Hausanschlussmappe. Sie wollen bauen? Wir sind Ihr Ver- und Entsorgungsunternehmen für. Strom Gas Wasser Fernwärme. Stand: März

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1 Hausanschlussmappe Sie wollen bauen? Wir sind Ihr Ver- und Entsorgungsunternehmen für Strom Gas Wasser Fernwärme Stand: März

2 Inhalt 1. Wichtige Hinweise für den Hausanschluss 1.1. Organisatorische Hinweise 1.2. Ansprechpartner und weitere Informationen 2. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag 2.1. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag Strom 2.2. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag Gas 2.3. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag Wasser 2.4. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag Fernwärme 3. Netzanschlussvertrag Strom und Gas 4. Hinweis zum Hausanschluss Abwasser Anlagen: 1. Anfahrtsplan 2. Leitfaden - Info Hausanschluss Strom, Gas, Wasser und Fernwärme 3. Netzanmeldung Strom 4. Netzanschlussvertrag Strom 5. Netzanmeldung Gas 6. Netzanschlussvertrag Gas 7. Netzanmeldung Wasser 8. Info zum Thema Hausanschluss für Bauherren und Architekten 9. Merkblatt für Bauherren, Architekten, Tiefbau- und Hochbauunternehmen 10. Hinweise zum Thema Abwasseranschluss 11. Info zum Thema Schutz gegen Rückstau 12. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Strom 13. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Gas Stand: März

3 Auf Anfrage erhalten Sie: 1. Technische Anschlussbedingungen Fernheizwerk Buch oder Fernheizwerk Kreuzäcker 2. Allgemeine Versorgungsbedingungen AVB Wasser 3. Allgemeine Versorgungsbedingungen AVB Fernwärme 4. Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH zu der Ver-ordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck 5. Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH 6. Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH zu der Ver-ordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung 7. Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH Stand: März

4 1. Wichtige Hinweise für den Hausanschluss Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, wir möchten Sie zu Ihrer Entscheidung ein Haus zu bauen beglückwünschen und Ihnen einen guten Verlauf Ihres Bauvorhabens wünschen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, möchten wir Ihnen gleich einige wertvolle Tipps und Hinweise mit auf den Weg geben Organisatorische Hinweise Klären Sie bitte im Vorfeld (während der Baugenehmigungsphase) mit uns ab, an welcher Stelle Ihres Gebäudes die Hausanschlussleitungen eingeführt werden sollen. Sie können damit Geld sparen. Damit wir Ihren Hausanschluss so bald als möglich ausführen können, bitten wir um Zusendung der ausgefüllten und unterschriebenen Netzanmeldung (je nach gewünschter Sparte) sowie des Netzanschlussvertrages (nur bei Strom, Gas, Fernwärme). Zum Thema Hausanschluss finden Sie Hinweise in der Anlage 8. Bitte geben Sie diese Unterlagen an Ihren Architekten und/oder Hochbauunternehmer weiter. Strom-, Gas- und Wasserhausinstallationen dürfen nur von Fachfirmen installiert und in Betrieb genommen werden. Installationen Marke Eigenbau sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Wenden Sie sich daher bitte an eine zugelassene Installationsfirma. Eine Liste der bereits zugelassenen Vertrags-Elektro- und Gas- und Wasserinstallateure der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH erhalten Sie bei uns oder unter Der Abwasseranschluss darf nur von Fachfirmen hergestellt werden, welche die Anforderungen der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen- und Leitungen erfüllen. Stand: März

5 1.2. Ansprechpartner und weitere Informationen Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH Rötestraße Bietigheim-Bissingen Kundenservice Technik Frau Tanja Freisinger Frau Sabrina Jahn Frau Zeynep Cicek Hier bekommen Sie Informationen zu folgenden Themen: Hausanschluss Strom/Gas/Wasser Netzanmeldung Netzanschlussvertrag Baustrom und Bauwasser Wasserhärte / Trinkwasseranalyse Telefon / Fax / info.technik@sw-bb.de Sie erreichen uns telefonisch: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr 17:00 Uhr 08:00 Uhr 14:00 Uhr Messwesen Strom / Gas / Wasser / Fernwärme Hier bekommen Sie Informationen zu folgenden Themen: Zählermontage Telefon / Fax / messwesen.info@sw-bb.de Sie erreichen uns telefonisch: Montag - Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Stand: März

6 2. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag Die Hausanschlusskosten setzen sich aus den Kosten für die Anschlüsse (Strom, Wasser, Gas bzw. Fernwärme) und den Kosten für die erforderlichen Tiefbauarbeiten zusammen. Darüber hinaus fällt für Sie noch ein Netzkostenbeitrag (Baukostenzuschuss) an. Dieser beinhaltet Ihren Anteil an den Kosten für das von den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen GmbH zur Verfügung gestellte vorgelagerte Netz (Mittel- und Niederspannungskabel, Transformatorstationen, Verteilungsanlagen usw.). Damit Sie Kostensicherheit haben, bieten wir Ihnen die Herstellung der Hausanschlüsse und der Tiefbauarbeiten jeweils komplett zum Pauschalpreis an. Der Pauschalpreis ist für die Arbeiten im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze kalkuliert. Von der Grundstücksgrenze bis zur Hauswand fallen zusätzliche, pauschale Kosten pro Meter an. Die Länge des Hausanschlusses berechnet sich von der Grundstücksgrenze bis zu der Absperrarmatur nach der Mauerdurchführung. Die Netzkostenbeiträge für Strom und Gas werden pauschal je nach benötigter Leistung erhoben. Nach der Netzanschlussverordnung vom haben sich die Netzkostenbeiträge für Strom wesentlich reduziert. Für einen Strom-Netzanschluss bis 30 kw fallen für Sie sogar überhaupt keine Kosten an. Die Netzkostenbeiträge für Wasser und Fernwärme können nicht pauschal angegeben werden, sondern sind individuell zu berechnen. Alle Pauschalpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die nachfolgenden Pauschalpreise gelten für Standardanschlüsse. Treten bei der Verlegung des Hausanschlusses besondere Schwierigkeiten auf, behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Stand: März

7 2.1. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag Strom Pauschale für die Anschlusskosten im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze Anschlusskosten für jeden weiteren Meter ab Grundstücksgrenze 1-3 Familien- Haus 4-10 Familien- Haus Familien- Haus 1064,- 1214,- 1343,- 102,- 122,- 153,- Netzkostenbeitrag Niederspannungsanschluss bis 30 kw Niederspannungsnetz ab 31 kw Niederspannungsnetz 0 / kw 76,97 / kw Für die ersten 30 kw fallen, gemäß der Niederspannungsverordnung (NAV), keine Netzkostenbeiträge an. Netzkostenbeitrag Mittelspannungsanschluss Mittelspannungsnetz 73,40 / kw Stand: März

