Ihre Flugausbildung. Fliegergruppe Plettenberg-Herscheid e.v. Deutscher Aero-Club Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v.

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Transkript:

Ihre Flugausbildung Fliegergruppe Plettenberg-Herscheid e.v. Deutscher Aero-Club Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v. Registrierte Ausbildungseinrichtung DE.ATO.NWDU.150

Ein Verein im Wandel der Zeit Das Fliegen gehört seit Menschengedenken zu den Kindheitsträumen. Nur wenige schaffen es, sich diesen Traum zu verwirklichen. Aber wo ein Wille ist, da ist meistens auch ein Weg. Betrachtet man die Geschichte unseres Vereins, so findet man darin Parallelen, die jeder Flieger persönlich erlebt. Der Wille zu fliegen ist die anfängliche Triebfeder. Dann reihen sich Erfolge, Misserfolge, Fortschritt und Stillstand aneinander, bis man eigenverantwortlich fliegt. Wie von selbst ergeben sich dann neue Ziele und andere Herausforderungen. Und immer gab es im Dunstkreis der Flieger Personen, die für sich andere Prioritäten setzten, aber doch von der Fliegerei begeistert waren. Ohne sie, die passiven Mitglieder innerhalb des Vereins oder die Gönner außerhalb des Vereines, wäre vieles anders und vermutlich vieles schlechter. Wir möchten allen Personen Mut machen, sich als aktive und passive Mitglieder in unseren Verein einzubringen. Die Attraktivität der Fliegergruppe Plettenberg-Herscheid steigt mit der Vielfältigkeit ihrer Mitglieder. Flugversuche von Ernst E. Fastenrath in Reblin bei Herscheid

Aller Anfang ist schwer Angeregt durch die Erfolge der Gebr. Wright, beschloss der junge Ernst E. Fastenrath selbst eine Motorflugmaschine zu bauen. Unterstützt von seinem Freund Willi Winterhoff wurden in den Jahren 1910 1912 Flugversuche in den Elsewiesen und in Reblin unternommen. Den Originalmotor aus dieser Zeit kann man heute noch am Flugplatz Habbel besichtigen. Bedingt durch den 1. Weltkrieg und die nachfolgenden schwierigen Jahre ergab sich ein fast zwei Jahrzehnte dauernder Stillstand. Im Jahre 1932 trafen sich in der Martin-Luther-Schule über 100 Segelflugsportbegeisterte, 70 dieser Interessenten gründeten die Fliegergruppe. Im Keller eines Fabrikgebäudes in Holthausen begann man mit dem Bau von 2 Segelflugzeugen. Gearbeitet wurde von morgens bis abends, da von den 70 Mitgliedern 41 arbeitslos waren. Bereits im Oktober wurden die Segelflugzeuge auf den Namen ERFA und PAITERDIRK getauft und kurze Zeit später wurden die ersten Rutscher und Lufthopser in den Elsewiesen und auf dem Habbel mit Gummiseil unternommen. Das einjährige Bestehen feiert man am 22.Oktober 1933 mit einem Flugtag auf dem Habbel, der mit über 5.000 Zuschauern begeistert angenommen wird. Als besonderer Programmpunkt landete die erst 18jährige Fliegerin Ilse Fastenrath mit dem Motorflugzeug Klemm 25 und ein weiterer Schulgleiter wurde auf den Namen Anketrine getauft. Bitteres Ende dann im April 1937. Das gesamte Vermögen des Vereins wird beschlagnahmt und im Oktober erfolgt die Löschung im Vereinsregister von Amts wegen. Paiterdirk Ernst E. Fastenrath Der Wiederanfang Zum 17. Februar 1951 wurden ehemalige Segelflieger per Inserat im Süderländer Tageblatt zur Gründungsversammlung in den Gasthof Rüsing eingeladen. Bereits einen Monat später fand die erste Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahlen statt. Da das generelle Flugverbot noch nicht aufgehoben ist, beschränkt man sich auf den Modellbau und Modellflug. Am 19. Juni wurde das Kontrollgesetz Nr. 24 hinsichtlich des Segelflugverbotes aufgehoben. Segelflugzeuge durften wieder gebaut und geflogen werden. Am 8. März 1952 traf das erste Segelflugzeug, ein SG 38, in Plettenberg ein. Das ebenfalls im März geplante Fliegerheim am Dingeringhauser Weg konnte im September Richtfest feiern. Im November wurde der Schulbetrieb aufgenommen und der erste Start erfolgte von der Sundhelle mit Heinrich Greis am Ruder. Über 200

