Betriebshandbuch für Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen

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Bezeichnung der Anlage: Betriebshandbuch für Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen Aufzeichnungen über Dichtheitsprüfungen und Wartungen sowie über verwendete Kältemittelmengen Ist bei jeder Wartung oder Reparatur auszufüllen!

Für nahezu alle Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen ab 3 kg Kältemittelfüllmenge gibt es inzwischen die Verpflichtung, über eingesetzte Kältemittelmengen Aufzeichnungen zu führen. Wie detailliert die Aufzeichnungen sein müssen, ist in erster Linie von der Kältemittelsorte und von der Anlagengröße abhängig. Die genannten Anlagen müssen regelmäßig (mindestens 1 Mal jährlich) auf Dichtheit geprüft werden. Auch darüber sind Aufzeichnungen zu führen. Dieses Betriebshandbuch enthält die technischen Basisdaten und dokumentiert die Geschichte des Gerätes / der Anlage (Mängel, Reparaturen etc.). Es ist bei jedem Eingriff in den Kältemittelkreislauf sowie bei jeder Reparatur, Wartung, Lecksuche und Dichtheitsprüfung durch sachkundiges Personal 1, das diese Arbeiten durchführt, auf den neuesten Stand zu bringen. Einträge werden in den Abschnitten 6.1 ff. (Bescheinigung über Wartung und Dichtheitsprüfung) sowie in Abschnitt 7 (Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Kälteanlage - einschließlich Nachfüllen von Kältemittel) gemacht. Vor der Durchführung von Dichtheitskontrollen sind die Aufzeichnungen über die Einrichtungen zu prüfen. Dabei ist auf früher aufgetretene Probleme zu achten. Die Arbeiten sind stets nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen. Die Vorschriften 2 für die verschiedenen Kältemittel sind in Abschnitt 5 zu finden. Inhalt des Betriebshandbuches: 1. Beschreibung der Anlage 2. Angaben zum Betreiber und Errichter der Anlage 3. Kurzbetriebsanweisung für Kälteanlagen und Wärmepumpen 4. Übernahme / Übergabebescheinigung 5. Gesetzliche Regelungen 5.0. Kältemitteltabelle 5.1. Gesetzliche Regelungen für Kälteanlagen, die FKW und H-FKW enthalten 5.2. Gesetzliche Regelungen für Kälteanlagen, die FCKW und H-FCKW enthalten 5.3. Regelungen für Anlagen mit natürlichen Kältemitteln 6. Vorgaben für regelmäßige Kontrollen, Wartungen und Dichtheitskontrollen 6.1 ff. Bescheinigung über Wartung / Dichtheitsprüfung 7. Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Kälte-/Klima-/Wärmepumpenanlage (einschließlich Nachfüllen von Kältemittel) 1 zertifiziert gemäß Verordnung (EG) Nr. 303/2008 bzw. sachkundig gemäß 5 ChemOzonschichtV 2 Siehe auch VDMA-Einheitsblatt 24020-2 1

1. Beschreibung der Anlage Bezeichnung der Anlage Art der Anlage Hersteller Typ Seriennummer Standort Baujahr Datum der Inbetriebnahme Kältemittel (Kurzzeichen) Kältemitteltyp Füllmenge kg chemische Formel Öl (Bezeichnung) Ölmenge l max. zul. Druck HD-Seite 3 bar max. zul. Druck ND-Seite 3 bar Netzspannung Nennstrom V A Bauart Verdichter Nennleistung des Verdichters kw Verflüssiger hermetisch geschlossenes System und als solches gekennzeichnet Leckage-Erkennungssystem vorhanden? Typ des Leckage- Erkennungssystems ja/nein ja/nein 3 Einstelldaten von Sicherheitsschalteinrichtungen (z. B. Druckbegrenzer 25 bar) 2

2. Angaben zum Betreiber der Anlage Firma Abteilung Ansprechpartner Straße PLZ, Ort Telefon / Mobilruf-Nr. Standort der Anlage Hersteller der Anlage Firma Straße PLZ, Ort Telefon / Mobilruf-Nr. Kundendienst 1 Firma Straße PLZ, Ort Telefon / Mobilruf-Nr. Kundendienst 2 Firma Straße PLZ, Ort Telefon / Mobilruf-Nr. 3

