Sicherheitspolizei-Spezialabteilung. Polizeiliches Vorgehen bei: Illegalem Glücksspiel. Illegalen Wetten. Illegale Glücks-/Geschicklichkeitsspiele

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Transkript:

Sicherheitspolizei-Spezialabteilung Polizeiliches Vorgehen bei: Illegalem Glücksspiel Illegalen Wetten Illegalem Geschicklichkeitsspiel

Themen im Kurzreferat Illegales Glücksspiel Gesetzliche Grundlagen / Definition / Art der Glücksspiele Illegale Wetten und Lotterien Gesetzliche Grundlagen / Was sind Lotterien und Wetten / Wett-Terminals Geschicklichkeitsspiele Gesetzliche Grundlagen / legale Geschicklichkeitsspiele / Illegale Geschicklichkeitsspiele Wie kommen Anzeige zur Polizei / Was kann der Bürger bei Kenntnis über illegale Glücksspiele tun Welche Schritte unternimmt die Polizei / Erfahrungswerte aus Razzien

Illegales Glücksspiel Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankengesetz, SBG) vom 18. Dezember 1998 (Stand am 27. Dezember 2006) Zuständigkeit: Eidgenössische Spielbankenkommission Art. 55 Vergehen 1 Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse bis zu 1 Million Franken wird bestraft, wer vorsätzlich: a. eine Spielbank errichtet, betreibt, dazu Raum gibt oder Spieleinrichtungen beschafft, ohne dass die dafür notwendigen Konzessionen oder Bewilligungen vorliegen; b. durch unwahre Angaben oder auf andere Weise die Erteilung einer Konzession oder Bewilligung erschleicht; c. die in diesem Gesetz vorgesehenen Sorgfaltspflichten gegen die Geldwäscherei verletzt; d. die Spielbankenabgabe hinterzieht.

Art. 56 Übertretungen 1 Mit Haft oder mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer: a. Glücksspiele ausserhalb konzessionierter Spielbanken organisiert oder gewerbsmässig betreibt; b. in einem Konzessions- oder Bewilligungsverfahren unwahre Angaben macht oder auf andere Weise widerrechtlich auf das Verfahren einwirkt; c. Spielsysteme oder Glücksspielautomaten ohne Prüfung, Konformitätsbewertung oder Zulassung zum Zweck des Betriebs aufstellt; d. Spielsysteme oder Glücksspielautomaten, die Gegenstand einer Prüfung, Konformitätsbewertung oder Zulassung sind, abändert und zum Zweck des Betriebs aufstellt; e. eine vorgeschriebene Meldung an die Kommission unterlässt; f. einer Aufforderung der Kommission, den ordnungsgemässen Zustand wieder herzustellen oder die Missstände zu beseitigen, nicht nachkommt; g. Personen spielen lässt, die dem Spielverbot nach Artikel 21 unterliegen; h. betroffene Personen oder Dritte darüber informiert, dass eine Mitteilung an die Überwachungsbehörden oder an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden ergangen ist oder eine Untersuchung eingeleitet worden ist; i. durch unwahre Angaben oder auf andere Weise die unzutreffende Veranlagung der Spielbankenabgabe herbeiführt. 2 Wer fahrlässig handelt, wird mit Busse bis zu 250 000 Franken bestraft.

Definition: "Glücksspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt" 3 Definitionslemente Einsatz Geld- oder geldwerter Gewinn Zufall Was ist illegales Glücksspiel: manuelles Glücksspiel (Karten, Würfel, Steine, etc.) Glücksspielautomaten Remote-Delikte / Online-Terminals

Manuelle, illegale Gücksspiele / Indizien Typische Glücksspiele: Poker, Black Jack und div. andere Kartenspiele Würfelspiele Roulette Indiz für Geldspiel: Geld auf dem Tisch oder lose in Hemd / Hose Spiel mit Jetons Typisches: Häufig sehr kurze Spieldauer Merkmale für illegale Glücksspielautomaten: Walzenspiel mit Gewinnplan Einwurfspeicher Häufig Banknotenleser Auszahlungsschale (Hopper) Kreditlöschfunktion Zähler IN/OUT etc. Buchhaltungsfunktionen (Abrechnung Einsätze-Auszahlung)

Merkmale für illegale Bildschirmgeräte: Imitieren Unterhaltungsgeräte Indizien für illegales Glücksspiel Taste, die auf Geldspiel hinweisen (HOLD, BET, WIN) Banknotenleser Einwurfspeicher für hohe Beträge evtl. Fernbedienung Tastenkombinationen für versteckte Glücksspiele Kredit-Löschfunktion (Cancel Credit)

Die Eidg. Spielbankenkommision führt in vorgenannten Fällen wegen illegalem Glücksspiel die Untersuchung. Die Polizei leistet der ESBK Amtshilfe. Dabei kommt das Verwaltungsstrafrecht zum Zuge und nicht die Strafprozessordnung! Die Spielgeräte und Utensilien werden zuhanden der ESBK sichergestellt. Ob es sich bei einem Spielgerät um ein illegales Glücksspiel, ein illegales Geschicklichkeitsspiel oder um ein illegales Wettgerät handelt, stellen (sofern anwesend) die Vertreter der ESBK oder der Comlot fest.

Illegale Wetten und Lotterien Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (Stand am 1. Januar 2011) Zuständigkeit Kanton Zürich: Statthalteramt des Tatortes Art. 38 1 Wer eine durch dieses Gesetz verbotene Lotterie ausgibt oder durchführt, wird mit Gefängnis oder mit Haft bis zu drei Monaten oder mit Busse bis zu 10 000 Franken bestraft. Die beiden Strafen können verbunden werden. 2 Straffrei ist das Einlegen in eine Lotterie. Art. 42 Wer verbotene Wetten gewerbsmässig eingeht oder vermittelt oder zu ihrer Eingehung Gelegenheit bietet, wer ein solches Unternehmen betreibt, wird mit Gefängnis oder mit Haft bis zu drei Monaten oder mit Busse bis zu 10 000 Franken bestraft. Die beiden Strafen können verbunden werden.