8 2.2. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag Gas Pauschale für die Anschlusskosten im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze Anschlusskosten für jeden weiteren Meter ab Grundstücksgrenze 1-3 Familien- Haus 4-10 Familien- Haus Familien- Haus 970,- 1111,- 1253,- 126,- 147,- 168,- Netzkostenbeitrag Gas Niederdruck < 0,1 bar Mitteldruck > 0,1 bar 27,50 / kw 7,50 / kw 2.3. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag Wasser Pauschale für die Anschlussarbeiten im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze Anschlusskosten für jeden weiteren Meter ab Grundstücksgrenze 1-3 Familien- Haus 4-10 Familien- Haus Familien- Haus 1007,- 1154,- 1301,- 126,- 147,- 168,- Bitte beachten Sie: Der Netzkostenbeitrag für das Wasser kann nicht pauschal angegeben werden, sondern ist individuell zu berechnen. Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Angaben: - Zeichnerischer Teil des Lageplans - Flurstücksnummer - Grundstücksfläche - Wohnfläche - Geschossflächenzahl Stand: März

9 2.4. Hausanschlusskosten und Netzkostenbeitrag Fernwärme Pauschale für die Anschlussarbeiten im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze Anschlusskosten für jeden weiteren Meter ab Grundstücksgrenze Bis 30 kw Hausanschluss kw Hausanschluss kw Hausanschluss 2300,- 4150,- 7200,- 250,- 325,- 400,- (Änderung aller Pauschalpreise vorbehalten) Bitte beachten Sie: Der Netzkostenbeitrag für Fernwärme kann ebenso nicht pauschal angegeben werden, sondern ist individuell zu berechnen. Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Angaben: - Heizleistung in kw Stand: März

10 3. Netzanschlussvertrag Strom und Gas Der Netzanschlussvertrag Strom bzw. Gas regelt den Anschluss Ihrer Strom- oder Gasanlage an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH und dessen weiteren Betrieb. Grundlage für den Vertrag sind die Niederspannungsanschlussverordnung und die Niederdruckanschlussverordnung vom Inhalte des Vertrages sind im Wesentlichen technische Daten Ihres Netzanschlusses, sowie Regelungen zu Eigentumswechsel und Haftung. Ausfüllhinweise zum Netzanschlussvertrag: Alle weißen Felder sind von Ihnen selbst auszufüllen, insbesondere das Feld Nr. 5 Vorzuhaltende (elektrische) Anschlussleistung am Übergabepunkt. Diese Angabe erhalten Sie von Ihrem Architekten oder Ihrem Bauleiter. Die grau hinterlegten Felder sind von uns als Netzbetreiber auszufüllen. Sofern Sie einen Strom- und einen Gasanschluss beauftragen, sind beide Netzanschlussverträge abzuschließen. Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen des Vertrages haben, sind wir Ihnen hierbei gerne behilflich (Ansprechpartner siehe unter 1.2.). Bitte vergessen Sie nicht, den Vertrag zu unterschreiben. Den ausgefüllten und unterschriebenen Netzanschlussvertrag Strom und/oder Gas senden Sie uns bitte gemeinsam mit Ihren Anmeldungen für den Hausanschluss zu. 4. Hinweis zum Hausanschluss Abwasser Die Vorgaben und Hinweise für die fachgerechte Herstellung Ihres Abwasserhausanschlusses haben Sie bereits mit der Anschlussgenehmigung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erhalten. Für die Herstellung des Abwasserhausanschlusses an die öffentliche Kanalisation sind Sie im Rahmen Ihres Bauvorhabens selbst verantwortlich (nähere Informationen finden Sie in der jeweils gültigen Fassung der Abwassersatzung der Stadt Bietigheim-Bissingen 12 ff.) Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Abnahmetermin (2-3 Tage), bevor Sie den Anschluss an die öffentliche Kanalisation herstellen. Telefon: 07142/ oder -493 Stand: März

11 Anlage 1 Anfahrtsplan Stand: März

12 Stand Info Hausanschluss Strom, Gas, Wasser und Fernwärme Leitfaden 1) Wenn Sie einen Strom-, Gas-, Wasser- und/oder Fernwärme-Hausanschluss benötigen, wenden Sie sich bitte an eine verantwortliche Fachkraft z. B. eine Fachfirma, einen Fachplaner oder einen Architekten. Dieser plant Ihre individuellen Anlagen und beantragt in Ihrem Auftrag einen entsprechend dimensionierten Hausanschluss bei der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH (SW-BB). Planauskünfte der vorhandenen Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) können über die Leitungsauskunft der SWBB per angefordert werden. 2) Zur Planung Ihres Hausanschlusses benötigen wir folgende Formulare und Unterlagen von der verantwortlichen Fachkraft und vom Grundstückseigentümer: a. Ort der Baustelle b. schriftlicher und zeichnerischer Lageplan mit Flurstücksnummer M 1:500 c. Baugesuchspläne (vom Baurechtsamt genehmigt und vom Bauherren freigegeben) d.h. Grundrissplan, Schnittpläne, UG- und EG Plan M 1:100 d. Lage des vorgesehenen Anschlussraums (dieser muss sich auf dem kürzesten Weg zwischen Hausanschlussraum und Versorgungsleitungen befinden) e. Wohnflächen- und. Nutzflächenberechnung f. Netzanschlussverträge Strom, Gas & Fernwärme (Formulare können unter heruntergeladen werden) Für Wasser wird kein Netzanschlussvertrag benötigt. Das ist in der AVB Wasser geregelt. g. Anmeldungen zum Netzanschluss Strom, Gas, Wasser & Fernwärme (Formulare können unter heruntergeladen werden) mit verbindlichem Anschlusswert bzw. Leistungsbedarf (Angabe in kw). Jede nachträgliche Änderung erfordert eine Neuanmeldung und einen neuen Netzanschlussvertrag. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage erst nach Vorlage aller benötigten Formulare und Unterlagen, erfolgen kann! h. bei Mittelspannungsanschluss zusätzlich: - Übersichtsplan der Mittelspannungsschaltanlage, - Lage der Trafostation - Gebäudepläne der Trafostation Hausanschlussleitungen dürfen zu keinem Zeitpunkt überbaut werden, dies ist besonders bei Erweiterungen am Haus bzw. Objekt zu berücksichtigen. 3) Die SW-BB prüft, ob die Versorgung aus dem Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz möglich ist oder eine Trafostation/Gasregleranlage bzw. eine Netzverstärkung notwendig wird. Grundsätzlich bekommen Sie nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen ein Angebot für die Herstellung der Netzanschlüsse. Wenn die benötigte Leistung bei Gas kleiner 50kW und bei Strom kleiner 100kW beträgt, sowie bei Wasser das Gebäude kleiner als ein 20-Familienhaus ist, bekommen Sie je Medium ein Pauschalangebot. Dies beinhaltet alle Kosten des Tiefbaus, der Verlegung der Medien und des Baukostenzuschusses. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die geplanten Maßnahmen auch so umgesetzt werden! Seite 1 von 2