3. Kurzbetriebsanweisung für Kälteanlagen und Wärmepumpen (nach EG-Maschinen-Richtlinie, BGR 500 Kap. 2.35 und DIN EN 378-2) Nur für Kältemittel der Gefahrengruppe A1 nach DIN EN 378-1 (für andere Kältemittel bitte streichen) Außerbetriebsetzen in Notfällen: Anlage sofort stromlos machen durch Notschalter außerhalb des Maschinenraums betätigen Steuer- und Netzschalter ausschalten Netzstecker ziehen Sicherung entfernen An- und Abschalten der Kälteanlage Bei automatisch arbeitenden Anlagen erfolgt das An- und Abschalten selbsttätig. Außerbetriebsetzen der Anlage über Steuer- oder Hauptschalter/Netzstecker ziehen. Wiederinbetriebnahme nach längeren Betriebsunterbrechungen sollte vom Kundendienst vorgenommen werden. Verflüssiger Bei wassergekühltem Verflüssiger ist der Filter im Wasserregulierventil in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Bei Einfriergefahr durch niedrige Umgebungstemperaturen ist die Kälteanlage außer Betrieb zu setzen und das Wasser aus dem Kondensator abzulassen. Bei luftgekühltem Verflüssiger sind die Kühlrippen von Staub, Schmutz, Fett usw. stets sauber zu halten, da jede Verschmutzung die Kälteleistung beeinträchtigt und die Betriebskosten erhöht. Auf ungehinderten Kühlluftstrom achten; Zu- und Fortluftquerschnitte dürfen nicht eingeengt werden. Verdampfer Der Luftstrom bei luftbeaufschlagten Verdampfern darf nicht durch Kühlgut oder ähnliches behindert werden. Bestimmungsgemäße Verwendung der Kälteanlage Kälteanlage nur für den bestimmungsgemäßen Verwendungszweck einsetzen und betreiben. Änderungen sind nur durch den Hersteller, Lieferer oder Kundendienst zulässig. Kühl- und Tiefkühlräume dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend beschickt werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Personen eingeschlossen werden. Beim Nachfüllen von Kältemittel darf nur das auf dem Kennzeichnungsschild angegebene Kältemittel verwendet werden. Nachfüllen nur durch Hersteller der Kälteanlage oder Kundendienst. Nicht bestimmungsgemäße Verwendung Sicherheits-, Schutz- und Regeleinrichtungen dürfen nicht verstellt oder unwirksam gemacht werden. Kältemittelnachfüllung und Lecksuche nur durch sachkundiges (zertifiziertes) Personal (z. B. Hersteller, Kundendienst). Für die Dichtheitsprüfung an Anlagen mit teilhalogenierten Kältemitteln (H-FCKW wie R22, H-FKW wie R134a, R404A, R407C etc.) keine Luft verwenden. Geeignetes Gas ist Stickstoff. Eingriffe in den Kältemittelkreislauf durch Sachunkundige sind nicht zulässig. Bei Anlagen mit Sekundärkreisläufen im Leckagefall nur das gleiche Wärmeträgerfluid nachfüllen; Kundendienst benachrichtigen. 4

