Wirtschaft und Recht. Rechtswissenschaft Erste Juristische Prüfung

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Transkript:

Wirtschaft und Recht Rechtswissenschaft Erste Juristische Prüfung

Inhaltsverzeichnis Beschreibung des Faches... 3 Studienvoraussetzungen und Zulassungsbeschränkung... 3 Empfohlene Fähigkeiten... 3 Tätigkeitsfelder und Weiterqualifikation... 4 Studienaufbau und Studieninhalte... 4 Praktikum... 10 Typische Lehrveranstaltungsformen... 11 Unterrichtssprache... 11 Auslandsaufenthalt... 11 Mögliche Fächerkombinationen... 11 Studienbeginn und -dauer... 12 Abschluss... 12 Lehrende... 12 Studierende im ersten Semester... 12 Kosten und Wohnen... 13 Bewerbung und Einschreibung... 14 Kontakt... 16 2

Beschreibung des Faches Die Studierenden im Studiengang Rechtswissenschaft - Erste Juristische Prüfung (vormals: Staatsexamen) sollen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die sie unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden für die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Berufspraxis qualifizieren. Dabei sollen sie zu kritischem Denken sowie zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat und in einem zusammenwachsenden Europa befähigt werden. Insbesondere die Schwerpunktausbildung, der Praxisbezug, die Internationalität der Ausbildung sowie die guten Lernbedingungen machen das Jurastudium an der Universität Bremen für Studierende attraktiv. Studienvoraussetzungen und Zulassungsbeschränkung Formale Voraussetzung ist ein Zeugnis über die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (z.b. Abitur). Zugangswege für beruflich Qualifizierte (Stichwort "Studium ohne Abitur") sind im Internet unter www.uni-bremen.de/studierenohneabi beschrieben. Die Vergabe der Studienplätze von Rechtswissenschaft erfolgt über das dialogorientierte Serviceverfahren. Eine Beschreibung des Verfahrens finden Sie unter www.uni-bremen.de/dosv Rechtswissenschaft ist ist ein zulassungsbeschränktes Studienfach, d.h. die Anzahl der Studienplätze ist begrenzt. Die Zulassung zum Studium erfolgt nach der Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses oder der Wartezeit. Das Zulassungsverfahren einschließlich der Grenzwerte (NC-Werte) ist im Internet beschrieben unter www.uni-bremen.de/nc Sie haben die Möglichkeit, mehrere Anträge auf einen Studienplatz an die Universität zu richten. Empfohlene Fähigkeiten Es findet keine Aufnahmeprüfung statt. Ein überdurchschnittlich gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen sowie ein ausgeprägtes Interesse an der Lösung von Interessenkonflikten sind vorteilhaft. Während des Studiums muss zwingend ein fachbezogener Fremdsprachennachweis in Englisch, Niveau B 2, erbracht werden. Kenntnisse der englischen Sprache bei Studienbeginn sind deshalb empfehlenswert. 3

