Anforderungen an Seminar- und Diplomarbeiten.

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Transkript:

Anforderungen an Seminar- und Diplomarbeiten. Vorbemerkungen 1.Das Anfertigen von Seminar- oder Diplomarbeiten bereitet Studierenden erfahrungsgemäß große Schwierigkeiten. Um ihnen entgegenzuwirken, sollen die folgenden Ausführungen die Anforderungen umreißen, die an unseren Lehrstühlen an eine Seminar- und Diplomarbeit gestellt werden. Darüber hinaus liegen an jedem der Lehrstühle zwei Referenzarbeiten als Muster zur Ansicht aus. 2.Seminararbeitsthemen werden grundsätzlich am Ende der Vorlesungszeit für das nächste Semester vergeben. Die Anmeldung ist verbindlich; d. h. es handelt sich hierbei um die Anmeldung zu einem Eigenleistungsschein im Rahmen der Diplomprüfung ( 17 DPrO). Abgabetermin für alle Seminararbeiten ist grundsätzlich der erste Tag der neuen Vorlesungszeit. Wird dieser Termin nicht eingehalten, gilt die Examensprüfung als nicht bestanden. 3.Bei Diplomarbeiten erfolgt die Themenvergabe in Absprache mit dem Studierenden. Dieser hat zwei Wochen Zeit, sich mit der Thematik vertraut zu machen und entscheidet danach, ob er das Thema bearbeiten will. Hierauf soll die Arbeit unmittelbar beim Prüfungsamt angemeldet werden. Zeitüberschreitungen bedürfen eines vom Betreuer befürworteten Antrags beim Prüfungsausschuß. Die Befürwortung des Betreuers erfolgt gemäß 21 (2) DPrO nur aufgrund triftiger Gründe. Sowohl für Seminar- als auch für Diplomarbeiten ist vor Abgabe der Arbeit mindestens ein Gespräch mit dem Betreuer erforderlich. 4.Es lassen sich bei einer Seminar- und Diplomarbeit sachliche und formale Anforderungen unterscheiden, wobei für die Beurteilung die Erfüllung der sachlichen Anforderungen entscheidend ist, was aber nicht heißt, daß auf die Erfüllung der formalen Anforderungen kein Wert gelegt wird. Zu den sachlichen Anforderungen gehören die inhaltlichen Anforderungen und die Anforderungen an die Literaturverarbeitung. Inhaltliche Anforderungen 5.Der Studierende soll zeigen, daß er in der Lage ist, ein gestelltes (bei Diplomarbeiten ggf. ein selbst gewähltes) Thema selbständig und wissenschaftlich zu bearbeiten. Dies geschieht, indem er Probleme erkennt und darstellt, sowie Lösungsvorschläge aufzeigt. Dabei ist es unerläßlich, den Gegenstand der Untersuchung genau festzulegen bzw. eine klare Eingrenzung des Themas vorzunehmen. 6.Als erster Schritt ist dabei die relevante Literatur zu sichten und zu systematisieren. Die Systematisierung, das Ordnen der eigenen Gedanken, ist ein wichtiger Punkt bei einer wissenschaftlichen Arbeit. Dabei müssen die Diskussionen in der Literatur erkannt werden und (innerhalb der gewählten Schwerpunktbildung) vollständig benannt werden. 7.Im zweiten Schritt sollte der Versuch unternommen werden, eigene Gedanken zu entwickeln und zu selbständigen Lösungsansätzen zu kommen. Studierende sind durchaus legitimiert, die Literatur kritisch zu betrachten und eigene Lösungen zu formulieren und daher ausdrücklich aufgefordert, den (zweifellos) notwendigen Mut hierfür aufzubringen! Innerhalb der einzelnen Gliederungspunkte ist auf eine schlüssige Gedankenführung zu achten. Die Argumente müssen logisch aufeinander aufbauen. Ein klarer und flüssiger Stil ist dem Verständnis förderlich. Komplizierte sprachliche Konstruktionen oder Häufungen pseudowissenschaftlicher Fremdwörter sind daher zu vermeiden. Der Verfasser sollte möglichst selbständig formulieren und sich nicht zu eng an literarische Vorlagen anlehnen. 