Brandfall Kälteanlage abschalten; mechanische Lüftung des Maschinenraumes abschalten. Behälter und Anlagen, die mit Kältemittel gefüllt sind, können im Brandfall heftig zerplatzen. Die Kältemittel selbst sind nicht brennbar, werden bei hohen Temperaturen jedoch zu sehr giftigen Produkten zersetzt. Löschhinweise: Behälter und Anlagen durch Wassersprühstrahl kühlen. Umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte verwenden. Persönliche Schutzausrüstung Bei größeren Kältemittelaustritten darf der Maschinenraum oder Aufstellungsraum nur mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängigem Atemschutzgerät betreten werden (entsprechende Ausbildung und Untersuchung erforderlich). Gesicht und Hände vor direktem Kältemittelstrahl schützen. Schutzbrille und Handschuhe tragen. Es sind die Forderungen zu den persönlichen Schutzausrüstungen nach DIN EN 378 Teil 3 bzw. BGR 500 Kapitel 2.35 zu beachten. Sachgerechte Entsorgung Kältemittel nicht in die Atmosphäre gelangen lassen. Kältemittel ist der sachgerechten Wiederaufarbeitung oder Entsorgung zuzuführen. Fachbetrieb mit der Entsorgung beauftragen. Die Vorschriften (ChemKlimaschutzV oder ChemOzonSchichtV) beachten. Kältemittel sind gefährliche Abfälle (Abfallschlüssel nach AVV: 14 06 01, Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW). Sicherheitshinweise für das Kältemittel Das Kältemittel.. gehört zur Gruppe A1 nach DIN EN 378 Teil 1. Es ist nicht brennbar und hat keine erhebliche gesundheitsschädigende Wirkung auf den Menschen. Das Kältemittel ist schwerer als Luft und kann sich bei Leckagen oder im Havariefall mit Kältemittelaustritt am Boden ansammeln. Austretendes Kältemittel ist durch Geruch kaum wahrnehmbar. Bei hohen Konzentrationen kann es zu Sauerstoffmangel kommen. Dann besteht Erstickungsgefahr. Beim Einatmen hoher Kältemittelkonzentrationen besteht die Möglichkeit der Herzsensibilisierung durch Adrenalin. Dies kann zu Herzrhythmusstörungen bis zum Herzstillstand führen. Flüssiges Kältemittel auf der Haut und in den Augen verursacht Erfrierungen. Bei Undichtigkeiten Hände und Gesicht durch Handschuhe und Schutzbrille schützen. Durch offene Flammen oder sehr heiße Flächen kann es zu einer Zersetzung des Kältemittels unter Bildung sehr giftiger Gase (Chlorwasserstoff, Fluorwasserstoff, Phosgen) kommen. Rauchen und offene Flammen sind daher verboten. Zum Aufsuchen von Undichtigkeiten Kundendienst benachrichtigen. Kältemittel nicht in die Atmosphäre gelangen lassen - Emissionen tragen zum Treibhauseffekt bei. Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung beachten. Treibhauspotenziale für verschiedene Kältemittel: Kältemittel GWP 4 Kältemittel GWP Kältemittel GWP R134a 1.300 R407C 1.509 R422D 2.230 R125 3.400 R410A 1.690 R507 3.300 R152a 120 R413A 1.774 R508A 10.175 R143a 4.300 R417A 1.966 R508B 10.350 R404A 3.260 R419A 2.400 R744 1 4 Treibhauspotenzial (global warming potential, GWP) wird als das Erwärmungspotenzial eines Kilogramms eines Gases bezogen auf einen Zeitraum von 100 Jahren gegenüber dem entsprechenden Potenzial eines Kilogramms CO 2 berechnet. 5

Erste Hilfe Wenn die verletzte Person bewusstlos ist: Arzt und einen Krankenwagen mit Atemgerät rufen. Bis zur Ankunft des Arztes Person an einer gut belüfteten Stelle in die stabile Seitenlage bringen. Die Kleidung über der Brust lockern, um das Atmen zu erleichtern. Falls die Atmung aussetzt, Mund-zu-Mund-Beatmung anwenden. Personen, die größere Mengen Kältemitteldampf eingeatmet haben, sind so schnell wie möglich von einer sachkundigen Person mit Sauerstoff zu behandeln. Darüber hinaus sind sie möglichst ruhig zu halten. Arzt über das Kältemittel informieren, dem die verletzte Person ausgesetzt war (Herzsensibilisierung durch Adrenalin!). Es dürfen keine Präparate der Adrenalin-, Ephedrin-Gruppe verabreicht werden. Keinesfalls darf der bewusstlosen Person Flüssigkeit verabreicht werden. Augenverletzungen Niemals die Augen reiben. Kontaktlinsen, falls vorhanden, herausnehmen. Das Augenlid anheben und das Auge mindestens 20 Minuten lang mit viel Wasser spülen. Die verletzte Person sofort zu einem Facharzt oder in ein Unfallkrankenhaus bringen. Hautvereisungen Betroffene Hautpartien mindestens 20 Min. lang mit viel fließendem Wasser abspülen, währenddessen gleichzeitig die Kleidung entfernen. Die betroffenen Hautpartien niemals mit Kleidung, Verbänden, Öl usw. abdecken. Nach dem Abspülen die verletzte Person so schnell wie möglich zu einem Arzt oder in ein Unfallkrankenhaus bringen. Verschlucken von Flüssigkeit (nur bei drucklosen Kältemitteln, wie R123) Der verletzten Person, sofern sie bei Bewusstsein ist, soviel Wasser oder warmes Getränk wie möglich zu trinken geben. Bei Verletzungen, Unfällen oder Vergiftungen sind folgende Stellen zu informieren: Betriebsleitung: Polizei: Notarzt: 110 Krankenhaus: Feuerwehr: Spezialklinik für Verbrennungen: 112 6