13 Stand Wenn die benötigte Leistung bei Gas größer 50kW und bei Strom größer 100kW beträgt, sowie bei Wasser das Gebäude größer als ein 20-Familienhaus ist, erstellt die SW-BB jeweils eine individuelle Kostenschätzung der Leistungen. Die Abrechnung erfolgt hier nach tatsächlichem Aufwand! Bitte geben Sie für Rückfragen die Kontaktdaten der ausführenden verantwortlichen Fachkraft an. Neben den Kosten für den Hausanschluss wird unter Umständen ein Baukostenzuschuss (BKZ) fällig. Darunter versteht man den Netzkostenbeitrag für das von der SW-BB zur Verfügung gestellte vorgelagerte Netz und dessen Erhaltung. Der BKZ ist abhängig von der Lage des Flurstückes sowie der Bedarfsart (Leistung [kw] für Strom/Gas, Wohn- bzw. Grundstücksfläche für Wasser). Das vorgelagerte Netz beinhaltet Versorgungsleitungen und -anlagen. Die Berechnung des Strom-BKZ wird nach der vorgeschlagenen Methode der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchgeführt. Die Berechnung des Gas-, Wasser- und Fernwärme-BKZ erfolgt entsprechend der derzeit gültigen AVB. 4) Nach der Fertigstellung des Hausanschlusses durch die SW-BB beginnt die verantwortliche Fachkraft mit der internen Hausinstallation. 5) Die verantwortliche Fachkraft meldet die Fertigstellung der internen Hausinstallation bei der SW-BB und gibt gleichzeitig den Bedarf der benötigten Zähler an. Der Einbau der Zähler erfolgt durch den Messstellenbetreiber nach den jeweils gültigen TAB und den sonstigen besonderen Vorschriften der SW-BB (Formulare können unter heruntergeladen werden). 6) Bitte beachten Sie, dass die Vorlaufzeit für den Einbau des/der Zähler(s) max. 4 Wochen beträgt. Damit beim Termin der/die Zähler eingebaut werden kann/können, muss die verantwortliche Fachkraft anwesend sein (siehe Punkt 7)! Terminvereinbarung erfolgt durch SW-BB in Absprache mit der verantwortlichen Fachkraft. 7) Wenn die Hausinstallation komplett fertiggestellt ist, überprüft die verantwortliche Fachkraft abschließend die Anlagen und nimmt diese in Betrieb. Bei Mittelspannungs- und Mitteldruckanschlüssen erfolgt die Abnahme der Anlage durch den Netzbetreiber. Aus Sicherheitsgründen darf die Inbetriebnahme nur durch die verantwortliche Fachkraft erfolgen. Unsere Hausanschlussmappe und weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage Gerne können Sie die Hausanschlussmappe in Papierform auch bei uns in den Stadtwerken abholen. Die Unterlagen können in digitaler Form per eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass wir für jede erfolglose/zusätzliche Anfahrt eine Aufwandsentschädigung von pauschal 100,00 (netto) in Rechnung stellen! Baustrom und Standrohre Die Antragsformulare für Baustrom und Standrohre gibt es ebenfalls auf unserer Homepage Diese müssen ebenfalls rechtzeitig bei uns eingereicht werden, damit wir sie prüfen und freigeben können. Wir freuen uns auf Ihren Auftrag! Ihre Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH Seite 2 von 2

14 1 Anmeldung zum Netzanschluss (Strom) Mittelspannung Niederspannung Inbetriebsetzung Teil-Inbetriebsetzung 2 Anschlussnehmer: Name, Vorname Eingangsvermerk (NB) Zustimmung des Grundstückseigentümers (wenn nicht identisch mit Anschlussnehmer) Name, Vorname Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer PLZ, Ort PLZ, Ort Telefon, (wichtig für evtl. Rückfragen) Telefon, (wichtig für evtl. Rückfragen) Angaben zum Netzanschluss: Datum, Unterschrift Grundstückeigentümer Anlagenbetreiber (bei Erzeugungsanlagen): Straße, Hausnummer Name, Vorname PLZ, Ort Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, (wichtig für evtl. Rückfragen) 3 Bauträger: Falls Abrechnung nach 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG gewünscht - bitte ankreuzen: Es gilt die aktuell gültige Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die jeweils gültige TAB, sowie die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB's) der SWBB. 4 Angemeldet wird nach TAB: Neuanschluss Prognose Wert des Stromverbrauch in KWh pro Jahr Gleichzeitig benötigte Leistung Pmax in kva (MS) oder kw (NS) bisher neu im Endausbau Mitverlegung weiterer Sparten Gas Wasser Fernwärme Anschluss-/Anlagenveränderung Austausch von Messeinrichtungen Leistungserhöhung oder Leistungsreduzierung Anlagentrennung / Anlagen Stillegung Anlagenzusammenlegung / Wiederinbetriebsetzung Zeitlich befristeter Anschluss (z.b. Baustrom,...) Erzeugungsanlagen (nach VDE-AR-N 4105 oder BDEW) Notstromanlagen Zustimmungspflichtige Geräte (bitte Anhang beachten!) Aktuelle Zählernummer: 5 Messeinrichtung (EHZ) Anzahl Messeinrichtung(3 Punkt Befestigung) Anzahl Art Einbau Ausbau Art Einbau Ausbau Drehstromzähler (DS) Wechselstromzähler (WS) Mehrtarifzähler (MZ) Drehstromzähler (DS) Zweirichtungszähler (ZWR) Steuergerät (SG) Messkonzept Angabe Nr1 Nr2 Nr3 Nr4 Nr5 Lastgangzähler (LGZ) incl. Wandler 6 Verantwortliche Fachkraft: Anzahl KWh Name / Firmenname Eingetragen beim Netzbetreiber Straße, Hausnummer Ausweisnummer Firmenstempel PLZ, Ort Terminwunsch Datum, Name in Druckschrift, Unterschrift (Fachkraft) Telefon, (wichtig für evtl. Rückfragen) Erklärung: Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den sonstigen besonderen Vorschriften des oben genannten NB von mir/uns errichtet und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert. Die Anlage kann gemäß NAV und TAB in Betrieb gesetzt werden. Soweit erforderlich, wird die Inbetriebsetzung im Namen des Anschlussnehmers/-nutzers beantragt. 7 Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben und bitte um Zusendung eines Angebotes: Datum, Unterschrift Anschlussnehmer/Anlagenbetreiber Name in Druckschrift bitte wenden!

15 Erläuterungen zum Vordruck "Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)" zu 1 Pro Netzanschluss ist jeweils ein eigenes Formular zu verwenden. Bitte senden Sie uns einen maßstabgerechten Lageplan (Maßstab 1:500), einen Grundrissplan (Maßstab 1:100) des Gebäudes mit Lage des Netzanschlusses und der Messplätze zu. Angemeldet wird nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB), d.h. bitte legen Sie uns die für die Anmeldung notwendigen Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor. Einen Leitfaden mit den von Ihnen benötigten Unterlagen, sowie die Formulare erhalten Sie im Haus der SWBB oder auf unserer Homepage: zu 2 zu 4 zu 5 zu 6 Bitte tragen Sie hier die Anschrift des Anschlussnehmers, die Angaben des Eigentümers (bei Abweichung zum Anschlussnehmer), die Angaben zum Netzanschluss ein sowie gegebenenfalls den Anlagenbetreiber (bei Erzeugungsanlagen) ein. Bitte tragen Sie hier die gewünschte Art der Netzanmeldung sowie die verbindliche Leistung, die Sie anmelden, ein. Bei Anmeldung von zustimmungspflichtigen Geräten (siehe TAB 2007 ) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz bitte Datenblätter beifügen. Eine Liste der zustimmungspflichtigen Geräte finden Sie auf unserer Homepage: Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Änderungen der Leistung eine neue Netzverträglichkeitsprüfung erfordern - eine Neuanmeldung ist daher zwingend notwendig. Der Messstellenbetrieb erfolgt durch den Netzbetreiber oder einen zugelassenen Messstellenbetreiber. Die Auswahl des Messkonzept finden Sie bei uns auf der Homepage Für eine Anmeldung füllen Sie bitte die benötigten Daten vollständig aus. Die Unterschrift der verantwortlichen Elektrofachkraft ist noch nicht zwingend erforderlich. Hinweis: Die Unterschrift der verantwortlichen Fachkraft ist spätestens bei der Inbetriebsetzung zwingend erforderlich. Für eine Inbetriebsetzung füllen Sie bitte die benötigten Daten vollständig aus. Bitte tragen Sie Ihren Terminwunsch zur Montage der Messeinrichtung und eventuelle Bemerkungen ein. Die Unterschrift der verantwortlichen Elektrofachkraft ist zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die verantwortliche Fachkraft gemäß NAV im Installateurverzeichnis eingetragen sein muss! zu 7 Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie lediglich die Richtigkeit Ihrer Angaben. Nach Einreichung der kompletten Unterlagen erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Ein Vertagsverhältnis kommt erst durch Ihre Beauftragung dieses Angebotes zustande.

