Leitfaden Photovoltaikanlagen Genehmigung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen

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1 Leitfaden Photovoltaikanlagen Genehmigung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen Version 2.0

2 Inhalt 1. Einführung Ablauf für den Netzanschluss der Eigenerzeugungsanlage Voranfrage an den Netzbetreiber Inanspruchnahme von Anlagen oder Netze Dritter Errichtung und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen Inbetriebsetzung Vergütung Formulare Antrag zur Genehmigung einer Eigenerzeugungsanlage Messkonzept Inbetriebsetzungsprotokoll einer Eigenerzeugungsanlage Erklärung des Betreibers einer Photovoltaikanlage Ansprechpartner Technische Angelegenheiten Vertragliche Angelegenheiten 8

3 1. Einführung Sie planen eine elektrische Erzeugungsanlage, wie z.b. eine Photovoltaikanlage, zu bauen? Wir freuen uns über den Anschluss Ihrer geplanten Energieerzeugungsanlage. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind wir als Netzbetreiber dazu verpflichtet, Anlagen zur Eigenerzeugung von Strom an unser Netz anzuschließen. Um einen möglichst schnellen und unkomplizierten Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen bei der Errichtung der Erzeugungsanlage nach diesem Leitfaden vorzugehen. 2. Ablauf für den Netzanschluss der Eigenerzeugungsanlage Voranfrage an den Netzbetreiber Netzverträglichkeitsprüfung vom Netzbetreiber Genehmigung zum Bau und Installation Errichtung der Erzeugungsanlage Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage

4 3. Voranfrage an den Netzbetreiber Für die Überprüfung der Netzanschlussfähigkeit und Netzverträglichkeit sowie die Festlegung des Netzverknüpfungspunktes müssen alle Erzeugungsanlagen vor Inbetriebnahme schriftlich bei den Stadtwerken Herne AG angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass mindestens die nachstehenden Unterlagen vollständig einzureichen sind: Antrag zur Genehmigung einer Eigenerzeugungsanlage Messkonzept Lageplan (sollten sich mehrere Gebäude auf dem Grundstück befinden, so ist die genaue Lage der Anlage zu kennzeichnen) Konformitätsbescheinigung (Erzeugungseinheit und NA-Schutz) Unbedenklichkeitsbescheinigung Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte Netzprüfung. Diese Netzprüfung ist 6 Monate gültig. Wenn Sie eine Genehmigung zum Bau und zur Installation von uns erhalten haben, können Sie innerhalb dieser Gültigkeit mit der Errichtung Ihrer Photovoltaikanlage beginnen. Eine Netzverträglichkeitsprüfung wird nur durchgeführt, wenn die oben angegebenen Unterlagen vollständig eingereicht sind. Bitte beachten Sie den Bearbeitungszeitraum von bis zu 10 Werktagen. 4. Inanspruchnahme von Anlagen oder Netzen Dritter Wenn zur Einspeisung der erzeugten Energie Anlagen oder Netze Dritter benutzt werden, benötigen wir eine Einverständniserklärung des Dritten. Dieser Fall tritt z.b. dann ein, wenn ein Anlagenbetreiber für seine Eigenerzeugungsanlage das Hallendach eines Gebäudes mietet und über die vorhandene Elektroinstallation den erzeugten Strom ins Netz einspeist.

