DVGW Prüfstellenleiterkolloquium 8. Juni 2011, Gelsenkirchen

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Transkript:

Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und Schutzprofil Smart Metering Schutzprofil für die Kommunikationseinheit eines Messsystems (Smart Meter Gateway) DVGW Prüfstellenleiterkolloquium 8. Juni 2011, Gelsenkirchen

Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und Schutzprofil Smart Metering Inhalt Vorstellung Begriffe Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWGÄndG) Schutzprofil Smart Metering Schlussfolgerungen für Gas-, Wasser- und Wärmemessung Seite 2

Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und Schutzprofil Smart Metering Inhalt Vorstellung Begriffe Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWGÄndG) Schutzprofil Smart Metering Schlussfolgerungen für Gas-, Wasser- und Wärmemessung Seite 3

SMARVIS GmbH Vorstellung Dr. Werner Domschke SMARVIS GmbH Sondershäuser Landstraße 27 99974 Mühlhausen Mitglied im OMS Vorstand Mitglied im DVGW Landesgruppenvorstand Mitteldeutschland (Wasser) Mitglied im DVGW AK Messwesen (Gas) Mitglied der KNX Task Force Smart Metering Delegiert durch die FIGAWA Seite 4

Unsere Organisation Die QUNDIS-Gruppe MANAGEMENT GmbH Messdienstunternehmen ( Submeterer ) Wohnungswirtschaft Stadtwerke, Messstellenbetreiber, Messdienstleister, Energieversorger Heizkosten- und Wasserkostenverteilung nach wireless M-Bus (Submetering) Smart-Metering-Komponenten und Kommunikationstechnik nach Open Metering System (Smart Metering) Seite 5

Ein starker Partner QUNDIS führender unabhängiger Hersteller ca. 250 MA, davon ca. 20% im Bereich Entwicklung Erfahrung: 195 Mannjahre Messgeräte, 224 MJ Kommunikation, 12 MJ Systemdesign Umsatz Geschäftsjahr 2009/2010: ca. 60 Mio Offene Kommunikationssysteme für die Fernauslesung sowie offene Schnittstellen zu neuen Anwendungen (z.b. Rauchmelder, Alarme). Erfüllung aller Qualitätsnormen (Standards für Messgeräte und Kommunikation), Zertifizierung ISO 9001, ISO 14001 und MID Modul B und D. Derzeit werden europaweit ca. 1.000.000 Wohnungen mit QUNDIS AMR (Funk) ausgelesen. Produktion, Geschäftsjahr 2008/09-2,7 Mio. Heizkostenverteiler - 10 T Gateways - 230 T Wasserzähler - 20 T Netzwerkknoten - 180 T Wärmezähler Seite 6

Unsere Positionierung SMARVIS Wir liefern die Komponenten für Smart Metering SMARVIS ist unabhängiger Anbieter für Smart-Metering-Komponenten und der zugehörigen Kommunikationstechnik SMARVIS Systeme und Lösungen sind optimal auf die Prozesse der Kunden abgestimmt Das offene Kommunikationssystem erfüllt zukunftsfähige Standards und ermöglicht, Zähler aller Medien sowie Submetering-Systeme zu integrieren Die jahrzehntelange Erfahrung in der Entwicklung und Produktion hochwertiger Mess- und Kommunikationstechnik garantiert praxistaugliche und zuverlässige Geräteund Softwarelösungen Seite 7

Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und Schutzprofil Smart Metering Inhalt Vorstellung Begriffe Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWGÄndG) Schutzprofil Smart Metering Schlussfolgerungen für Gas-, Wasser- und Wärmemessung Seite 8

Welche Auswirkungen hat die Novelle des EnWG auf Messdienstunternehmen? Begriffe MDU Messdienstunternehmen (Installation und Wartung von Submetering- Messeinrichtungen, Auslesen und validieren von Messwerten, Abrechnung) MDL Messdienstleister (Auslesen und Validieren von Messwerten) MSB Messstellenbetrieb (Installation und Wartung von Messeinrichtungen) Netzbetrieb verantwortlich für den Transport der Energie Vertrieb verantwortlich für den Handel mit der Energie TOE Ziel der Bewertung das Smart Metering Gateway (Target of Evaluation) PP Sicherheitsprofil Smart Metering (protection profile) WAN Weitbereichsnetzwerk (wide area network) MAN Messgerätenetzwerk (Metrological Area Network) HAN Hausnetzwerk (house area network) CLS steuerbare Systeme im Haushalt (controllable local systems) Seite 9

Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile Metering + Submetering = Integrated Smart Metering METERING SUBMETERING Kostenverteilung Strom Gas Wasser Fernauslesung von Strom-, Gas-, Wasserund Wärmezählern sowie Heizkostenverteilern im Metering und Submetering Wärme Seite 10

Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und Schutzprofil Smart Metering Inhalt Vorstellung Begriffe Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWGÄndG) Schutzprofil Smart Metering Schlussfolgerungen für Gas-, Wasser- und Wärmemessung Seite 11

Politischer Rahmen Ziele der Europäische Union und Deutschlands Ziele Bis 2020 20% weniger CO2 20% erneuerbare Energie Maßnahmen Klimaschutzprogramm Energiedienstleistungsrichtlinie Energiewirtschaftsgesetz Anreizregulierungsverordnung Erneuerbare-Energien-Gesetz Messzugangsverordnung 20% weniger Energieverbrauch Heizkostenverordnung Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung Seite 12

Bedeutung für das Messwesen Neuer Ansatz im EnWGÄndG EnWG (25.10.2008) 21b: häufige Information des Letztverbrauchers 40: Strom und Gasrechnung, Tarife EnWGÄndG 21b Festlegungen zum Messstellenbetrieb und Messdienstleistung gestrichen: häufige Information des Letztverbrauchers EnWGÄndG 21d (neu) Ein Messsystem im Sinne dieses Gesetzes ist eine in ein Kommunikationsnetz eingebundene Messeinrichtung Seite 13 Entwurf EnWGÄndG (Stand 24.5.2011) 21b 21d 21f 21i 40. EnWGÄndG 21i Rechtsverordnungen Bedingungen für den Messstellenbetrieb, Funktionalitäten von Messsystemen, Sonderregelungen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Bestandsschutz Schutzprofile. EnWGÄndG 40 Bei Vorhandensein von Messsystemen ist eine monatliche Verbrauchsinformation, die auch die Kosten widerspiegelt, kostenfrei bereitzustellen

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWGÄndG) Neue Richtung im EnWG 21b stellt klar, dass der Messstellenbetrieb Aufgabe des Betreibers von Energieversorgungsnetzen ist. - Auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers kann anstelle des nach Absatz 1 verpflichteten Netzbetreibers von einem Dritten der Messstellenbetrieb durchgeführt werden, - Das in Absatz 2 genannte Auswahlrecht kann auch der Anschlussnehmer ausüben, solange und soweit dazu eine ausdrückliche Einwilligung des jeweils betroffenen Anschlussnutzers vorliegt. Der Hauseigentümer (Hausverwalter) Anschlussnehmer kann in Abstimmung mit den Mietern Anschlussnutzern festlegen, wer den Messstellenbetrieb übernimmt und die Zähler abliest. Seite 14

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWGÄndG) Neue Richtung im EnWG 21f stellt klar, dass ein separater Aufbau einer Smart Metering-Infrastruktur unabhängig von Messsystemen für Strom nicht erfolgen soll. - (1) Messeinrichtungen für Gas dürfen nur verbaut werden, wenn sie über eine Kommunikationsanbindung verfügen. Sie dürfen ferner nur dann eingebaut werden, wenn sie auch die Anforderungen einhalten, die zur Gewährleistung des Datenschutzes, der Datensicherheit und Interoperabilität in Schutzprofilen festgelegt werden können. - (2) Bestandsgeräte, die den Anforderungen eines speziellen Schutzprofils nicht genügen, können bis zum nächsten Ablauf der bestehenden Eichgültigkeit, mindestens jedoch bis zum 31.12.2013 weiter genutzt werden. Bestandsschutz bis 31.12.2013 danach schrittweise Umrüstung auf Messsysteme für Strom und Gas Seite 15

Unsere Interpretation Neue Richtung im EnWG Im EnWGÄndG wird offensichtlich ein Richtungswechsel der Energiepolitik der Bundesregierung vom Energiesparen, also die Information des Letztverbrauchers über seinen Verbrauch und die Nutzungszeit, zur Stabilität der Stromnetze, zum Smart Grid, vollzogen. In dem neu gefassten 21 spricht man anstatt vom intelligenten Zähler, dem sog. Smart Meter, von Messsystemen. Damit sind die Smart Meter in Verbindung mit einem Kommunikationssystem gemeint. Mit dem Auftrag des BMWi an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen offensichtlich Rahmenbedingungen definiert werden, die eine "sichere" Einführung der Technologie ermöglicht - sicher hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz als auch sicher hinsichtlich Investitionen. Aus der Novelle des EnWG erkennt man, dass der Gesetzgeber Kosteneinsparungen mit der multivalenten Nutzung der Kommunikationstechnik sieht. Hier ist sicher neben der Übertragung der Verbrauchswerte für Strom und Gas auch die von Wasser und Wärme sowie Heizkostenverteiler und Informationen für andere Dienstleistungen, wie z.b. die Beeinflussung von Energieverbrauchern im Haushalt, sog. Controllabe Local Systems (CLS), gemeint. Seite 16

Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und Schutzprofil Smart Metering Inhalt Vorstellung Begriffe Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWGÄndG) Schutzprofil Smart Metering Schlussfolgerungen für Gas-, Wasser- und Wärmemessung Seite 17

Auftrag des BMWi für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Schutzprofil Smart Metering EnWG (25.10.2008) 21b: häufige Information des Letztverbrauchers 40: Strom und Gasrechnung, Tarife Entwurf EnWGÄndG (Stand 24.5.2011) 21b 21d 21f 21i 40 EnWGÄndG 21i Rechtsverordnungen Bedingungen für den Messstellenbetrieb Funktionalitäten von Messsystemen Sonderregelungen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Bestandsschutz Schutzprofile. Protection Profile for the Gateway of a Smart Metering System (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Seite 18

Auftrag des BMWi an das BSI Schutzprofil Smart Metering Die Zukunft der Energieversorgung liegt in erneuerbaren Energiequellen der dezentralen Energieerzeugung Ein bedarfsgerechtes Lastmanagement erfordert Kenntnisse über eingespeiste und entnommene Energie Smart Grids benötigen Smart Meter (fernauslesbare Zähler) Smart Meter erzeugen sensible Daten für die Steuerung des Netzes und sensible personenbezogene Daten. Quelle: www.drakecooper.com Smart Meter müssen besonders geschützt werden. Schutzprofil Smart Metering Seite 19

Beschreibung eines Smart Metering Systems Bedrohungsmöglichkeiten in einem Smart Metering System Manipulation des Energienetzes und anderer Datennutzer (Abrechner) Protection profile Manipulation des Gateway von Außen Protection profile Manipulation der Übertragungsstrecke im Haus Protection profile Manipulation der Kommunikation der Hausautomation Schutz durch HAN security Manipulation der Messgeräte Manipulation der Hausautomation Bauartzulassung Schutz durch Bauart Quelle: Protection Profile for the Gateway of a Smart Metering System Gateway PP v1.0.1 Draft Seite 20

Protection Profile for the Gateway of a Smart Metering System Schutzmechanismen Trennung der Kommunikationsnetze in WAN, MAN und HAN Schutz des Gateways durch Bedrohungen aus dem WAN Beschreibung der Behandlung der Messdaten - Empfang und Behandlung der Daten der Messgeräte - Aufbereitung der Daten, Bildung neuer Daten (z.b. Tarifierung) - Versand der Daten an berechtigte Parteien nach den hinterlegten Zugriffsprofilen Speicherung von Aktionen im Gateway (Logging) Verschlüsselung (Kryptographische Behandlung) Signierung ( Unterschrift unter die Daten) Verschleierung (pseudo Datenverbindungen) Innerer Schutz aller Schutzmechanismen Seite 21

Protection Profile for the Gateway of a Smart Metering System Das sicherer Gateway Das Gateway verfügt über ein Sicherheitsmodul (Security Module). Die Kommunikationswege für WAN,MAN und HAN sind getrennt. Das Gateway bildet neue Messwerte das Gateway muss geeicht werden. Das Gateway muss das Schutzprofil erfüllen das Gateway muss zertifiziert werden. Seite 22

Protection Profile for the Gateway of a Smart Metering System Anforderungen an Smart Meter (Zähler) Das Schutzprofil gilt für alle Medien - Strom und Gas nach EnWG - Wasser und Wärme nach Aussage des BMWi dafür gibt es allerdings derzeit keine gesetzliche Regelung (Datenschutz?) Die Messeinrichtung eines Smart Meters muss nach denselben Regeln konstruiert sein wie bisher ( MID). Die Zähler müssen über eine sichere Kommunikationsverbindung mit einem Messsystem verbunden sein (Strom) bzw. verbunden werden können (Gas, Wasser, Wärme). Nach der 3. Tagung zur Entwicklung eines Schutzprofils für Smart Meter werden für batteriebetriebene Messgeräte im MAN geringere Sicherheitsansprüche gestellt. Seite 23

Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und Schutzprofil Smart Metering Inhalt Vorstellung Begriffe Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWGÄndG) Schutzprofil Smart Metering Schlussfolgerungen für Gas-, Wasser- und Wärmemessung Seite 24

Zusammenfassung Einfluss von EnWGÄndG Nach der Einführung der Novelle des EnWG wird die Einführung von sog. Messsystemen für Strom und Gas obligatorisch. - bei Neuinstallationen soweit dies technisch möglich ist - bei Renovierungen - Ab 2014 nach Ablauf der Eichfrist soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist (keine Verlängerung durch Stichproben von bisherigen Geräten möglich) Ein Messsystem im Sinne dieses Gesetzes ist eine in ein Kommunikationsnetz eingebundene Messeinrichtung Die Verwendung von Impulsausgängen zur Zählerstandswiederholung in Kommunikationsmodulen nach PTB 50.7 ist zugelassen (zu klären: Datenschutz). Einsatz von Gas-, Wasser- und Wärme-Messsystemen soll nur in Verbindung mit Strom- Kommunikationssystemen erfolgen. Monatliche Verbrauchsinformation bei vorhandenen Messsystemen für Strom und Gas muss kostenfrei zur Verfügung gestellt werden (EnWGÄndG 40). Seite 25

