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Mitarbeiter-Versicherungen Tarifübersicht Rechtsschutzversicherung Bei der Rechtsschutz-Versicherungs-AG und Rechtsschutz-Versicherungs-AG gibt es verschiedene Deckungsvarianten. Sie legen selbst fest, wie viel Versicherungsschutz Sie brauchen. Das bedeutet: Sie zahlen nur für Leistungen, die Sie tatsächlich benötigen. Beide Partner bieten eine Basisabsicherung mit optionalen, bedarfsgerechten Zusatzleistungen. Allgemeine Bestimmungen: Versicherungssummen unbegrenzt wahlweise max. 1.000.000 oder unbegrenzt Selbstbeteiligung (SB) und Nennung von Selbstbeteiligungsverzicht ohne / 150 / 250 SB Verzicht auf SB sofern Rechtsschutz (RS)-Fall mit Beratung erledigt ist, bei erweiterter Telefonberatung sowie aller Rechtsdienstleistungen; Einmalig kompletter Entfall der SB nach 5 Jahren Schadenfreiheit; Einmaliger Entfall der halben SB nach 3 Jahren Schadenfreiheit 150 / 250 SB Auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung wird verzichtet wenn der Leistungsfall im Rahmen einer Erstberatung abgeschlossen wird bei Beauftragung eines Partner- Anwaltes und Kosten bis max. 250 zzgl. MwSt. bei der Nutzung von JurLine bei der Nutzung von JurWay im Beratungs-RS wegen Aufhebungsverträgen ( 2 b) bei Beauftragung eines Partner- Anwaltes in der Leistungsart Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartner- und Erbrecht ( 2 k) im Beratungs-RS bei beantragtem Insolvenzverfahren ( 2 r) im Beratungs-RS bei privaten Urheberrechtsverstößen ( 2 s) im Beratungs-RS für Vorsorgeverfügungen ( 2 t) wenn aus dem selben Schadenereignis mehrere Rechtsschutzfälle entstehen (SB wird nur für ein Schadenereignis abgezogen; 5 (3) c) jj)) Ihr Vermittler: Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh A Siemens Financial Services Business 81739 München Telefon 089-636-83434 Fax 089-636-1320092 privatefinance@siemens.com, (Benutzer: spf; Passwort: Vorsorge!)

Geltungsbereich Europa, Mittelmeeranliegerstaaten, Kanaren, Azoren, Madeira zusätzlich weltweiter Versicherungsschutz bei Aufenthalten bis zu 1 Jahr (bei dienstlicher Entsendung - Expats - bis zu 3 Jahren) Versicherungssumme bis max. 200.000. mit vertraglichen Versicherungssummen in Europa, Mittelmeeranliegerstaaten, Kanaren, Azoren, Madeira bei 1 Mio. Versicherungssumme, zusätzlich weltweiter Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aufenthalten bis zu 6 Monaten Versicherungssumme bis max. 100.000. bei unbegrenzter Versicherungssumme, zusätzlich weltweiter Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aufenthalten bis zu 1 Jahr Versicherungssumme bis max. 200.000. Strafkaution im Ausland 200.000 bei Versicherungssumme 1.000.000 : max. 200.000 bei Versicherungssumme unbegrenzt: max. 300.000 Wartezeiten In folgenden Leistungsarten besteht eine Wartezeit von drei Monaten: Arbeits-Rechtsschutz Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich In folgenden Leistungsarten besteht grundsätzlich eine Wartezeit von drei Monaten: Arbeits-Rechtsschutz Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich keine Wartezeit besteht: im Verkehrsbereich Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Vertrags-RS soweit es sich um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einem Vertragsverhältnis in Bezug auf ein fabrikneues Kraftfahrzeug handelt. keine Wartezeit besteht: im Verkehrsbereich Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet, soweit es sich nicht um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung dinglicher Rechte an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen handelt. die Wartezeit entsteht nicht, soweit es sich um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einem Vertragsverhältnis in Bezug auf ein Kraftfahrzeug handelt. 2

