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Transkript:

Technische Ausführungsrichtlinien 4 Flughafen Köln/Bonn GmbH

Seite: 2 von 9 Änderungsvermerke Version Datum Bearbeiter Änderung / Revision Version 1.0 04.06.2013 IB A. Schulze Erstellung Version 1.1 17.07.2014 Aufdermauer Änderung

Seite: 3 von 9 Inhaltsverzeichnis 4... 1 4.1 NEA/Notstromanlagen... 5 4.1.1 Allgemein... 5 4.1.2 Funktion der Notstromanlage... 5 4.1.2.1 Test-Netz-Parallelbetrieb... 5 4.1.2.2 Probestart... 5 4.1.2.3 Probestart mit Synchronisierung... 5 4.1.2.4 Unterbrechungsfreie Rückschaltung... 5 4.1.2.5 Test... 6 4.1.2.6 Hand... 6 4.1.2.7 Aus... 6 4.1.2.8 Automatik... 6 4.1.3 Betriebs- und Störmeldungen... 6 4.1.4 Betriebsraum Notstromaggregat... 7 4.1.4.1 Anstrich... 7 4.1.4.2 Türen... 7 4.1.4.3 Luftführung... 7 4.1.4.4 Kraftstoffsystem... 7 4.1.5 TA-Luft/TA-Lärm... 8 4.2 USV-Anlagen... 9 4.2.1 Aufbau der USV-Anlage... 9 4.2.2 Batterieeinheit... 9

Seite: 4 von 9 Ziel der technischen Ausführungsrichtlinien Die Vorgaben in den technischen Ausführungsrichtlinien sind bei allen Planungs- und Ausführungsphasen im Bereich der elektrotechnischen Anlagen zu berücksichtigen. Sie wurden gemäß den technischen Anforderungen der Flughafen Köln/Bonn GmbH erarbeitet und sind für die Ausführung der Arbeiten bindend. Die Qualitätsangaben sowie die Fabrikatsvorgaben stellen den Mindeststandard dar, welcher zwingend einzuhalten ist. Abweichungen vom Mindeststandard müssen durch die jeweilige Fachabteilung von der Flughafen Köln/Bonn GmbH schriftlich freigegeben werden. Vor Ausführungsbeginn sind grundsätzlich Abstimmungen mit den Fachabteilungen erforderlich und entsprechende Freigaben zur Planung bzw. Ausführung einzuholen. Die Arbeiten müssen nach den anerkannten Regeln der Technik, dem heutigen Stand der Technik sowie unter Berücksichtigung der zur Ausführung geltenden Normen und Vorschriften ausgeführt werden. Ebenso sind die internen Vorgaben der Flughafen Köln/Bonn GmbH anzufordern und zwingend zu berücksichtigen. Abstimmungen mit Firmen anderer Gewerke sind selbstständig durchzuführen.

Seite: 5 von 9 4.1 NEA/Notstromanlagen 4.1.1 Allgemein Die Notstromanlage muss bei einer Unterbrechung der Stromversorgung innerhalb 15 Sekunden netzersatzberechtigte Verbraucher übernehmen und zuverlässig versorgen. Die Anlage ist für einen Netz-Parallelbetrieb mit entsprechenden Synchronisierungseinrichtungen auszulegen. Die Vorgaben der TA-Luft und TA-Lärm für Stromerzeugungsanlagen sind einzuhalten. 4.1.2 Funktion der Notstromanlage Die NEA-Anlage muss die in den folgenden Abschnitten beschriebenen Betriebsarten und Funktionen erfüllen. 4.1.2.1 Test-Netz-Parallelbetrieb Durch Tasterbetätigung übernimmt das Aggregat die am Leistungswächter eingestellte Last. Bei der Zuschaltung wird die Last von Null auf den eingestellten Wert hochgefahren. Bei der Lastabschaltung wird diese wieder auf den Wert Null zurückgefahren. Die Lastübernahme und Lastrückgabe erfolgt unterbrechungsfrei. 4.1.2.2 Probestart Durch Tasterbetätigung wird das Aggregat gestartet und übernimmt die Verbraucherlast mit Kurzunterbrechung. Bei der Rückschaltung wird der Verbrauch mit Kurzunterbrechung an das Netz zurück geschalten 4.1.2.3 Probestart mit Synchronisierung Bei eingeschaltetem Schlüsselschalter wird das Aggregat kurzzeitig mit dem vorhandenen Netz synchronisiert und schaltet den Netzschalter aus. Die Verbraucher werden unterbrechungslos vom Aggregat versorgt. Danach folgt die Rückschaltung auf die Netzversorgung unterbrechungslos durch eine Rücksynchronisierung. 4.1.2.4 Unterbrechungsfreie Rückschaltung Durch das Einschalten der unterbrechungsfreien Rückschaltung, wird die Last durch eine unterbrechungsfreie Rücksynchronisierung wieder auf das Netz geschaltet.

