Unfallgefahren und Sicherheitsregeln beim Fällen von Bäumen



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Transkript:

Unfallgefahren und Sicherheitsregeln beim Fällen von Bäumen

Suva Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Arbeitssicherheit Postfach, 6002 Luzern Für Auskünfte Tel. 041 419 51 11 Für Bestellungen www.suva.ch/waswo Fax 041 419 59 17 Tel. 041 419 58 51 Unfallgefahren und Sicherheitsregeln beim Fällen von Bäumen Bereich Holz und Dienstleistungen Illustrationen: Lucas Zbinden-Mathieu, Lobsigen Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. 1. Auflage August 1989 Vollständige Überarbeitung Juli 2005 6. Auflage Februar 2006 50 000 bis 65000 Bestellnummer: 44011.d 2

Inhalt Eine gute Ausbildung ist die beste Lebensversicherung.......... 4 1 Fällen von Bäumen: eine Arbeit mit besonderen Gefahren!....... 5 2 Baum- und Umgebungsbeurteilung......................... 6 3 Rückzugsweg und Rückzugsort............................ 8 4 Sicherheits- und Verhaltensregeln im Fall- und Gefahrenbereich.... 10 5 Schräg stehende oder gebogene Bäume fällen................ 14 6 Hängen gebliebene Bäume zu Boden bringen................. 16 7 Mechanisiertes Fällen von Bäumen......................... 18 8 Kommunikation........................................ 19 9 Verhalten bei hängen gebliebenen Ästen..................... 20 10 Auszug aus der EKAS-Richtlinie «Waldarbeiten»................ 21 11 Weiterführende Publikationen.............................. 22 3

Eine gute Ausbildung ist die beste Lebensversicherung Denken Sie beim Fällen von Bäumen an Ihre Sicherheit und Gesundheit? Und wie steht es mit der Sicherheit Ihrer Arbeitskollegen? Mit dieser Broschüre wenden wir uns an alle Personen, die Bäume fällen. Unser Ziel ist es, Sie für die besonderen Gefahren beim Fällen von Bäumen zu sensibilisieren über Sicherheitsregeln und -massnahmen zu informieren Auf die Darstellung von Arbeits- und Schneidetechniken haben wir bewusst verzichtet. Diese erlernen Sie am besten in einem praktischen Kurs. Jeder zu fällende Baum ist einzigartig und verlangt ein angepasstes Vorgehen. Nur unter Anleitung eines fachkundigen Instruktors lernen Sie den zu fällenden Baum und dessen Umgebung richtig beurteilen die sicherste Fällmethode wählen den Rückzugsweg festlegen und begehbar machen die Verhaltensregeln für die beteiligten Personen kennen das Wichtigste über den Schutz von Drittpersonen Die vorliegende Broschüre ist weder ein Ersatz für eine minimale Grundausbildung noch eine umfassende Schulungsunterlage. Sie kann eine praktische Instruktion vor Ort nicht ersetzen. Warnung Ohne professionelle Ausbildung, Ausrüstung und Arbeitsvorbereitung ist das Fällen von Bäumen lebensgefährlich! 4

1 Fällen von Bäumen: eine Arbeit mit besonderen Gefahren! Das Fällen von Bäumen ist mit besonderen Gefahren verbunden. In den Jahren 1991 2004 ereigneten sich beim Fällen 73 tödliche Unfälle. Dies sind 40 Prozent aller tödlichen Arbeitsunfälle im Wald. Eine Analyse der Unfälle ergab bezüglich Unfallhergang folgende Schwerpunkte: Anteil Unfallhergang 14% Fäller wird beim Ausführen des Fällschnittes von unvermittelt aufspaltendem oder anschliessend herunterfallendem Stammteil getroffen 40% Fäller wird nach dem Fällschnitt getroffen von: zurückgeschleudertem Ast, Kronenteil oder Holzstück abgebrochenem und herunterfallendem Kronenteil, Stammstück oder Ast ausschlagendem oder zurückfederndem Stammende 19% Arbeitskollege des Fällers wird im Fall- oder im Gefahrenbereich von fallendem Baum getroffen 11% Fäller oder dessen Arbeitskollege wird beim Zu-Boden-Bringen eines oder mehrerer aufgehängter Bäume getroffen 16% Anderer oder unbekannter Unfallhergang 5