8.Den Ausführungen ist eine Gliederung voranzustellen. Die Gliederung muß insb. den Aufbau der Gedankenführung und die ggf. gewählte Schwerpunktbildung klar zum Ausdruck bringen. Für die Beurteilung der Arbeit spielt der Gliederungsaufbau eine große Rolle. Es wird deshalb empfohlen, sie bis zuletzt ständig neu zu durchdenken und ggf. zu korrigieren. 1

9.Die Gedankenführung muß klar und nachvollziehbar sein. Die Bildung von Arbeitshypothesen muß genannt und erläutert werden, um so Dritten eine Überprüfung der Arbeitsergebnisse zu ermöglichen. Dazu ist zum einen eine für Dritte verständliche Ausdrucksweise, zum anderen die regelmäßige Formulierung von Zwischenergebnissen und darauf aufbauend von Hinweisen auf den weiteren Gedankengang notwendig. 10.Die Arbeit sollte mit einer Einführung beginnen und mit einer Schlußbetrachtung enden. 11.In der Einführung ist die Themen- bzw. Problemstellung abzugrenzen, die Zielsetzung zu benennen und dergedankengang zu skizzieren. Insbesondere die begründete Themenabgrenzung ist bei vielen Seminararbeiten unbefriedigend. Damit die Einführung ihre Aufgaben erfüllen kann, wird empfohlen, sie erst zum Schluß zu formulieren 12.In der Schlußbetrachtung sind die wichtigsten Ergebnisse der in der Einleitung aufgeworfenen Fragestellungen unter besonderer Berücksichtigung eigenständig entwickelter Lösungsansätze zusammenzufassen 13.Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Einleitung keine Vorwegnahme des Hauptteils darstellen soll und daß die Schlußbetrachtung nicht den Zweck hat, (evtl. zuletzt noch festgestellte) Schwächen des Hauptteils zu beheben und neue Aspekte aufzuwerfen. Anforderungen an die Literaturverarbeitung 14.Die jüngere Literatur (und ggf. die Rechtsprechung) ist umfassend zu verarbeiten, aktuelle Entwicklungen sind zu berücksichtigen. Das erfordert eine intensive Literaturrecherche, insbesondere die Suche nach Dissertationen und die Durchsicht mindestens der drei letzten Jahrgänge der für das jeweilige Thema relevanten Zeitschriften. Bei der Verarbeitung der älteren Literatur (und ggf. Rechtsprechung) ist eine geeignete Auswahl zu treffen, die sich insbesondere an Aktualität und Gewichtigkeit orientieren sollte. Hilfreich sind die in der UB vorhandenen Datenbanken. Sie ersetzen aber keinesfalls ihre eigene Literatursuche. 15.Es sind stets die neuesten Auflagen zu verwenden! Falls erforderlich, sind für einen Vergleich ältere Auflagen zusätzlich heranzuziehen. 16.Jedes fremde Gedankengut, ob wörtlich oder nur sinngemäß übernommen, ist als solches durch die Angabe der Quelle in einer Fußnote kenntlich zu machen. Dabei ist grundsätzlich die Originalquelle anzugeben. Nur bei objektiver Unzugänglichkeit darf nach Sekundärliteratur zitiert werden. Das Problem liegt hier weniger darin, daß wissentlich fremdes Gedankengut nicht kenntlich gemacht wird, sondern vielmehr in der Gefahr, unbewußt fremde Gedanken zu eigenen zu machen. Diese Gefahr kann durch die Entwicklung entsprechender Techniken des Festhaltens von Materialien (z.b. Karteikartensysteme) begegnet werden. 17.Ergänzend sei darauf hingewiesen, daß Fußnoten nicht nur die Funktion haben, den Gebrauch von fremden Materialien zu belegen, sondern darüber hinaus vielfältig genutzt werden können, z.b. für Querverweise und für Hinweise auf weiterführende Literatur. Sinnvoll bzw. notwendig kann es auch sein, z.b. ergänzende oder erläuternde Anmerkungen, die neben dem grundsätzlichen Gedankengang stehen, aber trotzdem für erforderlich gehalten werden, außerhalb des Textes in einer Fußnote vorzunehmen. 2