Die Rechtsanwendung setzt neben positivem Wissen eine bestimmte Mischung an Gespür, (juristischer) Phantasie und Methodik voraus. Wichtig ist es, konkrete Interessenlagen verstehen und erfassen zu können und ein Gefühl für die Notwendigkeiten und Bedürfnisse der Praxis zu entwickeln. Fleiß, Selbstorganisation und Interesse am Lesen von Sachtexten sind ebenso wichtige Voraussetzungen wie soziale Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Die Beteiligung an Diskussionen - auch in größeren Gruppen - und die kontinuierliche Arbeit im Team mit anderen Studierenden sind wichtige Bausteine für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums. Tätigkeitsfelder und Weiterqualifikation Mit dem abgeschlossenen Universitätsstudium, dem nachfolgenden zweijährigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) und der zweiten juristischen Prüfung wird die Befähigung zum Richteramt erworben. Hiermit stehen den Absolventinnen und Absolventen als Volljuristen Tätigkeiten in Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung offen. In der öffentlichen Verwaltung (Justiz, Staatsanwaltschaft, Behörden) werden grundsätzlich nur Absolvent*innen eingestellt, die Prädikatsexamina (Note vollbefriedigend ) vorweisen können. Darüber hinaus gibt es auch Berufsfelder in der Privatwirtschaft oder in Non-Profit- Organisationen, wo nur ein abgeschlossenes juristisches Universitätsstudium ohne Referendariat vorausgesetzt wird. Auch die Kombination zwischen erster juristischer Prüfung und einem sich anschließenden einschlägigen Masterstudium im In- oder Ausland gewinnt zunehmend an Attraktivität. Studienaufbau und Studieninhalte Pflichtfach- und Schwerpunktbereichsstudium Das Studium soll die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und geschlechtsspezifischen Bezüge des Rechts und seine geschichtlichen und philosophischen Grundlagen sowie interdisziplinäre und sozialwissenschaftliche Ansätze einbeziehen und den Zusammenhang zum europäischen und internationalen Recht herstellen. Die Arbeitsmethoden der rechtsprechenden, rechtsberatenden und verwaltenden juristischen Berufspraxis und die dafür erforderlichen Schlüsselqualifikationen und fachorientierten Fremdsprachenkenntnisse sind zu vermitteln. 4

In einem einjährigen Schwerpunktbereichsstudium soll den Studierenden die Möglichkeit eröffnet werden, ihren besonderen wissenschaftlichen Interessen nachzugehen und ihre Kenntnisse in den mit dem Schwerpunktbereich zusammenhängenden Pflichtfächern zu vertiefen sowie die damit verbundenen interdisziplinären und internationalen Bezüge kennen zu lernen. Zudem sollen die Studierenden befähigt werden, sich über gesammeltes Einzelwissen hinaus selbstständig in spezielle juristische Materien und neuartige Fragestellungen kritisch und eigenverantwortlich einzuarbeiten. Ausgehend von der Aufteilung der ersten juristischen Prüfung (vormals Staatsexamen ) in die staatliche Pflichtfach- und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung, gliedert sich das Studium in ein Pflichtfachstudium, das auf die staatliche Pflichtfachprüfung vorbereitet und ein sich regelmäßig daran anschließendes Schwerpunktbereichsstudium, das auf die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung vorbereitet. Das Pflichtfachstudium dauert in der Regel fünf Semester. In den ersten beiden Semestern werden Grundkenntnisse in den drei Pflichtfachbereichen Bürgerliches Recht, Kriminalwissenschaften/Strafrecht und Öffentliches Recht sowie im Fach Grundlagen des Rechts vermittelt. Eine Zwischenprüfung (abgeschichtet) findet nach dem 2. Semester statt. Ab dem 3. Semester werden die drei Pflichtfachbereiche vertieft. Begleitend werden die für die Pflichtfachprüfung erforderlichen Prüfungsvorleistungen (PVL) gemäß 25 ff. der Prüfungsordnung in Form von Klausuren und Hausarbeiten abgelegt. Im sechsten und siebten Semester folgt in der Regel eine Examensvorbereitungsphase, die aus Klausuren-, Wiederholungs- und Vertiefungskursen sowie Examenskolloquien in allen drei Pflichtfachbereichen besteht. Im Anschluss daran kann die staatliche Pflichtfachprüfung abgelegt werden. Das Schwerpunktbereichstudium erfolgt im Anschluss an das Pflichtfachstudium, in der Regel im 8. und 9. Semester. Es dient der Vertiefung der Rechtskenntnisse in einem zu wählenden Schwerpunktbereich und der weiteren Einübung wissenschaftlichen Arbeitens sowie der Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsprüfung. 5

