EUROPÄISCHER KODEX DES NOTARIELLEN STANDESRECHTS (ÜBERARBEITET)

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EUROPÄISCHER KODEX DES NOTARIELLEN STANDESRECHTS (ÜBERARBEITET) PRÄAMBEL Die Verwirklichung des Europäischen Rechtsraums und die Freizügigkeit von Personen, Kapital und Gütern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bewirken ein ständiges Anwachsen des grenzüberschreitenden Austausches sowie von Transaktionen und allgemein von juristischen Operationen mit Auslandsbezug. Als Träger eines öffentlichen Amtes und Inhaber hoheitlicher Gewalt ist der Notar den Vorgaben der Gesetze und Regelungen unterworfen, die in dem Staat gelten, in dem er ernannt ist. Als Angehöriger eines freien Berufs ist der Notar der unabhängige, unparteiliche und objektive Berater aller an einem Rechtsgeschäft beteiligten Parteien. Er erforscht den Willen der Beteiligten, fasst die für die Durchführung des gewünschten Rechtsgeschäfts notwendigen Verträge und Dokumente ab und vergewissert sich, dass die Vertragsklauseln rechtmäßig sind. Der Notar prüft ebenfalls, ob die Parteien zurechnungsfähig sowie rechts- und geschäftsfähig sind, um den Vertrag abzuschließen, und vergewissert sich, dass sie sich den rechtlichen Konsequenzen ihrer eingegangenen Verpflichtung voll und ganz bewusst sind. Durch die flächendeckende Verteilung von Notariatskanzleien in jedem Land steht jedem Bürger ohne Weiteres ein Notar zur Verfügung. Der Notar muss den berufsrechtlichen Regeln genügen, die für seinen Beruf in dem Staat gelten, in dem er ernannt ist. Die Europäischen Notariate haben beschlossen, nachdem sie eine vergleichende Untersuchung der Gesamtheit der standesrechtlichen Normen in den verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt haben, sich mit einem Katalog gemeinsamer standesrechtlicher Grundsätze auszustatten. Dieser hat nicht zum Ziel, sich an die Stelle der nationalen Berufsregeln zu setzen, sondern die gemeinsamen Wesensmerkmale des Berufs unabhängig vom betreffenden Land zu bekräftigen und Leitlinien für grenzüberschreitende Operationen vorzugeben.

2 Der Europäische Kodex des notariellen Standesrechts zeugt vom Willen des Berufstandes, dem Bürger und den Unternehmen dieselbe Rechtssicherheit und dieselbe Effizienz bei grenzüberschreitenden sowie bei nationalen Operationen zu garantieren. Diese Diversifizierung der juristischen Operationen und die zunehmende Häufigkeit notarieller Urkunden mit Auslandsbezug haben die Notare Europas bewogen, die Modalitäten ihrer Zusammenarbeit zu untersuchen, um den Bürgern und Unternehmen ihre Betreuung und ihren Rat in grenzüberschreitenden Angelegenheiten zu gewährleisten. Die europäischen Notariate beabsichtigen, die Nutzung neuer Technologien zur Verbesserung ihrer Dienstleistungserbringung unter Wahrung der standesrechtlichen Grundsätze zu fördern. 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Die Definition des "Notars" folgt aus dem gemeinsamen Nenner der jeweiligen nationalen gesetzlichen Begriffsbestimmungen der Mitgliedstaaten und wurde in der einstimmig von den Mitgliedsnotariaten des Rates der Notariate der Europäischen Union (CNUE) angenommenen Resolution vom 22. und 23. März 1990 in Madrid verankert: Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amts, dem staatliche Gewalt übertragen ist, um öffentliche Urkunden zu errichten. Hierbei stellt er die Aufbewahrung, Beweiskraft und die Vollstreckbarkeit dieser Urkunden sicher. Um für seine Tätigkeit die notwendige Unabhängigkeit zu gewährleisten, praktiziert der Notar nach Art eines freien Berufs, der alle Bereiche der Freiwilligen Gerichtsbarkeit abdecken kann. Durch die Beratung, die der Notar den Beteiligten in unparteilicher und aktiver Weise erteilt, wie durch die Abfassung der daraus entstehenden öffentlichen Urkunde, verleiht seine Mitwirkung dem Verbraucher die Rechtssicherheit, die dieser sucht. Diese ist umso besser gesichert, als der Notar ein Jurist von hoher universitärer Qualifikation ist, der zu dem Beruf nach zahlreichen Prüfungen, Ausbildungsabschnitten und Bewerbungsverfahren Zugang erhalten hat, der diesen Beruf nach strikten disziplinarrechtlichen Regeln unter der ständigen Kontrolle öffentlicher Behörden ausübt und dank seiner am örtlichen Bedürfnis orientierten Bestellung auf dem gesamten nationalen Territorium erreichbar ist. Die Beteiligung des Notars beugt schließlich möglichen Streitigkeiten vor und ist ein unabdingbares Element einer leistungsgerechten und funktionsfähigen Justiz". 2

