Benutzer- und Gebührenordnung der Kirchen und der Mieträume Kirchgemeinde Aeschi - Krattigen

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Transkript:

Benutzer- und Gebührenordnung der Kirchen und der Mieträume Kirchgemeinde Aeschi - Krattigen Aeschi Kirche Kirchgemeindehaus Krattigen Kirche und Räume Ausgabe Juli 2011

Wir heissen Sie in den Räumen unserer Kirchgemeinde willkommen und freuen uns über Ihren Besuch. Die Kirchen und das Kirchgemeindehaus Aeschi sollen Orte sein, wo Menschen Gemeinschaft erleben können. Sie stehen allen offen, die solches anstreben und für deren Veranstaltung sich unsere Räumlichkeiten eignen. Kirchliche Gruppen, die Schulen von Aeschi und Krattigen, die Frauenvereine, sowie Vereine, welche im Gottesdienst mitwirken, dürfen die Kirche und die Räumlichkeiten unentgeltlich benutzen. Mit unseren Gebühren decken wir die Unkosten, welche uns für die Arbeit der Sigristinnen und das Bereithalten der Räume entstehen. Für einen Gebührenerlass oder eine Dauerbelegung wenden Sie sich an den Kirchgemeinderat. Der Kirchgemeinderat kann Mietgesuche ablehnen. Vorgehen bei einer Reservation Kontaktieren Sie unsere zuständige Sigristin. Sie ist Hauswartin und führt den Belegungsplan. Sie stellt Ihnen einen Vertrag und eine Rechnung zu. Die Räume können maximal 6 Monate vorher reserviert werden. Unsere kirchlichen Anlässe haben Vorrang. Eine Voranmeldung ist möglich. Für eine Gebührenreduktion wenden Sie sich an das zuständige Mitglied des Kirchgemeinderates. Verantwortlichkeit Die Veranstaltenden vereinbaren mit der Sigristin die Übernahme der Räume und tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Benutzerordnung. 2

Versicherungen/Haftung Die Haftpflicht- und Besucher-Unfall-Versicherung ist Sache der Mietenden. Bitte melden Sie festgestellte oder verursachte Schäden der Sigristin. Unsere Räume sind rauchfrei. Betriebszeiten und Rücksichtnahme Die Mieträume können abends bis 23.30 Uhr gemietet werden. Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft bitten wir Sie, störenden Lärm in- und ausserhalb des Hauses zu vermeiden. Parkplätze Bitte benutzen Sie unsere signalisierten oder die öffentlichen Parkplätze. Geräte/ Einrichtungen Für die Miete und den Gebrauch der Geräte und Anlagen wenden Sie sich an die Sigristin. Klären Sie bitte die Einrichtung und Bestuhlung der Räume frühzeitig mit der Sigristin ab. Reinigung Bitte hinterlassen Sie die Räume aufgeräumt. Notwendige Nachreinigungen stellen wir in Rechnung. Am Ende des Anlasses löschen Sie bitte alle Lichter und schliessen die Türen. Abfälle Bitte entsorgen Sie Ihren Kehricht selber. Sie können die Kehrichtsäcke bei der Sigristin kaufen. Brandschutz In allen Gebäuden befinden sich Feuerlöscher. Bitte machen Sie sich rechtzeitig mit dem Standort und dem Gerät vertraut, oder lassen Sie sich instruieren. Diese Angaben sind Auszüge aus unserem Benutzerreglement vom 14.6.2002 3