Wartezeitverzicht Vorsorgeversicherung Verzicht, wenn das Risiko bei einem anderen Versicherer versichert war und in unmittelbarem Anschluss übernommen wird; oder bei Erweiterung bereits bestehender Verträge bei der Sie haben das Recht zu verlangen, neu hinzukommende, nach dem Tarif versicherbare Risiken, rückwirkend und ohne Wartezeit innerhalb von 6 Monaten, ab deren Entstehung, zu versichern. Wenn das betroffene Risiko seit mindestens fünf Jahren bei versichert ist. Bereits teilweise oder vollständig bei einem anderen Versicherer oder bei erfüllte Wartezeiten werden zugunsten des Versicherungsnehmers angerechnet auch wenn der Versicherungsnehmer zuvor z.b. als Familienmitglied mitversichert war soweit der Versicherungsschutz in unmittelbarem Anschluss an die Vorversicherung übernommen wird. Bereits teilweise oder vollständig erfüllte Wartezeiten werden zugunsten des mitzuversichernden Ehegatten und der mitversicherten Personen angerechnet, wenn der Versicherungsnehmer die Wartezeit erfüllt hat. Zu bereits bei bestehenden Verträgen wird auf die Wartezeit bei Umstellungen verzichtet, wenn: a) der neue Versicherungsschutz umfangreicher ist oder das ursprünglich versicherte Risiko wegfällt b) zu einem bereits im Wohnungsund Grundstücks-Rechtsschutz versicherten Objekt eine Nutzungsänderung oder -erweiterung vorgenommen und für die Risikoänderung Versicherungsschutz vereinbart wird. Besteht der Versicherungsvertrag bereits seit mindestens einem Jahr und ändert sich das Risiko des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person, indem ein weiteres gemäß dem - Tarif nach 23, 25 bis 26 und wenn im Hauptvertrag mitversichert 29 ARB versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt, oder die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt, besteht Versicherungsschutz für dieses neu entstandene Risiko ohne Wartezeit mit der, dem bisherigen Vertrag entsprechenden Selbstbeteiligung. Der Versicherungsschutz umfasst auch vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue Risiko, die diesem unmittelbar vorausgehen. 3

selbstständige Tätigkeiten mitversicherte Personen, Familienangehörige Kinder Single-Variante mit Preisnachlass möglich. Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf den VN versicherte Leistungsarten: Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt als versichert, wenn der Gesamtumsatz aus diesen Tätigkeiten bezogen auf das letzte Kalenderjahr 17.500 nicht übersteigt. Versicherungsschutz besteht dann auch für die selbstständigen Tätigkeiten selbst. Sobald der Gesamtumsatz die vorgenannte Grenze übersteigt, wandelt sich der Versicherungsschutz um in einen Privat-Rechtsschutz für Selbstständige sowie Verkehrs-Rechtsschutz. Versicherungsnehmer, Ehe- /Lebenspartner, die minderjährigen Kinder, in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebend und dort mit Erstwohnsitz gemeldete volljährige Kinder (oder in Ausbildung), Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister des Versicherungsnehmers/Lebenspartners Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder während ihrer Schul- und Berufsausbildung ohne Altersbeschränkung, auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder Kinder des VN sind mit eingeschlossen. der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende, alleinstehende Elternteil des Versicherungsnehmers ist mitversichert. Privat-RS und/oder Verkehrs-RS Berufs-RS Immobilien-RS Privat-RS und/oder Verkehrs-RS Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit, mit Ausnahme der Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, als Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, berechtigter Fahrer oder berechtigter Insasse von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft, ohne Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, solange es sich um keine selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 50.000, bezogen auf das letzte Kalenderjahr, handelt. Versicherungsnehmer sowie ehelicher/eingetragener oder sonstiger in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner und minderjährige Kinder, auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder während ihrer Schul- und Berufsausbildung ohne Altersbeschränkung, auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder Kinder des VN sind mit eingeschlossen. der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende, alleinstehende Elternteil des Versicherungsnehmers ist mitversichert. 23, 25 und Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS nach 26 und im Verkehrs- RS nach 21 23, 25, 26 enthalten in Wohnungs-und Grundstücks-RS nach 29 (auch für Anlieger- und Erschließungsabgaben sowie für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren) 23, 25, 26 und im Verkehrs-RS nach 21 4

