LANDESPROGRAMM Sportvereine im Ganztag

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Transkript:

LANDESPROGRAMM Sportvereine im Ganztag 1. Programmbeschreibung Das Ministerium für Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein Westfalen (MFKJKS) und der Landessportbund NordrheinWestfalen (LSB) fördern im Rahmen ihrer Zusammenarbeit das Engagement von Sportvereinen im schulischen Ganztag. Die Erfahrungen aus dem erfolgreichen Programm 1000 x 1000 bilden die Grundlage für das Landesprogramm Sportvereine im Ganztag. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die zuständigen Kreis bzw. Stadtsportbünde legen unter Zugrundelegung der Fördervoraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel dem Landessportbund NRW einen Vorschlag zur Entscheidung vor. 2. Empfänger der Förderung Empfänger der Förderung sind Sportvereine, die als gemeinnützig wegen Förderung des Sports anerkannt sind und Mitglied in einem Fachverband und Bund des Landessportbundes NRW sind. 3. Fördervoraussetzung Der Antrag stellende Sportvereine kann für neue Aktivitäten zur Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung seiner Sportfachkräfte oder zur Anschaffung von Sportgeräten und Bereitstellung von Sportstätten für Maßnahmen, die im schulischen Ganztag durchgeführt werden oder die aus dem schulischen Ganztag heraus das Regelangebot des Sportvereins erweitern, aus Landesmitteln gefördert werden. Die Mittel des Landesprogramms können nicht für die Sportangebote im Ganztag selbst verwendet werden. Die Maßnahmen muss zwischen dem 01.01.2011 und dem 31.12.2011 begonnen werden. 4. Art und Umfang, Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt projektbezogen mit einem Festbetrag von 1.000. 1

5. Sonstige Bestimmungen Der LSB legt im Einvernehmen mit dem MFKJKS, unter Berücksichtigung der Anzahl der Sportvereine, einen Verteilungsschlüssel über die Anzahl der Festbetragsförderungen auf den Verwaltungsgebieten der jeweiligen Stadt und Kreissportbünde fest. 6. Verfahren 6.1 Antragsverfahren Antragsjahr ist das Kalenderjahr 2011. Der Antrag ist formlos unter Darstellung und Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme an den zuständigen Kreis bzw. Stadtsportbund zu richten. Die eingehenden Anträge werden beim zuständigen Kreis bzw. Stadtsportbund geprüft und bearbeitet. Dabei kann nicht garantiert werden, dass noch entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen. 6.2 Bewilligungsverfahren Die örtlich zuständigen Stadt und Kreissportbünde legen dem LSB die Vorschläge für die zu fördernden Maßnahmen vor. Der LSB als Beliehener (gemäß 44 Abs. 2 LHO) erteilt jeweils einen Zuwendungsbescheid an die Stadt und Kreissportbünde mit der Maßgabe, die Mittel an die Sportvereine entsprechend dem Zuwendungszweck vollständig weiterzuleiten. 6.3 Anforderungs und Auszahlungsverfahren Die Förderung wird in einem Betrag ohne Anforderung ausgezahlt. 6.4 Nachweisverfahren Die Kreis und Stadtsportbünde haben die Verwendung in einem einfachen Verwendungsnachweis unter Angabe des Sportvereins, Vorlage der Maßnahmenbeschreibung und Nachweis der Auszahlung der Zuwendung spätestens zum 28.2. des folgenden Jahres dem LSB vorzulegen. Der LSB legt dem MFKJKS bis zum 30.4. des gleichen Jahres einen Gesamtverwendungsnachweis vor. Es gelten die Regelungen des 44 Landeshaushaltsordnung und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften. 2

Landesprogramm Sportvereine im Ganztag Anlage 2 Beispielliste des Landessportbundes NRW zur inhaltlichen Planung und Umsetzung von Vereinsmaßnahmen im Programm Sportvereine im Ganztag Förderfähige Maßnahmen Für Maßnahmen, die im schulischen Ganztag durchgeführt werden oder die aus dem schulischen Ganztag heraus das Regelangebot des Sportvereins erweitern (z.b. gemischte Gruppen aus Ganztagskindern und Vereinsmitgliedern), können Mittel zur Finanzierung von neuen Aktivitäten zur Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung von Übungsleiter/innen oder/und Anschaffung von Sportgeräten oder/und Bereitstellung von Sportstätten beantragt werden. Es können Maßnahmen in den Bereichen Offener Ganztag im Primarbereich, Gebundener Ganztag (Sekundarstufe I) und Übermittagsbetreuung (Sekundarstufe I) beantragt werden. Jeder Verein wird nur einmal gefördert. Beratung Vereine sollen Unterstützung/Beratung bei der Antragstellung über die örtlichen Koordinierungsstellen Ganztag der Bünde erhalten.

