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Transkript:

KONZEPTION SchülerInnenhort Am Fröbelpark 1 S e i t e

Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Allgemeines... 5 Unsere Öffnungszeiten... 5 Ferienzeit... 5 Beiträge... 5 Zusatzkosten... 6 Ermäßigungen / Essensbeitrag... 6 Kosten für den Ferienhort... 6 Einzahlung des Hortbeitrages... 6 Abmeldung vom SchülerInnenhort... 7 Pflichten der Eltern / Erkrankung / Fernbleiben... 7 Aufsichtspflichten und Haftung / Abholung... 7 Unser Haus... 8 Schwerpunkte unserer Pädagogischen Arbeit... 9 Emotionale Erziehung und Sozialverhalten... 9 Lernbetreuung... 11 Freizeitgestaltung... 13 Alltagsbewältigung... 15 Integration / Inklusion nicht deutschsprachiger und verhaltenskreativer Kinder... 17 Teamarbeit... 19 Zusammenarbeit... 20 Quellenangabe... 21 2 S e i t e

Vorwort Sehr geehrte Eltern! Liebe Kinder! Die Wahl der richtigen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung ist eine sehr wichtige Entscheidung für Sie und Ihre Kinder. Dabei spielen sowohl organisatorische Rahmenbedingungen als auch die pädagogische Arbeit mit den gesetzten Schwerpunkten eine wesentliche Rolle. Generell wird in den städtischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen darauf geachtet, optimale Bildungs- und Entwicklungschancen für Ihr Kind und somit auch einen gelingenden Übergang Ihres Kindes in die Schule zu gewährleisten. Die pädagogische Arbeit orientiert sich dabei immer am bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlan für elementare Bildungseinrichtungen. Bewegung, gesunde Ernährung, Natur, Interkulturelle Pädagogik sind nur einige der Schwerpunkte, die in städtischen Einrichtungen gelebt werden. Das vorliegende Konzept gibt Ihnen Informationen zu den wesentlichen organisatorischen Fragen und macht Ihnen die in der Einrichtung stattfindende Bildungsarbeit transparent. Bildliche Dokumentationen geben Ihnen dazu visuelle Eindrücke von der pädagogischen Arbeit. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Studieren der Unterlage und Ihren Kindern viel Freude in der gewählten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung. Ihr Kurt Hohensinner Stadtrat für Bildung, Integration und Sport 3 S e i t e

Liebe Eltern, liebe Kinder und Jugendliche! Auf das Lernen von Kindern haben die Lehrpersonen den unangefochten höchsten Einfluss (58% nach Bishop, Berryman & Richardson, 2002). Im Bereich der Kinderbildung und -betreuung sind es die PädagogInnen und KinderbetreuerInnen, die entscheidend zum Bildungserfolg der Kinder beitragen. Die Abteilung für Bildung und Integration der Stadt Graz setzt daher voll auf deren Stärken und Qualitäten zum Wohl der ihr anvertrauten Kinder. Ausdruck für engagierte PädagogInnen sind deren individuelle Konzepte, die sich an den Anforderungen der Kinder, am bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich, an den lokalen Rahmenbedingungen und an den individuellen Stärken der Teammitglieder orientieren. Erwünschtes Ergebnis der Bemühungen sind bildungshungrige Kinder in ihrer ganzen Vielfalt, die so das Rüstzeug für ein erfülltes Leben von klein auf mitbekommen. Die Konzeptionen der städtischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sind die schriftliche Abbildung dieses Engagements. Vor Ihnen liegt die Beschreibung einer Bildungslandschaft, welche spannende Einblicke in kindliche Lernwelten voller pädagogischer Schätze gewährt. Liebe Eltern, liebe Kinder, gehen Sie / geht mit uns auf diese Erkundungstour. Wir bitten um aktive Mitwirkung - mit Wertschätzung für unsere PädagogInnen. Dann kann hier etwas Großes wachsen: Eine gute Zukunft für die nächste Grazer Generation! Ihr Günter Fürntratt Abteilungsvorstand 4 S e i t e