3 2. GEMEINSAME GRUNDSÄTZE 2.1. Vorsorgende Rechtspflege Zur Streitverhütung fördert der Notar den Abschluss eindeutiger und ausgewogener Vereinbarungen, bei denen er sich über den aufgeklärten Willen der Beteiligten vergewissert hat. Der Notar trägt seit jeher zum sozialen Frieden bei. Bei Streitigkeiten zwischen den Beteiligten, versucht der Notar stets, diese beizulegen. Er hat die Beteiligten über die Existenz, die Modalitäten und die Vorteile alternativer Streitbeilegung, insbesondere der Mediation, zu informieren. 2.2. Rechtssicherheit Der Notar gewährleistet die Rechtssicherheit der Transaktionen, insbesondere durch die präzise Darstellung der Rechte und Pflichten jeder Vertragspartei. Er achtet auf die Ausgewogenheit der Vereinbarungen, die in den von ihm errichteten Urkunden enthalten sind und führt deren Legalitätskontrolle durch. 2.3. Loyalität gegenüber dem Staat Der Notar ist zur Loyalität gegenüber demjenigen Staat verpflichtet, der ihm Staatsgewalt übertragen hat. Er übt sein Amt nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Staates aus, wenn er gesetzmäßig darum ersucht wird. Er trägt zur Bekämpfung der Geldwäsche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Staates bei, indem er seine Mitarbeit anbietet und sämtliche den zuständigen Behörden nützliche Informationen zur Verfügung stellt. Er unterlässt jegliches Verhalten, das der Würde seines öffentlichen Amtes abträglich wäre. 2.4. Öffentliche Dienstleistung Der Notar übt sein Amt mit Redlichkeit, Verfügbarkeit und Sorgfalt aus. Der Notar ist verpflichtet, die Beteiligten über den Inhalt und die Folgen der Urkunden zu informieren, an denen sie mitwirken, und diese umfassend zu beraten. Er sucht die geeignetsten Mittel, um das von den Beteiligten gewünschte Ergebnis unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften zu erzielen. Der Notar prüft die Identität, die Geschäftsfähigkeit und die Qualität der Willenserklärungen der Beteiligten und nimmt die Legalitätskontrolle ihrer 3

