Der Vertragspartner 21, bietet folgende Holzmenge zum Verkauf an: Sortimente % * BC 50 CX 30 BH 20

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Transkript:

Von: walddatenbank@tirol.gv.at An: Thema: V - Vorschau - Holzverkauf WBG BFI, 200 fm Datum: Mittwoch, 07. Oktober 2009 11:55:06 Anlagen: Angebotsfomular_HV200919100004.pdf Uebersicht_HV200919100004.pdf Lageplan_H200970307012.pdf, Datum 07.10.2009 Der Vertragspartner 21, bietet folgende Holzmenge zum Verkauf an: Holzmenge*: 200,000 efm Starkholzanteil (ab 40 cm): 20 % Bemerkung Holzarten % * Fichte 100 *... geschätzt, die angegebenen Mengen können um 10 % abweichen. Sortimente % * BC 50 CX 30 BH 20 Informationen zur Holzabfuhr Beschrankung: ja Tonnagebeschränkung: 30 t Entfernung zur öffentlichen Straße: Einschränkungen: Befahrbarkeit Forststraße: 4 km nein Forststraße (Solo-LKW) Sonstige Einschränkungen Wegen enger Kurve im Ort nur mit Solo-LKW befahrbar Bemerkung Lage der Nutzung(en) Holzmeldungsnummer Koordinate Holzmenge H2009/70307/012 E 11 27'10'' N 47 11'46'' 200,000 fm Bereitstellung von 23.11.2009 bis 02.12.2009, für Durchfahrts- und Lagerrechte sorgt der Verkäufer. Holzabfuhr: Holzabfuhr laut ÖHU Holzabmass: Vermessung am Werk Rindenabzug: Vermessung ohne Rinde Der Verkäufer behält sich das Zuschlagsrecht sowie die Forderung einer Bankgarantie vor. Die Entscheidung über den Zuschlag erhalten die Firmen schriftlich. Das Angebot ist mittels beiliegendem Formular bis 22.10.2009 an den Waldaufseher zu legen. Brennholz wird mit verkauft. Astmaterial wird verkauft. Das Angebot versteht sich exklusive Umsatzsteuer. Vom Bruttobetrag werden 0,22 pro Mengeneinheit vom Käufer als Holzwerbebeitrag einbehalten und an die Landwirtschaftskammer abgeführt. Zahlung 21 Tage Ziel, bei Nichteinhaltung oben genannter Zahlungsziele ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. der ausstehenden Summe zu verrechnen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Es gelten die Österreichischen Holzhandelsusancen i.d.g.f. und österreichisches Recht als vereinbart. Zertifizierung: Als Verkäufer erkläre ich, an dem PEFC Zertifizierungssystem teilzunehmen, das entsprechende Merkblatt erhalten zu haben, die einschlägigen Vorgaben zu akzeptieren und diese nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten umzusetzen. Für Ihr Angebot verwenden Sie bitte das beigefügte Angebots-/ Schlussbriefformular. Hochachtungsvoll

Für den Vertragspartner (Agrargemeinschaft Ellbögen) Waldaufseher WBG Tel.: 0650 E-Mail: waldaufseher@ 192 Der Inhalt der Anbotseinholung wurde vom Waldeigentümer / Nutzungsberechtigten geprüft, der Waldaufseher wurde mit der Einholung von Anboten beauftragt. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Werte nur Schätzwerte sind. Abweichungen von diesen Werten sind in Kauf zu nehmen. Haftungsansprüche an den Waldaufseher oder dessen Dienstgeber können aus fehlerhaften Angaben nicht abgeleitet werden. Zum Zweck der Dokumentation (Registrierung) dürfen die erforderlichen Daten (Name und Adresse des/der Verkäufer/-s) weitergegeben werden. Angebotformular als Mailhang (Name Angebotsfomular-HV2009/191/00004 in PDF Form)

Vertragspartner Waldaufseher 192 21 Betreff: Holzkauf Holzvermarktungsnummer: HV2009/191/00004 ANGEBOT / SCHLUSSBRIEF Auf Basis der mitgeteilten Daten mit der geschätzten Gesamtmenge von ca. 200 efm dürfen wir Ihnen folgendes Angebot frei Forststraße (Solo-LKW) unterbreiten: Holzart Güte Stkl Länge (m) Übermaß (cm) Preis/efm (FMO) FI BC 1a FI BC 1b FI BC 2a-3b FI BC 4 FI BC 5 FI BC 6+ FI CX 1a FI CX 1b FI CX 2a-3b FI CX 4 FI CX 5 FI CX 6+ Astmaterial srm Brennholz Hart rm Brennholz Weich rm Die angegebenen Mengen können um 10 % abweichen. Das Angebot versteht sich exklusive Umsatzsteuer. Vom Bruttobetrag werden 0,22 pro Mengeneinheit vom Käufer als Holzwerbebeitrag einbehalten und an die Landwirtschaftskammer abgeführt. Umsatzsteuer 0% Bereitstellung: Holzabfuhr: von 23.11.2009 bis 02.12.2009; für Durchfahrts- und Lagerrechte sorgt der Verkäufer Holzabfuhr laut ÖHU (innerhalb von 7 Tagen) Vermessung: Vermessung am Werk mit geeichter Anlage Abmass ergeht an den zuständigen Waldaufseher Rindenabzug: Vermessung ohne Rinde Zahlungsziel: 21 Tage Verzugszinsen 5,00% Bankverbindung: Raiffeisen-Landesbank Tirol Kontonr. BLZ