Allgemeines SchülerInnenhort Am Fröbelpark Am Fröbelpark 1 8020 Graz Tel. Nr.: +43 316 872-2724 E-Mail: hort.am.froebelpark@stadt.graz.at Leitung: Eva Lang Träger Stadt Graz Abteilung für Bildung und Integration Geschäftsbereich Kinderbildung und -betreuung Keesgasse 6 8010 Graz Tel. Nr.: +43 316 872-7460 E-Mail: kibet@stadt.graz.at www.graz.at Unsere Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten des Hortes sind von Montag bis Freitag von 11.00 bis 17.00 Uhr bzw. je nach Bedarf. An allen Samstagen, Sonntagen, an den gesetzlichen Feiertagen sowie während der Weihnachts-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien haben die Horte geschlossen. Ferienzeit Für Kinder und Jugendliche, deren Eltern in den Weihnachts-, Oster-, Pfingst- sowie Sommerferien arbeiten müssen, gibt es Ferienhorte. Die Öffnungszeiten während der Ferien richten sich nach dem Bedarf. Alle Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Hortleitung. Wichtig: In der letzten Sommerferienwoche (Anfang September) sind alle Horte geschlossen (auch die Ferienhorte). Beiträge 1. Die Kosten des Hortbesuchs bestehen aus dem Betreuungs- und dem Essensbeitrag. Sie finden die genauen Kosten in der Tariftabelle - im Internet unter www.graz.at/bildung im Menü Städtische Horte. 2. Für die Berechnung des Hortbeitrags und etwaiger Ermäßigungen wird Ihr Familieneinkommen verwendet: Das ist das Jahreseinkommen aller Familienangehörigen, die für das Kind unterhaltspflichtig sind und im gemeinsamen Haushalt leben. (Beispiel: Beide Eltern leben im gemeinsamen Haushalt: Grundlage ist dann das Jahresnettoeinkommen beider Eltern, das zusammengezählt wird.) 5 S e i t e

Zusatzkosten 1. Materialbeitrag: 5 Euro / Monat zum Kauf verschiedener Materialien zum Basteln und Spielen 2. Jausengeld und Projektbeiträge für Ausflüge und Besichtigungen Ermäßigungen / Essensbeitrag Sie können um Ermäßigung ansuchen. Das Ansuchen müssen Sie mit allen Unterlagen spätestens am 30. Juni vor Beginn des neuen Betreuungsjahres bei einer der Servicestellen in den Bezirken der Stadt Graz abgeben. Auswärtige Kinder (ohne Hauptwohnsitz in Graz) erhalten für den Essensbeitrag keine Ermäßigung. Kosten für den Ferienhort 1. Die Kosten werden (a) pro Woche und (b) anhand der Dauer des Besuchs berechnet. Der Wochenbeitrag ist ein Viertel des Monatsbeitrags. 2. Die Kosten des Besuchs der Ferienhorte werden bereits im Juni verrechnet und müssen auch im Juni bezahlt werden! Einzahlung des Hortbeitrages 1. Pro Betreuungsjahr zahlen Sie von September bis einschließlich der 1. Juliwoche 11 Teilbeträge. Die Leistungen für den Ferienhort sind extra zu bezahlen. Diese Bestimmungen sind durch ein Landesgesetz geregelt. 2. Sie müssen ihn spätestens bis zum Ende des Monats bezahlen. 3. Für die Bezahlung haben Sie folgende Möglichkeiten: a) Sie verwenden den Erlagschein, den Sie mit jeder Monatsrechnung bekommen. b) Sie füllen das Formular für einen Einziehungsauftrag aus (erhalten Sie in der Einrichtung) und geben uns die Möglichkeit, den Monatsbeitrag automatisch von Ihrem Konto abzubuchen. c) Sie zahlen selbst mit elektronischer Überweisung (Telebanking). In diesem Fall müssen Sie im Feld Kundendaten unbedingt die Nummer Ihres Kindes und die Nr. 5700000 eintragen, weil wir Ihre Zahlung sonst nicht richtig zuordnen können! Wichtig: Bitte heben Sie die Einzahlungsbestätigungen unbedingt auf! Sie können die Kosten für den Hort und den Essensbeitrag beim Finanzamt absetzen. Was kann passieren, wenn ich den Hortbeitrag nicht oder nicht rechtzeitig bezahle? 1. Sie werden gemahnt, wenn Sie den Hortbeitrag nicht rechtzeitig bezahlen. Und es werden Ihnen Mahngebühren verrechnet. 2. Sie haben den Hortbeitrag zweimal oder öfter nicht bezahlt und auf die schriftliche Mahnung nicht reagiert: In diesem Fall kann Ihr Kind vom Besuch des Horts ausgeschlossen werden! ( 28 des Stmk. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes, LGBl. Nr. 22/2000) Bekomme ich den Hortbeitrag für die Tage zurück, wo mein Kind nicht im Hort war? Nein. Eine Rückzahlung für nicht genutzte Zeiten ist nicht möglich. Wie bekomme ich Geld zurück, falls ich zu viel bezahlt habe? Sollte sich am Jahresende ein Guthaben ergeben, wird es Ihnen für das nächste Betreuungsjahr angerechnet. Das Guthaben wird ausbezahlt, wenn Ihr Kind im Folgejahr keine Einrichtung der Stadt Graz mehr besucht. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Hortbeitrag/zur Abrechnung habe? Bitte wenden Sie sich an die MitarbeiterInnen der Verrechnungsstelle für Kinderbetreuungseinrichtungen: Telefon: 0316-872 7470, 7471, 7472. Adresse: Keesgasse 6, 8010 Graz, 1. Stock, Zimmer 133 und 134 6 S e i t e

