Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Reparaturservice Reiner Abert

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Reparaturservice Reiner Abert 1. Allgemeines 1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. 1.2 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 1.3 Lieferungen von Ersatzteilen erfolgen ausschließlich an Unternehmer. 1.4 Ersatzteile sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen und können lediglich bei Fehllieferungen umgetauscht werden. 1.5 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 2. Vertragsabschluss 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. 2.2 Mit der Bestellung einer Ware oder einer Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware zu erwerben oder die Dienstleistung durchführen lassen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden oder durch Erbringung der Dienstleistung erklärt werden. 2.3 Fehlersuche ist Arbeitszeit, daher wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde. 3. Widerrufsrecht 3.1 Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann der Verbraucher die Ware zurück geben. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von 2 Wochen uns gegenüber zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. 3.2 Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. 3.3 Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen ist. Die Prüfung der Ware hat mit der gebotenen Vorsicht zu erfolgen.

4. Fehlerangaben 4.1 Das Gerät wird durch uns primär auf die vom Kunden angegebene Fehlfunktion untersucht. Es wird die Ursache für diesen Fehler gesucht, dieser, sowie evtl. vorhandene offensichtliche Folgefehler beseitigt und das Gerät einem Probelauf unterzogen. Aus diesem Grund ist eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels durch den Kunden notwendig. Die Mangelbeschreibung bedarf in jedem Fall der Schriftform und wird auf dem Werkstattauftrag festgehalten. Wird die Fehlfunktion zu ungenau beschrieben, so dass sie bei uns nicht nachvollziehbar ist, besteht kein Gewährleistungsanspruch, wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann. Sollte das Gerät zusätzliche Mängel als die vom Kunden angegebenen aufweisen, so wird nicht für deren Beseitigung gehaftet. 4.2 Wir sind nicht verpflichtet, das zu reparierende Gerät auf seinen vollen Funktionsumfang hin zu untersuchen. Wird während der Reparatur eine solcher zusätzlicher Fehler ermittelt, der nicht in Zusammenhang mit dem vom Kunden beschriebenen Fehler steht, werden wir den Kunden über die zusätzlich entstehenden Kosten vor Beginn der weiteren Arbeiten informieren. Wünscht der Kunde die Beseitigung dieses zusätzlichen Fehlers nicht, verbleibt es bei dem bisherigen Auftragsumfang. Sollte die vom Kunden bemängelte Fehlfunktion des Gerätes während der Reparatur nicht festzustellen sein, werden wir nach unserem Ermessen die Arbeiten durchführen, die nach unserer Erfahrung in häufigen Fällen die beschriebene Fehlfunktion beseitigen. Da zuvor die Fehlfunktion nicht feststellbar war, können wir nicht die Gewähr dafür übernehmen, dass alle zur Beseitigung des Fehlers notwendigen Arbeiten ausgeführt wurden. Ein Nacherfüllungsanspruch besteht nur dann, wenn wir die Fehlfunktion aufgrund fahrlässigen Verschuldens nicht feststellen konnten. 5. Kostenvoranschläge 5.1 Kostenvoranschläge werden bei nicht- oder nur teildemontierten Geräten erstellt. Zeigen sich nach der Reparaturfreigabe weitere Mängel, können wir die Arbeiten unterbrechen und die Reparatur erst nach der Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen, wenn der Mehraufwand 20% des ursprünglich angesetzten Reparaturwertes übersteigt. 5.2 Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag und wird die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt zu werden, wenn es wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar ist. Zur Erstellung eines Kostenvoranschlages sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher kann bei Ablehnung der Reparatur das Gerät unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden. 5.3 Bei Verschrottung entstehen Kosten laut Aufdruck im Kostenvoranschlag. 5.4 Der Arbeitsaufwand für einen Kostenvorschlag beinhaltet folgende Leistungen: Kontrolle des Gerätes, falls notwendig teilweise Demontage des Gerätes, Fehlerfeststellung, Ersatzteil-Preisanfrage beim Hersteller, Ermittlung der Reparaturkosten, telefonischer oder formloser Kostenvoranschlag per Email oder Fax, Zusammenbau und unreparierte Rückgabe des Gerätes falls keine Reparatur in Auftrag gegeben wird. 5.5 Detaillierte schriftliche Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig.