2 Baum- und Umgebungsbeurteilung Jeder Baum ist einzigartig. Deshalb müssen Sie vor dem Fällen unbedingt den Baum und seine Umgebung sorgfältig beurteilen die sicherste Fällmethode wählen den Rückzugsort bestimmen den Rückzugsweg festlegen und begehbar machen Diese Punkte sind zu beurteilen: 1. Stammfuss 2. Baumart 3. Stammverlauf 4. Krone Verletzungen? Durchmesser? Hängerichtung? Gewichtsverteilung? Einwüchse? Holzeigenschaften? Zwiesel? Grösse? Wurzelanläufe? Gesundheitszustand? Baum gestossen? Zwiesel? Glockenform? Stockausschlag? Holz gefroren? Spannungsverhältnisse? Windrisse? Gesundheitszustand? 6

5. Spezielle Gefahren 6. Baumhöhe 7. Umgebung 8. Fällschneise Hängen gebliebene Äste und Kronenteile? Dürre Äste? Mit Nachbarbäumen verhängt? Höhe in Metern? Doppelte Baumlänge? Massnahmen erforderlich zum Schutz von: Strassen? Bahnlinien? Leitungen? Sachwerten? Personen (Dritte)? Sachwerte? Hindernisse? Topographie? Ort des Aufschlags? Aufschlagen auf liegendes Holz oder Steine? Ausschlagender Stamm? Rückzugsweg und Rückzugsort? Jungwuchs? Nachbarbäume? Mitreissen von Bäumen? Pfeil-Bogen-Wirkung? Wind? Aufgrund der Baumbeurteilung ist die sicherste Fällmethode zu wählen, der Rückzugsort festzulegen und der Weg dorthin begehbar zu machen. 7

3 Rückzugsweg und Rückzugsort Der Motorsägeführer muss verhindern, dass er von Ästen und Stammteilen getroffen wird. Besonders zu achten ist auf: zurückgeschleuderte Äste, Kronenteile oder Holzstücke herunterfallende Kronenteile, Stammstücke oder Äste ausschlagende oder zurückfedernde Stammenden 8

Sicherheitsmassnahmen Der Raum unter der Krone (Kronenprojektion) des zu fällenden Baumes gehört von der Gefährdung her zum Fallbereich. Bevor mit den Fällarbeiten begonnen wird, muss daher der Rückzugsort festgelegt und der Rückzugsweg begehbar gemacht werden. Nachdem der Motorsägeführer das Zu-Fall-Bringen des Baumes ausgelöst hat, muss er sich zügig an den Rückzugsort in Sicherheit begeben vom Rückzugsort aus den Kronenbereich und die Fällschneise beobachten warten, bis der Baum am Boden liegt und die Kronen ausgeschwungen haben hängen gebliebene Äste im Auge behalten Achtung, Totholz! Bei Fällarbeiten in Beständen mit stehendem Totholz (ganze Bäume, Kronenteile, einzelne dürre Äste) kann der sichere Rückzugsort wesentlich weiter als üblich vom zu fällenden Baum entfernt sein. Beim Arbeiten in Beständen mit stehendem Totholz können sich Arbeitskollegen gegenseitig unterstützen, indem sie die Situation gemeinsam beurteilen. 9

4 Sicherheits- und Verhaltensregeln im Fall- und Gefahrenbereich Der Motorsägeführer muss verhindern, dass er selbst, Arbeitskollegen oder Drittpersonen im Fall- oder im Gefahrenbereich getroffen werden: vom fallenden Baum von herunterfallenden Kronenteilen, Stammstücken oder Ästen 10