Abmeldung vom SchülerInnenhort 1. Sie können Ihr Kind jederzeit am Ende des Monats vom Besuch des Hortes abmelden. 2. Kündigungsfrist: Für die Abmeldung müssen Sie eine einmonatige Kündigungsfrist einhalten. Formulare für die Abmeldung bekommen Sie von der Leitung des Horts. 3. Automatische Abmeldung: Wenn ein Kind länger als 1 Monat ohne Verständigung des SchülerInnenhorts nicht in den Hort kommt, wird es von der Leitung automatisch abgemeldet. Pflichten der Eltern / Erkrankung / Fernbleiben 1. Als Eltern (Erziehungsberechtigte) müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Kind den Hort das ganze Jahr regelmäßig besucht. 2. Wenn Ihr Kind krank geworden ist oder aus einem anderen Grund den Hort nicht besuchen kann, müssen Sie den Hort bis 12 Uhr darüber informieren. 3. Sie müssen telefonisch erreichbar sein und dem Hort Ihre Telefonnummer und Ihre Adresse bekanntgeben und jede Änderung sofort mitteilen. 4. Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit gehabt hat, darf es den Hort erst wieder besuchen, wenn Sie ein ärztliches Attest vorlegen, dass Ihr Kind wieder gesund ist. 5. Wenn Ihr Kind Läuse hat, müssen Sie das Merkblatt des Ärztlichen Dienstes Das kranke Kind in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen lesen und die Anweisungen befolgen. Aufsichtspflichten und Haftung / Abholung 1. Die Aufsichtspflicht des Schülerinnenhorts beginnt, sobald das Kind nach der Schule im Hort ankommt. Für den Weg zwischen Schule und Hort übernehmen die Horte keine Verantwortung. 2. Die Aufsichtspflicht endet, wenn das Kind von den Eltern (Erziehungsberechtigten) oder einer geeigneten Person in Ihrem Auftrag abgeholt wird. 3. Ihr Kind kann auch ohne Begleitung nach Hause gehen, dafür braucht die Leitung von Ihnen aber eine schriftliche Bestätigung. 4. Ihr Kind darf den Hort auch nicht vor 17.00 Uhr bzw. 17.30 Uhr verlassen, wenn es keine schriftliche Bestätigung hat. 5. Für Spielzeug und Wertgegenstände, welche die Kinder von zu Hause mitbringen, wird keine Haftung übernommen. 6. Ihr Kind ist in den städtischen Horten nicht zusätzlich versichert. 7 S e i t e

Unser Haus Unser Hort befindet sich im Grazer Bezirk Lend, direkt im Schulgebäude der NMS Fröbel und der VS Hirten. Die Einrichtung wurde 1995 mit einer Gruppe eröffnet. Mittlerweile gibt es bereits 3 Gruppen, wovon sich 2 im Erdgeschoss befinden und eine im 2. Stock. Zusätzlich zu den angemieteten Horträumlichkeiten können auch Schulräume mitbenutzt werden: Turnsäle, Tischtennisraum, 2 Werkräume, Medienraum, und auch der Park, der sich vor dem Schulgebäude befindet Angeschlossen ans Haus gibt es eine große Fußballwiese, einen Hartplatz mit Basketballkörben, Spielgeräte, eine Sandkiste, Schaukeln, einen Spielturm mit Hängebrücke und Rutsche, eine Kletterpyramide, eine große Laube, einen Trinkbrunnen und zwei Hochbeete. Unser Team besteht aus: 3 HortpädagogInnen zu je 100% und 3 KinderbetreuerInnen zu je 75 %. Wir betreuen 60 Kinder aus vielen Nationen im Alter von 6 bis 14 Jahren. 8 S e i t e

