Aufgaben, Arbeit und Struktur. des Kongresses des Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE)

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Transkript:

Aufgaben, Arbeit und Struktur des Kongresses des Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE) I. Der KGRE im Gefüge des Europarates Der Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE oder der Kongress ) ist die institutionelle Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der 47 Mitgliedstaaten des Europarates. 1 Er verfolgt die gleichen vornehmlichen Ziele des Europarates: Den Schutz der Menschenrechte, das Eintreten für Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung der Demokratie. Er ist eine der drei Säulen des institutionellen Gefüges des Europarates. Bei dem Europarat handelt es sich um eine überstaatliche Einrichtung, welche im Gegensatz zu der rechtlich politisch und insbesondere stark wirtschaftlich geprägten EU von einem größeren, geografischem Verständnis Europas ausgeht und daher wesentlich mehr Mitgliedstaaten umfasst. Die Ziele des Europarates entsprechen insbesondere den Prämissen, für deren Einhaltung sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einsetzt. Er ist institutionell und inhaltlich vollständig von der EU getrennt und unabhängig. 1 Mitgliedsstaaten des Europarates und des KGRE sind: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, ''Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien'', Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Quelle: Europarat

II. Die Aufgaben und Arbeit des KGRE Der Kongress der Gemeinden und Regionen gewährleistet die Teilnahme von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Umsetzung des Ideals der europäischen Einheit. Gleichzeitig sichert der KGRE über seine Delegierten die aktive Mitarbeit der Kommunen und Regionen an der Arbeit des Europarates. Er veröffentlicht unter anderem Empfehlungen an das Ministerkomitee des Europarates und trägt zur nationalen und europäischen Politikgestaltung bei. Der KGRE hat zudem die Aufgabe, das Prinzip der Subsidiarität in den Mitgliedsstaaten des Europarates zu stärken. Die Wahlbeobachtung und das Verfassen von Monitoring-Berichten zur Entwicklung der kommunalen und regionalen Demokratie in den Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer sind wichtige Instrumente des Kongresses und gehören zur Kernarbeit. 1.) Politische Versammlung und beratende Körperschaft Der Kongress der Gemeinden und Regionen ist ein Diskussionsforum, das kommunalen Politikern die Möglichkeit zum Austausch von Ideen, Erfahrungen und Politikvorschlägen gibt. Der KGRE fungiert als eine beratende Institution für den Europarat selbst, für strategische Partner von außerhalb und gelegentlich für einzelne Länder bei Belangen, welche die Kompetenzen und grundlegenden Interessen von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften betreffen. Zu diesem Zweck veröffentlicht er Empfehlungen und Stellungnahmen. So werden jährlich etwa 20 Empfehlungen für das Handeln der lokalen Regierungen verfasst. Darüber hinaus verfasst der KGRE Stellungnahmen für den Europäischen Ausschuss für lokale und regionale Demokratie (welcher dem Europarat angehört) oder auch für die Parlamentarische Versammlung. Der Kongress berät auch den EU Ausschuss der Regionen und die Vereinten Nationen. 2.) Wahlbeobachtung Wahlbeobachtungen durch den KGRE setzen voraus, dass die entsprechenden Regierungen eine offizielle Einladung für den Kongress ausstellen. Daraufhin wird eine Delegation von 10 bis 15 Mitgliedern des KGRE entsandt, welche vor der Wahl verschiedene Treffen mit Politikern, Gruppen, Wahlkommissionen, Medienvertretern, Diplomaten, Nichtregierungsorganisationen und Bürgern wahrnimmt. Nach der Wahl veröffentlicht die Delegation einen Bericht, der sich nicht nur mit den Beobachtungen und Abläufen während der Wahl befasst, sondern auch mit der generellen politischen Situation im Land, der Atmosphäre während den Wahlkampagnen, und dem demokratischen Fortschritt. Im Durchschnitt werden auf diese Art fünf oder sechs Wahlbeobachtungen pro Jahr durchgeführt. Bis zum heutigen Tag hat der Kongress der Gemeinden und Regionen beinahe 100 Wahlbeobachtungen veranlasst.