Formale Anforderungen Allgemeine Hinweise 18.Das Titelblatt einer Seminar- oder Diplomarbeit enthält Angaben über das Thema, die Veranstaltung und den betreuenden Dozenten sowie Name, Matrikelnummer, Anschrift und ggf. Telefonnummer des Verfassers. Seminararbeiten (3 Exemplare) können einfach zusammengeheftet, Diplomarbeiten müssen in gebundener Form abgegeben werden. 19.Neben einer Gliederung bzw. einem Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben ist der Arbeit stets ein (vollständiges!) Abkürzungsverzeichnis voranzustellen sowie ein Literatur-verzeichnis (und ein Verzeichnis der verarbeiteten Entscheidungen) anzuhängen. Werden in der Arbeit Symbole verwendet, so ist ihr ein Symbolverzeichnis hinzufügen. Bei Diplomarbeiten kann ggf. auch ein Abbildungsverzeichnis notwendig sein. 20.Der Text kann, soweit technisch möglich, mit Textziffern versehen werden. Die Fußnoten können fortlaufend oder seitenweise numeriert werden. 21.Der Umfang einer Seminararbeit soll 15 bis maximal 20 Seiten betragen. Der Umfang einer Diplomarbeit soll 60 Seiten nicht übersteigen. Literatur- oder andere Verzeichnisse und evtl. Anlagen oder Anhänge werden nicht zu den 60 Seiten gerechnet. Die Arbeiten sind auf DIN A 4 Format einseitig in 1 ½-zeiliger Schrift anzufertigen, wobei der linke Blattrand ca. 5 cm, der rechte ca. 1,5 cm betragen soll. Im Text soll die Schriftgröße 12 verwandt werden, in den Fußnoten die Schriftgröße 10. 22.Tabellen, Abbildungen etc. müssen eine möglichst klare Inhaltsbezeichnung tragen. Dabei ist auf eine genaue sachliche, zeitliche und räumliche Abgrenzung des Dargestellten zu achten. Unmittelbar unter die Darstellung sind eine kurze Erklärung der verwendeten Symbole (unbeschadet ihrer ausführlichen Erläuterungen im Text), die vom Verfasser hinzugefügten oder übernommenen Anmerkungen und die Quellenangaben zu setzen. Die Tabellen und Schaubilder sind fortlaufend zu numerieren. Tabellen und Schaubilder, die im Textteil erscheinen, müssen in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Textinhalt stehen und in diesen eingebunden werden; reine Illustrationen sind zu vermeiden. Umfangreiches Material, wie z. B. größere tabellarische und graphische Darstellungen, längere Gesetzestexte etc., ist gegebenenfalls in einem Anhang unterzubringen. Formeln sind durchgängig zu numerieren, notwendige Beweisführungen können in einem Anhang dargestellt werden. Formale Zitierweise 23.Wörtliche Übernahmen aus anderen Texten sind als Zitate zu kennzeichnen, indem sie in Anführungszeichen gesetzt werden. Werden dabei Textstellen ausgelassen oder durch eigene Aussagen ergänzt, so ist dies zu kennzeichnen. 24.In den Fußnoten bleibt die Wahl der formalen Zitierweise dem Verfasser grundsätzlich überlassen, soweit einheitlich 3

