Fachhochschule Dortmund
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- Wolfgang Brahms
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1 Seite 1 Stand: April 2016 Fachhochschule Dortmund An den Prüfungsausschuss über das Studienbüro E-F-Str. Studiengang Finance, Accounting, Controlling and Taxes Antrag auf Anrechnung von außerhochschulischen Leistungen Hinweis: Die Antragstellung für sämtliche Module muss im Immatrikulationssemester erfolgen, spätere Anträge können nicht mehr berücksichtig werden! Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise auf dem Merkblatt! Der vollständige Antrag ist nach abschließender Gleichwertigkeitsprüfung im Studienbüro einzureichen. Ich beantrage die Anrechnung der umseitig aufgeführten außerhochschulischen Leistungen, da von mir gleichwertige Lerninhalte des hiesigen Studiums bereits nachweisbar außerhalb eines Hochschulstudiums erworben wurden. Die in der Übersicht gekennzeichneten Prüfungsleistungen des Bachelorstudiengangs sind nach Inhalt und Niveau gleichwertig mit sonstigen Kenntnissen und Qualifikationen aus Bitte ankreuzen! meiner abgeschlossenen Berufsausbildung zur/zum meiner Weiterbildung/Fortbildung zur/zum auf sonstiger Weise bereits geprüften Inhalte des Studiums durch Ich beantrage eine Höherstufung in ein den anerkannten ECTS-Leistungspunkten entsprechendes Fachsemester Matrikel-Nr: Name: Vorname: Anschrift: -Adresse: Die entsprechenden Nachweise zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen habe ich der Fachvertreterin/dem Fachvertreter vorgelegt. Das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung ist auf dem beigefügten Laufzettel bestätigt. : Ort, Datum Unterschrift
2 Seite 2 Stand: April 2016 Studienmodul P-Nr. ECTS Modulbezeichnung laut Nachweis/ (vom Antragsteller/in auszufüllen) Beleg- Nr. (bitte freilassen) Grundlagen des Finanz-, Rechnungs- und Steuerwesens Internes Rechnungswesen und Finanzen I Externes Rechnungswesen und Steuern I Internes Rechnungswesen und Finanzen II Externes Rechnungswesen und Steuern II Internes Rechnungswesen und Finanzen III Externes Rechnungswesen und Steuern III Controlling Einführung in die Wirtschaftswissenschaften I Supply Chain Management Einführung in die Wirtschaftswissenschaften II Planspiel Quantitative Grundlagen I Quantitative Grundlagen II Statistik Wirtschaftsinformatik Datenbankgestützte Informationstechniken ,5 Integrative ERP-Systeme ,5 Volkswirtschaftslehre
3 Seite 3 Stand: April 2016 Studienmodul P-Nr. ECTS Modulbezeichnung laut Nachweis/ Beleg- (bitte (vom Antragsteller/in Nr. freilassen) auszufüllen) Wirtschaftsrecht Wirtschaftsrecht I ,5 Wirtschaftsrecht II ,5 Englisch I Englisch A ,5 Englisch B ,5 Englisch II Englisch C ,5 Englisch D ,5 Methodenkompetenz Projektmanagement Arbeits- u. Präsentationstechniken/ wissenschaftliches Arbeiten Quantitatives Management mit Excel
4 Seite 4 Stand: April 2016 Wahlpflichtmodule der Intensivierungsbereiche Studienmodul P-Nr. ECTS Modulbezeichnung laut Nachweis/ (vom Antragsteller/in auszufüllen) Beleg- Nr. (bitte freilassen) Externes Rechnungswesen Internationale Rechnungslegung Konzernabschluss und JA-Analyse Controlling und Kostenmanagement Controlling mit Business Intelligence Kostenmanagement Finanzwirtschaft Finanzmanagement Portfoliomanagement Unternehmensbesteuerung Steuerbilanzpolitik und anwendungsorientierte Unternehmensbesteuerung Steuerplanung in Unternehmen Volkswirtschaftslehre Marktwirtschaftliches Unternehmensumfeld Internationale Wirtschaftsbeziehungen
5 Anrechnung von außerhochschulischen Leistungen Herrn/Frau Matrikelnummer: werden folgende Kenntnisse und Qualifikationen, die außerhalb eines Hochschulstudiums erbracht wurden, auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen angerechnet, da diese den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau sind ( 63 Absatz 7 Hochschulgesetz). Modulprüfung Prüfungsbezeichnung und -nummer siehe Anrechnungsformular Angerechnet aufgrund folgender gleichwertiger Leistung/en Bitte eintragen Fachvertreterin/Fachvertreter siehe Hinweis im Merkblatt Datum und Unterschrift Fachvertreter/in
6 Seite 5 Stand: April 2016 Fachhochschule Dortmund University of Applied Sciences and Arts FB Wirtschaft Prüfungsausschuss Merkblatt Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden ( 63a Hochschulgesetz). Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise: 1. Der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Hochschulbereich ist direkt im Immatrikulationssemester zu stellen. Bitte beachten Sie dazu die Frist unter Aktuelle Mitteilungen. Spätere Anträge können nicht mehrberücksichtigt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte die Gleichwertigkeitsprüfung innerhalb von vier Wochen ab März/April bzw. ab September/Oktober des jeweiligen Semesters durchgeführt werden. 2. Für die Gleichwertigkeitsprüfung sind folgende Unterlagen erforderlich: Der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Hochschulbereich (bitte komplett ausfüllen) Beschreibung der Lehrveranstaltung (Auszug aus dem Modulhandbuch) und ggf. Studien- und Prüfungsordnung Von der Hochschule abgestempelte nübersicht im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie Für Anrechnungen von Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Auslandsstudium ist zusätzlich noch folgendes zu beachten: nübersichten bzw. -bescheinigungen sowie Inhaltsbeschreibungen sind von einem anerkannten Übersetzungsbüro in die deutsche Sprache zu übersetzen. Die anzurechnenden n lassen Sie bitte im International Office umrechnen. 3. Sämtliche Nachweise/Belege sind unbedingt zu nummerieren und entsprechend im Antrag einzutragen! 4. Die vollständigen Unterlagen sind ausschließlich im Studienbüro einzureichen. 5. Das Ergebnis Ihres Anrechnungsverfahrens wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Bitte sehen Sie daher von zwischenzeitlichen Nachfragen ab. 6. Eine angerechnete Prüfungsleistung kann nicht erneut abgelegt werden (keine nverbesserung)! Die Anrechnung von Teilleistungen ist ausgeschlossen.
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