Einbindung der Cisco Networking Academy in das curriculare Umfeld am Beispiel der Hochschule Düsseldorf. Dipl.-Ing. Stefan Gille

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Transkript:

Einbindung der Cisco Networking Academy in das curriculare Umfeld am Beispiel der Hochschule Düsseldorf Dipl.-Ing. Stefan Gille

Agenda - Historie / Entwicklung - Einbindung in die Lehre - Unser Weg - Kurs-Angebote / Termine

Historie Academy Day Heidelberg 2011

Historie Academy Day Heidelberg 2011

Historie Academy Day Heidelberg 2011

Historie Academy Day Heidelberg 2011

Historie Academy Day Heidelberg 2011

Fazit der Einbindung der Kurse als Module in die Lehre Vorteil: Wenn es akzeptiert wird, dann o.k. Nachteil: - Modulverantwortlicher muss den Kurs einbinden (Akzeptanz) - Evtl. Änderung / Ergänzung des Modulhandbuchs (Aufwand) - Evtl. Einbeziehung des Fachbereichrat (Lobbyarbeit) - Fragen zur Akkreditierung - Kann jederzeit vom Modulverantwortlichen gestoppt werden - Nicht flexibel

An der Hochschule Düsseldorf im Fachbereich Medien Einbindung des CCNA1 als Praktikum (2V/2P): - Modul Netzwerktechnik Studiengang Medientechnik - Modul Technische Informatik Studiengang Ton&Bild - Modul Rechnernetze Studiengang Medieninformatik Ausbildung von ca. 150-180 Studierende / Jahr

An der Hochschule Düsseldorf im Fachbereich Medien Einbindung des CCNA1 als Praktikum (2V/2P): - Modul Netzwerktechnik Studiengang Medientechnik - Modul Technische Informatik Studiengang Ton&Bild - Modul Rechnernetze Studiengang Medieninformatik Ausbildung von ca. 150-180 Studierende / Jahr

Bei uns geht es auch anders Dipl.-Ing. Stefan Gille

Unser Weg: Anerkennungsverfahren Hochschulgesetz Prüfungsordnung Bestehendes Modulhandbuch

Anerkennungsverfahren Wie funktioniert das? Hochschule (x) Modul Mathematik Modul Projekt BESTANDEN Anerkennungsverfahren für bereits erbrachte Leistungen Hochschule (y) Modul Mathematik Modul Interdisziplinär ANERKANNT Wechsel von Hochschule/ Fachbereich/ Fakultät/ Studiengang

Länder-Hochschulgesetz - Anerkennung extern erbrachter Leistungen - Beispiel NRW 63a Anerkennung von Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen (1) Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

35, Abs.1 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg vom 1. Januar 2005 in der jeweils geltenden Fassung Art. 63 Bayerisches Hochschulgesetz vom 23. Mai 2006 in der jeweils geltenden Fassung 23a, Abs.1 Berliner Hochschulgesetz vom 13. Februar 2003 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 in der jeweils geltenden Fassung 24, Abs.2 Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 28. April 2014 in der jeweils geltenden Fassung 56 Bremisches Hochschulgesetz vom 14. November 1977 in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 in der jeweils geltenden Fassung 40 Hamburgisches Hochschulgesetz vom 18. Juli 2001 in der jeweils geltenden Fassung 23, Abs.1 Hessisches Hochschulgesetz vom 14. Dezember 2009 in der jeweils geltenden Fassung 38, Abs.2, Satz8 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Juli 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung 7, Abs.2,3 Niedersächsisches Hochschulgesetz vom 24. Juni 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 2007 in der jeweils geltenden Fassung 63a, Abs.1 Hochschulgesetz in Nordrhein-Westfalen vom 16. September 2014 in der jeweils geltenden Fassung 25, Abs.3 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2003 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. November 2010 in der jeweils geltenden Fassung 37, Abs.2 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz vom 10. Dezember 2008 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2013 in der jeweils geltenden Fassung 12, Abs.7 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010 51 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2007 48, Abs.10 Thüringer Hochschulgesetz vom 21. Dezember 2006 58 Saarländisches Fachhochschulgesetz vom 23. Juni 1999 60, Abs.1 Saarländisches Universitätsgesetz vom 23. Juni 2004 Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Landeshochschulgesetz, Stand 26.07.2016 (Ohne Gewähr)

Anerkennungsverfahren Wie funktioniert das? Cisco Networking Academy an der Hochschule (y) Kurs CCNA2 Kurs CCNA3 BESTANDEN Anerkennungsverfahren für bereits erbrachte Leistungen Hochschule (y) Modul WPF Tech Modul Interdisziplinär ANERKANNT

Unsere Arbeitsprozesse

Im Vorfeld Die Academy erstellt eine Auswahl von Modulfächern, auf die eine Anrechnung von Cisco Kursen möglich sein könnte. (Durchsicht aller Modulhandbücher) Beispiele: - Interdisziplinär - Wahlfach Technisch - Praktische Medieninformatik - Externes Wahlfach - Projekt Medientechnik - Ingenieurwissenschaftliche Vertiefung - Außerfachliche Schlüsselqualifikation - Technisches Wahlmodul - Diverse weitere Möglichkeiten Rücksprache mit den Modulverantwortlichen oder den Verantwortlichen für das Anerkennungsverfahren bezüglich Akzeptanz und Credit Points. Mit dem Prüfungsamt die Verfahrensweise zur Anerkennung abstimmen und einen Workflow einrichten.

Anerkennungsverfahren Paul besorgt sich einen Auszug aus dem Modulhandbuch. (die Academy sollte dabei behilflich sein) Für dieses Modul wird die Anerkennung beantragt.

Anerkennungsverfahren Paul druckt sich sein Notenblatt aus dem NetAcad aus. Die Academy bestätigt die Richtigkeit der Daten.

Anerkennungsverfahren Paul füllt das Formular Anrechnung von extern erbrachten Leistungen aus.

Anerkennungsverfahren Paul füllt das Formular Anrechnung von extern erbrachten Leistungen aus. Der Prüfungsausschuss bestellt einen Gutachter Der Gutachter füllt das Formular aus und gibt es an das Prüfungsamt zurück

Anerkennungsverfahren Der Gutachter erstellt ein Begleitdokument/ Gutachten und fügt dieses dem Antrag bei.

Anerkennungsverfahren Vorteil - Keine Änderung des Modulhandbuchs - Keine Änderung der Prüfungsordnung - Keine Beteiligung des FBR nötig - Flexibel, da bei neuen Wahlmodulen eine schnelle Anpassung erfolgen kann - Variabel bei neuen Studiengängen - Variabel bei neuen Prüfungsordnungen

Das war s Dipl.-Ing. Stefan Gille

Kursankündigung: http://cisco-academy.hs-duesseldorf.de Kurstermine jeweils Donnerstag bis Samstag CCNA IPT 22.-24. September.2016 27.-29. Oktober 2016 24.-26. November 2016 CCNA S 03.-05. November 2016 01.-03. Dezember 2016 19.-21. Januar 2017 CCNP CCNP Switch 12.-14. Januar 2017 23.-25. Februar 2017 (Karnevalswochenende) 23.-25. März 2017 CCNP Route 04.-06. Mai 2017 08.-10. Juni 2017 06.-08. Juli 2017 CCNP TShoot - Termin noch nicht festgelegt

Welcome to the human network cisco-academy@hs-duesseldorf.de http://cisco-academy.hs-duesseldorf.de