HINWEISE FÜR DIE ERSTELLUNG VON STUDIENARBEITEN. (Fassung August 2011)

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1 UNIVERSITÄT HOHENHEIM Lehrstuhl für Finanzwissenschaft Prof. Dr. Nadine Riedel A. Allgemeines HINWEISE FÜR DIE ERSTELLUNG VON STUDIENARBEITEN (Fassung August 2011) Studienarbeiten sind in Proportionalschrift (Schriftgrad 12) im 1 1/2-Zeilen-Abstand abzufassen. Jedes Blatt wird nur einseitig beschrieben; links ist ein Rand von 4 cm und rechts ein Rand von 1,5 cm freizulassen. Alle Seiten nach den Verzeichnissen sind fortlaufend zu nummerieren. Das Inhaltsverzeichnis ist vor, das Literaturverzeichnis ist hinter dem Textteil anzuordnen. Der Umfang der Seminararbeit sollte 20 Textseiten (Diplom-Vertiefung) bzw. 15 Textseiten (Diplom-AVWL) bzw. 12 bis 15 Textseiten (Bachelor-Seminar) nicht überschreiten. Eine Diplomarbeit umfasst in der Regel 60 bis 80, maximal aber 100 Textseiten. Der Umfang der Bachelor-Arbeit liegt bei 30 bis 35 Seiten. Nicht eingerechnet sind dabei das Inhaltsverzeichnis (ggfs. mit Ergänzungen; vgl. C. und D.), ein eventueller Anhang und das Literaturverzeichnis. Auch ggfs. in den Text eingebundene Graphiken, Schaubilder oder Tabellen werden bei der Erfassung der Seitenzahl herausgerechnet, sodass nur der eigentliche Text zählt. Seminararbeiten sind in einfacher gedruckter Ausfertigung am Lehrstuhl einzureichen sowie in elektronischer Form zum einen mit vollständigem Deckblatt und zum anderen mit Deckblatt ohne Adressdaten und Matrikelnummer per an den Betreuer zu senden. Zu beachten ist die gebundene Ausführung der Diplom- und Bachelor-/Master-Arbeit, wobei ein Exemplar direkt am Lehrstuhl und zwei Exemplare beim Prüfungsamt abzugeben sind. Bitte beachten Sie, dass Diplom- und Bachelor-/Masterarbeiten anstelle der ehrenwörtlichen Erklärung des Lehrstuhls die jeweils gültige Eigenständigkeitserklärungen des Prüfungsamtes enthalten müssen. B. Die Titelseite Die Titelseite der Seminar- bzw. Abschlussarbeit ist entsprechend dem beigefügten Muster abzufassen. C. Das Inhaltsverzeichnis Das Inhaltsverzeichnis soll einen Überblick über den Inhalt der Arbeit geben und eine folgerichtige Gedankenführung dokumentieren. Eine logisch aufgebaute Gliederung mit Neben- und Unterpunkten verlangt, dass Punkte, die inhaltlich auf derselben Stufe stehen,