Seite: 6 von 9 4.1.2.5 Test In dieser Betriebsart wird das Aggregat automatisch gestartet. Eine Lastübernahme ist nicht möglich. 4.1.2.6 Hand In dieser Betriebsart wird das Aggregat durch Betätigung des Taster 'Hand EIN' gestartet. Nach abschalten des Netzschalters kann mit Unterbrechung die Last übernommen werden 4.1.2.7 Aus In diesem Betriebsmodus schaltet das Aggregat sofort ab. Weitere Startversuche sind nicht möglich. 4.1.2.8 Automatik Bei der Betriebsart 'Automatik' kann das Aggregat ferngesteuert werden. Folgende Betriebszustände können fernbedient werden: Porbestart EIN/AUS Test-Netz-Parallelbetrieb EIN/AUS Rücksynchronisierung EIN/AUS 4.1.3 Betriebs- und Störmeldungen Die Betriebs und Störmeldungen werden mittels potentialfreie Kontakte und Trennklemmen über die Zentrale Leittechnik (ZLT) in den Leitstand gemeldet. Es werden folgende Meldungen übertragen: Not-Aus Aggregat betriebsbereit NEA-Betrieb Dieselmotor läuft Probebetrieb Parallelbetrieb Generatorschalter EIN/AUS Netzschalter EIN/AUS Sammelstörung WARNUNG Sammelstörung STOP Kraftstoffmangel Tagestank Kraftstoffmangel Vorratstank Alle Störungen müssen zusätzlich bei der Sammelmeldung WARNUNG bzw. STOP zusammengefasst werden

Seite: 7 von 9 4.1.4 Betriebsraum Notstromaggregat Die Ausführung des Betriebsraumes des Notstromaggregats wird in den nächsten abschnitten beschrieben. 4.1.4.1 Technische Ausstattung Für Wartungszwecken sind in dem Raum eine Schuko-Doppelsteckdose und eine 16 A CEE- Steckdose zu installieren. 4.1.4.2 Anstrich Der Aggregateraum muss gegen das Auslaufen von wassergefährdenden Flüssigkeiten als Wanne ausgebildet sein. Alle Raumöffnungen müssen zum Boden mindestens eine 10 cm hohe Schwelle aufweisen. Der Boden und die umlaufende Wand müssen bis zu einer Höhe von 10 cm 3 x mit ölfester Farbe bestrichen werden (2 x vor der Aggregateeinbringung, 1 x nach der Einbringung). Das Fassungsvermögen der Auffangräume ist so zu bemessen, dass sich das Lagergut im Gefahrenfall nicht über den Auffangraum hinaus ausbreiten kann. Mittels Bodensensoren auf dem Fußboden wird bei Leckage eine Warnmeldung abgegeben. 4.1.4.3 Türen Die Türen müssen mindestens feuerhemmend und selbstschließend sein, sowie aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und eine Panikentriegelung besitzen. 4.1.4.4 Luftführung Die Luftführung für die Räume muss unmittelbar oder über besondere Lüftungskanäle ins Freie geführt werden. Lüftungskanäle, die durch andere Räume führen, sind so herzustellen, dass Feuer und Rauch nicht in andere Räume übertragen werden können. 4.1.4.5 Kraftstoffsystem mit Leckagewarnung Im Aggregateraum dürfen maximal 5.000 l Kraftstoff gelagert werden. Ein Auffangraum ist nicht erforderlich bei doppelwandigen Tanks aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 100.000 l oder bei doppelwandigen glasfaserverstärkten Kunststofftanks, sofern die Bauartenzulassung dies vorsieht. Tanks mit lösbaren Verschlüssen unterhalb des zulässigen Flüssigkeitsstandes gelten nicht als doppelwandige Tanks. Kraftstoffleitungen können, sofern sie jederzeit einsehbar sind, einwandig ausgeführt werden. Werden Kraftstoffleitungen in nicht einsehbaren Bereichen verlegt (verschlossene Schächte, Erdreich), sind diese doppelwandig mit Lecküberwachung auszuführen. Werden Anlagen über dem

Seite: 8 von 9 Niveau des Tankbefüllstutzen erstellt, z.b. auf dem Gebäudedach, empfiehlt es sich, einen Lagertank auf bzw. unter dem Niveau des Füllstutzens zu montieren. Die Kraftstoff-Bevorratung ist wie folgt zu bemessen: Nach VDE 0108-8 Stunden Dauerbetrieb in Verbindung mit VDS - 12 Stunden Dauerbetrieb Nach VDE 0100 Teil 710-24 Stunden Dauerbetrieb TA-Luft/TA-Lärm 4.1.5 TA-Luft/TA-Lärm Bezüglich der zulässigen Emissionswerte (Schall/Luft) muss unbedingt Kontakt mit der zuständigen Umweltbehörde aufgenommen werden.. Folgende Fragen sollten mit der Umweltbehörde geklärt werden: Zulässiger Geräuschpegel außerhalb des Gebäudes/Containers (Angabe in db(a) in x m Entfernung) Zulässige Luft-Immission (Nox, CO, HC, Staub/Ruß) Höhe der Abgasleitung über Dach

Seite: 9 von 9 4.2 USV-Anlagen Unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen werden u. a. in den Trafostationen für die Steuerung benötigt. Die Steuerspannung beträgt 60 V DC. 4.2.1 Aufbau der USV-Anlage Die USV-Anlage besteht im Wesentlichen aus einer 19''-Schrankeinheit mit Gleichrichter und Wechselrichter. Die Batterien werden im folgenden Abschnitt beschrieben. Der Wechselrichter soll mittels Wahlschalter zwischen den Betriebsarten Mitlauf und Netzbetrieb schaltbar sein. Für die USV sind folgende Fabrikate vorzusehen: Fabrikat: Benning Gleichrichter: E230G60 / 25BWru-PDE (Einspeisung 230 V +10 %/-15 %) Wechselrichter: TEBEVERT G60E220 4.2.2 Batterieeinheit Der Batterieblock hat eine Ausgangsspannung von 60 V und besteht aus 5 x 12 V Blöcken. Die Batterien sind auf einem zweistufigen Gestell mit Schutzwanne zu stellen. Spannung: 60 V Kapazität: min. 50 Ah Sicherung: 2-poliger NH-Sicherungslasttrennschalter Fabrikat: Typ: Hoppecke Power bloc 12V 2OPzS 100 mit Aquagen-System