Studienverlaufsplan Musterstudienplan Semester zu erbringende Leistungsnachweise Modul Zugehörige Lehrveranstaltungen VA: Form (PL/PVL) Grund- S W S C CP/ P Se. lagen I, Methoden der 1 1. Teil Rechtswissenschaft Vorlesung 2 5 32 Kolloquium 1 Grundlagen des Zivilrecht I, Privatrechts und 1 1. Teil BGB AT Vorlesung 4 9 AG 2 Öffentliches Recht I, 1 1. Teil Verfassungsrecht I Vorlesung 4 9 AG 2 Strafrecht I, Einf. in die gesamte 1 1.Teil Strafrechtswiss. Vorlesung 4 9 AG 2 Grundlagen Hist., phil. u. soz. 2 I, 2. Teil Grundl. des Rechts Vorlesung PL: Portfolio 2 4 31 Zivilrecht I, Schuldrecht AT PL: Kl. bis zu 2 2. Teil (mit Kaufrecht) Vorlesung 120 Min. 4 9 AG 2 Öffentliches Recht I, PL: Kl. bis zu 2 2. Teil Verfassungsrecht II Vorlesung 120 Min. 4 9 AG 2 Lehren des AT, Strafrecht I, Delikte gegen die PL: Kl. bis zu 2 2. Teil Person Vorlesung 120 Min. 4 9 AG 2 3 Zivilrecht II Vertragliche Vorlesung PVL: Kl. bis zu 2 1 29 6

Strafverfahrensrecht Vorlesung PVL: Kl. bis zu 180 Min. 2 4 (1, ---- -- ---: aktive 5 Teilnahme M o.) 6 4 Recht III 4 Strafrecht III Praktische Studienzeit I -- (Grundprakti-kum) - Schuldverhältnisse 180 Min. 0 Sachenrecht Vorlesung 4 Allg. Verwaltungsrecht einschl.verwaltungsprozessrecht PVL: Kl. bis zu 1 Vorlesung 180 Min. 5 1 AG 2 Delikte gg. Eigentum/Vermögen; Anschlussdelikte; Delikte gegen kollektive PVL: HA bis Rechtsgüter Vorlesung zu 3 Wochen 4 8 nach Angebot und ---: aktive Wahl Kurs Teilnahme 2 3 31 Öffentliches 3 Recht II 3 Strafrecht II Schlüsselqualifikation 4 4 Zivilrecht III Öffentliches Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesungen PVL: Kl. bis zu 180 Min. 3 9 Arbeitsrecht 3 PVL: HA bis Internationalisierung Vorlesungen zu des Rechts 3 Wochen 2 9 Europarecht 3 7

5 Zivilrecht IV Öffentliches 5 Recht IV Schlüsselqualifikation II 5 5 Englisch Staatliche Pflichtfachprüfung Handels- und Gesellschaftsrecht Vorlesungen PVL: HA bis zu 3 Wochen 2 14 29 Familien- und Erbrecht 2 Zivilprozessrecht 2 Internationales Privatrecht 2 PVL: Kl bis Polizei- und Vorlesungen zu Kommunalrecht 180 Min. 2 8 Umwelt-, Bauund Planungsrecht 2 nach Angebot und Wahl Kurs ---: aktive Teilnahme 2 3 nach Angebot PVL: HA und Wahl Kurs oder Kl. 2 4 PL: 6 Kl. u. 60 60 Mdl. 6 & 7 inkl. Examens- gemäß Modulhandbuch -- ----------------- - ( 1 Jahr) vorbereitung 48 Schwerpunkt- gemäß Modul- PVL: Semi- 8 bereich* handbuch Kurse nararbeit 4 12 28 Schwerpunkt- gemäß Modul- PVL: Semi- 8 bereich* handbuch Kurse nararbeit 4 9 8

