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Transkript:

anschlussmappe Sie wollen bauen? Wir sind Ihr Ver- und Entsorgungsunternehmen für Strom Gas Wasser Abwasser

Inhalt 1. Einführung 2. Wichtige Hinweise für den anschluss 2.1. Organisatorische Hinweise 2.2. Ansprechpartner und weitere Informationen 3. anschlusskosten und Netzkostenbeitrag 3.1. anschlusskosten und Netzkostenbeitrag Strom 3.2. anschlusskosten und Netzkostenbeitrag Gas 3.3. anschlusskosten und Netzkostenbeitrag Wasser 4. anschluss Abwasser 4.1. Anschlusskanal 4.2. Abwasser- und Erschließungsbeitrag 4.3. anschlusskosten Abwasser 5. Netzanschlussvertrag Strom und Gas Anlagen: 1. Leitfaden - Info anschluss Strom, Gas und Wasser 2. Netzanmeldung Strom 3. Netzanschlussvertrag Strom 4. Netzanmeldung Gas 5. Netzanschlussvertrag Gas 6. Netzanmeldung Wasser 7. Info zum Thema anschluss für Bauherren und Architekten 8. Merkblatt für Bauherren, Architekten, Tiefbau- und Hochbauunternehmen 9. Hinweise zum Thema Abwasseranschluss 10. Info zum Thema Schutz gegen Rückstau 11. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Strom 12. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Gas

1. Einführung Nachdem die Stadt Oberriexingen im Jahr 2012 die Konzessionen für den Betrieb des Stromnetzes und des Gasnetzes an die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH (kurz: SWBB) vergeben hatte, sollte anschließend die Gründung einer kommunalen Versorgungsgesellschaft mit den SWBB ins Auge gefasst werden. Die Stadtwerke Oberriexingen GmbH (kurz: SWOri) wurden am 27.12.2013 von der Stadt Oberriexingen und der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH (SWBB) gegründet. Als Gesellschafter sind die Stadt Oberriexingen mit 51 % und die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH (SWBB) mit 49 % beteiligt. Zum 01.01.2014 wurde das Wassernetz der Stadt Oberriexingen in die gemeinsame Gesellschaft eingebracht um die öffentliche Versorgung der halte und Gebäude mit Trinkwasser zu versorgen. Die Stadtwerke Oberriexingen GmbH ist seit dem 01.04.2014 operativ tätig und beliefert zunächst die Oberriexinger halte und Betriebe mit Strom und Gas. Zukünftig soll zudem die Abwasserbeseitigung in der Stadt Oberriexingen durch die SWOri erledigt werden. Als lokaler Dienstleister und Energieversorger hat die SWOri eine ganz besondere Verantwortung für Oberriexingen: Mit der Gründung der SWOri durch die beiden Gesellschafter ist die Grundlage für eine strategische Partnerschaft zur Sicherung und Weiterentwicklung einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Energieversorgung in der Stadt Oberriexingen geschaffen worden. Dabei verfolgt die SWOri neben einer erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft das Primärziel, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit sicherzustellen, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.

2. Wichtige Hinweise für den anschluss Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, wir möchten Sie zu Ihrer Entscheidung, ein zu bauen, beglückwünschen und Ihnen einen guten Verlauf Ihres Bauvorhabens wünschen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, möchten wir Ihnen gleich einige wertvolle Tipps und Hinweise mit auf den Weg geben. 2.1. Organisatorische Hinweise Klären Sie bitte im Vorfeld (während der Baugenehmigungsphase) mit uns ab, an welcher Stelle Ihres Gebäudes die anschlussleitungen eingeführt werden sollen. Sie können damit Geld sparen. Damit wir Ihren anschluss so bald als möglich ausführen können, bitten wir um Zusendung des ausgefüllten und unterschriebenen Netzanmeldung (je nach gewünschter Sparte) sowie des Netzanschlussvertrages (nur bei Strom und Gas). Zum Thema anschluss finden Sie Hinweise in der Anlage 8. Bitte geben Sie diese Unterlagen an Ihren Architekten und/oder Hochbauunternehmer weiter. Strom-, Gas- und Wasserhausinstallationen dürfen nur von Fachfirmen installiert und in Betrieb genommen werden. Installationen Marke Eigenbau sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Wenden Sie sich daher bitte an eine zugelassene Installationsfirma. Der Abwasseranschluss darf nur von Fachfirmen hergestellt werden, welche die Anforderungen der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen- und Leitungen erfüllen.