Schulflüge wurden bis Ende des Jahres absolviert. Mit der endgültigen Fertigstellung des Fliegerheimes 1953 hatte man über 10.000 Arbeitsstunden geleistet. Nach erfolgreichem Abschluss der Grundstücksverhandlungen auf dem Wellin konnte man im Herbst mit dem Flugbetrieb mittels einer Schleppwinde beginnen. Mit Abschluss eines langfristigen Vertrages wurde 1955 der Flugbetrieb auf die Habbelwiesen verlegt. Im Frühjahr 1958 weihte man die neue Flugzeughalle ein. 1953: Schleppwinde 1958: Erster Flugzeugschlepp auf dem Habbel Heute Der Flugzeugpark umfasst 5 Segelflugzeuge, davon 2 Doppelsitzer für die Ausbildung, 1 Ultraleichtflugzeug FK9 ELA für die Ausbildung und 2 Motorflugzeuge. Die 180 PS starke DR400 (4- sitzig) wird hauptsächlich für den Schleppbetrieb eingesetzt und der Oldtimer Piper PA18 für Reiseflüge in die nähere und weitere Umgebung. Um die 60 Piloten und Flugschüler betreiben aktiven Luftsport, unterstützt von doppelt so vielen passiven Mitgliedern. In den Flugsportarten Segel- und Ultraleichtfliegen bilden wir mit 8 Fluglehrern (5 Segelflug- und 3 Ultraleichtfluglehrer) unsere Flugschüler aus. Hier ist die Vereinsausbildung durch die ehrenamtliche Tätigkeit der Fluglehrer die günstige Alternative zu gewerblichen Flugschulen. Neben der traditionellen Ausbildung im Segelflug an den Wochenenden wird gerade im Bereich Ultraleichtfliegen der Schulbetrieb flexibel auf die Schüler zugeschnitten und auch innerhalb der Woche geschult. Natürlich sind alle Altersklassen in der Ausbildung vertreten. Bereits mit 14 Jahren kann man das Segelfliegen und mit 17 Jahren das Ultraleichtfliegen erlernen. Für viele Jugendliche ist der Luftsport der Einstieg in eine spätere berufliche Laufbahn als Verkehrsflugzeugführer, Fluglotse oder auch im technischen Servicebereich. Herzlich eingeladen sind natürlich alle interessierten Besucher unseres Flugplatzes, um die Gemeinde oder das Sauerland aus der Vogelperspektive zu erleben. An fast jedem Wochenende findet Flugbetrieb statt, sofern das Wetter es zulässt.

