Workshop "Kapazitätsbewirtschaftung und Engpassmanagement Gas" Zentrale Überlegungen der Bundesnetzagentur für die Neuordnung des deutschen Kapazitätssystems Christian Mielke Beschlusskammer 7 Bundesnetzagentur Bonn, 1. April 2009
Übersicht 1. Ausgangspunkt für eine Neugestaltung 2. Zentrale Überlegungen 3. Weiteres Vorgehen
Befund Buchung und Nutzung von Kapazitäten bilden die Grundlage des Zugangs zu Gasnetzen Diskriminierungsfreier Zugang zu Kapazitäten ist Voraussetzung für Wettbewerb im Gasmarkt Freie Kapazitäten sind eine knappe Ressource Engpassallokation ist diskriminierungsfrei auszugestalten Gebuchte Kapazitäten werden nicht stets und in vollem Unfang genutzt Effizientes Engpassmanagement ist eine dauerhafte Aufgabe
Neugestaltung Ziele einer Neugestaltung Evolutionäre Weiterentwicklung des Bestehenden Steigerung der Liquidität der Gasmärkte Möglichst effiziente Netznutzung Ansatzpunkte einer Neugestaltung Maximierung technischer Kapazitäten Marktgerechte Zuweisung von Kapazitäten, aus der sich Engpasssignale ergeben Ungenutzte Kapazitäten sollen zur Verfügung stehen Umfang einer Neugestaltung Marktgebiets- und Grenzkopplungspunkte
Diskussion ERGEG hat generelles Lösungskonzept vorgelegt Bundesnetzagentur stellt auf Basis des ERGEG- Konzepts konkretere Lösungsansätze zur Diskussion Marktteilnehmer sollen sich intensiv in die Diskussion um konkrete Maßnahmen und deren Priorisierung einbringen Berücksichtigung in der Anreizregulierung Diskussion wird intensiv zu führen sein, wenn Maßnahmen konkreter absehbar werden Vorschläge der Marktteilnehmer hierzu sind sehr willkommen
Übersicht 1. Ausgangspunkt für eine Neugestaltung 2. Zentrale Überlegungen 3. Weiteres Vorgehen
Ermittlung von Kapazitäten Ermittlung von Kapazitäten Differenzierung technischer Kapazitäten nach den Kapazitätslaufzeiten (Jahr, Quartal, Monat ) M M M M Quartals-K Quartals-K Kurzfristige Kapazitäten zudem unter Einbeziehung kurzfristig bekannter Daten (Witterung, Netzpuffer ) Kooperation der Netzbetreiber saisonaler Kapazitätsverlauf gegenwärtiges Kapazitätsangebot Jahres-Kapazität Okt Jan Apr Jul Konkretisierungen der Verfahren der Abstimmung, des Datenaustausches etc.