4. Übernahme- / Übergabe-Bescheinigung (nur für Neuanlagen) Der Betreiber / Vertreter des Betreibers wurde unterwiesen in Bedienung der Kälteanlage Funktion der Sicherheitseinrichtung/en Verhalten bei Unfällen oder Störungen. Name: Folgende Unterlagen wurden übergeben: RI-Fließbild Stromlaufplan EG-Konformitätserklärung Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung Ausführliche Betriebsanleitung (Betriebsanleitungs-Handbuch gemäß DIN EN 378-2 / EG-Maschinenrichtlinie) / Funktionsbeschreibung Betriebshandbuch Kurzfassung der Betriebsanleitung (Kurzanweisung gemäß DIN EN 378-2) mit Hinweisen zur Ersten Hilfe (im Betriebshandbuch enthalten) Prüfbescheinigung nach DIN EN 378-2 Prüfbescheinigung nach DIN 8901 Abnahmebescheinigung nach der Druckgeräterichtlinie 97/23 EG Kategorie... Modul... Werksbescheinigung für Sicherheitsventil / Überströmventil Sicherheitsdatenblätter für Kältemittel und Kältemaschinenöl (optional) Folgende Tätigkeiten wurden erledigt: Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung sind gegen Änderung der Einstellung durch Unbefugte mit Sicherungsblech oder Plombe gesichert Die max. zul. Drücke sind durch rote Strichmarken (oder eine andere Kennzeichnung) am Manometer erkennbar Das Fabrikschild der Anlage und das CE-Kennzeichen sind angebracht Die Kennzeichnung Enthält vom Kyoto-Protokoll erfasste fluorierte Treibhausgase mit Bezeichnung des Kältemittels ist angebracht (für HFKW/FKW) Praktische Prüfung der elektrischen Ausrüstung ist erfolgt Sichtprüfung der Anlage ist erfolgt Dem Betreiber wurde folgende Dokumentation übergeben: Die oben bezeichnete Anlage wurde am.. am Aufstellungsort in Betrieb genommen und vom Betreiber übernommen. Weitere Bemerkungen: Ort, Datum Name und Unterschrift des Betreibers bzw. Vertreters Name und Unterschrift des Herstellers oder Errichters 7