Sonstiges: Allgemeines: Wegen enger Kurve im Ort nur mit Solo-LKW befahrbar Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Holz stammt aus PEFC-zertifiertem Wald. Es gelten die Österreichischen Holzhandelsusancen i.d.g.f. und österreichisches Recht als vereinbart. Beide Vertragsteile unterwerfen sich unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges der Schiedsgerichtsordnung und dem Schiedsgericht der Wiener Warenbörse. Dieses Angebot ist gültig bis Im Falle eines Zuschlags gilt vorliegendes Preisangebot als Schlussbrief. Unterschrift des Käufers Unterschrift des Verkäufers Ort, Datum Ort, Datum Der Inhalt der Anbotseinholung wurde vom Waldeigentümer / Nutzungsberechtigten geprüft, der Waldaufseher wurde mit der Einholung von Anboten beauftragt. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Werte nur Schätzwerte sind. Abweichungen von diesen Werten sind in Kauf zu nehmen. Haftungsansprüche an den Waldaufseher oder dessen Dienstgeber können aus fehlerhaften Angaben nicht abgeleitet werden.

Allgemeine Vereinbarungen zum umseitig vereinbarten Musterschlussbrief für Rohholz Mengenbezeichnung cirka Abweichungen von +/-10 % sind zulässig. von... bis... Der/die Verkäufer ist/sind jedenfalls verpflichtet, die Mindestmenge zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, bis zur Höchstmenge zum Kaufpreis zu übernehmen. FMO Festmeter, mit Rinde geliefert, ohne Rinde gemessen und verrechnet FMM Festmeter, mit Rinde geliefert, mit Rinde gemessen und verrechnet FOO Festmeter, ohne Rinde geliefert, ohne Rinde gemessen und verrechnet RMM Raummeter, mit Rinde geliefert, mit Rinde gemessen und verrechnet Stärkeklassen nach dem Mittendurchmesser Stärkeklasse D 0 D 1 a D 1 b D 2 a D 2 b D 3 a D 3 b D 4 D 5 D 6 MD ohne Rinde (cm) < 10 von 10 bis 14 von 15 bis 19 von 20 bis 24 von 25 bis 29 von 30 bis 34 von 35 bis 39 von 40 bis 49 von 50 bis 59 von 60 aufwärts Längenübermaß für Sägerundholz Nadelholz:Der Stammlänge ist ein Längenübermaß bei Blochen und Doppelblochen von 1 % der Nennlänge mindestens 6 cm höchstens 20 cm, bei Langholz mindestens 2 % der Nennlänge - zu zugeben. Laubholz:Das Längenübermaß muss bei der Ausformung mindestens 1,5 % der Nennlänge betragen, mindestens jedoch 6 cm. Bei Sicherung durch Stahlklammern muss pro Stirnfläche das Längenübermaß um 10 cm erhöht werden. Allgemein:Wenn zu erwarten ist, dass bei der Bringung Fremdkörper an den Stirnflächen eindringen, ist ein größeres Übermaß zu geben. Holzzustand Sägerundholz muss frei von Zwiesel und Fremdkörpern, ordentlich entastet und ausgeformt sein; gebrochenes und/oder gespaltenes Holz ist ausgeschlossen. Eine allfällige Behandlung des Rundholzes mit in Österreich zugelassenen Stammschutzmitteln ist mit dem Käufer im Vorhinein zu vereinbaren. Zertifizierung Der/die Verkäufer erklär(t)/-en, an dem von ihm/ihnen umseitig bezeichneten Zertifizierungssystem teilzunehmen, das entsprechende Merkblatt erhalten zu haben, die einschlägigen Vorgaben zu akzeptieren und diese nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten umzusetzen. Holzabfuhr Die Rundholzabfuhr erfolgt zu umseitig vereinbarten Terminen, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach der rechtzeitig angekündigten, den üblichen Grundsätzen der Holzbranche entsprechenden Aufforderung zur Abnahme (Bereitstellungsmeldung). Ist diese durch höhere Gewalt nicht möglich, verlängert sich die Frist um die Dauer des durch die höhere Gewalt eingetretenen Hindernisses. Qualitätsverschlechterungen und eventuell notwendige phytosanitäre Maßnahmen durch nicht erfolgte Abfuhr bzw. Übernahme (z.b. Bläue, Käferbefall, Rotstreif) aus Verschulden des Käufers gehen zu dessen Lasten. Die in diesem Vertrag festgelegten Sortimente sind von anders disponierter Ware getrennt in Kranreichweite verladebereit gesammelt zu lagern, sodass eine problemlose Abfuhr bei möglichst kurzen Ladezeiten mit einem LKW-Motorwagen möglich ist. Für jede Lieferung ist ein Lieferschein bzw. Frachtbrief vollständig auszufüllen. Der Lieferschein ist bei Anlieferung vom Käufer gegenzuzeichnen. Bei offensichtlicher Falschlieferung muss der Käufer den Verkäufer sofort bei Anlieferung vor der Übernahmeinformieren. Wegebenützung, Lagerplatz Die Schlägerung, Bringung und Holzabfuhr muss fachlich richtig unter möglichster Schonung von Waldboden und Bestand, der Wege, Zäune und des Lagerplatzes erfolgen. Der/die Verkäufer hat/haben den Käufer über etwaige Verkehrsbeschränkungen bzw. für die Holzabfuhr bedeutsame Bedingungen schriftlich zu informieren. Vermeidbare Schäden sind durch den Käufer abzugelten. Rohholzübernahme im Werk - Vermessung und Klassifizierung Die Vermessung im Werk mit geeichter elektronischer Anlage erfolgt möglichst sofort, jedenfalls innerhalb von 3 Werktagen nach Anlieferung. Abweichungen davon sind nur mit vorheriger Verständigung des/der Lieferanten zulässig. Bis zur elektronischen Werksvermessung hat eine getrennte, verwechslungsfreie Zwischenlagerung und Kennzeichnung des Holzes auf Kosten des Käufers zu erfolgen. Dem Verkäufer oder seinem befugten Vertreter ist auf rechtzeitiges Verlangen die Teilnahme an der Übernahme zu ermöglichen. Verzögerungen der Übernahme von mehr als 14 Tagen erfordern das Einverständnis des Verkäufers. Innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme müssen dem Verkäufer die Abmaßliste, Einzel- und Summenprotokoll zugehen. Ist eine Fakturierung/ Gutschrift seitens des Verkäufers innerhalb von 6 Wochen nach Anlieferung nicht möglich, so kann der Verkäufer auf Basis des zugehörigen Lieferscheins eine vorläufige Rechnung über den geschätzten Wert der Ware legen. Datenschutzerklärung gemäß DSG 2000 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Rechtsgeschäft generierten Daten im Rahmen des DSG