3.) Monitoring-Missionen Eine wichtige Aufgabe des Kongresses ist die regelmäßige Überwachung der Umsetzung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung von 1985 in den Mitgliedsstaaten, das sogenannte Monitoring. Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung wurde am 15. Oktober 1985 von den Mitgliedern des Europarates unterzeichnet. Die Charta verpflichtet alle Vertragsstaaten zur Einhaltung von gewissen völkerrechtlichen Grundsätzen und schützt die politische, verwaltungsmäßige aber auch finanzielle Unabhängigkeit der Gemeinden. Zusätzlich soll die Charta garantieren, dass der Bürger die Möglichkeit hat, an den Entscheidungsprozessen, die seinen unmittelbaren Lebensraum betreffen, mitzuwirken. Mittlerweile haben 44 Staaten, fast alle Mitgliedstaaten des Europarates, die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung ratifiziert. Einer der wichtigsten Artikel der Charta - auch in Bezug auf die Finanznot der Kommunen - befasst sich mit dem Thema Finanzmittel der kommunalen Gebietskörperschaften (Art. 9). Dieser Artikel beschreibt dabei auch das Konnexitätsprinzip, wonach die Ausgabenlast der Aufgabenlast folgt. Der Kongress der Gemeinden und Regionen erstellt zudem regelmäßig (in etwa alle 5 Jahre) länderbezogene Berichte über die Situation der lokalen und regionalen Demokratie in allen Mitgliedstaaten des Europarates. So wurden seit 1995 50 solcher Berichte durch den Kongress erstellt. Auch kurzfristige Fact-finding -missionen zur näheren Untersuchung von dringenden Fällen gehören zum Zuständigkeitsbereich des Kongresses. Nach solchen Besuchen verfasst das entsprechende Komitee Berichte und Empfehlungen für die Mitgliedstaaten. Nachdem diese Empfehlungen im Kongress der Gemeinden und Regionen verabschiedet wurden, wird mit den Regierungen der einzelnen Länder über deren Umsetzung beraten. Die Mitgliedsstaaten brachten so zahlreiche Gesetzesreformen aufgrund der Ergebnisse der entsprechenden Monitoringberichte in Gang. 4.) Netzwerke und Multiplikatoren Öffentliche Anhörungen und Konferenzen sind ein weiteres Aufgabenfeld des Kongresses der Gemeinden und Regionen. Der Kongress unterstützt die Gemeinden in ihrer Arbeit, indem er entsprechende Schulungsprogramme anbietet, insbesondere über das Europäische Netz von Schulungszentren für Gemeinden und Regionen (ENTO), das sich insbesondere an Gebietskörperschaften aus Mittel- und Osteuropa richtet. Ein Beispiel für derartige Schulungsprogramme ist das Roma-Mediatoren- Programm (kurz: ROMED), welches Anfang 2011 durch den Europarat ins Leben gerufen wurde. Dieses Programm soll mittels Fortbildungsmaßnahmen für Mediatoren mit Roma-Herkunft die Stellung der Roma-Minderheit in der Europäischen Gemeinschaft verbessern. Die Fortbildungsmaßnahmen sollen

bestehende Programme modernisieren, festschreiben und zusammenführen. Roma- Mediatoren wurden bereits in 15 Länder (Ukraine, Rumänien, Bulgarien, Moldawien, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Italien, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Türkei, Tschechische Republik, Slowakei, Spanien, Frankreich und Serbien) weitergebildet, um andere Roma in Sachen Bildung, Gesundheit und Erwerbstätigkeit zu unterstützen. In Deutschland wurden bisher insgesamt 22 Mediatoren aus Städten wie Berlin, Köln, München, Mannheim, Bremen, Straubing, Kiel, Göttingen, Münster und Freiburg im Rahmen des ROMED-Programms weitergebildet. Bei all diesen Mediatoren handelt es sich um Schulmediatoren, da in diesem Bereich der Bedarf hierzulande am größten ist. Heute lässt sich sagen, dass das Roma-Mediatoren-Programm die Arbeit der Kommunen bei der Integration von Roma-Familien wirksam unterstützt. Ein sehr erfolgreiches Projekt wurde beispielsweise in Bremen gefördert, wo mittlerweile 150 bis 160 Kinder von Roma-Schulmediatoren betreut werden. Ebenfalls angesiedelt beim KGRE ist die Organisation der Europäischen Woche der lokalen Demokratie. Mit dieser jährlich in der Woche um den 15. Oktober stattfindenden Veranstaltung wird mit zahlreichen Aktionen in einzelnen Kommunen in den 47 Mitgliedsländern des Europarates auf die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung aufmerksam gemacht.