5. Gesetzliche Regelungen 5.0 Kältemitteltabelle Kältemitteltyp R11 FCKW 5.2 R12 FCKW 5.2 R12B1 Halon 5.2 R13 FCKW 5.2 R14 FKW 5.1 R22 H-FCKW 5.2 R23 H-FKW 5.1 R32 H-FKW 5.1 R41 H-FKW 5.1 R50 KW 5.3 R113 FCKW 5.2 R114 FCKW 5.2 R115 FCKW 5.2 R116 FKW 5.1 R123 H-FCKW 5.2 R124 H-FCKW 5.2 R125 H-FKW 5.1 R134 H-FKW 5.1 R134a H-FKW 5.1 R141b H-FCKW 5.2 R142b H-FCKW 5.2 R143a H-FKW 5.1 R152a H-FKW 5.1 R161 H-FKW 5.1 R170 KW 5.3 R218 FKW 5.1 R290 KW 5.3 RC318 FKW 5.1 R400 FCKW-Gemisch 5.2 R401A H-FCKW-Gemisch 5.2 R402A H-FCKW-Gemisch 5.2 R402B H-FCKW-Gemisch 5.2 R403A H-FCKW-Gemisch 5.2 R403B H-FCKW-Gemisch 5.2 R404A H-FKW-Gemisch 5.1 R405A H-FCKW-Gemisch 5.2 R406A H-FCKW-Gemisch 5.2 R407A H-FKW-Gemisch 5.1 R407B H-FKW-Gemisch 5.1 R407C H-FKW-Gemisch 5.1 R407D H-FKW-Gemisch 5.1 R408A H-FCKW-Gemisch 5.2 R409A H-FCKW-Gemisch 5.2 R409B H-FCKW-Gemisch 5.2 R410A H-FKW-Gemisch 5.1 R410B H-FKW-Gemisch 5.1 R411A H-FCKW-Gemisch 5.2 R412A H-FCKW-Gemisch 5.2 gesetzliche Regelungen unter Punkt Kältemittel- Kurzzeichen Kältemittel- Kurzzeichen Kältemitteltyp R413A H-FKW-Gemisch 5.1 R417A H-FKW-Gemisch 5.1 R422A H-FKW-Gemisch 5.1 R422D H-FKW-Gemisch 5.1 R427A H-FKW-Gemisch 5.1 R500 FCKW-Gemisch 5.2 R501 FCKW-Gemisch 5.2 R502 FCKW-Gemisch 5.2 R503 FCKW-Gemisch 5.2 R504 FCKW-Gemisch 5.2 R505 FCKW-Gemisch 5.2 R506 FCKW-Gemisch 5.2 R507A H-FKW-Gemisch 5.1 R508A H-FKW-Gemisch 5.1 R508B H-FKW-Gemisch 5.1 R509A H-FCKW-Gemisch 5.2 R600a KW 5.3 R717 Ammoniak 5.3 R718 Wasser 5.3 R723 Ammoniak/NH 3 5.3 R744 Kohlenstoffdioxid 5.3 R1270 KW 5.3 gesetzliche Regelungen unter Punkt 8

5.1 Anlagen, die FKW und H-FKW enthalten Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) Auszüge Artikel 3 Reduzierung der Emissionen (1) Die Betreiber ortsfester Anwendungen in Form von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die die oben genannten fluorierte Treibhausgase enthalten, müssen unter Einsatz aller technisch durchführbaren und nicht mit übermäßigen Kosten verbundenen Maßnahmen a. das Entweichen der Gase aus Lecks verhindern und b. alle entdeckten Lecks, aus denen fluorierte Treibhausgase entweichen, so rasch wie möglich reparieren. (2) Die Betreiber der in Absatz 1 genannten Anwendungen sorgen dafür, dass diese von zertifiziertem Personal, das den in Artikel 5 genannten Anforderungen genügt, nach folgenden Vorgaben auf Dichtheit kontrolliert werden: Anwendungen mit Häufigkeit der Kontrolle auf Dichtheit 3 kg oder mehr fluorierten Treibhausgasen mindestens alle 12 Monate 30 kg oder mehr fluorierten Treibhausgasen mindestens alle 6 Monate 300 kg oder mehr fluorierten Treibhausgasen mindestens alle 3 Monate Dies gilt nicht für Einrichtungen mit hermetisch geschlossenen 5 Systemen, die als solche gekennzeichnet sind und weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgase enthalten. Nach der Reparatur eines Lecks werden die Anwendungen innerhalb eines Monats auf Dichtheit kontrolliert, um sicherzustellen, dass die Reparatur wirksam war. Im Sinne dieses Absatzes bedeutet "auf Dichtheit kontrolliert", dass die Einrichtung oder das System unter Verwendung direkter oder indirekter Messmethoden auf Lecks hin untersucht wird, wobei in erster Linie die Teile der Einrichtung oder des Systems, an denen am ehesten Lecks auftreten können, zu prüfen sind. (3) Die Betreiber der in Absatz 1 genannten Anwendungen, die 300 kg fluorierte Treibhausgase oder mehr enthalten, installieren Leckage-Erkennungssysteme 6. Diese Leckage-Erkennungssysteme werden mindestens einmal alle zwölf Monate kontrolliert, um ihr ordnungsgemäßes Funktionieren sicherzustellen. (4) Ist ein ordnungsgemäß funktionierendes und geeignetes Leckage-Erkennungssystem vorhanden, wird die Häufigkeit der Dichtheitskontrollen halbiert (6) Die Betreiber der in Absatz 1 genannten Anwendungen, die 3 kg fluorierte Treibhausgase oder mehr enthalten, führen über Menge und Typ der verwendeten fluorierten Treibhausgase, etwaige nachgefüllte Mengen und die bei Wartung, Instandhaltung und endgültiger Entsorgung rückgewonnenen Mengen Aufzeichnungen. Sie führen ferner Aufzeichnungen über andere relevante Informationen, u. a. zur Identifizierung des Unternehmens oder des technischen Personals, das die Wartung oder Instandhaltung vorgenommen hat; außerdem werden Aufzeichnungen über die Termine und Ergebnisse der Kontrollmaßnahmen sowie über einschlägige Informationen zur Identifizierung der ortsfesten Ausrüstungen der Anlagen geführt. Diese Aufzeichnungen werden der zuständigen Behörde und der Kommission auf Verlangen zur Verfügung gestellt. 5 "hermetisch geschlossenes System" ein System, bei dem alle Bauteile, die Kältemittel enthalten, durch Schweißen, Löten oder eine ähnliche dauerhafte Verbindung abgedichtet sind und das auch gesicherte Ventile und gesicherte Zugangsstellen für die Wartung enthalten kann, die einer ordnungsgemäßen Reparatur oder Beseitigung dienen und die eine geprüfte Leckagerate von weniger als drei Gramm pro Jahr unter einem Druck von wenigstens einem Viertel des höchstzulässigen Drucks haben. 6 "Leckage-Erkennungssystem " ein geeichtes (gemeint ist kalibriertes) mechanisches, elektrisches oder elektronisches Gerät, das das Austreten fluorierter Treibhausgase aus Lecks feststellt und bei einer solchen Feststellung den Betreiber warnt. 9

