Stand VorgangsID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage. Tel.: Fax: Inbetriebnahme: Installierte Leistung:
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- Eduard Tiedeman
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1 VERBINDLICHE ERKLÄRUNG ZUR ERMITTLUNG DER FÖRDERFÄHIGKEIT UND VERGÜTUNGSEINSTUFUNG VON PHOTOVOLTAIKANLAGEN NACH DEM ERNEUERBARE- ENERGIEN-GESETZ EEG Stand VorgangsID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage Firma: Name: Straße: PLZ/Ort: Anlagenanschrift Flurstück: Gemarkung: Straße: PLZ/Ort: Tel.: Fax: Inbetriebnahme: Installierte Leistung: kw Inbetriebnahmedatum (Inbetriebnahme ist die erstmalige Inbetriebsetzung des Generators der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft. Sie setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde ( 5 Nr.21 EEG). Nachweise (Zeugen/-innen, Fotos,...) 1 / 9
2 1. Technische Vorgaben a) Installierte Leistung < 30kWp aa) Hiermit wird bestätigt, dass die maximale Wirkleistung am Netzverknüpfungspunkt auf 70 % der installierten Leistung begrenzt wurde. Ja bb) Einbau einer techn. Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung ( 9 Abs.2 Nr.2 EEG) Einbaudatum b) Installierte Leistung kWp aa) Einbau einer techn. Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung ( 9 Abs.2 Nr.1 EEG) Einbaudatum c) Installierte Leistung > 100kWp aa) Einbau einer techn. Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung ( 9 Abs.1 EEG) bb) Einrichtung zum Abruf der Ist-Einspeisung durch den Netzbetreiber Hiermit bestätigen ich die unter Punkt 1 gemachten Angaben Ort/Datum Unterschrift des Anlagenerrichters 2 / 9
3 2. Verbindliche Erklärung Ja 2.1 Wird der erzeugte Strom ab der Inbetriebnahme direktvermarktet? ( 20 Abs.1. Nr.1 oder 2 EEG) Wenn ja: weiter mit Nr. 2.2 Wenn nein: weiter mit Nr. 2.4 Die Vergütung wird nach 37 bzw. 38 EEG ermittelt 2.2 Wird der Strom ab Inbetriebnahme in der geförderten Direktvermarktung (Marktprämie) veräußert? ( 20 Abs.1 Nr.1 EEG) Wenn ja: Bitte Verbindliche Erklärung Anlage 4 Marktprämie ausfüllen Wenn nein: weiter mit Nr Wird der Strom ab Inbetriebnahme prozentual anteilig direktvermarktet? ( 20 Abs.2 EEG) (Nur möglich bei Anlagen < 500 kw) Wenn ja: Anteil geförderte Direktvermarktung % Wenn ja: Anteil sonstige Direktvermarktung % Wenn ja: Anteil Vergütung nach 37 EEG % 2.4 Ist die Photovoltaikanlage ausschließlich in, an oder auf einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage angebracht? ( 51 Abs.1 Nr.1 EEG) Wenn ja: weiter mit Nr. 2.5 Wenn nein: weiter mit Nr / 9
4 2.5 Dient das Gebäude oder die sonstige bauliche Anlage vorrangig anderen Zwecken als der Aufnahme der Photovoltaikanlage? ( 51 Abs.1 Nr.1 EEG) Wenn ja: weiter mit Nr Wenn nein: weiter mit Nr Ist die Photovoltaikanlage auf einer Fläche, für die ein Verfahren nach 38 Satz 1 Baugesetzbuch durchgeführt worden ist, errichtet worden? ( 51 Abs.1. Nr1 EEG) Wenn nein: weiter mit Nr Ist die Photovoltaikanlage im Geltungsbereich eines beschlossenen Bebauungsplanes im Sinne des 30 Baugesetzbuch errichtet worden? ( 51 Abs.1 Nr.3 EEG) Wenn ja: weiter mit Nr. 2.8 Wenn nein: keine Vergütung nach 51 EEG 2.8 Wurde der Bebauungsplan vor dem 1. September 2003 aufgestellt und später nicht mit dem Zweck geändert, eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zu errichten? ( 51 Abs.1 Nr.3a EEG) Wenn nein: weiter mit Nr / 9