Open Metering System Group Wie verlässlich wird die Umsetzung des Schutzprofils werden? Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e.v. Zentralverband Elektrotechnikund Elektronikindustrie e.v. Konnex Association. 33 Hersteller von Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezählern sowie Heizkostenverteilern, von Kommunikationslösungen und Anwender von Smart Metering Lösungen spezifizieren eine medien- und herstellerunabhängige interoperable Kommunikation Seite 26

Einfluss des EnWGÄndG auf OMS EnWGÄndG und OMS OMS ist auch unter den Rahmenbedingungen des EnWGÄndG anwendbar. Die im OMS beschriebene Interoperabilität ist jetzt auch im EnWGÄndG verankert. Durch die im OMS geforderte Zertifizierung der Geräte erreicht man eine hohe Investitionssicherheit und ein hohes Kundenvertrauen. Die obligatorisch vorgesehene Datenverschlüsselung AES128 in der OMS Spec bleibt im Europäischen Rahmen unverändert. Möglicherweise müssen die (derzeit noch unbekannten) Vorgaben des Schutzprofils für Smart Metering als Ergänzung noch eingearbeitet werden. Die Signierung von Messwerten war für das nächste Release der OMS Spec vorgesehen. Das wird jetzt entsprechend der Vorgaben des Schutzprofils für Smart Metering definiert. Die Steuerung von lokalen Energieverbrauchern im Haushalt (sog. Controllable local systems CLS) durch Home Automation (KNX) in Verbindung mit OMS- Kommunikationssystemen gewinnt an Bedeutung. Seite 27

Einfluss des EnWGÄndG auf OMS Schutzprofil Smart Metering und OMS wide area network Vol. 3 measurement area network Vol. 2 home area network Quelle: Dr. Helge Kreutzmann/ Nils Tekampe: Entwicklung eines Schutzprofils für die Kommunikationseinheit eines Messsystems (Smart Meter Gateway) ; 2. Tagung BSI Schutzprofil, 25.03.2011, Berlin Seite 28

Integrated Smart Metering Rentabilität durch Kostenverteilung 12,2% 2,4% 0,4% 2,0% 83,0% METERING SUBMETERING Strom Gas Fernwärme Hauswasser Wasser+Heizung 1 0,2 0,03 0,16 6,8 Ø Zähler pro WE Seite 29 Multivalente Nutzung der Kommunikationsinfrastruktur gibt Kostenvorteile für alle Applikationen

Integrated Smart Metering ist für die Zukunft gerüstet Heute schon an Morgen denken Belüftung Verbrauchsinformationen Dienstleistungen Sichere Umwelt Gebäudesteuerung Home automation Gesundheitswesen Kundenpflege Kundentreue Energy contracting Schutz & Sicherheit Energieeinsparung Lebensqualität Temperaturkontrolle Smart Metering Rauchmelder Beratung Neue Geschäftsmodelle Submetering Schneller monitärer Rückfluss Ein gemeinsamer Kommunikationsstandard eröffnet Horizonte für neue Services- und neue Geschäftsmodelle Seite 30

Einfluss des EnWGÄndG Darüber sollten Sie nachdenken Man erwartet, dass das EnWGÄndG und das Schutzprofil Smart Metering noch 2011 verabschiedet wird und der Bestandsschutz von herkömmlichen Zählern ab 2014 abgebaut wird. Sind die innerbetrieblichen Prozesse von der Datenaufnahme bis zur monatlichen Verbrauchsinformation darauf eingestellt? Wie wird die Messdienstleistung in Einsparten Unternehmen durchgeführt? Ist die erforderliche EDV und die Software vorhanden? Sind diese für Massendatenverarbeitung geeignet? Sind die Installationsprozesse der Geräte und Kommunikationstechnik im Unternehmen definiert? Seite 31 Sollte man mit kleinen Investitionen in Pilotanlagen die Prozesse, die EDV und die Mannschaft auf Smart Metering Tauglichkeit testen, um spätere Fehler zu vermeiden?

Lassen Sie uns die Zukunft gemeinsam gestalten Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Werner Domschke SMARVIS GmbH Sondershäuser Landstraße 27 99974 Mühlhausen Tel. +49 3601 4683-976 Fax +49 3601 4683-977 werner.domschke@smarvis.com Seite 32