Hinweis: Zu beachten ist auch Artikel 7 Kennzeichnung Hier ist geregelt, dass Kältegeräte und -anlagen sowie Klimaanlagen und -geräte (außer solchen in Kraftfahrzeugen) sowie Wärmepumpen, die FKW oder H-FKW enthalten, nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mit der chemischen Bezeichnung des Kältemittels und dem Hinweis Enthält vom Kyoto-Protokoll erfasste fluorierte Treibhausgase gekennzeichnet sind. 5.1.1 Betreiberpflichten für Anlagen, die unter die F-Gase-Verordnung fallen stationäre Kälteanlage, Klimaanlage oder Wärmepumpe mit FKW/H-FKW-Kältemittel keine Pflicht Kältemittelbuch zu führen nein Kältemittelfüllmenge 3 kg ja Pflicht ein Kältemittelbuch zu führen keine Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitsprüfung ja Hermetische Anlage mit Füllmenge < 6 kg nein mindestens ein Mal jährlich Dichtheitsprüfung < 30 kg Kältemittel füllmenge <300 kg > 30 kg mindestens alle 6 Monate Dichtheitsprüfung 300 kg Dichtheitsprüfung mindestens alle 3 Monate; Leckage-Erkennungssystem vorgeschrieben, welches die Häufigkeit der Dichtheitskontrollen halbiert Kontrolle des Leckage-Erkennungssystems mindestens alle 12 Monate 10