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozialgerichts-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Verwaltungs-Rechtsschutz in Nicht-Verkehrssachen Disziplinar- und Standesrechtsschutz Straf-Rechtsschutz Privat-RS und/oder Verkehrs-RS und/oder Immobilien-RS (in Produkten mit Privat-RS auch für Anlieger- und Erschließungsabgaben sowie für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren) RS und/oder Verkehrs-RS (in Produkten mit Privat-RS auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren) Verkehrs-RS RS auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren RS RS und/oder Verkehrs-RS "erweiterter" Straf-Rechtsschutz RS Es besteht Rechtsschutz bereits beim Vorwurf (Einleitung eines Ermittlungsverfahrens) einer Straftat, die kein Verbrechen darstellt, unabhängig davon, ob dem Versicherten Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Tat müssen jedoch vom Versicherer bereits übernommene Kosten an diesen zurückbezahlt werden. Desweiteren werden auch Kosten für Anwaltsgebühren nach angemessenem Honorar, über die gesetzliche Vergütung hinaus, übernommen. 23, 25, Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS nach 26, Verkehrs-RS nach 21 und Wohnungs-und Grundstücks- RS nach 29 (auch für Anlieger- und Erschließungsabgaben sowie für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren) 23, 25, Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS nach 26 und Verkehrs-RS nach 21 (auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren) enthalten in Verkehrs-RS nach 21 23, 25 und Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS nach 26 23, 25, Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS nach 26 und Verkehrs-RS nach 21 23, 25, Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS nach 26, Verkehrs-RS nach 21 und Wohnungs- und Grundstücks- RS nach 29 nur in Ergänzung zu Privat-RS nach 23, 25, oder Privat- und Berufs-RS nach 26 (darin nicht gültig für den Verkehrs-RS) als Zusatzdeckung zuwählbar gegen Zusatzprämie, in Höhe von: mit 150 SB: 35,10 mit 250 SB: 29,90 Versicherungssumme 500.000, maximal 300.000 je Person Versicherte Personen gemäß Hauptvertrag Strafkaution 200.000 als zinsloses Darlehen Privater Bereich ist versichert Berufsbereich als Arbeitnehmer ist versichert für Freiberufler und Selbstständige, ohne Ansicherung der gewerblichen Risiken. Ehrenamt ist versichert Besonderheit: Für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen trägt anstelle der gesetzlichen Vergütung auch Leistungen aus einer schriftlichen Honorarvereinbarung mit einem Rechtsanwalt. Überschreitet die Honorarvereinbarung die gesetzlich vorgesehene Vergütung, so erstattet der Versicherer die angemessene Vergütung. 5

Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz (OWI) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Beratungs-Rechtsschutz zur Testamentserstellung Rechtsschutz in familienrechtlichen Angelegenheiten Unterhalts-Rechtsschutz Verkehrs-Rechtsschutz: Verkehrs-Rechtsschutz für die Privatperson Privat-RS RS und/oder Verkehrs-RS RS, weiterführende Tätigkeit bis 1.000 versichert RS, Kostenübernahme einmalig bis 500 als Beratungs-RS enthalten in allen Produkten mit Privat-RS, weiterführende Tätigkeit bis 1.000 versichert als Beratungs-RS enthalten in allen Produkten mit Privat-RS, weiterführende Tätigkeit bis 1.000 versichert Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Leasingnehmer jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen, vorübergehend zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen und als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrer- Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges sowie Anhängers. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge. Motorfahrzeuge zu Lande, die im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen, aber auf Dritte zugelassen sind, werden Fahrzeugen gleichgestellt, die auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind. 23, 25 und Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS nach 26 23, 25, Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS nach 26, Verkehrs-RS nach 21 und Wohnungs-und Grundstücks- RS nach 29 23, 25 und Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS nach 26 23, 25 und Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS nach 26 Als Beratungs-Rechtsschutz im Privat-, Berufs-RS nach 23, 25 und Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS nach 26 enthalten. Eine Erstberatung gegenüber dem Sozialamt wegen der Verpflichtung zum Unterhalt. Enthalten in Privat-, Berufs- RS nach 23, 25 und Privat-, Berufsund Verkehrs-RS nach 26 Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Leasingnehmer jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen, vorübergehend zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen und als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrer- Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges sowie Anhängers. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge. Motorfahrzeuge zu Lande, die im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen, aber auf Dritte zugelassen sind, werden Fahrzeugen gleichgestellt, die auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind. 6

Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Leasingnehmer jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen, vorübergehend zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen und als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrer- Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges sowie Anhängers. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge. Motorfahrzeuge zu Lande, die im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen, aber auf Dritte zugelassen sind, werden Fahrzeugen gleichgestellt, die auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind. Versicherungsschutz besteht auch für: den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner oder der im Versicherungsvertrag genannte und laut Melderegister in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende sonstige Lebenspartner. Miet-, Vermiet-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: siehe Verkehrs-Rechtsschutz für die Privatperson, zusätzlich gilt: Versicherungsschutz besteht auch für den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner oder den im Versicherungsvertrag genannten und laut Melderegister in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden sonstigen Lebenspartner (auch gleichgeschlechtlich). Die Mitversicherung eines sonstigen Lebenspartners setzt voraus, dass weder der Versicherungsnehmer noch der sonstige Lebenspartner anderweitig verheiratet ist oder eine andere eingetragene Lebenspartnerschaft besteht. die minderjährigen und unverheirateten, volljährigen Kinder ohne Altersgrenze, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden, alleinstehenden Elternteile des Versicherungsnehmers, des Ehegatten oder nicht ehelichen Lebenspartners. RS als Mieter oder Pächter einer selbstbewohnten Wohnung, einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses vermietete Wohneinheiten als Einzeldeckung Versicherte Kosten: Rechtsanwaltsgebühren Korrespondenzanwalt als Zusatzdeckung zum Privat-, Berufs- RS versicherbar als Einzel- und Zusatzdeckung versicherbar Freie Rechtsanwaltswahl in Höhe der gesetzlich festgelegten Vergütungsordnung (im erweiterten Straf-RS mit Honorarvereinbarung). Wird ein Partneranwalt beauftragt, bleibt der Schadenfreiheitsbonus erhalten. Kostenübernahme, wenn der Wohnort mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt ist als Zusatzdeckung zum Privat-, Berufs- RS nach 23, 25 versicherbar als Einzel- und Zusatzdeckung versicherbar Freie Rechtsanwaltswahl in Höhe der gesetzlich festgelegten Vergütungsordnung. Wurde ein Partneranwalt beauftragt, werden die außergerichtlichen Beratungskosten ohne Abzug der Selbstbeteiligung (max. 250 zzgl. MwSt) übernommen. Ist der Rechtsschutzfall mit einer Erstberatung erledigt worden, werden die Beratungskosten ohne Abzug der Selbstbeteiligung übernommen. Übernahme der gesetzlichen Gebühren in Rechtsschutzfällen nach den Leistungsarten nach 2 a-g der Bedingungen 7

Außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts Reisekosten zum deutschen Gericht Reisekosten zum ausländischen Gericht Kosten der Gegenseite Kosten und Gebühren für Zeugen und Sachverständige Öffentlich bestellte Sachverständige Freie Rechtsanwaltswahl, Kostenerstattung in Höhe der gesetzlich festgelegten Vergütungsordnung Reisekosten des RA bei Strafverfolgung im Inland und Reisekosten des RA zu einem Zivilgericht im Inland bis zur Höhe der Kosten eines Korrespondenzanwaltes Nur eine Kostenübernahme, wenn das Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze übernommen. Kostenübernahme erfolgt, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist. Die Übernahme der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige erfolgt, soweit diese vom Gericht herangezogen werden. Eine Kostenübernahme erfolgt in Fällen der: Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren; Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen sowie Anhängern; bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeuges sowie Anhängers Freie Rechtsanwaltswahl, Kostenerstattung in Höhe der gesetzlich festgelegten Vergütungsordnung keine Kostenerstattung Nur eine Kostenübernahme, wenn das Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze übernommen. Kostenübernahme erfolgt, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist. Die Übernahme der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige erfolgt, soweit diese vom Gericht herangezogen werden. Eine Kostenübernahme erfolgt in Fällen der: Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren; Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen sowie Anhängern; bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeuges sowie Anhängers Ausschlüsse: Nennung wesentlicher Ausschlüsse (nicht vollständig!) Nicht versichert ist insbesondere die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstückes oder der Planung und Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, genehmigungspflichtigen Umbaumaßnahmen, der Finanzierung eines Baugrundstückes oder Gebäudes sowie dessen Umbau, Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften. Weitere Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte Ziffer 10 KT 2013 RS N. Nicht versichert ist insbesondere die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstückes oder der Planung und Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, genehmigungspflichtigen Umbaumaßnahmen, der Finanzierung eines Baugrundstückes oder Gebäudes sowie dessen Umbau, Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften. Weitere Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte 3 der ARB 2013 Siemens. 8

sonstige Leistungen: Telefonische Rechtsberatung - Anwaltstelefon Mediation Rechtsschutz bei Internetstreitigkeiten Beratungs-Rechtsschutz für Urheberrechtsverstöße im Internet Beratungs-Rechtsschutz im Insolvenzverfahren Beratungs-Rechtsschutz zur Testamentserstellung Online Rechts-Service Anwaltsempfehlung Rechtsauskunft unter 0800 3746-555 bis zu 2.000 je Mediation, für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen jedoch nicht mehr als 4.000 in Europa unbegrenzt, weltweit bis 200.000 Kostenübernahme bis zu 500 pro Kalenderjahr nicht versichert versichert, einmalig bis 500 Rechtsportal unter: www.das.de/mustervertraege (keine Online-Rechtsberatung) auf Wunsch Empfehlung eines auf das jeweilige Fachgebiet spezialisierten Anwalts JurLine Roland-Anwaltstelefon unter +49 (221) 8277-500 bis zu 2.000 je Mediation, für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen jedoch nicht mehr als 4.000 Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, werden bis zu einer Höhe von 100.000 übernommen. Kostenübernahme bis zu 500 pro Kalenderjahr Bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers für versicherte Personen in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer bis max. 250 je Rechtsschutzfall. Beratungs-Rechtsschutz für einen Rat oder eine Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen - Partner-Rechtsanwalt in Bezug auf ein Testament, das als Musterdokument über das Beratungsportal im Internet heruntergeladen oder über die Leistungsabteilung angefordert werden kann und dem Anwalt bei der Beratung vorgelegt werden sollte. Die Kostenübernahme ist auf insgesamt zwei Leistungsfälle bis zu je 250 pro Kalenderjahr begrenzt. Die Online-Rechtsservices im Roland JurWay-Portal (zusätzlich abschließbar für Jahresprämie: 49 ): JurOnline, die Online-Rechtsberatung JurLoad, der Mustervorlagen-Download JurCheck, die präventive Vertragsprüfung im Internet Rund 2.500 -Partneranwälte, die in über 700 Kanzleien deutschlandweit tätig sind, gewährleisten eine schnelle und effiziente Beratung bei rechtlichen Problemen. Mit der RO- LAND-Partneranwalt-Suche finden Sie schnell einen kompetenten und unabhängigen Anwalt in Ihrer Nähe und erhöhen so die Chance, Ihr Recht durchzusetzen. http://rolandrechtsschutz.de/service/ rechtsanwaltundmediatorsuchen/ uebersicht.jsp 9