-- 9 9 9 Praktische Studienzeit II (Schwerpunktpraktikum) ---- -- ---: aktive Teilnahme (1,5 Mon.) 7 PVL: LN nach Schwerpunktbereichhandbuch gemäß Modul- Veranst.-Maß- Kurse gabe 4 12 30 PVL: LN nach Schwerpunktbereichhandbuch gemäß Modul- Veranst.-Maß- Kurse gabe 4 9 Schwerpunktbereichsprüfung PL: HA und (2 ---- -- Mdl. Mon.) 9 Summen 153 270 270 * Hinsichtlich der einzelnen Schwerpunktbereiche besteht eine Wahlmöglichkeit gemäß 29 Abs. 4 PrüfO. Abkürzungen: VA = Veranstaltung, SWS = Semesterwochenstunden, PL = Prüfungsleistungen, PVL = Prüfungsvorleistungen, LN = Leistungsnachweis, AG = Arbeitsgemeinschaft, Kl = Klausur, HA = Hausarbeit, AT = Allgemeiner Teil, Mdl. = Mündlich, CP = Credit Points. Jedem Modul wird eine bestimmte Anzahl an Credit Points CP zugewiesen. Module sind nach inhaltlichen Gesichtspunkten gebildete Lehreinheiten, die sich über ein oder zwei Semester erstrecken. Diese Einheiten können sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungsarten, wie z.b. Vorlesungen, Übungen, Seminare, Praktika zusammensetzen. Die Credit Points geben den durchschnittlichen Arbeitsaufwand eines Studierenden für ein Modul an. Ein CP entspricht dabei etwa 30 Arbeitsstunden. Bei den Arbeitsstunden werden neben der Anwesenheit in Lehrveranstaltungen an der Universität auch die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung berücksichtigt, z.b. für Recherche und Lesen, das Schreiben einer Hausarbeit, das Lernen für eine Klausur. Bei 30 Arbeitsstunden pro CP ergibt sich etwa eine Belastung von 40 Stunden pro Woche. 9

Pro Semester sollen durchschnittlich etwa 30 CP erbracht werden. Abweichungen um einige CP nach oben oder unten sind üblich. Insgesamt müssen für das 9-semestrige Studium 270 CP erworben werden. Für die Benotung gelten die herkömmlichen Benotungsgrundsätze für die einzelnen Leistungsnachweise: 16 18 Punkte = sehr gut 13 15 Punkte = gut 10 12 Punkte = vollbefriedigend 7 9 Punkte = befriedigend 4 6 Punkte = ausreichend 1 3 Punkte = mangelhaft (nicht bestanden) 0 Punkte = ungenügend (nicht bestanden) Studienschwerpunkte/Vertiefungsrichtungen Nach erfolgreichem Abschluss des Pflichtfachstudiums beginnt das zwei Semester umfassende Schwerpunktbereichsstudium. Hier können sechs unterschiedliche Vertiefungsrichtungen gewählt werden, wobei nicht jeder Schwerpunktbereich in jedem Durchgang angeboten werden muss: Grundlagen des Rechts Umweltrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht Arbeits- und Sozialrecht im internationalen und supranationalen Kontext Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht Strafrecht und Kriminalpolitik in Europa Praktikum Es sind nach bestandener Zwischenprüfung in den vorlesungsfreien Zeiten Praktika gemäß 7 JAPG von insgesamt 3 Monaten abzuleisten. 10