2.2. Ansprechpartner und weitere Informationen Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH Rötestraße 8 74321 Bietigheim-Bissingen Kundenservice Technik Frau Tanja Krause Frau Sabrina Geske Frau Zeynep Cicek Hier bekommen Sie Informationen zu folgenden Themen: anschluss Strom/Gas/Wasser Netzanmeldung Netzanschlussvertrag Baustrom und Bauwasser Wasserhärte / Trinkwasseranalyse Telefon 0 71 42 / 78 87 333 Fax 0 71 42 / 78 87 309 info.technik@sw-bb.de www.sw-bb.de Sie erreichen uns telefonisch: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr 17:00 Uhr 08:00 Uhr 14:00 Uhr Messwesen Strom / Gas / Wasser / Fernwärme Hier bekommen Sie Informationen zu folgenden Themen: Zählermontage Telefon 0 71 42 / 78 87 300 Fax 0 71 42 / 78 87 309 messwesen.info@sw-bb.de www.sw-bb.de Sie erreichen uns telefonisch: Montag - Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Strom- und Gasnetzbetreiber Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH (SWBB) hat das Strom- und Gasnetz von den SWOri gepachtet und ist der zuständige Netzbetreiber im Bereich Strom und Gas. Alle Formulare und Informationen zum Thema anschluss erhalten Sie auch im SWOri-Kundenbüro. Gerne klären unsere Mitarbeiter vor Ort Ihre Fragen. Alle Formulare zum Thema anschluss erhalten Sie auch im SWOri-Kundenbüro, Hauptstr. 14, 71739 Oberriexingen; Zugang über das Bürgerbüro.

3. anschlusskosten und Netzkostenbeitrag Die anschlusskosten setzen sich aus den Kosten für die Anschlüsse (Strom, Gas und Wasser) und den Kosten für die erforderlichen Tiefbauarbeiten zusammen. Darüber hinaus fällt für Sie noch ein Netzkostenbeitrag (Baukostenzuschuss) an. Dieser beinhaltet Ihren Anteil an den Kosten für das von den SWOri zur Verfügung gestellte vorgelagerte Netz (Mittel- und Niederspannungskabel, Transformatorstationen, Verteilungsanlagen usw.). Damit Sie Kostensicherheit haben, bieten wir Ihnen die Herstellung der anschlüsse und der Tiefbauarbeiten jeweils komplett zum Pauschalpreis an. Der Pauschalpreis ist für die Arbeiten kalkuliert. Von der Grundstücksgrenze bis zur wand fallen zusätzliche, pauschale Kosten pro Meter an. Die Länge des anschlusses berechnet sich von der Grundstücksgrenze bis zu der Absperrarmatur nach der Mauerdurchführung. Die Netzkostenbeiträge für Strom und Gas werden pauschal je nach benötigter Leistung erhoben. Nach der Netzanschlussverordnung vom 08.11.2006 haben sich die Netzkostenbeiträge für Strom wesentlich reduziert. Für einen Strom- Netzanschluss bis 30 kw fallen für Sie sogar überhaupt keine Kosten an. Der Netzkostenbeitrag Wasser berechnet sich auf Grund der Grundstücksfläche und des Nutzfaktors des entsprechenden Grundstücks. Alle Pauschalpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die nachfolgenden Pauschalpreise gelten für Standardanschlüsse. Treten bei der Verlegung des anschlusses besondere Schwierigkeiten auf, behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Da die SWOri das Strom- und Gasnetz an die SWBB verpachtet hat, gelten für die anschlüsse Strom/Gas und den Tiefbau, die unter Punkt 3.1. und 3.2. genannten Preise der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Somit erhalten Sie auch die Rechnung für Ihren Strom- und Gas-anschluss von den SWBB. Die Pauschalen der SWOri für den Wasser-anschluss und den Tiefbau entnehmen Sie bitte Punkt 3.3. Die Rechnung für den Wasser-anschluss erhalten Sie von den SWOri.