16 Anlage 2 zwischen Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung) Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH, Rötestraße 8, Bietigheim-Bissingen (Netzbetreiber) und (Anschlussnehmer) Frau Herr Firma (bitte ankreuzen) Name:... Vorname:... Straße/Hs-Nr.:... PLZ/Ort:... Tel./Fax Geburtsdatum ggf. Registernummer /Registergericht ggf. vertreten durch (Kopie der Vollmacht als Anlage) wird folgender Vertrag über (bitte ankreuzen) Neuanschluss Änderung bestehender Netzanschluss bestehender Netzanschluss Anschlussnutzung: überwiegend private Nutzung überwiegend gewerbliche Nutzung, voraussichtlicher Jahresverbrauch: kwh 1. Anschlussstelle: Straße/Hs.-Nr.:... PLZ/Ort:... Gemarkung/Flst.: Objektnummer: (vom Netzbetreiber auszufüllen) 3. Grundstückseigentümer ist mit Anschlussnehmer: (bitte ankreuzen) identisch nicht identisch (bitte die Anlage 4 ausfüllen) 4. Spannungsebene: (bitte ankreuzen) Niederspannung Mittelspannung/Niederspannung 5. Vorzuhaltende elektrische Anschlussleistung am Übergabepunkt: Wirkleistung: kw Anzahl Wohneinheiten: Stück 6. Ende des Netzanschlusses: 7. Art des Netzanschlusses Hausanschlusssicherung Drehstrom Bitte wenden!

17 Anlage 2 1 Vertragsgegenstand Dieser Vertrag regelt den Anschluss der elektrischen Anlage an das Niederspannungsnetz und dessen weiteren Betrieb nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung vom (NAV, BGBI. I 2006, Seite 2477) und der ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers. Dieser Vertrag gilt nicht für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas. 2 Zusätzliche Verträge Die Netznutzung sowie die Belieferung mit elektrischer Energie bedürfen separater vertraglicher Regelungen. 3 Netzanschlusskosten, Baukostenzuschuss, Sonderleistungen, Vertretungen (1) Die Pauschalpreise für die Herstellung des Netzanschlusses und den Baukostenzuschuss entnehmen Sie bitte der Hausanschlussmappe, außerdem sind diese unter einzusehen. (2) Vom Anschlussnehmer verlangte Sonderleistungen sind gesondert zu vergüten. (3) Handelt der Anschlussnutzer oder ein Dritter für den Anschlussnehmer, so hat er dem Netzbetreiber seine Bevollmächtigung vor Vertragsabschluss nachzuweisen. 4 Vertragsdauer, Mitteilung über Eigentumswechsel, Haftung (1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Netzbetreiber ist nur möglich, soweit ihm die Aufrechterhaltung des Netzanschlussverhältnisses wirtschaftlich nicht zumutbar ist. (2) Das Recht des Netzbetreibers zur fristlosen Kündigung gemäß 27 NAV bleibt unberührt. (3) Die Kündigung bedarf der Textform. (4) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, dem Netzbetreiber jede Änderung der Eigentumsverhältnisse an der elektrischen Anlage in Textform unverzüglich mitzuteilen. (5) Der Netzbetreiber haftet gegenüber dem Anschlussnehmer entsprechend 18 NAV aus diesem Vertrag oder aus unerlaubter Handlung für Schäden, die der Anschlussnehmer durch eine Unterbrechung des Netzanschlusses oder durch Unregelmäßigkeiten beim Betrieb des Netzanschlusses sowie des Netzes erleidet. 5 Allgemeine Bedingungen und ergänzende Bedingungen Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung ( Niederspannungsanschlussverordnung NAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen und die Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers, die im Internet unter veröffentlicht sind., den Bietigheim-Bissingen, den Anschlussnehmer... Netzbetreiber Anlage 1: Niederspannungsverordnung NAV Anlage 2: Ergänzende Bedingungen Anlage 3: Technische Anschlussbedingungen Anlage 4: Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers / Erbbauberechtigten

18 Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten zum Netzanschlussvertrag (Anlage 4) Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind, haben die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten zur Herstellung und Änderung sowie Aufrechterhaltung des weiteren Betriebs des Netzanschlusses unter Anerkennung der für den Anschlussnehmer und den Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen. Diese Zustimmungserklärung ist erforderlich, um bei einem Auseinanderfallen in der Person des Anschlussnehmers und des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten dem Netzbetreiber die Ausübung seiner Rechte und Pflichten, insbesondere bei der Herstellung, Änderung und Aufrechterhaltung des weiteren Betriebes des Netzanschlusses auch gegenüber dem Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigten zu ermöglichen. Mit der Zustimmungserklärung wird der Grundstückseigentümer bzw. der Erbbauberechtigte nicht Schuldner der aus dem Netzanschlussverhältnis resultierenden Kosten. 1. Dies vorausgeschickt, stimmt der - Grundstückseigentümer Erbbauberechtigte (bitte ankreuzen) Name, Vorname bzw. Firma für folgenden Netzanschluss Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Gemarkung, Flurstück, Flurnummer dem Abschluss des Netzanschlussvertrages zwischen Anschlussnehmer Name, Vorname des Anschlussnehmers mit der Kundennummer: und den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen GmbH (Netzbetreiber) und der Inanspruchnahme seines Grundstücks unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) in höheren Spannungsebenen (AGB Anschluss) zu. 2. Bei Veräußerung seines Grundstücks/Erbbaurechts unterrichtet der Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigte den Netzbetreiber hiervon unverzüglich in Textform und verpflichtet den Erwerber zur Abgabe einer gleich lautenden Zustimmungserklärung. 3. Das Eigentum des Netzbetreibers an sämtlichen auf dem Grundstück befindlichen oder zu errichtenden Leitungen und Anlagen des Netzbetreibers erkenne ich an., den Unterschrift Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigter Stand: 04/2014