Schwerpunkte unserer Pädagogischen Arbeit Emotionale Erziehung und Sozialverhalten Bedeutet für uns Freundschaften zu schließen Respekt und Toleranz weiterzugeben Eigenverantwortung und Selbstständigkeit zu erlernen Aufgaben zu übernehmen Hilfsbereitschaft selbst zu zeigen und einzufordern Regeln und Grenzen ausmachen, einhalten und deren Erfolg spüren Konflikte zu erkennen und selbst Lösungen zu suchen (Kompromissbereitschaft) den eigenen Körper zu spüren, Gefühle zu zeigen und sich geborgen zu fühlen dass Weinen erlaubt und Trösten erwünscht ist sich auf den Anderen verlassen können 9 S e i t e

Um das zu erreichen ist es notwendig eine ansprechende Atmosphäre und eine angenehme Umgebung im Hort zu schaffen dass die Kinder Zeit, Zuneigung, Toleranz und Wertschätzung von uns erfahren ein offenes Ohr für die Kinder zu haben die Kinder in ihrer Einzigartigkeit zu akzeptieren und zu respektieren Gefühle äußern zu dürfen ohne bloßgestellt zu werden einen gesicherten Rückhalt zu bieten, die Kinder zu fordern, als auch deren Stärken zu fördern, um Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu erlangen Fehler machen zu dürfen, um daraus lernen zu können gegenseitig höflich miteinander umzugehen den Entwicklungsstand des Kindes zu sehen, es von dort abzuholen und mit ihm nach vorne zu gehen 10 S e i t e

Lernbetreuung Unsere Ziele sind selbständig und zielorientiert zu lernen Erlerntes zu festigen, zu erweitern um darauf aufbauen zu können Freude am gemeinsamen Lernen zu entwickeln verschiedene Methoden und Zugänge kennen zu lernen und zu finden Eigeninteresse und Verständnis zu wecken und auszubauen 11 S e i t e

Wir unterstützen die Kinder durch positive Motivation durch eine immer gleichbleibende Lernzeit mit LesepatInnen und PraktikantInnen nach dem Prinzip: Große helfen Kleinen indem wir ihnen Zugang ins Internet ermöglichen mit verschiedensten Lernspielen und Materialien aus dem auditiven, visuellen und kinästhetischen Bereich, z.b. aus der Montessoripädagogik, indem wir auf den Entwicklungstand und die Bedürfnisse der einzelnen Kinder eingehen mit alltagsnahen Beispielen durch regelmäßigen Austausch mit Eltern und LehrerInnen 12 S e i t e

Freizeitgestaltung Wichtig ist uns Angebote zu haben und anzubieten, wenn gewünscht freiwillig zu entscheiden, ohne Angst zu haben danach ausgegrenzt zu werden Spaß und Freude am gemeinsamen Spiel dem Kind Freiraum zu geben die freie Zeit individuell zu gestalten den Kindern Möglichkeiten zu bieten, dass sie sich in den verschiedensten Bereichen frei und ohne Leistungsdruck entfalten können 13 S e i t e

Wir bieten den Kindern Angebote im kreativen Bereich Angebote im Bau- und Konstruktionsbereich die Möglichkeit für Rollenspiele eine umfangreiche Bibliothek Computerspiele (Freitag) Erfahrungen im musikalischen Bereich zu sammeln Gesellschaftsspiele Rückzugsmöglichkeiten Sportliche Aktivitäten: Fußball, Basketball, Federball, Tischtennis, Volleyball, Freiräume, ihren individuellen Interessen in einer geregelten Umgebung nachzugehen 14 S e i t e