Sicherheits- und Verhaltensregeln Damit weder Arbeitskollegen noch Drittpersonen im Fall- oder im Gefahrenbereich von einem fallenden Baum getroffen werden, muss der Motorsägeführer die nachstehenden Sicherheitsregeln kompromisslos durchsetzen: Situation 1 Der Baum a) weist eine gleichmässige Gewichtsverteilung auf («Normalfall») und ist gesund oder b) hängt in die beabsichtigte Fällrichtung. Beabsichtigte Fällrichtung ➁ ➀ Doppelte Baumlänge ➂ Der Motorsägeführer muss bei Situation 1a) alle Personen vor dem Ausführen des Fällschnittes aus dem Fallbereich ➀ wegweisen bei Situation 1b) alle Personen vor Beginn der Fällarbeiten aus dem Fallbereich ➀ wegweisen alle Personen im Gefahrenbereich ➁ vor dem Ausführen des Fällschnittes warnen den Fall- und Gefahrenbereich wiederholt überwachen oder überwachen lassen und rechtzeitig Warnrufe abgeben. Personen im Gefahrenbereich ➁ müssen vor dem Ausführen des Fällschnittes die Arbeit unterbrechen und auf Gefahren achten, die sich aus dem Fällvorgang ergeben dürfen erst weiterarbeiten, wenn die Gefahr vorüber ist. Unbeteiligte Personen ➂ sind vom Arbeitsplatz wegzuweisen. 11

Situation 2 Die natürliche Hängerichtung des Baumes weicht seitlich von der beabsichtigten Fällrichtung ab. Beabsichtigte Fällrichtung ➁ ➀ Doppelte Baumlänge ➂ Der Motorsägeführer muss alle Personen vor Beginn der Fällarbeiten aus dem Fallbereich ➀ wegweisen alle Personen im Gefahrenbereich ➁ vor Beginn der Fällarbeiten warnen den Fall- und Gefahrenbereich wiederholt überwachen oder überwachen lassen und rechtzeitig Warnrufe abgeben. Personen im Gefahrenbereich ➁ müssen vor Beginn der Fällarbeiten ihre Arbeit unterbrechen und auf Gefahren achten, die sich aus dem Fällvorgang ergeben dürfen erst weiterarbeiten, wenn die Gefahr vorüber ist. Unbeteiligte Personen ➂ sind vom Arbeitsplatz wegzuweisen. 12

Situation 3 Die natürliche Hängerichtung des Baumes ist der beabsichtigten Fällrichtung entgegengesetzt. Beabsichtigte Fällrichtung ➀ Doppelte Baumlänge Der Motorsägeführer muss alle Personen, die nicht bei der Fällarbeit mithelfen, aus dem Fallbereich ➀ wegweisen den Fallbereich überwachen oder überwachen lassen und rechtzeitig Warnrufe abgeben. 13

5 Schräg stehende oder gebogene Bäume fällen Der Motorsägeführer muss verhindern, dass er beim Ausführen des Fällschnittes vom unvermittelt aufspaltenden Stamm oder einem anschliessend herunterfallenden Stammteil getroffen wird. Gefahr bei unprofessioneller Ausführung des Fällschnittes. 14

Sicherheitsmassnahmen Vor dem Fällen mit der Motorsäge: Baum und Umgebung gründlich beurteilen, besonders Zug- und Druckzone. Sicherste Fällmethode wählen. Einsatz von Stammpresse prüfen. Rückzugsort bestimmen und Rückzugsweg begehbar machen. Achtung: Bei schräg stehenden oder gebogenen Bäumen müssen spezielle Fälltechniken angewandt werden. Diese Fälltechniken werden in Holzerkursen vermittelt und geübt. Informationen über Holzerkurse: Waldwirtschaft Schweiz (WVS), Solothurn, Telefon 032 625 88 00, www.wvs.ch Anmeldung: Kantonale Forstämter (Ausbildungsleiter) 15

6 Hängen gebliebene Bäume zu Boden bringen Der Motorsägeführer muss verhindern, dass er selbst, seine Arbeitskollegen oder Drittpersonen beim Zu-Boden-Bringen eines oder mehrerer hängen gebliebener Bäume getroffen werden. Achtung, Gefahr: Nie den Stützbaum fällen! 16