Typische Lehrveranstaltungsformen Die Pflichtfachveranstaltungen der ersten fünf Semester finden typischerweise in Form von Vorlesungen in großen Hörsälen statt. Diese werden von Arbeitsgemeinschaften begleitet, in denen in Kleingruppen Fälle gelöst werden, um den gelernten Stoff in der Fallbearbeitung anzuwenden. Die Veranstaltungen zum Erwerb von einschlägigen Schlüsselqualifikationen werden in Seminarform gehalten. Der Fremdsprachennachweis kann entweder in einer fremdsprachigen Lehrveranstaltung oder in einem Sprachkurs erworben werden. Das Schwerpunktstudium verbindet Vorlesungen und Seminare. Die Gruppengröße ist dann auf maximal 40 Teilnehmer begrenzt. In der Examensvorbereitung dominiert das Selbststudium, welches durch universitäre Wiederholungsveranstaltungen und Übungsklausuren unterstützt wird. Unterrichtssprache Die Unterrichtssprache ist grundsätzlich deutsch. Gelegentlich werden auch englischsprachige Seminare angeboten. Auslandsaufenthalt Es gibt keinen obligatorischen Auslandsaufenthalt, aber es besteht die Möglichkeit im Rahmen der ERASMUS/SOKRATES-Partnerschaften, die auf der Homepage des Fachbereichs abrufbar sind, ein oder mehrere Semester im Ausland zu studieren: www.jura.uni-bremen.de ( Studium Auslandsstudium Internationale Partneruniversitäten) Mögliche Fächerkombinationen Das Fach Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung ist wählbar im fachwissenschaftlichen Profil als Vollfach. Die Immatrikulation im Vollfach-Bachelor erfolgt ausschließlich im Fach Rechtswissenschaft; Inhalte anderer Fächer sind ins Curriculum des Vollfaches integriert. 11

Studienbeginn und -dauer Studienbeginn ist jeweils im Wintersemester, das offiziell am 1. Oktober beginnt. Mitte bis Ende Oktober werden die Erstsemester während einer Orientierungswoche in das Studium eingeführt. Im Anschluss beginnen die Lehrveranstaltungen, die bis Mitte Februar dauern. Viele Prüfungen müssen während der ersten Wochen der vorlesungsfreien Zeit nach dem Ende der Lehrveranstaltungen abgelegt werden. Das Sommersemester beginnt am 1. April und endet am 30. September. Die Lehrveranstaltungen des Sommersemesters dauern etwa von Mitte April bis Mitte Juli. Das Studium des Studiengangs Rechtswissenschaft Erste Juristische Prüfung (vormals Erstes Staatsexamen ) ist so aufgebaut, dass es nach 9 Semestern abgeschlossen werden kann. Nach dieser Regelstudienzeit richtet sich die BAföG-Förderung. Abschluss Das Universitätsstudium schließt ab mit der Ersten Juristischen Prüfung (vormals: Erstes Staatsexamen ), die aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung besteht. Der sich anschließende Vorbereitungsdienst ( Referendariat ) schließt mit der zweiten juristischen Staatsprüfung ab Mit dem Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung ist man befugt, die Bezeichnung Assessor oder Assessorin zu tragen. Lehrende Insgesamt gehören dem Fachbereich 6 Professorinnen und 7 Professoren an. Darüber hinaus lehren Lehrbeauftragte aus Justiz, Verwaltung und der Anwaltschaft. Studierende im ersten Semester Studienprogramm Rechtswissenschaft - Erste Juristische Prüfung (vormals Erstes Staatsexamen ): weiblich: 218, männlich: 151 (Stand: 04.12.15). 12

Kosten und Wohnen Pro Semester müssen Studierende Beiträge in Höhe von 298,92 Euro (WiSe 2016/2017) bezahlen. Darin enthalten ist ein Semesterticket für den öffentlichen Bahn- und Busverkehr. Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie unter www.uni-bremen.de/semesterbeitrag Ab dem 15. Hochschulsemester und ab dem 55. Lebensjahr fallen zusätzlich 500 Studiengebühren an. Informationen zu den Studiengebühren unter www.uni-bremen.de/studiengebuehren. Hier können Studienfächer/-gänge auf Kosten hinweisen, die darüber hinaus im Studium z.b. durch den Kauf von Büchern, Exkursionen, etc. anfallen. Auf www.bremen.de werden die Stadt und das Land Bremen vorgestellt. Dort und unter www.studentenwerk.bremen.de werden Wohnungsangebote veröffentlicht. Studierende, die ihren Erstwohnsitz nach Bremen verlegen, erhalten ein Begrüßungsgeld von 150. 13