Alltagsbewältigung Regeln bestimmen unseren Alltag: In Kinderkonferenzen machen wir die Regeln gemeinsam aus. Was uns wichtig ist: ein respektvolles Miteinander eine schöne und höfliche Ausdrucksweise in der Sprache lebenspraktische Erfahrungen sammeln zu können Probleme mit Worten anstatt mit Gewalt lösen zu lernen richtige Körperpflege einzuüben, Hände regelmäßig zu waschen unsere Tischkultur zu festigen, das heißt für uns mit Messer, Gabel und Löffel zu essen und auch die Serviette zu benutzen auf gesunde Ernährung zu achten Freude zur Natur zu erleben und leben einen sachgerechten Umgang mit Materialien und Arbeitsgeräten zu erlernen gesellschaftliche Werte und Normen zu erfahren 15 S e i t e

Dazu kommen wir durch richtige Mülltrennung (Müll ist nicht gleich Müll, er kann auch wieder verwendet werden.) achtsamen Umgang mit Papier (auch Papierreste wiederverwenden) Wertlegen auf Natur und Umweltschutz, im Garten keinen Müll liegen lassen, nicht achtlos auf die Tiere steigen, keine Blätter unnötig von den Sträuchern reißen aktives Mitgestalten des Alltags z.b. gemeinsames Einkaufen, Kochen, Umgang mit Geld und Werten, Anlegen eines kleinen Gemüsegartens, Blumen pflegen, für kleine Aufgaben verantwortlich sein das Anbieten von einer besonderen wöchentlichen Jause Ausflüge, Feste, Besichtigungen, Veranstaltungen, unseren Spielzeug-Freitag, am besten ohne PC Spiele, PSP 16 S e i t e

Integration / Inklusion nicht deutschsprachiger und verhaltenskreativer Kinder Damit meinen wir das Kennenlernen von verschiedenen Kulturen und Lebensweisen Recht auf Einzigartigkeit Respekt vor anderen Kulturen in seinem Aussehen, persönlichen Fähigkeiten und Erfahrungen (d.h. Achtung vor anderen Kulturen und Religionen) akzeptiert zu werden dass alle Menschen in ihrer Verschiedenheit gleichwertig sind Entwicklung eines positiven Selbstbewusstseins Vorurteile abzubauen Gemeinsamkeiten zu betonen und Unterschiede nicht zu leugnen 17 S e i t e

Dies erreichen wir durch eine gemeinsame liebevolle und respektvolle Sprache ansprechend gestaltete Gruppenräume das Erarbeiten gemeinsamer Regeln eine wertfreie und offene Begegnung Unterstützung bei Konfliktlösungen demokratische Abstimmungen Angebote und Aktivitäten im musischen Bereich ein offenes Ohr und Verständnis für Anliegen und Probleme 18 S e i t e

Teamarbeit Wir ziehen alle an einem Strang. Unsere Zusammenarbeit zeichnet sich aus durch Wöchentliche Teamgespräche, in denen alle Kollegen/Kolleginnen Ideen und Vorstellungen einbringen können, gemeinsame Entscheidungen getroffen werden, geplant wird und alle Informationen und Erfahrungen weitergegeben werden Aufgabenaufteilung: Jeder hat Verantwortungen, die zuvor demokratisch abgestimmt wurden. Gute Gesprächs- und Diskussionskultur Zeit für Besprechungen, Planungen, Reflexionen und das Ermöglichen von Weiterbildungen Das Hervorheben der Stärken der Teammitglieder Offenes, wertschätzendes und motivierendes Miteinander Flexibilität Gegenseitiges Anerkennen, Respektieren und Unterstützen Alljährliche MitarbeiterInnengespräche 19 S e i t e

Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen und öffentlichen Institutionen gemeinsame Feste, Elterncafe, Elternhefte, Infotafel, Telefonate Austausch und Vernetzung mit den Schulen und anderen Institutionen (Sozialarbeiter, Erziehungshelfer, Sozial- und Lernbetreuung); Dabei werden individuelle Ressourcen genutzt und ausgetauscht. 20 S e i t e

Quellenangabe Österreichischer Bildungsrahmenplan, 2009 Charlotte Bühler Institut, www.bmukk.gv.at/schulen/sb/bildungsrahmenplan.xml Steiermärkisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz LGBl. Nr. 22/2000, zuletzt i.d.f. LGBl. Nr. 88/2014 21 S e i t e