Dokumentenservice/ -download Rechtsschutz für Betreuungsverfahren Beratungs-Rechtsschutz für Patientenverfügung / Vorsorgeverfügung / Betreuungsverfügung Update-Garantie für beitragsneutrale Leistungserweiterungen DokumentenCheck: rechtliche Prüfung von Vertragsunterlagen, Dokumentendownload im Rechtsportal versichert - einmalig bis 500 versichert - einmalig bis 500 Es gelten immer die aktuellen Siemens- Zusatzvereinbarungen. Es erfolgen keine generellen beitragsneutralen Anpassungen. Produktanpassungen erfolgen zwischen Vermittler (SPF) und Versicherer (). - siehe Online Rechts-Service - 23, 25 und Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS nach 26 Beratungs-Rechtsschutz für einen Rat oder eine Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen - Partner-Rechtsanwalt in Bezug auf eine Patientenverfügung / Vorsorgeverfügung / Betreuungsverfügung, die als Musterdokument über das Beratungsportal im Internet heruntergeladen werden kann und dem Anwalt bei der Beratung vorgelegt werden sollte. Die Kostenübernahme ist auf insgesamt zwei Leistungsfälle bis zu je 250 pro Kalenderjahr begrenzt. Unter folgenden Voraussetzungen besteht für alle im Vertrag versicherten Risiken eine "Update-Garantie für beitragsneutrale Leistungserweiterungen": der Tarifbeitrag hat sich außer durch eine Beitragsanpassung gemäß 10 B. für die vergleichbaren Leistungen gegenüber dem zu diesem Vertrag geltenden Tarif nicht erhöht und der Leistungsumfang bringt nach den neuen ARB im Vergleich zum Leistungsumfang nach den zum Vertrag geltenden ARB ausschließlich Vorteile für den Versicherungsnehmer mit sich (ausschließlich Leistungsverbesserungen) Werden diese Voraussetzungen mit einem nachfolgenden Tarif und den dazugehörigen ARB nicht für alle im Vertrag versicherten Risiken erfüllt, entfällt die Vereinbarung auch für die Zukunft. Studienplatzklagen nicht versichert versichert; Versicherungssumme max. 50.000 Rechtsschutz für Kapitalanlagen Mitversicherung von Photovoltaik-anlagen auf selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhäusern versichert - bis 20.000 Anlagebetrag versichert versichert, mit Ausnahme von: Spiel- und Wettverträgen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und Gewinnzusagen fremdfinanzierten Anlagegeschäften versichert 10

Anstellungsvertrags- Rechtsschutz für Geschäftsführer und Vorstände Arbeits-Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen Erschließungs- und Anliegerabgaben Versicherungsschutz besteht für die gerichtliche Interessenwahrnehmung bis zu einem Streitwert von 50.000. Liegt der Streitwert höher, besteht Versicherungsschutz anteilig nach entsprechender Quotelung. Kostenübernahme bis max. 2.500 pro Kalenderjahr. enthalten im Wohnungs- und Grundstücks-RS Versicherungsschutz besteht für die gerichtliche Interessenwahrnehmung bis zu einem Streitwert von 50.000. Liegt der Streitwert höher, besteht Versicherungsschutz anteilig nach entsprechender Quotelung. Kostenübernahme für zwei Leistungsfälle und max. 1.000 pro Kalenderjahr. enthalten in Wohnungs- und Grundstücks-RS nach 29 Diese Darstellung gibt einen ersten Überblick zu den tariflichen Leistungen. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. Stand: 01.10.2016 Informationen gemäß 11 Versicherungsvermittlungsverordnung zum Vermittler: Vermittler ist die Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh, Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München, Telefon: 089-636-31110, Fax: 089-636-31112, privatefinance@siemens.com. Wir sind Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung und im Vermittlerregister unter der Register-Nr. D-KFKU-MFFD0-57 eingetragen. Das öffentliche Versicherungsvermittlerregister, bei dem die Registrierung überprüft werden kann, wird geführt von: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180-6005850 (0,20 /Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,60 /Anruf aus Mobilfunknetzen), www.vermittlerregister.org, Kontakt: www.vermittlerregister.org/kontakt.aspx. Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.v., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de/home.html Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de 11