Lotterien sind gemäss Artikel 1 des Lotteriegesetzes grundsätzlich verboten. Das Lotterieverbot erstreckt sich aber nicht auf Lotterien, die bei einem Unterhaltungsanlass veranstaltet werden und deren Gewinne nicht in Geldpreisen bestehen (Tombolas; Art. 2 Lotteriegesetz). Artikel 5 des Lotteriegesetzes statuiert zudem, dass Lotterien, die einem gemeinnützigen oder wohltätigen Zweck dienen, bewilligt werden können. Gewerbsmässige Wetten sind verboten. Gemäss Bundesgericht ist die Wette "gewerbsmässig wenn sie dem Organisator Einnahmen verschafft und in einem Masse eine Organisation aufweist, dass eine wiederholte Durchführung möglich ist. Die Erträge müssen nicht notwendigerweise zu einem effektiven Gewinn führen oder beim Veranstalter einen Vermögenszuwachs hervorrufen. Wetten fallen dann nicht unter Art. 33 des Lotteriegesetzes, wenn sie in Bezug auf Zeitdauer und Teilnehmerkreis beschränkt sind und der Veranstalter keine Einnahmen generiert, sondern lediglich die eingesetzten Beträge verwaltet und schliesslich vollumfänglich wieder ausbezahlt. So kann z.b. eine Wettveranstaltung unter Bürokollegen während Welt- oder Fussballeuropameisterschaften durchaus mit dem Lotteriegesetz vereinbar sein.

Für Sport- und andere Wetten werden auch Terminals eingesetzt. Dabei kann direkt Geld in den Terminal eingeschoben werden oder es wird mit Wettkarten gespielt, welche an der Theke oder bei einem Läufer gekauft werden. Auf den Wettkarten ist ein Code aufgedruckt, welcher im Terminal eingegeben wird.

Geschicklichkeitsspiele Kanton Zürich: Gesetz über das Unterhaltungsgewerbe (Unterhaltungsgewerbegesetz) (vom 27. September 1981) 935.32 Zuständigkeit: Stadtrichteramt bzw. Statthalteramt des Tatortes 4 Das Aufstellen und der Betrieb von Geldspielautomaten und anderen Apparaten, bei welchen gegen Leistung eines Einsatzes Geld- oder Warengewinne abgegeben werden, ist verboten. 18 Wer den Bestimmungen dieses Gesetzes sowie ausführenden Erlassen und Verfügungen zuwiderhandelt, wird mit Busse bestraft. In leichten Fällen kann ein Verweis ausgesprochen werden.

legale Geschicklichkeitsspiele Geschicklichkeitsspiele Das Glücksspiel ist ausserhalb der Kasinos verboten, nicht aber das Geschicklichkeitsspiel. Doch was ist der Unterschied? Während beim reinen Glücksspiel der Gewinn allein vom Zufall abhängt, kann der Teilnehmer an einem Geschicklichkeitsspiel überwiegend oder zumindest zu einem grossen Teil selber auf den Spielausgang Einfluss nehmen. Bei Geschicklichkeitsspielen darf um Geldeinsätze gespielt werden. Schach ist vielleicht das bekannteste Spiel, das eindeutig als Geschicklichkeitsspiel gilt. Der "Schieber" gilt ebenfalls als Geschicklichkeitsspiel!

Illegale Geschicklichkeitsspiele Geschicklichkeitsspiele, welche mittels Geldspielautomaten und anderen Apparaten angeboten werden, bei welchen gegen Leistung eines Geldeinsatzes wiederum Geld- oder Warengewinne abgegeben werden, sind im Kanton Zürich gemäss dem Unterhaltungsgewerbegesetz verboten.

Wie kommen Anzeigen zur Polizei / Was kann der Bürger bei Kenntnis über illegale Glücksspiele tun ESBK erhält Kenntnis von illegalen Glücksspielen und ersucht die Polizei um Amtshilfe Comlot erhält Kenntnis von illegalen Lotterien oder Wetten und erstattet Anzeige Frontpolizei stellt illegale Spiele in Restaurants oder Clubs selbst fest und plant eine Razzia Bürger melden persönlich, telefonisch oder schriftlich der Polizei, wo illegale Spiele angeboten werden bzw. wo sie welche Beträge verloren haben oder der Wirt sich weigert, die Gewinne auszuzahlen (Die Anzeige kann auch anonym erfolgen. Die Polizei versucht dann, diese zu verifizieren)

Welche Schritte unternimmt die Polizei / Erfahrungswerte aus Razzien In einem ersten Schritt versucht die Polizei, die Feststellungen oder den angezeigten Sachverhalt zu verifizieren. Handelt es sich um illegales Glücksspiel, so übernimmt die ESBK die weiteren Ermittlungen und die Polizei leistet Amtshilfe. Bei illegalen Wetten nimmt die Polizei die Kontrolle vor Ort im Auftrag des zuständigen Statthalteramtes vor. Erfahrungen haben gezeigt, dass in den Restaurants oder Clubs meist illegale Glücksspiele und illegale Wetten bzw. Geschicklichkeitsspiele angeboten werden. Oft stellen die Wirte nur den Platz zur Verfügung und erhalten dazu monatlich eine Entschädigung oder sind am Gewinn betteiligt. Die Gerätschaften werden von Drittpersonen gewartet. Gewinnauszahlungen erfolgen meist an der Theke durch den Wirt.