19 vorh. Ausw. neu Entf. Ander. plomb. 1 Anmeldung zum Netzanschluss an das Gasversorgungsnetz Eingangsvermerk (NB) 2 Anschlussnehmer: Zustimmung des Grundstückseigentümers (wenn nicht identisch mit Anschlussnehmer) Name, Vorname Name, Vorname Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer PLZ, Ort PLZ,Ort Telefon, (wichtig für evtl. Rückfragen) Telefon, (wichtig für evtl. Rückfragen) Angaben zum Netzanschluss: Datum, Unterschrift Grundstückseigentümer Straße, Hausnummer 3 Bauträger: Falls Abrechnung nach 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG gewünscht - bitte ankreuzen: 4 Angemeldet wird Neuanschluss 5 PLZ, Ort Mitverlegung weiterer Sparten Strom Wasser Fernwärme geplanter Ausführungstermin: Anschluss-/Anlagenveränderung die Erneuerung eines Hausanschlusses die Verstärkung eines Hausanschlusses die Reparatur eines Hausanschlusses die Wiederaufnahme der Versorgung den Anschluss von Gasgeräten 1. Geräteart / Fabrikat Anschlusswert / kw Anzahl Verbr. Luftraum gewährleistet 4 m³ / kw Wohnungen Gewerbebetrieb Industriebetrieb gemeinsam genutzte Anlagen erstellen einer Verteilungsleitung Aufstellraum Art / m³ 2. Leitung für ungemessenes Gas (Verteilungsleitung), Gesamtlänge m 6 Verantwortliche Fachkraft: Name / Firmenname Eingetragen beim Netzbetreiber Straße, Hausnummer Ausweisnummer Firmenstempel PLZ, Ort Terminwunsch Datum, Name in Druckschrift, Unterschrift (Fachkraft) Telefon, (wichtig für evtl. Rückfragen) Bemerkungen Der Bezirksschornsteinfegermeister ist über die Baumaßnahme in Kenntnis gesetzt und hat diese genehmigt. Die Installlation wird unter Einhaltung der Baurechtlichen Bestimmungen, der anerkannten Regeln der Technik (z.b. TRGI), den Vorschriften der NDVA und TAB-Gas der SWBB ausgeführt. Die Aufstellung der Gasgeräte, der Abgasabführung und die Verbrennungsluftversorgung stimme ich mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ab. Antragsteller und Grundstückseigentümer erkennen an, dass Inhalt des hiermit beantragten Anschlussvertrages die "Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)" ist. 7 Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben und bitte um Zusendung eines Angebotes: Datum, Unterschrift Anschlussnehmer Name in Druckschrift bitte wenden!

20 Schemaskizze mit Rohrlängen: Besondere Vereinbarungen, Bemerkungen: Versorgungsleitung DN Länge m/hausanschlussleitung DN Länge m / Druckverlust mbar Zähleranschlussplatte / Zählergröße / Berechnung der Rohrweite nach DVGW-TRGI Zählerregler Hausdruckregler *) Mitteldruckregler *) Ausblaseleitung *) Einzubauendes Passstück ist vor Beginn der Installation unter Vorlage der genehmigten Anmeldung bei den Stadtwerken abzuholen. Der beantragte Gasanschluss ist genehmigt: wird aus folgenden Gründen nicht genehmigt: zu 1 Pro Netzanschluss ist jeweils ein eigenes Formular zu verwenden Bitte Senden Sie uns einen maßstabsgerechten Lageplan (Maßstab 1:500), einen Grundrissplan (Maßstab 1:100) des Gebäudes mit der Lage des Netzanschlusses und der Messplätze sowie die Gebäudepläne (Schnitte). zu 2 zu 3 Falls Abrechnung nach 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG gewünscht - bitte ankreuzen. zu 4 Bitte tragen Sie hier die gewünschte Art der Netzanmeldung sowie die verbindliche Leistung die Sie anmelden ein. zu 5 Bitte tragen Sie hier die ausführlichen Geräteangaben ein. zu 6 zu 7 Erläuterungen zum Vordruck "Anmeldung zum Netzanschluss (Gas)" Bitte legen Sie uns die für die Anmeldung notwendige Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor. Einen Leitfaden der von Ihnen benötigten Unterlagen, sowie die Formulare erhalten Sie im Haus der SW-BB oder auf unserer Homepage: Bitte tragen Sie hier die Anschrift des Anschlussnehmers, die Angaben des Eigentümers (bei Abweichung zum Anschlussnehmer) sowie die Angaben zum Netzanschluss ein. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Änderungen der Angaben eine neue Netzverträglichkeitsprüfung erfordern - eine Neuanmeldung ist dann zwingend notwendig. Hinweis: Die Angaben und die Unterschrift der verantwortlichen Fachkraft sind spätestens bei der Fertigstellungsanzeige zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die verantwortliche Fachkraft gemäß NDAV im Installateurverzeichnis eingetragen sein muss! Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie lediglich die Richtigkeit Ihrer Angaben. Nach Einreichung der kompletten Unterlagen erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Ein Vertagsverhältnis kommt erst durch Ihre Beauftragung dieses Angebotes zustande.

21 Anlage 3 zwischen Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH, Rötestraße 8, Bietigheim-Bissingen (Netzbetreiber) und (Anschlussnehmer) Frau Herr Firma (bitte ankreuzen) Name:... Vorname:... Straße/Hs-Nr.:... PLZ/Ort:... Tel./Fax Geburtsdatum ggf. Registernummer /Registergericht ggf. vertreten durch (Kopie der Vollmacht als Anlage) wird folgender Vertrag über (bitte ankreuzen) Neuanschluss Änderung bestehender Netzanschluss bestehender Netzanschluss wie er nachstehend beschrieben ist, geschlossen 1. Anschlussstelle: Straße/Hs.-Nr.: PLZ/Ort: Gemarkung/Flst.: Objektnummer (vom Netzbetreiber auszufüllen) 3. Grundstückseigentümer ist mit Anschlussnehmer: (bitte ankreuzen) identisch nicht identisch (bitte die Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers beibringen. 4. Druckstufe hinter dem Druckregelgerät: Niederdruck (.mbar) Schwankungsbreite des Brennwertes: 11,05 11,20 kwh/m³ 5. Vorzuhaltende Anschlussleistung am Übergabepunkt: (bitte eintragen) kw... (besonders wichtig) 6. Ende des Netzanschlusses: Hauptabsperreinrichtung Bitte wenden!