5 5. Errichtung und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen Nachdem Sie von uns eine Genehmigung zum Bau und zur Installation erhalten haben, können Sie mit der Errichtung Ihrer Photovoltaikanlage beginnen. Eigenerzeugungsanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass ein störungsfreier Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Netz gewährleistet ist. Bei der Errichtung und dem Betrieb sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regeln und technischen Bedingungen zu beachten. Insbesondere sind die folgenden Regelwerke zu beachten: die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften die VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz in Verbindung mit den VDE-Ergänzungen die VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz in Verbindung mit den BDEW-Ergänzungen die einschlägigen DIN-VDE Normen, insbesondere der VDE AR-N 4105 die Bestimmung und Richtlinien des Netzbetreibers, insbesondere die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die Sie auf unserer Internetseite einsehen können. 6. Inbetriebsetzung Nachdem die Errichtung der Photovoltaikanlage abgeschlossen ist, erfolgt durch ein Elektrofachunternehmen, das in einem Installationsverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist, die Inbetriebsetzung im Beisein eines von den Stadtwerken Herne AG beauftragten Mitarbeiters und des Anlagenbetreibers. In diesem Inbetriebsetzungstermin hat der betreffende Installateur das Inbetriebsetzungsprotokoll zu vervollständigen. Das vollständig ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll muss vom Anlagenerrichter, vom Anlagenbetreiber und dem vom Netzbetreiber beauftragten Mitarbeiter unterschrieben werden. Durch das Inbetriebsetzungsprotokoll wird dem Netzbetreiber versichert, dass die Photovoltaikanlage nach den oben genannten Regelwerken errichtet wurde. Gleichzeitig wird mit dieser Inbetriebsetzung der Inbetriebnahmezeitpunkt, der für die Höhe der gesetzlichen Einspeisevergütung entscheidend ist, festgelegt. Sollte die Photovoltaikanlage bereits vor dem mit dem Netzbetreiber vereinbarten Inbetriebsetzungstermin betriebsbereit gewesen sein, ist dies zwingend nachzuweisen. Als taugliche Nachweis-/Beweisführungsmittel der Betriebsbereitschaft können z.b. dienen: Zeugenerklärungen und Bilder, auf denen die Betriebsbereitschaft erkennbar ist (Anschluss eines Stromverbrauchers an der Anlage). Die Nachweise sind vor dem vereinbarten Termin bei den Stadtwerken Herne AG einzureichen, gerne auch per an Im Hinblick auf eine Zählermontage können Vertragsinstallationsunternehmen den grundzuständigen Messstellenbetreiber der Stadtwerke Herne AG mit einem Inbetriebsetzungsantrag (I-Antrag) über das

6 Installateurportal der Stadtwerke Herne AG beauftragen. Das Installateurportal finden Sie auf der Internetseite > Schnellzugriff > Installationsportal. Die Zählersetzung kann nur erfolgen, wenn alle oben genannten Unterlagen vollständig eingereicht worden sind. 7. Vergütung Bitte beachten Sie, dass Anlagenbetreiber verpflichtet sind, ihre Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registrieren zu lassen. Bis zur Fertigstellung des Webportals des Marktstammdatenregisters sind die Meldepflichten nach der MaStRV (Marktstammdatenregisterverordnung) weiterhin über das PV-Meldeportal der BNetzA zu erfüllen. Dafür gilt eine Monatsfrist ab Inbetriebnahme oder ab Erteilung der Genehmigung. Dem Netzbetreiber Stadtwerke Herne AG ist darüber ein Nachweis zu erbringen, z.b. durch Vorlage einer Kopie der Registrierungsbestätigung der BNetzA. Der Netzbetreiber ist andernfalls nicht zur Vergütung von Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet. Daten, die nach der MaStRV eingetragen werden müssen, aber z.zt. nicht eingetragen werden können, müssen nachgetragen werden, sobald das Webportal dies ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie unter: Stellen Sie bitte sicher, dass Sie die Daten genau so melden, wie sie zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung vorliegen (insbes. exakter Inbetriebnahmezeitpunkt, Leistung der Anlage, Anlagenbetreiber). Bei der Inbetriebnahme erhalten Sie ein Datenblatt (Erklärung des Betreibers), welches Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben den Stadtwerke Herne AG wieder zuleiten. Hinsichtlich der Entscheidung, welche Unternehmerregelung Sie wählen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater, Fachanwalt oder das zuständige Finanzamt zwecks Beratung hinzuzuziehen. Wie die Photovoltaikanlage eines Anlagenbetreibers steuerlich behandelt wird, sollte in jedem Fall vor der Inbetriebnahme durch den Anlagenbetreiber geklärt werden. Der Netzbetreiber kann hierzu keine Aussage treffen. Erstellen der Abrechnung: Der Anlagenbetreiber muss dem Netzbetreiber Stadtwerke Herne AG bis spätestens zum des jeweiligen Folgejahres die Jahresabrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr ( ) zur Verfügung stellen. Weitere Pflichten, die Sie als Anlagenbetreiber betreffen, entnehmen Sie bitte dem jeweils aktuellen EEG. Für das Nichtbeachten von Pflichten sieht das EEG unterschiedliche Sanktionen vor, die von einer prozentualen Absenkung bis zum vollständigen Wegfall der Einspeisevergütung für den Zeitraum der Pflichtverletzung führen können.

7 8. Formulare 8.1 Antrag zur Genehmigung einer Eigenerzeugungsanlage 8.2 Messkonzept 8.3 Inbetriebsetzungsprotokoll einer Eigenerzeugungsanlage 8.4 Erklärung des Betreibers einer Photovoltaikanlage 9. Ansprechpartner 9.1 Technische Angelegenheiten Frank Lindemann Tel.: 02323/ oder 9.2 Vertragliche Angelegenheiten Sabine Arndt Tel.: 02323/ oder

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