2 - 2 - durch Symbole derselben Kategorie gekennzeichnet werden. Jede Stufe muß mindestens zwei Punkte enthalten. Beispiel 1: oder Beispiel 2: A. 1. I a) b) II. B. D. Abkürzungen Besonders für Quellenangaben und Verweise können allgemein übliche Abkürzungen verwendet werden. Abkürzungen lediglich aus Bequemlichkeitsgründen (beispielsweise Volksw., Finanzw., BWL) sollten unterbleiben. Im laufenden Text sind Abkürzungen so wenig wie möglich zu verwenden. Anerkannt sind hier nur solche wie usw., etc., vgl., z.b. Werden sachliche, nicht formale Abkürzungen verwendet, so sind sie in einem dem eigentlichen Text vorangestellten Abkürzungsverzeichnis, alphabetisch geordnet, zu erläutern. In dieses Verzeichnis werden in alphabetischer Reihenfolge Abkürzungen für Institutionen (EG, GATT), für Gesetze (GG, BGB) und statistische Größen (BNE, BSP, NSP) aufgenommen. Soweit in der Arbeit Symbole für formale Ableitungen oder ökonomische Variablen in Modellen u.ä. verwendet werden, sind diese in einem Symbolverzeichnis zu erläutern. E. Die Quellenangaben Es ist ein Gebot wissenschaftlichen Arbeitens, die Herkunft aller Tatsachen und nicht selbst entwickelter Gedanken zu belegen, soweit sie nicht wissenschaftliches Allgemeingut darstellen. Die Zitierweise wird in der Praxis unterschiedlich gehandhabt. Entscheidend ist, daß die Quellenangabe eindeutig ist und dem Leser das Auffinden der Textstelle bzw. Daten ermöglicht. Die Quellen werden in Form von Fußnoten nachgewiesen. Im Text werden Fußnoten durch hochgestellte arabische Ziffern gekennzeichnet. Die Fußnoten sind vom Textteil durch einen Strich deutlich abzugrenzen. Sie werden in einzeiligem Abstand geschrieben und jeweils durch einen Punkt abgeschlossen. Die Literaturangaben in den Fußnoten (Proportionalschrift, Schriftgrad 10) können grundsätzlich in zwei Varianten erfolgen. In der ausführlicheren Form gelten für die erstmalige Zitierung die Ausführungen über das Literaturverzeichnis; ab der zweiten Nennung kann dann eine eindeutige Abkürzung des Werkes angegeben werden. Zusätzlich ist die Seite der Fundstelle (z.b. S. 17), bei zwei aufeinanderfolgenden Seiten erweitert um f. (z.b. S. 17 f.), bei mehreren aufeinanderfolgenden Seiten erweitert um ff. (z.b. S. 17 ff.), anzugeben.

3 - 3 - Statt der ausführlicheren Zitierweise kann auch eine Kurzzitierweise verwendet werden, bei der nur der Name des Autors, das in Klammern gesetzte Erscheinungsjahr und die genaue Seitenbezeichnung angegeben werden (z.b.: Müller (1990), S. 12). Bei mehreren Werken desselben Autors aus dem gleichen Jahr sind kleine Buchstaben zur Unterscheidung hinzuzusetzen (z.b. Müller (1990a), Müller (1990b)). Wird derselbe Autor unmittelbar fortlaufend zitiert, kann der Name durch die Abkürzung Ders. (= Derselbe) bzw. Dies. (= Dieselbe) ersetzt werden. Wird dasselbe Werk eines Autors fortlaufend zitiert, genügt bei den weiteren Nennungen die Bezeichnung Ebenda, ergänzt um die Seitenzahl. F. Die Zitate Wörtlich übernommene Zitate werden wortgetreu wiedergegeben und in Anführungszeichen gesetzt. Auslassungen sind durch drei Punkte in eckigen Klammern [...] zu kennzeichnen. Zitate innerhalb eines Zitats sind am Anfang und am Ende mit einem Apostroph ( ) zu versehen. Wörtliche Zitate sollten sparsam verwendet werden. Soll auf eine verwendete Quelle mit umfangreicheren Ausführungen zur betreffenden Textaussage verwiesen werden, kann dies durch die Hinzufügung von Siehe oder auch Siehe im einzelnen geschehen. Mit dem Zusatz Vgl. wird auf nicht unmittelbar übernommene, jedoch ähnliche inhaltliche Gedanken enthaltende Quellen hingewiesen. G. Die Tabellen und Schaubilder Tabellen und Schaubilder in der Studienarbeit sind fortlaufend zu numerieren. Der Inhalt ist in einer Überschrift anzugeben. Spalten und Zeilen, Achsen in einem Koordinationssystem sowie die einzelnen Kurven sind genau zu bezeichnen. Quellenangaben und eigene Anmerkungen sind unmittelbar unter die Tabelle bzw. das Schaubild zu setzen. H. Das Literaturverzeichnis Alle vom Verfasser in den Fußnoten genannten Werke sind in das Literaturverzeichnis aufzunehmen. Dazu gehören auch unveröffentlichte Werke, die mit dem Zusatz "unveröffentlicht" zu versehen sind und zur Korrektur der Arbeit auf Anforderung zur Verfügung zu stellen sind. Die Literatur ist grundsätzlich alphabetisch nach dem Familiennamen des Verfassers bzw. nach der veröffentlichenden Institution (z.b. Deutsche Bundesbank) zu ordnen. - Bei Monographien sind anzugeben: 1. Familienname des Verfassers bzw. Name der veröffentlichenden Institution, Schriften ohne Verfasserangabe erscheinen im Literaturverzeichnis unter o.v. (ohne Verfasser), 2. Vorname des Verfassers (abgekürzt oder ausgeschrieben; letzteres nur bei Verwechslungsgefahr, dann aber unbedingt erforderlich),

