A U S S C H R E I B U N G Internationale Deutsche Meisterschaft IC & Deutsche Meisterschaft Taifun und Taifun-Jugend 03.08. 07.08.2016 auf dem Ratzeburger See Veranstalter: Ausrichter: Wettfahrtleitung: Obmann des Schiedsgerichts: Segelrevier: Austragungsort: Wettfahrttage: Anzahl der Wettfahrten: Eröffnung: Steuermannsbesprechung: Start der ersten Wettfahrt: Letzte Startmöglichkeit: Ranglistenfaktor: Deutscher Kanu-Verband e.v. Holger Thomsen, SVW Meno Bülow, SCH Ratzeburger See (gem. Bahnkarte) Gelände des SVW, Schanzenberg, 23627 Groß Sarau Donnerstag, den 4. August Sonntag, den 7. August s.u. Wertungssystem Mittwoch, den 3. August um 18:00 Uhr Donnerstag, den 4. August um 09:30 Uhr Donnerstag, den 4. August um 11:00 Uhr Sonntag, den 7. August um 13:00 Uhr 1.4 für alle Klassen Höchstteilnehmerzahl: 60 Meldestelle: Schanzenberg 20, 23627 Groß Sarau Online-Meldung über https://www.raceoffice.org/ic-taifun-2016 mit Übersendung des Meldeformulars an regattabuero@sv-wakenitz.de Bei ausländischen Seglern/Seglerinnen ist die Mitgliedschaft in einem der ISAF angehörenden Verein durch dessen Bestätigung auf der Meldung nachzuweisen. Vermessung: Es werden Kontrollvermessung und Ausrüstungskontrollen durchgeführt, aber keine Erstvermessungen. Gültige Vermessungspapiere sind bereit zu halten. 1/5
Meldegeld: Das Meldegeld beträgt 90,- pro Boot. Das Meldegeld ist bis zum Meldeschluss auf das Meldekonto zu zahlen. Die Meldung verpflichtet zur Zahlung und wird erst nach Eingang des Meldegeldes gültig. Meldekonto: Deutsche Bank Lübeck IBAN: DE09230707000330152001 BIC: DEUTDEDB237 Bitte vollständige Angabe des Namens, der Bootsklasse, der Segelnummer und evtl. Verpflegungsgeld (Anzahl der Personen) Meldeschluss: Ruderführung: Wettfahrtregeln: Wertungssystem: Preise: Regattabüro: Haftungsausschluss: 4. Juli 2016, es gilt das Datum des Eingangs bei der Meldestelle Alle teilnehmenden Steuerleute müssen Mitglied der Fachabteilung Kanusegeln im DKV sowie Mitglied eines Landeskanuverbandes sein. In Ergänzung zu den WR - Regel 46 und 75 - muss der für die Führung des gemeldeten Bootes Verantwortliche einen gültigen DSV- Führerschein, bzw. bei ausländischen Teilnehmern, einen gültigen Befähigungsnachweis des Landesverbandes besitzen. Alle Wettfahrten werden gem. den gültigen internationalen Wettfahrtregeln der ISAF (neueste Ausgabe), den Deutschen Wettkampfbestimmungen für Kanu-Segeln des DKV (neueste Ausgabe), der Ausschreibung und des Programms sowie den Segelanweisungen durchgeführt. Die Wettfahrtleitung behält sich das Recht auf Änderungen vor. Low-Point-System gem. WR. Geplant sind 10 Wettfahrten, jedoch müssen mindestens vier ausgesegelt werden. Ab fünf gültigen Wettfahrten wird das schlechteste Ergebnis gestrichen. DKV-Meisternadeln in Gold, Silber und Bronze sowie Wanderpreise. Das erste Drittel der teilnehmenden Segler erhält Punktpreise. Preise und Pokale werden nicht nachgeschickt. Das Regattabüro ist ab Mittwoch, den 3. August ab 11:00 Uhr geöffnet. Weitere Öffnungszeiten siehe Aushang. Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung zu veranlassen. In diesen 2/5
Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten, entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- / bzw. vertrags-wesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten-, Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschrift sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Versicherung: Segelanweisung/Programm: Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme für Regatten vorhanden sein. Der Nachweis ist auf Verlangen im Regattabüro vorzulegen. Segelanweisung und Programm liegen ab Mittwoch, 3. August im Regattabüro bereit. Vorläufiges Programm: 03.08. Anreise + Eröffnung 04.08. Segeltag 05.08. Segeltag 06.08. Segeltag + Meisterschaftsfeier 07.08. Segeltag + Siegerehrung Unterkunft: Auf dem Gelände des SVW stehen Plätze für Zelte und Wohnwagen kostenfrei zur Verfügung. Die Teilnehmer werden gebeten, die vor Ort ausgewiesenen Flächen zu nutzen. Weitere Möglichkeiten der Übernachtung: - Nobis Krug: http://www.nobis-krug.de/ - Ferienwohnungen in Groß Sarau: http://www.ferienwohnungratzeburger-see.de 3/5
Lageplan SVW: Verpflegung: Den Seglern wird an jedem Meisterschaftstag ein wechselndes Abendessen angeboten, welches im Meldegeld enthalten ist. Begleitpersonen können dieses Abendessen käuflich erwerben (so lange der Vorrat reicht). Zusätzlich besteht die Möglichkeit am Frühstücksbuffet (04.08. 07.08.2016 täglich von 08:00 Uhr 10:00 Uhr) teilzunehmen. 5,- pro Person und Tag ( 20,- für alle Tage pro Person) Verbindliche Anmeldungen bitte bei der Meldung tätigen und Vorauszahlung zusammen mit dem Meldegeld leisten. 4/5
Bahnkarte: Bahn: Anreise: Donnerstag, den 4. August wird ein Dreieckskurs gesegelt. Ab Freitag, den 5. August bis einschließlich Sonntag wird ein Up and Down-Kurs gesegelt. Die Anreise ist ab Sonntag, den 31. Juli möglich. Bitte die Hinweisschilder auf dem Gelände beachten. 5/5