4 Vereinbarungen vor. Der Notar wirkt persönlich bei der Aufnahme der Urkunde mit. 2.5. Unparteilichkeit und Unabhängigkeit Der Notar ist gehalten, in vollständiger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit zu beraten und zu beurkunden. Er nimmt im Verhältnis zwischen den Beteiligten die Funktion eines neutralen vertrauenswürdigen Dritten wahr. Er darf keine Urkunden aufnehmen, die Vorschriften enthalten, die ihn unmittelbar oder mittelbar begünstigen würden. 2.6. Vertrauenswürdigkeit und Berufsgeheimnis Der Notar ist dem Berufsgeheimnis unterworfen und zur Vertraulichkeit verpflichtet, insbesondere im Rahmen seines Schriftverkehrs, der Urkundenaufbewahrung; dies gilt sowohl bei der Verwendung von Papier als auch von elektronischen Trägermedien nach Maßgabe der in seinem Mitgliedstaat vorgesehenen Regelungen. Diese Verpflichtungen treffen nicht nur den Notar, sondern auch seine Sozien und Mitarbeiter zu den in den Gesetzestexten des jeweiligen Landes vorgesehenen Bedingungen. 2.7. Haftung Der Notar haftet für Schäden, die durch sein Verschulden im Rahmen seiner Amtsausübung verursacht werden und schließt eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung ab. Die Hinterlegung von Vermögenswerten für seine Klienten bestimmt sich nach dem Recht seines Staates. 2.8. Weiterbildung Der Notar ist verpflichtet, seine juristischen wie auch technischen Kenntnisse auf den neusten Stand zu bringen, sowie die Fortbildung seiner Mitarbeiter zu überwachen und zu fördern. Jedes Mitgliedsnotariat des CNUE stellt seinen Mitgliedern die Möglichkeit beruflicher Weiterbildung zur Verfügung, insbesondere was die Anwendung neuer Technologien im Notarberuf anbelangt. 2.9. Kollegialität 4

5 Der Notar zeigt sich gegenüber jedem anderen Notar kollegial. Die Notare unterstützen sich gegenseitig bei ihrer Amtsausübung und verbieten sich unlauteren Wettbewerb. Im Falle der Zusammenarbeit in derselben Angelegenheit haben die Notare zusammen die gemeinsame Lösung zu suchen, welche in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen und sonstigen Vorschriften die Interessen aller Beteiligten umfassend gewährleistet. 3. GRENZÜBERSCHREITENDE OPERATIONEN Da die Errichtung öffentlicher Urkunden ebenso wie Gerichtsentscheidungen eine Ausübung öffentlicher Gewalt darstellt, üben Notare ebenso wie Richter diese Funktion nur innerhalb der Grenzen des Staates aus, der ihnen hoheitliche Gewalt übertragen hat. Dies hindert Notare jedoch nicht daran, grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten, damit die Bürger schnell und reibungslos die Rechtsberatung und Betreuung erhalten, die sie benötigen. Weiterhin haben in diesem Abschnitt die nachfolgenden Ausdrücke folgende Bedeutung: Grenzüberschreitende Operation : Operation mit Auslandsbezug; z.b. der Belegenheitsort des Gutes, das Gegenstand der vorgesehenen Transaktion ist, die Nationalität, der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der Ort der Beurkundung. Notar des Bestimmungslandes oder nationaler Notar : der Notar, der territorial zuständig ist, gemäß dem nationalen Gesetz jedes Mitgliedstaates Beurkundungen vorzunehmen. Notar des Herkunftslandes oder ausländischer Notar (oder nicht nationaler Notar): Notar eines anderen als desjenigen Mitgliedstaates, in dem die Beurkundung stattfindet. 3.1. Allgemeine Vorschriften 3.1.1. Beachtung der standesrechtlichen Grundsätze Der Notar hält sich bei grenzüberschreitenden Operationen an das Recht seines Bestimmungslandes, das Recht des Herkunftslandes und die Vorschriften des vorliegenden Kodex. 3.1.2. Zuständigkeit 5