Informationsbogen Flugausbildung Zu Beginn der Ausbildung notwendige Unterlagen: 1. Mitgliederanmeldeformular 2. Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen 3. Verzichtserklärung 4. Kopie Personalausweis 5. Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (einschl. Augenuntersuchung) [nur für Ultraleichtschüler bei Beginn der Ausbildung, für Segelflugschüler erst im Verlauf] 6. Erklärung, dass ein Polizeiliches Führungszeugnis "O" beantragt ist (wird direkt an RP Münster geschickt) [nur für Ultraleichtschüler bei Beginn der Ausbildung, für Segelflugschüler erst im Verlauf] 7. Erklärung über Strafverfahren 8. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister 9. 1 Passbild Im Verlauf der Ausbildung notwendige Unterlagen: 1. Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (einschl. Augenuntersuchung) [nur für Ultraleichtschüler bei Beginn der Ausbildung, für Segelflugschüler erst im Verlauf] 2. Polizeiliches Führungszeugnis "O" (wird direkt an RP Münster geschickt) [nur für Ultraleichtschüler bei Beginn der Ausbildung, für Segelflugschüler erst im Verlauf] 3. Bescheinigung Sofortmaßnahmen am Unfallort Ausbildung zum Segelflugzeugführer: 1. Ausbildungsbeginn ab 14 Jahre 2. Lizenzerwerb mit 16 Jahren 3. theoretische Ausbildung in 9 Fächern 4. Flugausbildung mindestens 15 Flugstunden, davon 10 Stunden mit Fluglehrer und 2h im Alleinflug, 45 Starts und Landungen 5. 3 Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem weiteren Flugplatz 6. mindestens eine Außenlandeübung mit Fluglehrer 7. 50 km Streckenflug im Alleinflug oder 100km Streckenflug mit Fluglehrer 8. praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeuges in besonderen Flugzuständen 9. theoretische und praktische Prüfung Ausbildung Führer aerodynamisch gesteuerter Ultraleichtflugzeuge: 1. Ausbildungsbeginn ab 16 Jahre 2. Lizenzerwerb mit 17 Jahren 3. theoretische Ausbildung in 7 Fächern 4. Flugausbildung mindestens 30 Flugstunden, davon 5h im Alleinflug, An- und Abflüge zu verschiedenen Flugplätzen 5. 2 Überlandflüge von mehr als 200 km mit Fluglehrer mit Zwischenlandung 6. eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des ULs in besonderen Flugzuständen und in Notfällen 7. theoretische und praktische Prüfung Fliegerärztliche Untersuchungsstellen: Dr. U. Häring Ev. Krankenhaus Elsey 58119 Hagen Tel.: 0 23 31 984220 Dr. B. Wigger Hindenburgstraße 2 51688 Wipperfürth Tel.: 0 22 67 68 08 68 Dr. J. Knitter Parkweg 18 51491 Overath Tel.: 0 22 06 22 51 Dr. W.Kuck Lünerner Dorfstr. 3a 59427 Unna Tel.: 0 23 03 2 54 29 94 Dr. G. Schmitz Hauptstr. 20 58802 Balve Tel.: 0 23 75 91 00 11 Dr. med. Thomas Kretzschmar Bahnhofstraße 8 59929 Brilon/Westf. Tel.: 0 29 61 10 05

Organisatorisches Adresse: Fliegergruppe Plettenberg-Herscheid e.v. Postfach 16 51 58816 Plettenberg 0 23 57 21 14 www.edkp.de Ausbildungsstätte: Flugplatz Plettenberg-Hüinghausen (EDKP) Vorstand: 1. Vorsitzender Daniel Gärtner 0 23 91 10362 1.vorsitzender@edkp.de 2. Vorsitzender Gerd Eilrich 0 23 57 172967 2.vorsitzender@edkp.de Geschäftsführer Arndt Himmen 0 23 51 676437 geschaeftsfuehrer@edkp.de Kassierer Jens Biehsmann 0 23 57 906810 kassierer@edkp.de Jugendleiter Stefan Roicke 0 23 57 2303 jugendleiter@edkp.de Ausbildungsleiter: Segelflug Jens Vieregge 0 23 91 6089949 Ultraleicht Christoph Koppen 0 23 57 4482 Fluglehrer Segelflug: Guido Althoff 0 23 57 906713 Andreas Hesse 0 23 53 13645 Jens Vieregge 0 23 91 6089949 Pascal Eilrich 0 23 57 172967 Dieter Siepmann-Hücking 0 22 33 802550 Fluglehrer Ultraleicht: Christoph Koppen 0 23 57 4482 Norbert Kutscher 0 23 57 906190 Arndt Himmen 0 23 51 676437 Theorielehrer: Alle zuvor genannten Fluglehrer Ausbildungsflugzeuge: ASK 13 D-2989 G 103 Twin II D-3569 K8b D-9404 Astir CS D-3303 Fk9 ELA D-MBCM

Mitgliederanmeldeformular Mitglied Name, Vorname: Adresse Strasse: PLZ: Ort: Telefon: Mobil Email: Geburtsdatum: TT-MM-JJJJ.. Beruf: Status aktiv aktiv25 (Zweitmitglied) passiv Bei Aktiven: Erwachsener ab 18 Jahre noch in Ausbildung bis vollendetes 25.Lebensjahr Jugendlicher Tätigkeit: Segelflug Motorflug Ultraleicht Gesetzlicher Vertreter Name, Vorname: Adresse: Beitragszahler (wenn abweichend vom Mitgliedsnamen) Name, Vorname: Adresse: Ort und Datum Unterschrift (bei Minderjährigen beide gesetzlichen Vertreter)