22 Anlage 3 1 Vertragsgegenstand Dieser Vertrag regelt den Anschluss der Gasanlage in Niederdruck an das Gasversorgungsnetz und dessen weiteren Betrieb nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung vom (NAV, BGBI. I 2006, Seite 2485) und der ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers. 2 Zusätzliche Verträge Die Netznutzung sowie die Belieferung mit Erdgas bedürfen separater vertraglicher Regelungen. 3 Netzanschlusskosten, Baukostenzuschuss, Sonderleistungen, Vertretungen (1) Die Pauschalpreise für die Herstellung des Netzanschlusses und den Baukostenzuschuss entnehmen Sie bitte der Hausanschlussmappe, außerdem sind diese unter einzusehen. (2) Vom Anschlussnehmer verlangte Sonderleistungen sind gesondert zu vergüten. (3) Handelt der Anschlussnutzer oder ein Dritter für den Anschlussnehmer, so hat er dem Netzbetreiber seine Bevollmächtigung vor Vertragsabschluss nachzuweisen. 4 Vertragsdauer, Mitteilung über Eigentumswechsel, Haftung (1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Netzbetreiber ist nur möglich, soweit ihm die Aufrechterhaltung des Netzanschlussverhältnisses wirtschaftlich nicht zumutbar ist. (2) Das Recht des Netzbetreibers zur fristlosen Kündigung gemäß 27 NAV bleibt unberührt. (3) Die Kündigung bedarf der Textform. (4) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, dem Netzbetreiber jede Änderung der Eigentumsverhältnisse an der Anlage in Textform unverzüglich mitzuteilen. (5) Der Netzbetreiber haftet gegenüber dem Anschlussnehmer entsprechend 18 NDAV aus diesem Vertrag oder aus unerlaubter Handlung für Schäden, die der Anschlussnehmer durch eine Unterbrechung des Netzanschlusses oder durch Unregelmäßigkeiten beim Betrieb des Netzanschlusses sowie des Netzes erleidet. 5 Allgemeine Bedingungen und ergänzende Bedingungen Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck ( Niederdruckanschlussverordung - NDAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen und die Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers, die im Internet unter veröffentlicht sind., den Bietigheim-Bissingen, den Anschlussnehmer... Netzbetreiber Anlage 1: Niederdruckanschlussverordnung NDAV Anlage 2: Ergänzende Bedingungen Anlage 3: Technische Anschlussbedingungen

23 1 Anmeldung zum Netzanschluss an das Wasserversorgungsnetz Eingangsvermerk (NB) 2 Anschlussnehmer: Name, Vorname Zustimmung des Grundstückseigentümers: (wenn nicht identisch mit Anschlussnehmer) Name, Vorname Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer PLZ, Ort PLZ,Ort Telefon, (wichtig für evtl. Rückfragen) Angaben zum Netzanschluss: Telefon, (wichtig für evtl. Rückfragen) Datum, Unterschrift Grundstückseigentümer Straße, Hausnummer PLZ, Ort 3 Bauträger: Falls Abrechnung nach 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG gewünscht - bitte ankreuzen: 4 Angemeldet wird Neuanschluss Anzahl Wohnungen Mitverlegung weiterer Sparten Strom Gas Fernwärme geplanter Ausführungstermin: Anschluss-/Anlagenveränderung die Erneuerung eines Hausanschlusses Verstärkung des Hausanschlusses die Reparatur eines Hausanschlusses die Wiederaufnahme der Versorgung Angaben zum Bauvorhaben Anzahl der Geschosse EG Fußbodenhöhe m über NN UG Höchste Entnahmestelle m über NN EG OG DG 5 Angaben über Wasserverbrauchende Einrichtungen Wohnungen bzw. Industriegebäude Neuanlage Spitzenvolumenstrom V s (l/s) ausgestattet mit: DN, Anzahl Druckspüler Spülkästen Berechnungsdurchfluss S Vr (l/s) Waschanlagen Duschen Schlauchventile Beregnungsanlagen 6 Verantwortliche Fachkraft: Belastungswerte (BW) Antragsteller und Grundstückeigentümer erkennen an, dass Inhalt des hiermit beantragten Anschluß- und Versorgungsvertrages die "Allgemeinen Bedingungen" der jeweils für die SWBB gültigen AVB sind. Die AVB können eingesehen werden. Name / Firmenname Eingetragen beim Netzbetreiber Straße, Hausnummer Ausweisnummer Firmenstempel PLZ, Ort Terminwunsch Datum, Name in Druckschrift, Unterschrift (Fachkraft) Telefon, (wichtig für evtl. Rückfragen) Bemerkungen 7 Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben und bitte um Zusendung eines Angebotes: Datum, Unterschrift des Anschlussnehmers Name in Druckschrift bitte wenden!

24 Verlegeskizze / Bemerkungen Versorgungsleitung DN Länge m/hausanschlussleitung DN Länge m Versorgungsleitung: Statischer Ruhedruck bar / Mindestdruck bar Anschllussleitung: Durchflußmenge Q I /s Druckabfall bar Wasserdruckminderer ja nein Druckerhöhungsanlage ja nein Wasserbedarf m³ / h Anschlussbügel DN Zählergröße m³/ h / Zählerart Der beantragte Wasseranschluss ist genehmigt: wird aus folgenden Gründen nicht genehmigt: zu 1 Pro Netzanschluss ist jeweils ein eigenes Formular zu verwenden Bitte Senden Sie uns einen maßstabsgerechten Lageplan (Maßstab 1:500) sowie einen Grundrissplan (Maßstab 1:100) des Gebäudes mit der Lage des Netzanschlusses und der Messplätze. zu 2 Bitte legen Sie uns die für die Anmeldung notwendige Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor. Einen Leitfaden der von Ihnen benötigten Unterlagen, sowie die Formulare erhalten Sie im Haus der SW-BB oder auf unserer Homepage: zu 3 Falls Abrechnung nach 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG gewünscht - bitte ankreuzen. zu 4 Bitte tragen Sie hier die gewünschte Art der Netzanmeldung mit verbindlichen Angaben ein zu 5 Bitte tragen Sie hier die ausführlichen Geräteangaben ein. zu 6 zu 7 Erläuterungen zum Vordruck "Anmeldung zum Netzanschluss (Wasser)" Bitte tragen Sie hier die Anschrift des Anschlussnehmers, die Angaben des Eigentümers (bei Abweichung zum Anschlussnehmer) sowie die Angaben zum Netzanschluss ein. Bitte beachten Sie, dass das Installationsunternehmen im Installateurverzeichnis eingetragen sein muss! Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Änderungen der Angaben eine neue Netzverträglichkeitsprüfung erfordern - eine Neuanmeldung ist dann zwingend notwendig. Hinweis: Die Angaben und die Unterschrift der verantwortlichen Fachkraft sind spätestens bei der Fertigstellungsanzeige zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die verantwortliche Fachkraft gemäß NDAV im Installateurverzeichnis eingetragen sein muss! Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie lediglich die Richtigkeit Ihrer Angaben. Nach Einreichung der kompletten Unterlagen erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Ein Vertagsverhältnis kommt erst durch Ihre Beauftragung dieses Angebotes zustande.

