dieser Vereinbarung. 12.2. Der Veranstalter hat dem KBZ gegenüber die Nichterfüllung bzw. den Rücktritt von dieser Vereinbarung schriftlich zu erklären. 12.3. Das KBZ ist vom Rücktritt zum Vertrag berechtigt, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht. Eine Absage der Veranstaltung durch das KBZ kann außerdem bei Einwirkung höherer Gewalt erfolgen. 13. Schäden oder Verluste 13.1. Der Veranstalter haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte, Teilnehmer und Besucher der Veranstaltung oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Es obliegt dem Veranstalter, Versicherungen abzuschließen, die dieses Risiko abdecken. Das KBZ kann im Einzelfall den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. 13.2. Zur Vermeidung von Beschädigungen ist die Anbringung von Dekorations material oder sonstigen Gegenständen an Wänden und Türen nicht gestattet. Der Veranstalter haftet dafür, dass das Dekorationsmaterial oder die sonstigen Gegenstände den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Im Zweifelsfall kann das KBZ die Vorlage einer Bestätigung der zuständigen Brandschutzstelle verlangen. 13.3. Das KBZ haftet für Verlust oder für Schäden an mitgebrachten Gegenständen des Veranstalters, seiner Mitarbeiter, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Besucher, Kunden oder Gäste nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. 13.4. Das Rauchen im Haus ist nicht erlaubt, bei Nichtbeachtung werden Reinigungskosten berechnet. 14. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht Erfüllungsort ist der Sitz des KBZ mit dem Gerichtsstand Traunstein. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist auf diesen Vertrag anwendbar. 15. Pauschaler Schadensersatz In den Fällen, in denen das KBZ wegen Rücktritts vom Vertrag oder anderer Beendigungsgründe zum Ersatz pauschalen Schadens berechtigt ist, gelten folgende Sätze als vereinbart: Rücktrittszeitpunkt (Anzahl Tage vor Anreise) 84 bis 42 Tage (ab 40 Personen) 56 bis 42 Tage (bis 39 Personen) 41 bis 14 Tage 13 bis 7 Tage ab 6 Tage No Show Hotelleistung Übernachtungs- und Tagungspauschale 60 % 70 % 90 % 100 % Zusätzlich vereinbarter Gastronomieumsatz 35 % 70 % 100 % Der Schadensersatz vermindert sich in dem Umfang, in dem es dem KBZ gelingt, die Räume bzw. Zimmer anderweitig zu vermieten.

Kloster Seeon Kultur- und Bildungszentrum des Bezirks Oberbayern (Eigenbetrieb des Bezirks Oberbayern, HRA 8887, Amtsgericht Traunstein) Klosterweg 1, D-83370 Seeon Tel.: + 49 (0)8624 897-0 Fax: + 49 (0)8624 897-210 E-Mail: tagen@kloster-seeon.de www.kloster-seeon.de Stand: 07/2016; Bildnachweis: Christoph Vohler: Titelseite (Seerosen, Gebäude), Seite 3 ; Konrad Rainer: Seite 2 und Seite 4 unten; Archiv Kloster Seeon: alle anderen Bilder