SEPA-Lastschriftmandat Hiermit ermächtige ich die Fliegergruppe Plettenberg - Herscheid e.v. widerruflich, die von mir / von unserem Sohn / unserer Tochter... Name in Druckschrift Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Fliegergruppe Plettenberg-Herscheid e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) D E IBAN Datum, Ort und Unterschrift Eine gültige Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft

Arbeitsstundenregelung 1. Jedes jugendliche Mitglied und jedes ordentliche Mitglied bis zu seinem 60. Lebensjahr hat 40 Arbeitsstunden zu erbringen. Es gelten nur volle Viertelstunden. Jedes Mitglied muss sich rechtzeitig um eine Aufgabe bemühen. 2. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde entsteht dem betreffenden Mitglied eine Kostenbelastung von 12,-- Euro 3. Als Arbeit zählt vereinsdienliche Tätigkeit. Tätigkeiten wie Aus- und Einräumen der Flugzeuge, waschen, polieren etc. der Flugzeuge gehören zum laufenden Flugbetrieb und werden nicht als Arbeitsstunden anerkannt. 4. Für Auf- und Abbauarbeiten betreffend des Flugplatzfestes können maximal 10 Stunden geltend macht werden. 5. Die geleisteten Arbeitsstunden müssen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die entsprechenden Bücher eingetragen werden und von dem jeweiligen Sachbeauftragten (Werkstattleiter etc.) und einem Vorstandsmitglied bestätigt werden. Die bestätigten Arbeitsstundenbücher sind spätestens zur 1. Monatsversammlung des Folgejahres dem 2. Vorsitzenden vorzulegen. 6. Die gesamte Arbeitsstundenabrechnung wird in der März-Monatsversammlung des Folgejahres den Mitgliedern zur Einsicht und letzten Reklamationsmöglichkeit vorgelegt. 7. Über alle Zweifelsfälle und evtl. Nichtanerkennung unproduktiver Arbeitszeit entscheidet der erweiterte Vorstand endgültig. Das gleiche gilt auch für Härtefälle. 8. Für Vorstands- und Funktionstätigkeiten werden nachfolgende Stunden pauschal anerkannt: 1. Vorsitzender 30 Stunden 2. Vorsitzender. 30 Stunden Geschäftsführer 30 Stunden Kassierer 40 Stunden Jugendleiter 30 Stunden Öffentlichkeitsreferent 20 Stunden Fluglehrer 40 Stunden Führen der A I P 10 Stunden EDV-Abrechnung 40 Stunden

Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters - bei minderjährigen Bewerbern - Als Eltern beziehungsweise Vormund sind wir / bin ich gesetzlicher Vertreter des Bewerbers von: Familienname: (bei Namensänderung auch Geburtsname) Vornamen: (sämtliche Rufnamen unterstreichen) geboren am: (Tag, Monat, Jahr) geboren in: (Ort, Kreis, Land) Wohnsitz: (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Staatsangehörigkeit: Telefon: In dieser Eigenschaft stimme(n) wir/ich der beabsichtigten Erteilung der Erlaubnis zur Tätigkeit als Luftfahrtpersonal zu. Ort und Datum Vor- und Zuname Unterschrift (Beide! Mutter und Vater) Vor- und Zuname Unterschrift

Berechtigungen für Segelflugzeugmuster Zum Flugbetrieb haben der Vorstand und die Fluglehrer, nicht nur aus Gründen der Flugsicherheit, beschlossen, ein Limit für die einzelnen Fluggeräte aufzustellen. Vor dem ersten Überlandflug Vor dem ersten Überlandflug müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: - 1 Flug von mindestens 5 Stunden Dauer (exklusive Schleppzeit) ASK 13 und Astir CS Bevor mit der ASK 13 oder dem Astir CS ein Überlandflug durchgeführt werden darf, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: - 15 Stunden Flugerfahrung auf dem entsprechenden Muster - 20 Starts auf dem entsprechenden Muster - mindestens 5 Starts in den letzten 6 Monaten auf dem entsprechenden Muster LS 4 Bevor mit der LS 4 geflogen werden darf, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: - 20 Flugstunden auf dem Astir CS - Segelfluglizenz - Voraussetzungen für "Silber C" - mindestens 5 F-Schlepps in den letzten 6 Monaten auf der LS 4 oder einem anderen Muster Bevor mit der LS 4 ein Überlandflug durchgeführt werden darf, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: - 5 Stunden Flugerfahrung auf der LS 4 - mindestens 5 Starts in den letzten 6 Monaten auf der LS 4