4 nur bei Kurzzitierweise im Text: Erscheinungsjahr (in Klammern) mit nachfolgendem Doppelpunkt, 4. vollständiger Titel des Buches, 5. Auflage, 6. Verlagsort des Buches und Verlagsjahr (sofern nicht bereits - bei Kurzzitierweise - angegeben; s.o. 3.); fehlen entsprechende Angaben, wird dies durch o.o. (= ohne Ort) bzw. o.j. (= ohne Jahr) gekennzeichnet. Der Verlag selbst ist nicht anzugeben. Dissertationen und Habilitationsschriften sind unter Angabe der Universität zu kennzeichnen. - Bei Aufsätzen aus Sammelwerken, Festschriften u.ä. ist folgendes zu beachten: 7. Hinter der Titelangabe sind in: und anschließend der Herausgeber des Sammelwerkes mit dem Zusatz (Hrsg.) aufzuführen. 8. Es folgen die Angaben gemäß , ergänzt um die Angabe der ersten bis letzten Seitenzahl des Aufsatzes (z.b. S ). - Bei Zeitschriftenaufsätzen ist folgendes zu beachten: 9. Hinter der Titelangabe sind, in: und der vollständige Name der Zeitschrift, die Nummer des Jahrgangs oder Bandes, das Erscheinungsjahr sowie die Nummer bzw. das Ausgabedatum der Zeitung anzugeben, wenn die Seiten des Jahrganges oder Bandes nicht fortlaufend numeriert sind. Ferner ist die Seitenzahl zu bezeichnen. I. Eigenständigkeitserklärung Seminararbeiten müssen die unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung des Lehrstuhls (s. S. 9) enthalten. Abweichend davon, sind Diplom- und Bachelor-/Master-Arbeiten die jeweils gültigen Eigenständigkeitserklärungen des Prüfungsamtes beizufügen. Diese finden Sie unter den unten aufgeführten Links und auf der Internetseite des Prüfungsamtes: - Eigenständigkeitserklärung Diplomarbeit: - Eigenständigkeitserklärung Bachelor-Arbeit: - Eigenständigkeitserklärung Master-Arbeit: WIWI_2_12_2010_mil.pdf

5 - 5 - J. Weiterführende Literatur Zur Lösung von Problemen bei der Anfertigung von Studienarbeiten wird auf folgende Literatur verwiesen: Theisen, Manuel René (2008): Wissenschaftliches Arbeiten: Technik - Methodik Form, 14. Aufl., München, 15. Auflage.

6 - 6 - Muster Seminararbeit UNIVERSITÄT HOHENHEIM Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Seminararbeit über das Thema... Eingereicht am Lehrstuhl für Finanzwissenschaft Prof. Dr. N. Riedel von cand. oec.... Matrikelnr.: Anschrift: Tel.-Nr.: Abgabetag:

7 - 7 - Muster Diplomarbeit UNIVERSITÄT HOHENHEIM Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Diplomarbeit zur Erlangung des Grades eines Diplom-Ökonomen über das Thema... Eingereicht am Lehrstuhl für Finanzwissenschaft Prof. Dr. N. Riedel von cand. oec.... Matrikelnr.: Anschrift: Tel.-Nr.: Abgabetag:

8 - 8 - Muster Bachelorarbeit UNIVERSITÄT HOHENHEIM Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Bachelorarbeit zur Erlangung des Grades Bachelor of Science in Wirtschaftswissenschaften über das Thema... Eingereicht am Lehrstuhl für Finanzwissenschaft Prof. Dr. N. Riedel von cand. oec.... Matrikelnr.: Anschrift: Tel.-Nr.: Abgabetag:

9 - 9 - Ehrenwörtliche Erklärung (Gilt nur für Seminararbeiten) Ich versichere, dass ich diese Seminararbeit selbständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt, nur die angegebenen Quellen benutzt und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen. Hohenheim, den Unterschrift

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