Sicherheitsmassnahmen «Hänger» zu Boden bringen, bevor weitergearbeitet wird: Ruhe bewahren. Situation von verschiedenen Standorten aus beurteilen: Was löst das Zu-Boden- Bringen des hängen gebliebenen Baumes aus? Stürzt der ganze Baum herunter? Stürzen Kronenteile oder Äste herunter? Wie reagiert der Stützbaum? Sichere Arbeitsmethode und geeignete Arbeitsmittel wählen. Den hängen gebliebenen Baum («Hänger») mit einem Zugmittel aus sicherer Distanz herunterziehen oder herunterdrehen. Gefahrenbereiche wie Seilwinkel, bewegte und gespannte Seile meiden. Vorsicht, «Hänger»! Nie im Fallbereich des «Hängers» arbeiten. Nie Personen im Fallbereich des «Hängers» dulden. Nie «Hänger» oder Stützbaum besteigen. Nie Stützbaum fällen. Nie andere Bäume auf den «Hänger» fällen. 17

7 Mechanisiertes Fällen von Bäumen Für das Fällen von Bäumen mit dem Vollernter gelten die gleichen Sicherheits- und Verhaltensregeln wie beim Fällen mit der Motorsäge! Die vom Hersteller des Vollernters in der Bedienungsanleitung angegebenen Einsatzgrenzen und Sicherheitsregeln sind zu beachten. Aufgrund der vom Vollernter ausgehenden zusätzlichen Gefährdungen sind die Gefahrenbereiche des Krans zu meiden: insbesondere dürfen sich keine Personen unter dem sich bewegenden, nicht am Baum fixierten Kranarm oder Aggregat aufhalten darf sich niemand im Sägestrahl befinden (Achtung, Kettenschuss!). Die Verständigung unter den Beteiligten ist sicherzustellen (Maschinist, Motorsägeführer, weitere Personen). Dem Schutz von Drittpersonen ist beim mechanisierten Fällen von Bäumen besondere Beachtung zu schenken. Grund dafür sind die speziellen Verhältnisse: rascher Arbeitsfortschritt, schnelles Verschieben der Maschinen, erhöhte Attraktivität für Zuschauer. 18

8 Kommunikation Beim Fällen von Bäumen ist sicherzustellen, dass die Verständigung zwischen allen Personen klappt: Klare Zeichen oder Signale vereinbaren. Technische Hilfsmittel wie Funk einsetzen. Sicht- und Augenkontakt. Der Motorsägeführer tritt erst zum Baum hin, wenn das Aggregat fixiert ist und er vom Maschinisten dazu aufgefordert wird. 19

9 Verhalten bei hängen gebliebenen Ästen Damit niemand von hängen gebliebenen und anschliessend herunterfallenden Ästen, Kronenteilen oder Stammstücken getroffen wird, sind nachstehende Massnahmen in Betracht zu ziehen: Zu fällenden Baum eventuell mit Hilfe eines Zugmittels, ohne Bearbeitung mit der Motorsäge, umreissen. Nach dem Fällen gefällten Baum aus dem Gefahrenbereich von lose hängenden Ästen, Kronenteilen oder Stammstücken entfernen hängen gebliebene Äste oder Kronenteile eventuell mit Hilfe eines Wurfsäckleins herunterholen. Herunterholen eines hängen gebliebenen Astes mit dem Wurfsäcklein. 20

10 Auszug aus der EKAS-Richtlinie «Waldarbeiten» Dies gilt es unbedingt zu beachten Witterungs- und Sichtverhältnisse. Bei ungünstigen Witterungs- und Sichtverhältnissen dürfen keine Fällarbeiten ausgeführt werden. Wahl der Fällmethode. Vor Beginn der Fällarbeiten hat der Motorsägeführer den zu fällenden Baum und dessen Umgebung zu beurteilen. Aufgrund dieser Beurteilung ist die sicherste Fällmethode zu wählen. Rückzugsweg. Vor Beginn der Fällarbeiten hat der Motorsägeführer einen Rückzugsweg festzulegen und sicherzustellen, dass dieser frei ist. Fallbereich. Im Fallbereich des zu fällenden Baumes darf sich ausser dem Motorsägeführer niemand aufhalten. Besondere Verhaltensregeln. Während der Fällarbeiten haben die Beteiligten besondere Verhaltensregeln zu befolgen. Warnen. Bevor ein Baum gefällt wird, muss der Motorsägeführer alle gefährdeten Personen warnen. Wenn nötig, ist die Warnung zu wiederholen. Überwachung. Bei Fällarbeiten muss der Motorsägeführer den Fall- und Gefahrenbereich überwachen. Fällhilfen. Für das Fällen sind geeignete Mittel zu verwenden. Zugmittel. Werden Bäume mit Zugmitteln zu Boden gebracht, sind diese ausserhalb des Fallbereiches zu bedienen. Hängen gebliebener Baum. Bleibt ein Baum während des Fällvorganges hängen, muss er zu Boden gebracht werden, bevor andere Arbeiten ausgeführt werden. Im Fallbereich des hängen gebliebenen Baumes darf sich niemand aufhalten. Es ist verboten, einen oder mehrere Bäume auf den hängen gebliebenen Baum zu fällen. Auch ist es verboten, den hängen gebliebenen Baum oder den Stützbaum zu besteigen oder den Stützbaum zu fällen. Waldarbeiten mit besonderen Gefahren. Waldarbeiten mit besonderen Gefahren dürfen nur ausgeführt werden, wenn Hilfe gewährleistet ist. Waldarbeiten mit besonderen Gefahren sind u. a.: Maschinenarbeiten Motorsägearbeiten Fällen von Bäumen Zu-Boden-Bringen von hängen gebliebenen Bäumen Unter Hilfe ist zu verstehen: Hilfe beim Sichern des Arbeitsplatzes Erste Hilfe 21