Kirche und Räume in Aeschi Gebühren Mitglieder der ref. Auswärtige Kirchgemeinde Aeschi-Krattigen Kirche 60.- 150.- Hochzeit */** unentgeltlich 300.- Abdankung* 150.- Organisteneinsatz 150.- Konzerte mit Kollekte 50.- 90.- Konzerte mit Eintritt 250.- 350.- Kirchgemeindehaus Halbtag Tag Halbtag Tag Saal mit Foyer 80.- 100.- 100.- 150.- Küche 30.- 50.- 50.- 80.- Gruppenraum 1 20.- 30.- 30.- 50.- Gruppenraum 2 20.- 30.- 30.- 50.- Teeküche OG 10.- 20.- 30.- 30.- Ganzes Haus, ohne UG 150.- 200.- 200.- 350.- Der Saal und die Kücheneinrichtung sind für 80 Personen berechnet. Am Folgetag müssen die Räume um 8.00 Uhr abgegeben werden. Für die Feier einer Trauung kann die Kirche während 1¼ Stunden belegt/genutzt werden. Bei längeren Feiern verrechnen wir den Mehraufwand der Sigristin mit Fr. 60.-- pro Stunde. *Bei kirchlichen Handlungen für Personen, welche nicht der reformierten Landeskirche angehören, gelten die Gebühren und das Reglement vom 31. Mai 2005. Auskunft erteilen Ihnen die Pfarrämter. 4

** Hochzeitspaare, welche nicht der reformierten Landeskirche angehören oder sich freikirchlich trauen lassen bezahlen eine Pauschale von Fr.750.-- Diese beinhaltet den Sigristinneneinsatz, Sekretariatskosten, Benützung der Kirche sowie des Foyers und eines Raumes zur Vorbereitung des Brautpaares im Kirchgemeindehaus. Bitte benutzen Sie unsere Parkplätze beim Dorfeingang oder den öffentlichen Gemeindeparkplatz. Wir bitten Sie, den Platz vor dem Kirchgemeindehaus frei zu halten. Reservationen und Auskünfte Sigristin / Hauswartin Frau Susann Lüthi Allmigässli 23 3703 Aeschiried Telefon und Combox 079 509 82 17 Telefon Privat 033 654 85 80 E-Mail: sigristin@kirche-aeschi.ch 5

Kirche und Räume in Krattigen Gebühren Mitglieder der ref. Auswärtige Kirchgemeinde Aeschi-Krattigen Kirche 60.- 150.- Hochzeit */** unentgeltlich 300.- Abdankung* 150.- Organisteneinsatz 150.- Konzerte, Kollekte 50.- 90.- Konzerte mit Eintritt 250.- 350.- Kirchliche Halbtag Tag Halbtag Tag Räume Cheminéeraum 30.- 60.- 60.- 100.- Schulraum 20.- 40.- 40.- 80.- Küche 20.- 30.- 30.- 50.- Ganzes Haus 100.- 150.- 150.- 300.- Am Folgetag müssen die Räume um 8.00 Uhr abgegeben werden. Für die Feier einer Trauung kann die Kirche während 1¼ Stunden belegt/genutzt werden. Bei längeren Feiern verrechnen wir den Mehraufwand der Sigristin mit Fr. 60.-- pro Stunde. *Für Personen, welche nicht der reformierten Landeskirche angehören, gelten die Gebühren und das Reglement vom 31. Mai 2005. Auskunft erteilen Ihnen die Pfarrämter. 6

Bitte benutzen Sie die Parkplätze unterhalb der Kirche. Das Benutzen der Parkplätze beim Rest Kreuz ist untersagt. Reservation und Auskünfte Sigristin / Hauswartin Frau Dori Heim Spiezstrasse 3 3704 Krattigen 033 654 53 57 7

Gebühren für kommerzielle Nutzung Kirchgemeindehaus Aeschi Kirchgemeindehaus Halbtag Tag Saal mit Foyer 150.-- 200.-- Küche 80.-- 100.-- Gruppenraum 1 50.-- 80.-- Gruppenraum 1 50.-- 80.-- Teeküche OG 30.-- 50.-- Ganzes Haus (ohne UG ) 300.-- 400.-- Beamer 40.-- 80.-- Die Tarifanpassung wurde an der Kirchgemeindeversammlung vom 22.06.2011 genehmigt. Aeschi/Krattigen, 22. Juni 2011 Die Präsidentin: Verena Meuli-Thomas Die Sekretärin: Cornelia Bettschen 8