Bewerbung und Einschreibung Informationen für Studieninteressierte www.uni-bremen.de/studieninteressierte Frist für die Antragstellung Wintersemester: 15. Juli Sommersemester: 15. Januar Zum Sommersemester werden nur Anträge von fortgeschrittenen Studienbewerber*innen berücksichtigt. Eine Immatrikulation als Anfänger*in ist nicht möglich! Antragsstellung online unter www.uni-bremen.de/studienplatz Die Antragsstellung erfolgt für Studienanfänger/innen online unter www.uni-bremen.de/studienplatz Für Sonderanträge (z.b. Fortgeschrittene, Härtefall) nur die Formulare nutzen, die von der Universität Bremen im Internet zur Verfügung gestellt werden. Hinweise zur Antragsstellung und zum Studienangebot finden Sie in der Broschüre Studieren an der Universität Bremen. Sie ist ab Ende April im Verwaltungsgebäude der Universität Bremen, an Schulen in Bremen und dem Bremer Umland sowie bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Bremen erhältlich. 14

Sekretariat für Studierende SfS (Immatrikulationsamt) Das SfS berät Studienbewerber*innen bei Fragen der Zulassung und Einschreibung. Besuchsadresse: Bibliothekstraße 1, Verwaltungsgebäude, Erdgeschoss, Eingangsbereich Postadresse: Universität Bremen, SfS Postfach 33 04 40 28334 Bremen Telefon: 0421 218-61110 sfs@uni-bremen.de www.uni-bremen.de/sfs Beratungszeiten: Mo, Di & Do 9 12 Uhr, Mi 14 16 Uhr (ohne Voranmeldung) Sekretariat für ausländische Studierende SfS International Das SfS-I ist für Fragen zur Zulassung und Einschreibung ausländischer Studierender zuständig. Besuchsadresse: Bibliothekstraße 1, Verwaltungsgebäude, Erdgeschoss, Eingangsbereich Postadresse: Universität Bremen, SfS-International Postfach 33 04 40 28334 Bremen Telefon/Fax: 0421 218-61002/0421 218-61125 apply@uni-bremen.de www.uni-bremen.de/sfsi Beratungszeiten: Mo, Di & Do 9 12 Uhr, Mi 14 16 Uhr (ohne Voranmeldung) 15

Kontakt Internetadresse des Studiengangs www.jura.uni-bremen.de Studienzentrum/Studienfachberatung Beratung bei Fragen zu Studieninhalten und -gestaltung, Prüfungen sowie Prüfungsordnungen Gabriele Weiß GW 1, Raum B 1050 und B 1051 0421 218-66066 und 0421 218-66067 studienzentrum-jura@uni-bremen.de Praktikumsbeauftragte Senator für Justiz und Verfassung - Justizprüfungsamt - Am Wall 198, 28195 Bremen Stephanie Schütte 0421 361-4536 Verwaltung Informationen und Informationsmaterial über den Studiengang Ulrike Karsten GW 1, Raum B 1225 0421 218-66001 verwaltung-jura@uni-bremen.de 16

Studentische Interessenvertretung StugA Studentische Vertretung für den Studiengang GW1, Raum B 1085 stuga.jura@uni-bremen.de www.fb6.uni-bremen.de/service/studentische-organisationen/stuga Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) Studentische Vertretung für die gesamte Universität Serviceangebote: BAföG- und Sozialberatung, Kinderbetreuung AStA-Etage, Studentenhaus (StH) www.asta.uni-bremen.de Aktualisiert: 03/2016 (Sa) 17

KONTAKT Zentrale Studienberatung Besuchsadresse: Bibliothekstr. 1, Verwaltungsgebäude Eingangsbereich gegenüber Info-Stelle Postadresse: Universität Bremen Zentrale Studienberatung Postfach 33 04 40 28334 Bremen 0 421 218-61160 zsb @ uni-bremen.de www.zsb.uni-bremen.de Beratungszeiten (ohne Voranmeldung): Mo, Di & Do 9 12 Uhr Mi 14 16 Uhr Zusätzliche Termine für Berufstätige und Auswärtige nach Vereinbarung