11 Weiterführende Publikationen Publikationen der Suva und der EKAS 2134.d: EKAS-Richtlinie Waldarbeiten 44005.d: Sicherheit beim Holztransport mit Helikopter: Regeln für Flughelfer und Forstpersonal 44027.d: Schutz von Drittpersonen und Sachwerten bei der Waldarbeit 44051.d: Vorsicht bei Zeckenstich 44073/1.d: Holzer von Baum erschlagen! Unfallbeispiel 1 44073/2.d: Motorsägeführer von zurückgeschleudertem Ast tödlich verletzt! Unfallbeispiel 2 44073/3.d: Waldarbeiter von Fichte getroffen! Unfallbeispiel 3 44064.d: Baum- und Umgebungsbeurteilung. Damit Sie die sicherste Fällmethode wählen. 44069.d: «Profi» im eigenen Wald 44070.d: Sturmholz sicher aufrüsten 67014.d: Checkliste Rolltischkreissäge für das Einschneiden von Brennholz 67033.d: Checkliste Arbeiten mit der Motorsäge 67060.d: Checkliste Keilspaltmaschine für das Spalten von Brennholz 67061.d: Checkliste Notfallplanung für nicht ortsfeste Arbeitsplätze 67069.d: Checkliste Wippkreissäge für das Einschneiden von Brennholz 67096.d: Checkliste Schraubenspaltmaschine für das Spalten von Brennholz 67118.d: Checkliste Rücken von Holz mit Seilwinde und Fahrzeug 67155.d: Checkliste Buschholzhacker 67156.d: Checkliste Baumkronen pflegen und Zurückschneiden 77067.d: Jeder Baum ist einzigartig. Deshalb: Baum und Umgebung richtig beurteilen und die sicherste Fällmethode wählen. (Plakat) 88042.d: Nothilfekarte 88076.d: Persönliche Schutzausrüstung für das Forstpersonal (Kostenbeispiel) 88216.d: Arbeitsauftrag und Notfallorganisation im Forst (Formular) Diese Publikationen können Sie gratis beziehen bei: Suva, Zentraler Kundendienst, Postfach, 6002 Luzern Fax 041 419 59 17, Telefon 041 419 58 51, Internet www.suva.ch/waswo Publikationen der BUL 12.d: Holzernte und Brennholzverarbeitung im Bauern- und Privatwald 19.d: Persönliche Schutzausrüstung Dieses Publikationen können Sie bestellen bei: Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) Picardiestrasse 3-STEIN, 5040 Schöftland Fax 062 739 50 30, Telefon 062 739 50 40, Internet www.bul.ch Kursunterlagen des WVS Die Holzernte Grundlagen Die Kursunterlagen (Preis auf Anfrage) sind erhältlich bei: Waldwirtschaft Schweiz (WVS), Postfach, 4501 Solothurn Fax 032 625 88 99, Telefon 032 625 88 00, Internet www.wvs.ch 22

Bestellnummer: 44011.d Waldwirtschaft Verband Schweiz