Erklärung über Strafverfahren *** Nicht zutreffendes bitte streichen, erforderlichenfalls zusätzliches Blatt verwenden. über Vorstrafen aller Art (Verkehrsverstöße und andere Straftaten) von Gerichten und über Maßnahmen wegen Verkehrsverstößen von Gerichten oder sonstigen Behörden. Hiermit erkläre ich Familienname: (bei Namensänderung auch Geburtsname) Vornamen: (sämtliche Rufnamen unterstreichen) geboren am: (Tag, Monat, Jahr) geboren in: (Ort, Kreis, Land) dass a) ich nicht vorbestraft bin von Gerichten, auch Maßnahmen wegen Verkehrsverstößen von Gerichten oder sonstigen Behörden gegen mich nicht ergriffen worden sind. *** b) ich wie folgt bestraft wurde von Gerichten und folgende Maßnahmen der oben aufgeführten Art gegen mich ergriffen wurden: *** Über schwebende Strafverfahren gegen mich ist mir nichts / folgendes bekannt: Darüber hinaus bin ich weder gerichtlich vorbestraft noch sind weitere Strafverfahren anhängig oder Maßnahmen wegen Verkehrsverstößen von Gerichten oder anderen Behörden gegen mich verhängt worden. Mir ist bekannt, dass nach 16 der LuftPersV die Ausbildung von Luftfahrern nur zulässig ist, wenn keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen. (z.b. mehr als 6 Punkte in Flensburg können zum Abbruch der Ausbildung, bzw. zum Nichtausstellen der Lizenz führen). Ort und Datum Unterschrift

Verzichtserklärung Ich,, habe die Vereinsordnung der Fliegergruppe Plettenberg Herscheid e.v. zur Kenntnis genommen. Ich verzichte auf alle Ansprüche, die mir gegenüber der Fliegergruppe Plettenberg Herscheid e.v., dem Deutschen Aero Club Landesverband Nordrhein Westfalen e.v. bzw. seinen Organen und Mitgliedern, sowie den unmittelbaren wie mittelbaren Mitgliedern des Deutschen Aero Club Landesverband Nordrhein Westfalen e.v. daraus entstehen könnten, dass ich anlässlich meiner Beteiligung am Luftsport, sei es am Boden oder in der Luft, Unfälle oder sonstige Nachteile erleide. Diese Erklärung gilt, gleichviel aus welchem Rechtsgrund Ansprüche gestellt werden können. Sie erstreckt sich auf solche Personen und Stellen, die aus meinem Unfall selbständig sonst Ansprüche herleiten können. Ich bin unterrichtet worden, dass die Schulflugzeuge der Fliegergruppe Plettenberg Herscheid e.v. in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gegen Haftpflichtschäden versichert sind. die für die Schulflugzeuge abgeschlossene Luftunfallversicherung das Sitzplatzunfallrisiko auf den vorderen Sitzen mit 2.5 Mio. (CSL inkl. Sitzplatzvers. pauschal) je Platz sowohl für den Todesfall als auch für Invalidität abdeckt. die Möglichkeit besteht auf eigene Kosten über die bestehenden Versicherungen hinaus höhere Versicherungen abzuschließen, wenn mir diese zu niedrig erscheinen. bei bestehenden persönlichen Lebens- oder Unfallversicherungen die Versicherungsgesellschaft über die Aufnahme der Schulung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz unterrichtet werden muss. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass Vorstrafen oder mehrfache, rechtskräftige festgestellte erhebliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften (ab 6 Punkte) Zweifel an meiner Eignung als Luftfahrer begründen und zu einer Untersagung der Ausbildung führen können. Es ist mir empfohlen, im Zweifelsfalle die Entscheidung der Erlaubnisbehörde abzuwarten, ob gegen die Ausbildung Bedenken bestehen. Ich bin mit der Flugausbildung und ggf. Windenfahrerausbildung einverstanden. Ort und Datum Unterschrift Flugschüler /-in Bei Minderjährigen zusätzlich die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreter/s (beide: Mutter & Vater): Vor- und Zuname Unterschrift Vor- und Zuname Unterschrift