25 Anlage 8 INFO zum Thema Hausanschluss für Bauherren und Architekten 1. Hausanschlüsse Hausanschlüsse sind nach den allgemeinen Anschlussbedingungen der SWBB deren Eigentum und somit von ihnen zu unterhalten. Damit die Gestehungs- und Unterhaltungskosten der Hausanschlüsse für den Hausbesitzer und für die SWBB so gering wie möglich gehalten werden, sollten folgende Hinweise beachtet werden. 2. Was ist zu beachten Anschlussleitungen sollten aus Kosten- u. Sicherheitsgründen so kurz wie möglich ausgeführt werden. Eine Überbauung ist grundsätzlich nicht gestattet. Pflanzungen von tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern sind über den Hausanschlussleitungen nicht zulässig. Die Anschlussleitungen sollten so verlegt werden, dass eine spätere Bebauung ohne Umverlegung möglich ist. Die in Bild 1 dargestellte schraffierte Fläche zeigt die Schutzzone der Hausanschlussleitungen von Gebäude 1 u. 2. Bild 1 Haus 1 Haus 2 Baum Einzelhausanschluss Gas Strom Wasser Der am Gebäude 2 eingezeichnete Baum muss einen Mindestachsabstand von 1,5 m bis 2,5 m ausweisen. In Bild 2 ist ein Doppelhausanschluss dargestellt, dieser ermöglicht eine deutliche Verbesserung der Grundstücksnutzung. A H 1 H 2 B Strom Gas Bild 2 Doppelhausanschluss Wasser Sollte nachträglich, wie in Bild 2 dargestellt, eine Garage angebaut werden, so wird eine Umverlegung des Hausanschlusses notwendig. Bei der Anschlussvariante B wäre eine Umverlegung nicht notwendig. Versorgungs- und Anschlussleitungen in Leerrohren unter Gebäuden sind nicht zulässig. 3. Hausanschlussgraben Der Hausanschlussgraben sollte geradlinig, im rechten Winkel zum Gebäude hin, verlaufen. Für die Ausführung der Tiefbauarbeiten dürfen nur Fachfirmen beauftragt werden. Der Grabenquerschnitt sollte zweckmäßigerweise wie in Bild 3 aussehen. 1,2 m W A S S E R Bild 3 Stufengraben Die Anschlussleitungen müssen zum Schutz vor Beschädigung wie folgt eingesandet sein: Kabel: Gas: Wasser: 40 x 25 cm 30 x 25 cm 30 x 25 cm Gas-, Strom- und Telefonanschlussleitung können auch auf einem gemeinsamen Bankett von 0,9 m Tiefe verlegt werden. Falls Leerrohrverlegung mit dem Netzmeister der Stadtwerke vereinbart wurde, ist das Material und die Lage durch das Tiefbauunternehmen mit den SWBB abzustimmen. Achtung! G A S T e S l T e R f O o M n 0.3 m 0.3m 0.4m 0,6 m 0,9 m Vor Verfüllung des Rohrgrabens müssen die Hausanschlussleitungen von den SWBB eingemessen werden. 4. Übergaberaum Von Vorteil ist es, wenn der Bauherr generell einen Hausanschlussraum mit einer Be- u. Entlüftung (Fenster) zur Verfügung stellt. In Bild 4 sind vereinfacht die Übergabestellen der Strom-, Gas- und Wasseranschlüsse schematisch dargestellt. Kabelabdeckplatten Betonstreifenfundament bis zum gewachsenen Boden Bild 4 5. Gültige Vorschriften Sämtliche Angaben beziehen sich auf folgende VDE-, DIN-, TRGI- u. DVGW- Vorschriften: DIN Hausanschlussräume DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen GW 125 Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen W 403 Planungsregeln für Wasserleitungen und Wasserrohrnetze W 404 Wasser-Hausanschlüsse, Zähleranlagen, Planung u. Errichtung G 459 Gas-Hausanschlüsse für Betriebsdrücke bis 4 bar VDE 0100 Strom VDE 0400 Fernmeldeanlagen Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Fachabteilungen unter der Rufnummer : (07142) zur Verfügung. Hauseinführung Be- u. Entlüftung /

26 Anlage 9 Merkblatt (für Bauherren, Architekten, Tiefbau- und Hochbauunternehmer) für Bauarbeiten im Bereich von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgungsleitungen in öffentlichen und privaten Grundstücken 1. Baubeginn Grundsätzlich bedürfen alle Arbeiten im Leitungsbereich der Zustimmung der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH (im folgenden SWBB genannt). Der Baubeginn ist rechtzeitig anzuzeigen. 2. Erkundigungspflicht Vor Beginn der Aufgrabungsarbeiten muss bei der SWBB Auskunft über die Leitungen im Baubereich eingeholt werden. Hier werden Sie über die Lage der Leitungen informiert. Beim Freilegen ist zu beachten, dass Bodenbewegungen (Abtragung und Auffüllung) zu Höhenveränderungen geführt haben können. Die Auskunft entbindet den bauausführenden Unternehmer nicht von der Pflicht, sich selbst von der Lage der Leitungen durch Handschacht zu vergewissern. 3. Allgemeine Pflichten Vor Abbruch von Gebäuden ist die SWBB rechtzeitig zu benachrichtigen. Der Bauunternehmer muss bei allen Arbeiten im Leitungsbereich die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten und seine Mitarbeiter entsprechend unterweisen. Bauarbeiten im Leitungsbereich dürfen nur unter fachkundiger Aufsicht ausgeführt werden. Die von den SWBB erteilten Auflagen sind unbedingt einzuhalten. Schachtdeckel, Straßenkappen und Kabelverteilerschränke müssen während der Bauzeit stets zugänglich sein. 4. Vorsichtsmaßnahmen Der Einsatz von Baggern und Planierraupen in unmittelbarer Nähe von Leitungen ist nicht erlaubt. Leitungen müssen von Hand freigelegt werden. Verdichtungsgeräte, wie Rüttler und Explosionsrammen, dürfen unmittelbar über den Leitungen nicht eingesetzt werden. Sprengarbeiten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der SWBB. Der Arbeitsablauf beim Rammen von Pfählen oder Spundwänden ist mit der SWBB abzustimmen. Bitte beachten Sie außerdem unbedingt die Kabelschutzanweisung der SWBB. 5. Freiliegende Leitungen Jede Freilegung einer Versorgungsanlage ist unverzüglich dem Betreiber zu melden, damit der Zustand der Leitungen und die Erfüllung der erteilten Auflagen geprüft werden kann. Freigelegte Leitungen sind zu schützen (auch vor dem Einfrieren!) und gegen Lageveränderungen fachgerecht zu sichern. Beschädigungen des Rohraußenschutzes, der Wärmedämmung oder der Kabelummantelung müssen vor dem Verfüllen unbedingt behoben werden, um folgenschwere Korrosionen zu vermeiden. 6. Wiedereindeckung freigelegter Leitungen Das Wiedereindecken hat nach den Vorschriften des Merkblattes für das Zufüllen von Leitungsgraben der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen und nach etwaigen zusätzlichen Bestimmungen der SWBB zu erfolgen. Leitungen müssen vor dem Verfüllen der Baugrube mit Sand abgedeckt werden. Nur in Sonderfällen und nach Rücksprache mit der SWBB darf um die Leitung Schutzbeton eingebracht werden. Verdichtungsgeräte und Schütthöhe sind, um Beschädigungen zu vermeiden, auf den jeweiligen Werkstoff der Leitung abzustimmen. Hinweisschilder, Leitungssteine und andere Markierungen dürfen weder verdeckt noch entfernt werden. 7. Maßnahmen bei Austritt des Leitungsinhalts oder Beschädigung eines Stromkabels Wenn eine Leitung beschädigt wird, sind die folgenden Vorkehrungen zu treffen: Gefahrenbereich räumen Schadensstelle absperren Falls erforderlich Polizei und/oder Feuerwehr verständigen Unverzüglich die SWBB benachrichtigen. Weitere Anweisungen erteilen Ihnen die SWBB. Der Bauunternehmer darf die Baustelle nur mit Zustimmung der SWBB verlassen. 8. Vorsicht, je nach Versorgungsart ist zu beachten: Strom: Hände weg von einem beschädigten Kabel. Es besteht Lebensgefahr! Abwarten bis Entstörungsdienst eintrifft. Gas: Bei ausströmendem Gas besteht Zündgefahr. Funkenbildung vermeiden, nicht rauchen, kein Feuer anzünden. Sofort alle Geräte abstellen. Angrenzende Gebäude auf Gaseintritt prüfen. Falls erforderlich Türen und Fenster öffnen, keine elektrischen Anlagen bedienen. Wasser: Bei ausströmendem Wasser besteht die Gefahr der Aus- und Unterspülung sowie der Überflutung. Tiefliegende Räume, Fundamente und Baugruben sichern. Absperrschieber nur mit Genehmigung des Betreibers bedienen. Fernwärme: Personen aus dem unmittelbaren Austrittsbereich des unter Druck und Temperatur stehenden Dampfes oder Heißwassers retten. Fließenden Verkehr gegen Behinderung durch Dampfschwaden sichern. Bei Austreten größerer Heißwassermengen tiefer liegende Räume gegen Überflutung sichern. 9. Schadens- und Störungsmeldungen Bei Störungen und bei Gefahr im Verzug Mo, Di, Do 08:00 Uhr 17:00 Uhr Mi und Fr 08:00 Uhr 14:00 Uhr Telefon: (07142) Und auch außerhalb der Arbeitszeit: (07142) Rechtsgrundlagen Wer an Versorgungsanlagen der SWBB Schäden verursacht, macht sich nach 316 b StGB strafbar und ist den SWBB gegenüber nach 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Die am Bau Beteiligten sind für die Einhaltung der öffentlichrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Es besteht für die ausführenden Bauunternehmer Erkundigungs- und Sicherungspflicht (Urteil des Bundesgerichtshofes vom VI ZR/232/69). Verletzt der Bauunternehmer seine Erkundigungs- und Sicherungspflicht, so hat er für den entstandenen Schaden aufzukommen und kann darüber hinaus strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden (z. B. 222 Fahrlässige Tötung, 230 Fahrlässige Körperverletzung, 311 Herbeiführen einer Explosion, 321 i. V. mit 326 Beschädigung von Wasserleitungen, Baugefährdung usw.).