Maximierungsverfahren Ausschreibung von Lastflusszusagen soweit günstiger als die möglichen Erlöse aus der Vermarktung der neuen Kapazitäten Berücksichtigung von Ausbaukosten Ausschreibung von Zuordnungsbeschränkungen Beschränkung der freien Zuordenbarkeit jeweils auf ein Jahr befristet Überbuchung und Kapazitätsrückkauf Mehrausweisung von Kapazitäten Kapazitätsrückkauf, sofern Transporte nicht durchführbar sind
Zusammenfassung Vereinheitlichung der Kapazitätshöhe Gleiche Kapazitäten an beiden Seiten eines Punktes Vereinheitlichung der Produkte an MüT und GÜP Einheitliche Verfahren für Buchung, Nominierung, Renominierung, Unterbrechung Einheitlichkeit auf beiden Seiten (ggf. Inkaufnahme unterschiedlicher Bedingungen im selben Netz) Bildung von Ein- und Ausspeisezonen Kapazitäten an Marktgebietsgrenzen werden zumindest pro Netzbetreiber zu einheitlichem Produkt gebündelt
Differenzierung Zeitliche Staffelung von Kapazitätsprodukten Angebot von Jahres-, Monats-, Wochen- und Tageskapazitäten; zusätzlich: Quartalsprodukte Gleiche Laufzeiten jeweils ohne zeitliche Überlappung Unterbrechbare Kapazitätsprodukte Verbesserung der Nutzbarkeit durch Transparenz über Flüsse Intra-Day-Interruptible-Nominierung Beschränkt zuordenbare Kapazitätsprodukte Punkt-zu-Punkt zwischen Marktgebietsgrenzen
Ausgestaltung Versteigerungsverfahren jährliche Versteigerung der Kapazitätsprodukte, wenn weniger als 10 % der Kapazität frei Kapazitäten mit unterschiedlichem Laufzeitbeginn werden jeweils einzeln versteigert Definition einer Zuweisungs-Kaskade Zeitpläne für jede Auktion Vereinheitlichung der Buchungszeiträume Einheitliche und abgestimmte Zeitpunkte Bekanntgabe der Zeitpläne vorab Basispreis: Entgelt nach ARegV / GasNEV
Day-Ahead Kapazitäten Use-It-Or-Lose-It Netzbetreiber vergibt nicht nominierte Kapazitäten am Tag D-1 als feste Day-Ahead Kapazitäten Vergabe durch explizite Auktion ohne Basispreis Veränderung der Nominierungszeitpunkte erforderlich; Anpassung von GABi Gas Nichtnutzungsgebühr Nichtnutzungsgebühr für nicht genutzte Kapazitäten Keine Nichtnutzungsgebühr für Kapazitäten, die auf Sekundärplattform angeboten wurden
Flexibilitätsinstrumente Renominierung fester Kapaziäten an D-1 und D Renominierung auf unterbrechbarer Basis Keine/verkürzte Vorlaufzeit der Renominierung (derzeit: 2h) Vorrangige Erfüllung gegenüber anderen unterbrechbaren Kapazitäten Intra-Day-Interruptible Abgabe von unterbrechbaren Nominierungen: jeder Händler, jederzeit auf jeden Punkt Nutzbarkeit durch Transparenz über Flüsse Bündelung der Flexibilität Zusammenführung des Flexibilitätsbedarfs und -angebots auf Handelspunkten
Übertragung von Kapazitäten Sekundärkapazitäten Aufspaltung nach Laufzeit und Höhe zulässig Ermöglichung der Zusammenfassung mehrerer Sekundärangebote auf der Plattform (trac-x) Kapazitätsübertragung bei Lieferantenwechsel (Rucksackprinzip) Einspeise- und Ausspeiserucksack nur in Zusammenhang mit Lieferantenwechsel eines Letztverbrauchers Einspeiserucksack mit Wahlrecht des neuen Lieferanten hinsichtlich des Einspeisepunkts Widerspruch des bisherigen Lieferanten möglich
Übersicht 1. Ausgangspunkt für eine Neugestaltung 2. Zentrale Überlegungen 3. Weiteres Vorgehen
Weiteres Vorgehen Schriftliche Konsultation von Eckpunkten folgt zeitnah nach diesem Workshop Breite Diskussion der dann konkretisierten Vorschläge wird angestrebt Veröffentlichung des KEMA-Gutachtens durch die Bundesnetzagentur Nicht alle denkbaren Maßnahmen können festgelegt werden: Inhaltliche Fokussierung auf bestimmte Maßnahmen im Rahmen des Festlegungsverfahrens Im Festlegungsverfahren weitere Konsultation zu Maßnahmen und Umsetzungsfristen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Christian Mielke, Beisitzer Beschlusskammer 7 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Besucheradresse: Tulpenfeld 4, 53113 Bonn Tel: + 49 (0) 228 / 14-5646, Fax: + 49 (0) 228 / 14-5974 E-Mail: christian.mielke@bnetza.de