3.1. anschlusskosten und Netzkostenbeitrag Strom 3.1.1. Pauschale für die Arbeiten Die Anschlusskosten für jeden weiteren Meter ab Grundstücksgrenze 1-3 4-10 11-20 710,- 783,- 835,- 23,- 43,- 74,- 3.1.2. Tiefbau pauschal für die Arbeiten Die Kosten für jeden weiteren Tiefbaumeter ab Grundstücksgrenze 354,- 431,- 508,- 79,- 79,- 79,- 3.1.3. Netzkostenbeitrag Niederspannungsanschluss 3.1.3. bis 30 kw Niederspannungsnetz 0 / kw ab 31 kw Niederspannungsnetz 72,03 / kw Für die ersten 30 kw fallen, gemäß der Niederspannungsverordnung (NAV), keine Netzkostenbeiträge an. 3.1.4. Netzkostenbeitrag Mittelspannungsanschluss 3.1.4. Mittelspannungsnetz 57,85 / kw

3.2. anschlusskosten und Netzkostenbeitrag Gas 2.2.1. Pauschale für die Arbeiten Die Anschlusskosten für jeden weiteren Meter ab Grundstücksgrenze 1-3 4-10 11-20 456,- 492,- 529,- 33,- 54,- 75,- 2.2.2. Tiefbau pauschal für die Arbeiten Die Kosten für jeden weiteren Tiefbaumeter ab Grundstücksgrenze 514,- 619,- 724,- 93,- 93,- 93,- 3.2.3. Netzkostenbeitrag Gas 3.2.3. Leistung < 300 kw 27,50 / kw Leistung > 300 kw Individuelle Berechnung auf Anfrage

3.3. anschlusskosten und Netzkostenbeitrag Wasser 2.3.1. Pauschale für die Arbeiten Die Anschlusskosten für jeden weiteren Meter ab Grundstücksgrenze 2.3.2. Tiefbau pauschal für die Arbeiten Die Kosten für jeden weiteren Tiefbaumeter ab Grundstücksgrenze 1-3 4-10 11-20 393,- 420,- 447,- 33,- 54,- 75,- 614,- 734,- 854,- 93,- 93,- 93,- Netzkostenbeitrag für die Wasserversorgung Seit 1. Januar 2014 sind die SWORi GmbH für die Versorgung mit Trinkwasser im Stadtgebiet Oberriexingen zuständig. Auch die Instandhaltung der Trinkwasserleitungen und die Erschließung von neuen Baugebieten gehören zu den Aufgaben der SWOri. Beim Anschluss des Gebäudes an die Wasserversorgung fällt für die Eigentümer ein einmaliger Beitrag, der Netzkostenbeitrag, an. Dieser beinhaltet Ihren Anteil an den Kosten für das von den SWOri zur Verfügung gestellte vorgelagerte Netz (Verteilnetz usw.). Der Netzkostenbeitrag der Stadt Oberriexingen für die Wasserversorgung berechnet sich wie folgt: Grundstücksfläche x Nutzfaktor x 2,35 (netto) Bebauung Nutzungsfaktor Eingeschossige Bebaubarkeit 1 zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 vier- bis fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2 Stellplatzgrundstück/Nutzung ohne Bebauung 0,5 Alle genannten Preise sind Nettopreise, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer zugerechnet werden muss. Der Netzkostenbeitrag wird zusammen mit dem Wasserhausanschluss in Rechnung gestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice Technik unter 0 71 42 / 78 87 3 33.

5. Netzanschlussvertrag Strom und Gas Der Netzanschlussvertrag Strom bzw. Gas regelt den Anschluss Ihrer Strom- oder Gasanlage an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH und dessen weiteren Betrieb. Grundlage für den Vertrag sind die Niederspannungsanschlussverordnung und die Niederdruckanschlussverordnung vom 08.11.2006. Inhalte des Vertrages sind im Wesentlichen technische Daten Ihres Netzanschlusses, sowie Regelungen zu Eigentumswechsel und Haftung. Ausfüllhinweise zum Netzanschlussvertrag: Alle weißen Felder sind von Ihnen selbst auszufüllen, insbesondere das Feld Nr. 5 Vorzuhaltende (elektrische) Anschlussleistung am Übergabepunkt. Diese Angabe erhalten Sie von Ihrem Architekten oder Ihrem Bauleiter. Sofern Sie einen Strom- und einen Gasanschluss beauftragen, sind beide Netzanschlussverträge abzuschließen. Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen des Vertrages haben, sind wir Ihnen hierbei gerne behilflich (Ansprechpartner siehe unter 2.2.). Bitte vergessen Sie nicht, den Vertrag zu unterschreiben. Den ausgefüllten und unterschriebenen Netzanschlussvertrag Strom und/oder Gas senden Sie uns bitte gemeinsam mit Ihren Anmeldungen für den anschluss zu.