Kraftfahrt - Bundesamt - Verkehrszentralregister - Postfach 2063 24932 Flensburg Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister Ich beantrage, mir Auskunft über die zu meiner Person im Verkehrszentralregister erfasste(n) Entscheidung(en) zu erteilen. Eine Kopie der Vorder- und Rückseite meines Personalausweises oder Reisepasses füge ich bei. Ich beantrage, mir Auskunft über die zu meiner Person im Verkehrszentralregister erfasste(n) Entscheidung(en) zu erteilen. Meine Unterschrift habe ich auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen. Geburtsname: Familienname: (nur bei Abweichung vom Geburtsnamen erforderlich) sämtliche Vornamen: Geburtsdatum: Geburtsort: Wohnsitz: (Straße, Hausnummer)f (PLZ, Ort) *** Bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen! Beglaubigungsvermerk einer Siegelführenden Stelle (entfällt bei Vorlage der Kopie des Ausweises / Passes) Die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin wird beglaubigt. Datum, Unterschrift d. Antragstellers/-in Name der Behörde, Ort, Datum und Unterschrift

Beitrags- und Gebührenordnung 2016 Mitgliedsbeiträge Monatsbeitrag für ordentliche erwachsene Mitglieder 80,00 Monatsbeitrag für ordentliche jugendliche Mitglieder 40,00 Monatsbeitrag für aktive Zweitmitgliedschaft AKTIV 25 25,00 Jahresbeitrag für passive Mitglieder 45,00 Jahresbeitrag für Ehrenmitglieder 0,00 Ordentliche jugendliche Mitglieder, im Sinne dieser Beitrags- und Gebührenordnung sind: a) ordentliche Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn diese über kein festes Einkommen verfügen (z.b. Schüler, Studenten,...), b) ordentliche Mitglieder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn ein festes vorhanden ist. Einmalbeträge bei Eintritt/Aufnahme, wesentliche Investitionen (nur ordentliche erwachsene Mitglieder) Flugart Eintritt/Aufnahme wesentliche Investitionen Motorflug 350,00 175,00 Ultraleicht 250,00 125,00 Segelflug 150,00 75,00 Kombinationen max. 400,00 entfällt Sofern eine temporäre passive Mitgliedschaft die Dauer von 1 Jahr nicht unterschreitet und 5 Jahren nicht überschreitet und bereits einmal eine Aufnahmegebühr entrichtet wurde, wird bei einem erneuten Wechsel der Mitgliedschaft zum ordentlichen Mitglied, keine neue Aufnahmegebühr erhoben. Die Einmalbeträge für wesentliche Investitionen sind im Jahr der Anschaffung zu zahlen. Alle Mitglieder, welche im Anschaffungsjahr und dem Folgejahr das Fluggerät nutzen möchten, zahlen den Einmalbetrag. Familientarif Das erste in einem gemeinsamen Haushalt lebende ordentliche erwachsene Mitglied zahlt den vollen Monatsbeitrag sowie die volle Aufnahmegebühr. Jedes weitere im selben Haushalt lebende ordentliche erwachsene Mitglied zahlt nur den halben Monatsbeitrag sowie die halbe Aufnahmegebühr. Das erste in einem gemeinsamen Haushalt lebende ordentliche jugendliche Mitglied zahlt den vollen Monatsbeitrag. Jedes weitere im selben Haushalt lebende ordentliche jugendliche Mitglied zahlt nur den halben Monatsbeitrag. Fluggebühren* Motorflug auf Robin DR 400 /Std. 120,00 + 3,00 /Start Motorflug auf Piper PA 18 /Std. 65,00 + 3,00 /Start Ultraleicht auf FK 9 /Std. 52,00 + 3,00 /Start Flugzeugschlepp (Mitglieder) /Std. 100,00 + 3,00 /Start** Flugzeugschlepp (Fremde) /Std. 220,00 Segelflug /Std. 5,00 Windenstart /Start 3,00 Rundflüge /15min. 40,00 * Fluggebühren AKTIV 25: Standart + 25%; ** 1,00 Segelflieger; 2,00 Schlepppilot Selbstbeteiligung der Mitglieder im Schadensfall Im Schadensfall durch Eigenverschulden ist eine Eigenleistung von 500,00 zu erbringen.