6. Rückgabe 6.1 Die Rückgabe der reparierten, sowie der nicht reparierten Geräte erfolgt je nach Absprache durch Abholung in der Werkstatt, per Anlieferung durch den Reparaturservice Reiner Abert, oder per Versand auf Kosten des Kunden. 6.2 Grundsätzlich ist der Rückversand über die Versicherung und deren Bedingungen des beauftragten Paketdienstes bis maximal 500,- versichert, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. 7. Vergütung und Zahlung 7.1 Art und Umfang der Vergütung der von dem Reparaturservice Reiner Abert zu erbringenden Leistungen werden zwischen den Parteien grundsätzlich einzelvertraglich vereinbart. 7.2 Bei Abholung durch den Kunden und bei Anlieferung durch den Reparaturservice Reiner Abert erfolgt die Zahlung bar. 7.3 Bei Lieferung durch Versand erfolgt die Zahlung laut Vorabrechnung per Überweisung im voraus. 7.4 Bei Nachnahmelieferung erfolgt die Zahlung per Nachnahme. 8. Gewährleistung und Garantie: 8.1 Ist der Käufer Unternehmer, behalten wir uns vor, nachzubessern oder eine Ersatzlieferung zu leisten. 8.2 Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 8.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. 8.4 Unternehmer müssen uns gegenüber offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 8.5 Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten zu dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Bei Arglist des Verkäufers bleiben die Gewährleistungsrechte erhalten. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Bei gebrauchten Gütern hat der Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. 8.6. Ist der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung vom Vertrag zurückgetreten, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Diese gilt nicht, wenn auf unserer Seite Arglist vorliegt.

8.7 Ist der Kunde Unternehmer, beläuft sich die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Reparaturleistung, für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Bei Reparaturleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Die vorstehende Ausschlussfrist wegen der nicht rechtzeitigen Anzeige eines Mangels bleibt hiervon unberührt. 8.8 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden; schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen; Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse; nachträgliche Änderungen der Empfangsbedingungen; Schäden durch höhere Gewalt z.b. Blitzschlag; Schäden durch ausgelaufene bzw. durch die Verwendung ungeeigneter Batterien; Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile; verminderte Tonqualität durch verschmutzte Magnetköpfe; Schäden durch unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln. 8.9 Für die im Außendienst durchgeführten Reparaturarbeiten kann die Gewährleistung nach besonderer vertraglicher Vereinbarung entfallen, soweit die werkstattübliche Überprüfung des Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Der Kunde ist hierüber vor Durchführung der Reparatur zu informieren. Auf seinen Wunsch hin ist die Reparatur in der Werkstatt durchzuführen. 8.10 Im Garantiefall beheben wir Material- und Fertigungsfehler nur dann kostenlos, wenn mit dem Gerät zugleich der Kaufbeleg eingereicht wird. 8.11 Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 9. Aufbewahrung und Fristen 9.1 Wir haften für sorgfältige Aufbewahrung des eingesandten Gerätes bis 3 Monate nach Fertigstellung. 9.2 Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Fertigstellung und Abholungsaufforderung abgeholt, sind wir berechtigt mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld zu berechnen. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigungen oder Umgang. Wir sind berechtigt, den Auftragsgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. 10. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht 10.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zu vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. 10.2 Wir haben für unsere Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von uns hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Kunden, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zweck der Ausbesserung in unseren Besitz gelangt sind. 10.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Pfändung, einem Diebstahl oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Dritte ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

11. Gefahrübergang und Haftung 11.1 Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmen auf den Käufer über. 11.2 Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache auf den Käufer über. Bei Reparaturen gilt die vorstehende Ziffer 11.1 auch dann, wenn der Kunde Verbraucher ist. Der Übergabe steht die Abnahme gleich. 11.3 Im Falle der Versendung haben Sie die Pflicht, die Reparatursendung unverzüglich auf äußere Unversehrtheit und das Reparaturgut auf Funktion zu prüfen. Transportschäden sind unverzüglich bahnamtlich, postamtlich, oder mit Spediteursbeleg zu melden. Auch bei der späteren Entdeckung von Mängeln, die bei der Prüfung nicht festgestellt werden konnten, möchten wir Ihnen schon aus Beweisgründen dringend empfehlen, schnellstmöglich eine schriftliche Mängelrüge zu erheben. Für eingesandtes Zubehör (Taschen, Akkus, Kabel, eingelegte Kassetten) übernehmen wir nur dann eine Haftung wenn dieses einzeln im Reparaturauftrag aufgeführt wurde. 12. Haftungsbeschränkungen 12.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 12.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, auch nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 12.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Arglist. 14. Schlussbestimmungen 14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand. Das selbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschlang hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 14.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Stand: Januar 2004