5 2.9 Wurde dieser Bebauungsplan nach dem 1. September 2003 zumindest auch mit dem Zweck der Errichtung zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie aufgestellt? ( 51 Abs.1 Nr.3c EEG) Wenn ja: weiter mit Nr Wenn nein: keine Vergütung nach 51 EEG 2.10 Befindet sich die Anlage auf Flächen, die längs von Autobahnen oder Schienenwegen liegen und ist sie in einer Entfernung bis zu 110 Metern, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet worden? ( 51 Abs.1 Nr3c lic.aa EEG) Wenn nein: weiter mit Nr Befindet sich die Anlage auf Flächen, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans bereits versiegelt waren? ( 51 Abs.1 Nr.3c lic.bb EEG) Wenn nein: weiter mit Nr Befindet sich die Anlage auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung und ist diese Fläche zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplanes nicht rechtsverbindlich als Naturschutzgebiet im Sinne von 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder als Nationalpark nach 24 BNatSchG festgesetzt worden? ( 51 Abs.1. Nr.3c lic.cc EEG) Wenn nein: keine Vergütung nach 51 EEG 5 / 9
6 2.13 Ist die Photovoltaikanlage eine von mehreren nach 51 Abs.1 Nr.2 und 3 EEG, welche unabhängig von den Eigentumsverhältnissen innerhalb derselben Gemeinde und innerhalb von 24 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in einem Abstand von bis zu 2 Kilometern in der Luftlinie, gemessen vom äußeren Rand der jeweiligen Anlage, in Betrieb genommen wurde? ( 32 Abs.2 EEG) Wenn nein: Bitte Flächennutzungsplan oder Baugenehmigung einreichen 2.14 Ist die Photovoltaikanlage ausschließlich an oder auf einer Lärmschutzwand befestigt? ( 51 Abs.2 EEG) Wenn nein: weiter mit Nr Ist die Photovoltaikanlage ausschließlich in, an oder auf einem Gebäude angebracht? ( 51 Abs.2 EEG) Wenn ja: weiter mit Nr Wenn nein: weiter mit Nr Ist das Gebäude selbstständig benutzbar, überdeckt und von Menschen betretbar und vorrangig zum Schutz von Menschen, Tieren und Sachen bestimmt? ( 5 Nr. 17 EEG) Wenn ja: weiter mit Nr Wenn nein: weiter mit Nr / 9
7 2.17 Ist das Gebäude ein Wohngebäude? ( 5 Nr.37 EEG) Wenn nein: weiter mit Nr Ist das Gebäude im Außenbereich nach 35 des Baugesetzbuches errichtet? ( 51 Abs.3 EEG) Wenn ja: weiter mit Nr Wenn nein: weiter mit Nr Ist für das Gebäude nachweislich vor dem 1. April 2012 der Bauantrag oder der Antrag auf Zustimmung gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden? ( 51 Abs.3 Nr.1a EEG) Wenn nein: weiter mit Nr Sind für das Gebäude nachweislich vor dem 1. April 2012 im Fall einer nicht genehmigungsbedürftigen Einrichtung, die nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes der zuständigen Behörde zur Kenntnis zu bringen ist, die erforderlichen Kenntnisgabe an die Behörde erfolgt? ( 51 Abs.3 Nr.1b EEG) Wenn nein: weiter mit Nr / 9
8 2.21 Ist für das Gebäude nachweislich vor dem 1. April 2012, im Fall einer sonstigen nicht genehmigungsbedürftige, insbesondere genehmigungs-, anzeige- und verfahrensfreie Errichtung, mit der Bauausführung des Gebäudes begonnen worden? ( 51 Abs.3 Nr.1c EEG) Wenn nein: weiter mit Nr Steht das Gebäude im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer nach dem 31.März 2012 errichteten Hofstelle eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes? ( 51 Abs.3 Nr.2 EEG) Wenn nein: weiter mit Nr Dient das Gebäude der dauerhaften Stallhaltung von Tieren und ist von der zuständigen Behörde genehmigt worden? ( 51 Abs.3 Nr.3 EEG) 2.24 Ist die Photovoltaikanlage eine von mehreren, die sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind? ( 32 Abs.1 EEG) Wenn ja: Inbetriebnahmedatum der ersten Photovoltaikanlage Leistung der bestehenden Photovoltaikanlage: 8 / 9
9 2.25 Werden die zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben nach Maßgabe der Rechtsverordnung 93 EEG unmittelbar nach der Inbetriebsetzung übermittelt? ( 25 Abs.1 EEG) Reg.-Nr.: _ Wenn ja: Bitte Kopie der Registrierungsbestätigung einreichen Hiermit wird versichert, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Der Betreiber der Anlage hat dem Netzbetreiber sämtliche Anlagenänderungen oder -erweiterungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ort/Datum Unterschrift des Anlagenbetreibers 9 / 9
Stand Vorgangs-ID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage. Tel.: Fax: Inbetriebnahme: Installierte Leistung:
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