27 Anlage 10 Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH haben mit der Stadt Bietigheim-Bissingen einen Entsorgungsvertrag geschlossen und sind im Rahmen dieses Vertrages für alle Leistungen der Abwasserentsorgung verantwortlich. Hinweise zum Thema Abwasseranschluss 1. Für die vorschriftsmäßige Ausführung des Bauvorhabens sind nach 41 LBO die am Bau Beteiligten (Bauherr, Planverfasser, Bauleiter und Unternehmer) im Rahmen ihres Wirkungskreises verantwortlich. Sie haben dabei die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten. 2. Die Anschlussgenehmigung wird unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt und gilt auch für und gegen den Rechtsnachfolger des Bauherrn. 3. Ohne schriftliche Änderungsgenehmigung darf von den genehmigten Planvorlagen nicht abgewichen werden. 4. Ordnungswidriges Handeln im Sinne der Abwassersatzung kann mit einer Geldbuße geahndet werden. 5. Der Grundstückseigentümer hat den Stadtwerken mindestens eine Woche vor der Herstellung des Anschlusses an die öffentliche Entwässerungseinrichtung den Anschluss zur technischen Abnahme zu melden. 6. Öffentliche Verkehrsflächen, wie z. B. Straßen, Gehwege u.ä., Versorgungs-, Abwasserbeseitigungs- und Meldeanlagen sowie Grundwassermessstellen, Vermessungs-, Abmarkungs- und Grenzzeichen sind während der Bauausführung zu schützen und - soweit erforderlich - unter den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zugänglich zu halten ( 12 Abs. 2 LBO). Die Kosten der Beseitigung von Schäden an diesen Anlagen, die im Zuge der Bauausführung entstanden sind, hat der Bauherr den Stadtwerken zu ersetzen. Bei Gefährdung von Grenz- und Vermessungszeichen ist auf Grund von 22 und 17 Vermessungsgesetz vom deren Sicherung beim Vermessungsamt Bietigheim-Bissingen zu beantragen. 7. Soweit das Bauwerk im Grundwasser zu liegen kommt, ist eine Baukonstruktion zu wählen, für deren Sicherheit eine Ableitung des Grundwassers nicht erforderlich wird. 8. Wird bei der Erstellung des Bauvorhabens unvorhergesehen Grundwasser angeschnitten bzw. erschlossen, so hat der Grundstückseigentümer gemäß 37 Wassergesetz dies unverzüglich der Unteren Wasserbehörde (Landratsamt Ludwigsburg) anzuzeigen und die Bauarbeiten sind einstweilen einzustellen. 9. Die Baustelle ist so einzurichten, dass die baulichen Anlagen ordnungsgemäß errichtet oder abgebrochen werden können und Gefahren oder vermeidbare erhebliche Belästigungen nicht entstehen ( 12 Abs. 1 LBO). 10. Der Bauleiter hat die ausführenden Firmen auf die Meldepflicht bei Bodenfunden ( 20 Denkmalschutzgesetz) hinzuweisen, da bei den Bau- und Erschließungsarbeiten unbekannte Funde entdeckt werden können. 11. Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den genehmigten Bauzeichnungen des Planverfassers entspricht ( 45 LBO).

28 Anlage 11 Jedes Jahr dieselben Schlagzeilen! Schutz gegen Rückstau Starke Regenfälle, vor allem Gewitterregen, führen jedes Jahr zu einer Vielzahl von Kellerüberschwemmungen. Die Folgen sind oftmals hohe Schäden an Gebäuden und beim Hausrat. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung der Räume und die Behebung der Schäden machen viel Arbeit und kosten Geld. Häufige Ursache: Rückstau Wie kommt es zur Kellerüberschwemmung? Vor allem bei sommerlichen Wolkenbrüchen kann die Kanalisation die Wassermassen nicht unbegrenzt aufnehmen. Es kommt zu einem Rückstau des Wassers im öffentlichen Kanal und in den Hausanschluss-Kanälen. Auch in den Regenrohren des Hauses kann das Wasser bis auf Höhe der Straßenoberkante stehen. Man spricht deshalb auch von der so genannten Rückstauebene. Alle Abläufe (Bodenläufe, Waschbecken, Toiletten usw.) unterhalb dieser Ebene sind dann ebenfalls rückstaugefährdet, so dass Abwasser ins Untergeschoss eindringen kann. Darstellung auf Bild 1 Ist Ihr Haus dagegen gesichert? Als Hausbesitzer haften Sie gegenüber Ihren Mietern. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn Ihre Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Daher kann mangelnde Vorsorge zu einem teuren Spaß werden. Maßnahmen zur Sicherung gegen Rückstau Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen, falls dort kein Abwasser anfällt. Möchten Sie auf Abläufe, Waschbecken, Toiletten usw. im Untergeschoß nicht verzichten, gibt es Möglichkeiten zur Sicherung gegen Rückstau. Darstellung auf Bild 2 Gebäudeentwässerung ohne Rückstauverschluss Gebäudeentwässerung mit Rückstauverschluss Bild 1 Bild 2

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