2000 i.d.g.f., streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für zulässige Zwecke zu verwenden. Dies bedeutet, dass die Vertragspartner die betreffenden Daten nur für Zwecke ihrer eigenen Kunden-, Lieferanten-, Finanz- und Materialbuchhaltung und Kostenrechnung verwenden dürfen. Eigentumsvorbehalt Im Ausmaß der offenen bzw. unbesicherten Forderungen bleibt das Holz in gleicher Höhe Eigentum des/der Verkäufer/-s, gleichgültig wo es sich befindet. Verfügungsberechtigung Der/die Verkäufer erklärt/-en, forstrechtlich zu dieser Schlägerung und zivilrechtlich zu diesem Verkauf berechtigt zu sein. Umsatzsteuerliche Behandlung Der/die Verkäufer oder dessen/deren Beauftragter erklärt/-en mit der Unterschrift zum Steuerausweis in vorher angeführter Höhe berechtigt bzw. mit der Abrechnung des Käufers (Gutschrift) im Sinne des USt.-Gesetzes 1994 einverstanden zu sein.

Lageplan der Nutzung HV2009/191/00004 Kartenlegende: Befahrbarkeit Achtung Befahrbarkeitsklassen nicht überprüft! Informationen zur Holzabfuhr Koordinaten der Nutzung (WGS84): H2009/70307/012 E 11 27'10'' N 47 11'46'' Befahrbarkeit Forststraße: Forststraße (Solo-LKW) Beschrankung: Nein Tonnagebeschränkung (t): 30 Entfernung zur öffentlichen Straße (km): 4 Einschränkungen: Sonstige Einschränkungen: Wegen enger Kurve im Ort nur mit Solo-LKW befahrbar Bemerkung: Kontakt Genauere Informationen zu Befahrbarkeit, Wegzustand und Lage der Holzpolter erhalten sie beim zuständigen Waldaufseher Telefonnummer 0650 Haftungsausschluss Das Land Tirol übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen. Erleidet die Benutzerin oder der Benutzer Nachteile, so übernimmt das Land Tirol hiefür keinerlei Haftung. Holzvermarktung Lageplan Seite 1 von 1

Detail - Lageplan der Nutzung H2009/70307/012 Koordinaten der Nutzung (WGS 84): E 11 27'10'' N 47 11'46'' Kartenlegende: Befahrbarkeit Achtung Befahrbarkeitsklassen nicht überprüft!