Beispielliste Gewinnung von Übungsleiter/innen und Vereinsmitarbeiter/innen Anzeigenschaltung Tag der offenen Tür Elternabende Vereine können die Beratungsmöglichkeiten über VIBSS in Anspruch nehmen, z.b. im Rahmen des Kurz & Gut Seminars Mitarbeiter/innen im Sportverein systematisch entwickeln. Weitere Informationen erhalten Vereine unter: VIBSSServiceCenter Tel.: 01805 7381 00, EMail: vibss@lsbnrw.de Junges Ehrenamt im Sportverein Gemeinsame Qualifizierung von Sporthelfer/innen und Gruppenhelfer/innen im GH II zur Verbesserung der Einbindung junger Ehrenamtlicher in die Vereinsmitarbeit Beteiligung an der Sporthelfer/innen bzw. Gruppenhelfer/innen Ausbildung der Partnerschule, z.b. durch Anbieten von Einsatzmöglichkeiten für Sporthelfer/innen im Verein Weitere Informationen über das Sporthelfer/innenProgramm erhalten die Vereine bei den Regionalkoordinatoren Sporthelfer/innen (www.sportjugendnrw.de). Qualifizierung und Fortbildung Übungsleiter/innen: Fortbildungsthemen Fit für den Ganztag Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag aber sicher! Organisations und Teamentwicklung im Ganztag Kommunikation und Kooperation in der Schule, im Sozialraum, Konfliktmanagement, Elternarbeit Ausbildungen Ausbildung der Übungsleiter/innen zu ÜLB Bewegung, Spiel und Sport für 6 bis 12 jährige Kinder Ausbildung Gesundheitstraining für Kinder Weitere Qualifizierungsmöglichkeiten für Übungsleiter/innen finden die Vereine in der Broschüre Wir qualifizieren für den GanzTag.

Vereinsmitarbeiter/innen: Fortbildung von Vereinsvertreter/innen zur Kooperationskompetenz, z.b. VereinsmanagerModul Gestaltung von Veränderungsprozessen oder Kooperation Workshops (Erfahrungsaustausch) für Vorstände und/oder Mitarbeiter/innen zum Kooperationsprofil des Vereins. Vereinsmitarbeiter/innen Weitere Informationen zu Qualifizierungsmöglichkeiten für Vereinsmitarbeiter/innen erhalten Vereine unter: VIBSSServiceCenter Tel.: 01805 7381 00, EMail: vibss@lsbnrw.de Übungsleiter/innen und Vereinsmitarbeiter/innen Bei Rückfragen zu den Möglichkeiten und Terminen im Bereich der Qualifizierung und Fortbildung stehen die Qualifizierungszentren den Vereinen als Ansprechpartner zu Verfügung. Anschaffung von Sportgeräten Für das OGSAngebot werden Sportgeräte für die gemeinsame Nutzung angeschafft, z.b. Frisbees für das Ultimate FrisbeeAngebot Einrichtung einer Kooperation mit Sporthelfer/innen z.b. für ein Pausensportangebot Förderung der Anschaffungskosten einer Spielekiste Einrichtung einer psychomotorischen Fördergruppe und Anschaffung entsprechender Geräte Bereitstellung von Sportstätten sowie Übernahme von Transportkosten zu Sportstätten Kooperationsangebot Schwimmförderung für Kinder Finanzierung der Mietkosten des Schwimmbads und der Transportkosten Gemeinsames Angebot z. B. Rund ums Pferd Finanzierung der Mietkosten der Reithalle und der Transportkosten

Rücksendung an: KreisSportBund RheinSieg e.v. Postfach 1549, 53705 Siegburg Fax. 02241971413 Mail. ksb.rheinsieg@tonline.de Meldung der Sportvereine für das Programm Sportvereine im Ganztag an den KreisSportBund (Termin 31. Mai 2011) Partnerschule: Schulform: Form des Ganztags: Offener Ganztag im Primarbereich Gebundener Ganztag in der Sekundarstufe I Übermittagsbetreuung und freiwillige Angebote in der Sekundarstufe I Lfd. Nr: Name des Sportvereins Vereinskennziffer (VKZ) Projektbeschreibung in kurzer Form Art der Förderung: Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung von Übungsleiter/innen Anschaffung von Sportgeräten Bereitstellung von Sportstätten