zitiert wird und die Literaturstellen im Literaturverzeichnis zweifelsfrei identifiziert werden können. Empfohlen werden zwei Alternativen, die sog. abgekürzte bzw. die amerikanische Zitierweise. Bei der abgekürzten Zitierweise wird die Literaturstelle in der Fußnote nur mit ihren wichtigsten Merkmalen angegeben. Verdeutlicht werden soll das anhand der folgenden Beispiele: Monographien Tipke/Lang, Steuerrecht, 1994, S. 145. Federmann, Bilanzierung, 1994, S. 293. Kommentare Glanegger in: Schmidt, EStG, 1997, 6 Rz. 110. Aufsätze in Zeitschriften Schumacher, Kompensatorische Bewertung, DB 1995, S. 1474. Aufsätze in Sammelwerken Zielke, Bilanzierung, in: Ballwieser u.a., Bilanzrecht und Kapitalmarkt, S. 512. Noch kürzer ist die sogenannte amerikanische Zitierweise, bei der nur Verfasser, Jahr und Seite angegeben werden. Federmann [1994, S. 293]. 25.Vornamen sind bei der abgekürzten Zitierweise nur bei möglichen Verwechslungen anzugeben. Die Seite, auf die sich das Zitat bezieht, ist jeweils genau zu benennen. Soweit die abgekürzte Zitierweise gewählt wird, ist sie durchgängig zu verfolgen, d.h. auch bei mehrmaliger Nennung derselben Literaturstelle. 26.Zitieren Sie einen Autor nicht über das Zitat eines anderen Autors (aus einer Sekundärquelle), wenn die Originalquelle zugänglich ist. Literaturverzeichnis 27.Im Literaturverzeichnis sind die verwendeten Quellen jeweils vollständig anzugeben. Ein Dritter sollte durch die Angaben im Literaturverzeichnis in der Lage sein, auf die verwendete Literatur zurückgreifen zu können. Aus diesem Grund ist es nötig, bei der Quellenangabe bestimmte Formalien einzuhalten. 28.Dabei sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: Die Angabe von Monographien, Sammelwerken und Kommentaren hat sich an der CIP Titelaufnahme (Sie findet sich i.d.r. auf der ersten Innenseite eines Werkes) zu orientieren. Zu nennen sind: Name, Vorname des Verfassers (oder der Verfasser oder des Herausgebers) Titel und Untertitel des Werkes ( Reihe ) Auflage (wenn es mehrere gibt) Verlagsort und Verlag Erscheinungsjahr bei Loseblattsammlungen ist auch der aktuelle Stand anzugeben 4

Beispiele: Tipke, Klaus / Lang, Joachim: Steuerrecht: ein systematischer Grundriß, 14., völlig überarb. Aufl.- Köln: O. Schmidt, 1994. Federmann, Rudolf: Bilanzierung nach Handelsrecht und Steuerrecht, 10. Auflage - Berlin: Erich Schmidt, 1994. 29.Akademische Titel und Berufsbezeichnungen werden nicht angegeben. 30.Zeitschriftentitel werden i.d.r. abgekürzt, ohne Heft-Nr. und Verlag angegeben. Schumacher, Andreas: Kompensatorische Bewertung bei der Sicherung von Bilanzpositionen durch Finanztermingeschäfte in Handels- und Steuerbilanz, in: DB 1995, S. 1473-1478. 31.Soweit Aufsätze aus Sammelwerken zitiert werden, ist auch das Sammelwerk selbst vollständig anzugeben. Zielke, Wolfgang: Bilanzierung derivativer Geschäfte, in: Ballwieser, Wolfgang / Böcking, Hans-Joachim / Drukarczyk, Jochen / Schmidt, Reinhard H. (Hrsg.): Bilanzrecht und Kapitalmarkt - Festschrift für Moxter. Düsseldorf: IDW-Verlag 1994, S. 509-528. 32.Gerichtsentscheidungen sind stets mit Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zu benennen. BFH-Urteil vom 08.03.1995, IV R 87/92, BStBl. II 1994, S. 176-179. Sonstige Hinweise 33.Die Arbeiten können (nach Absprache mit dem Betreuer) in deutscher oder englischer Sprache geschrieben werden. Arbeiten in deutscher (englischer) Sprache müssen einen einseitigen englischen (deutschen) Summary enthalten. 34.Der wichtigste Rat zum Schluß: Lesen Sie dieses Papier vor, während und nach der Anfertigung Ihrer Arbeit mehrmals durch. 5