6 Der oder die territorial zuständige(n) Notar(e) hat (haben) die Federführung für die betreffende Angelegenheit und ist (sind) allein zur Beurkundung berechtigt. 3.1.3. Freie Notarwahl Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht, einen Notar ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen, seine Beratung zu verlangen und ihn zu bitten, ihr durch die Zusammenarbeit mit dem territorial zuständigen Notar zu assistieren mit der ganzen Verantwortlichkeit seines Amtes. 3.1.4. Unterrichtung des Klienten Der ausländische Notar, der mit dem territorial zuständigen Notar zusammenarbeitet, hat von Beginn an von Beginn an seinen Klienten über den Umfang seiner Leistungen ebenso zu informieren wie über den Betrag der Auslagen und Honorare, die sich aus den geltenden Bestimmungen ergeben. Er wird stets von seinem Klienten vergütet, unbeschadet anderer bilateraler Vereinbarungen. 3.1.5. Zusammenarbeit zwischen Notaren Der Notar, der seinen Klienten ins Ausland begleitet, verständigt davon seinen territorial zuständigen Kollegen frühest möglich und stimmt mit diesem die Modalitäten ihrer Zusammenarbeit ab. Der nationale Notar übermittelt dem ausländischen Notar rechtzeitig sämtliche erforderlichen Angaben, damit dieser seine Beratungsaufgabe erfüllen kann. Er weist seinen Kollegen gebührend ein. 3.1.6. Werbung Der Notar hat das Recht, seine Klienten und die Öffentlichkeit über seine Rechtsdienstleistungen zu informieren, sofern dies im Herkunftsland und im Bestimmungsland gestattet ist. Informationen, die der Notar der Öffentlichkeit übermittelt, dürfen weder Angaben enthalten, die seiner Unabhängigkeit, seiner Unparteilichkeit und seiner Eigenschaft als öffentlicher Amtsträger abträglich sind. Der Notar darf Werbung durch Dritte nicht akzeptieren. Kollektive Werbung kann von jedem Mitgliedsnotariat des CNUE und vom CNUE selbst übernommen werden, insbesondere um Bürgern und Unternehmen eine leicht zugängliche Informationsquelle zu bieten. 3.1.7. Streitigkeiten zwischen Notaren 6

7 Im Fall beruflicher Streitigkeiten zwischen Notaren aus verschiedenen Mitgliedsnotariaten des CNUE sieht jeder Notar davon ab, vor Gericht zu gehen, bevor nicht ein Schlichtungsversuch unternommen wurde. 3.2. Hilfsmittel 3.2.1. Zusammenarbeit zwischen Notariaten Um die Qualität der notariellen Dienstleistung für Bürger und Unternehmen in Europa kontinuierlich zu verbessern, arbeiten die Mitgliedsnotariate des CNUE zusammen und tauschen ihre Erfahrungen aus. 3.2.2. Europäisches Netz des Notariats Im Rahmen grenzüberschreitender Transaktionen oder im Bedarfsfall wendet sich der Notar an die Kontaktstelle des Europäischen Netzes des Notariats (ENN) seines Landes. Die Funktionsweise des ENN, dessen Aufgabe in der Unterstützung von Notaren bei praktischen Fragen mit grenzüberschreitendem Bezug besteht, bestimmt sich nach den von der Generalversammlung des CNUE beschlossenen Leitlinien. 3.2.3. Informations- und Kommunikationstechnologien Der Notar nutzt Informations- und Kommunikationstechnologien, um die Qualität der notariellen Dienstleistung unter Beachtung des anwendbaren Rechts und des vorliegenden Kodex des Standesrechts weiter zu verbessern. Er nutzt die IT-Hilfsmittel, die ihm von seiner Notariatsorganisation und dem CNUE zur Verfügung gestellt werden. Der Notar ist für seine elektronische Signatur verantwortlich, die er ausschließlich persönlich verwenden darf. 4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 4.1. Schiedstätigkeit Alle Schwierigkeiten bei der Interpretation oder Anwendung des vorliegenden Europäischen Kodex des notariellen Standesrechts, ebenso wie alle Fälle, die darin nicht vorgesehen sind, werden dem Präsidenten des CNUE zur Stellungnahme vorgelegt, nachdem sie Gegenstand der Untersuchung durch das Mitgliedsnotariat des CNUE waren, der der Notar angehört, der die Frage aufgeworfen hat. 7

8 4.2. Inkrafttreten Die Änderungen des Europäischen Kodex des notariellen Standesrechts treten mit der Billigung durch die Generalversammlung des CNUE in Kraft. Revision von der Generalversammlung des CNUE am 11. angenommen * * * 8