III. Struktur des KGRE 1.) Delegierte und Plenarversammlung Mehr als 200.000 Gemeinden und Regionen sind in den 47 Mitgliedstaaten des Europarates vertreten. Aktuell gehören dem KGRE 318 Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter aus den regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten an. Die direkt gewählten Mandatsträger werden über den jeweiligen Mitgliedstaat benannt und schließen sich entsprechend in nationalen, aber auch politischen Gruppen zusammen. Die Delegationen aus den einzelnen Mitgliedstaaten werden so aufgestellt, dass sie eine ausgeglichene geographische Verteilung, eine gleichberechtigte Vertretung der verschiedenen Arten kommunaler und regionaler Gebietskörperschaften und der politischen Kräfte innerhalb dieser Gebietskörperschaften sowie eine gleichberechtigte Repräsentation von Frauen und Männern gewähren können. Die zweimal jährlich stattfindende Plenarversammlung (Frühjahr und Herbst) setzt sich aus den Delegierten zusammen und fungiert als beschlussfassendes Organ. Die Mandatsperiode beträgt vier Jahre. 2.) Präsidien, Kammern und Geschäftsstelle Der Kongress besteht aus zwei Kammern: der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen. Der Kongress wählt abwechselnd aus einer der beiden Kammern ihren Präsidenten für die Dauer von zwei Jahren. Zudem verfügt jede Kammer über ein eigenes Präsidium, bestehend aus dem jeweiligen Präsidenten und sechs Vizepräsidenten. Das Präsidium des Kongresses ( the bureau ), gebildet aus den Präsidien der beiden Kammern, ist für die Vorbereitung der Plenarversammlungen, die Koordination der Arbeit der Kammern und den Haushalt zuständig. Derzeitiger Präsident ist Keith Whitmore aus Großbritannien (Mitglied des Stadtrates von Manchester). Das Kongresspräsidium sowie das Statutory Forum führen zusammen mit dem Generalsekretär die laufenden Geschäfte. Derzeitiger Generalsekretär des Kongresses ist der Österreicher Andreas Kiefer. 3.) Fachausschüsse In drei Fachausschüssen erfolgt die sachpolitische Arbeit: Der Monitoring-Ausschuss befasst sich mit der Einhaltung der Auflagen und Verpflichtungen der Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung (ECLSG) durch die Mitgliedsstaaten. Ein weiterer Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses sind die institutionellen Entwicklungen in den europäischen Regionen. Er behandelt Monitoring-Berichte, bevor sie dem Plenum zum Beschluss vorgelegt werden. Zudem befasst sich dieser

Ausschuss mit den Berichten über die Lage der lokalen und regionalen Demokratie in Europa und ist für die Überwachung spezieller Fragen in Bezug auf die lokale und regionale Demokratie in den Mitgliedsstaaten zuständig. Der Governance-Ausschuss befasst sich unter anderem mit Aspekten der guten Regierungsführung, öffentlichen Finanzen, der grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit und e-demokratie sowie der Zusammenarbeit mit zwischenstaatlichen Organen. Der Ausschuss für aktuelle Angelegenheiten ( Current Affairs ) soll ein rasches Reagieren auf wichtige Herausforderungen an unsere Gesellschaft gewährleisten und Arbeiten über thematische Schwerpunktbereiche erstellen, wie z. B. sozialer Zusammenhalt, Bildung, Kultur und nachhaltige Entwicklung aus Sicht der Kernwerte des Europarats.

IV. Struktur der Deutschen Delegation Deutschland stellt neben Russland, Frankreich und Großbritannien eine der größten Delegationen im Kongress. Die deutsche Delegation besteht aus 18 direkten Vertretern und 18 Stellvertretern, wobei jeweils neun auf die Länderseite und auf den kommunalen Bereich entfallen. Dementsprechend gibt es innerhalb der deutschen Delegation eine regionale und eine kommunale Delegation, die auch getrennt tagen und jeweils eigene Vorsitzende wählen. Die drei kommunalen Spitzenverbände nominieren jeweils drei Mitglieder und drei Stellvertreter in der kommunalen Delegation. Die Delegierten müssen entweder über ein Wahlmandat oder über ein Mandat, welches sie direkt einem gewählten regionalen Organ gegenüber verantwortet, verfügen. Auf der Länderseite werden die Mitglieder im KGRE nach dem Rotationsprinzip und in alphabetischer Reihenfolge der Länder im Vier-Jahres- Rhythmus benannt. G 3 Agneta Krüger Az. 050-52 April 2012