5.1.2 VERORDNUNG (EG) Nr. 1516/2007 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2007 zur Festlegung der Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten ( ) - Auszüge Artikel 3: Prüfung der Aufzeichnungen über die Einrichtungen (1) Vor der Durchführung der Dichtheitskontrollen prüft das zertifizierte Personal die Aufzeichnungen über die Einrichtungen. (2) Dabei werden Angaben über wiederholt auftretende Probleme oder über Problembereiche mit besonderer Aufmerksamkeit geprüft. Artikel 4: Systematische Prüfungen Die folgenden Teile der Einrichtungen von Kälte- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen werden regelmäßig überprüft: 1. Verbindungen, 2. Ventile einschließlich Leitungen, 3. Versiegelungen, auch auf austauschbaren Trocknern und Filtern, 4. Teile des Systems, die Vibrationen unterliegen, 5. Verbindungen zu Sicherheits- oder Betriebssystemen. Artikel 5: Wahl der Messmethode (1) Das zertifizierte Personal führt Kontrollen auf Dichtheit der Einrichtungen von Kälte- oder Klimaanlagen und Wärmepumpen mit direkten Messmethoden gemäß Artikel 6 oder indirekten Messmethoden gemäß Artikel 7 durch. (2) Direkte Messmethoden können stets angewendet werden. (3) Indirekte Messmethoden werden nur dann angewendet, wenn die in Artikel 7 Absatz 1 genannten Parameter der kontrollierten Einrichtung zuverlässige Hinweise auf die in den Aufzeichnungen über die Einrichtung genannte Menge der fluorierten Treibhausgase und die Wahrscheinlichkeit eines Lecks geben. Artikel 6: Direkte Messmethoden (1) Um ein Leck festzustellen, wendet das zertifizierte Personal eine oder mehrere der nachstehend aufgeführten direkten Messmethoden an: a) Kontrollen von Kreisläufen und Bestandteilen, bei denen das Risiko eines Lecks besteht, mit Gasmeldegeräten 7, die an das in dem System verwendete Kühlmittel angepasst sind; b) Anwendung von UV-Detektorflüssigkeit oder einem geeigneten Färbemittel in dem Kreislauf; c) Spezialschaumlösungen / Seifenlaugen. (2) Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Gasmeldegeräte werden alle zwölf Monate auf einwandfreien Betrieb geprüft. Die Sensibilität tragbarer Gasmeldegeräte muss mindestens 5 g jährlich betragen ( ). (3) UV-Detektorflüssigkeiten oder entsprechende Färbemittel dürfen in dem Kühlkreislauf nur angewendet werden, wenn der Hersteller der Einrichtung Angaben zur technischen Durchführbarkeit solcher Nachweismethoden gemacht hat. Artikel 7: Indirekte Messmethoden (1) Zur Feststellung eines Lecks führt das zertifizierte Personal eine visuelle und eine manuelle Prüfung der Einrichtung mit einer Analyse eines oder mehrerer der folgenden Parameter durch: a) Druck, b) Temperatur, c) Kompressorströmung, d) Flüssigkeitsniveau, e) Auffüllmenge. (2) Bei jedem vermuteten Austritt von fluorierten Treibhausgasen wird eine Dichtheitskontrolle mit einer direkten Methode gemäß Artikel 6 durchgeführt. 7 gemeint sind elektronische Lecksuchgeräte (z. B. Montagelecksuchgeräte) 11

5.1.3 Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase 8 (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV) - Auszug 3 Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre (1) Über die Anforderungen von Artikel 3 Abs. 1 der F-Gase-Verordnung hinaus, werden für ortsfeste Anwendungen folgende prozentuale Grenzwerte für den zulässigen jährlichen spezifischen Kältemittelverlust 9 während des Normalbetriebs festgelegt: Füllmenge /Anlagentyp bis zum 30.06.2005 Errichtungsdatum der Anlage zwischen dem 01.07.2005 und 30.06.2008 nach dem 30.06.2008 Kältesätze 10 mit Kältemittel-Füllmenge 1 % 1 % 1 % von mindestens 3 kg am Aufstellungsort errichtete Anwendung 8 % 6 % 3 % mit Kältemittel-Füllmenge unter 10 kg am Aufstellungsort errichtete Anwendung 6 % 4 % 2 % mit Kältemittel-Füllmenge von 10 bis 100 kg am Aufstellungsort errichtete Anwendung 4 % 2 % 1 % mit Kältemittel-Füllmenge über 100 kg gilt ab 01.08.2008 01.07.2011 01.07.2011 Hermetisch geschlossene Systeme, die als solche gekennzeichnet sind und eine Kältemittel-Füllmenge von weniger als 6 kg enthalten, sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Betreiber von Anwendungen nach Satz 1 haben den Zugang zu allen lösbaren Verbindungsstellen sicherzustellen, sofern dies technisch möglich und zumutbar ist. 8 Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase vom 2. Juli 2008 (BGBl. I Nr. 27 S. 1139) Es handelt sich nicht um die wörtliche Wiedergabe der Verordnung! 9 spezifischer Kältemittelverlust: Kältemittelverlust einer Anwendung in Prozent pro Jahr, der mittels geeigneter Methoden entweder aus den Parametern gesamter Kältemittelverlust pro Jahr und Kältemittel-Füllmenge bei erstmaliger Inbetriebnahme oder aus den Parametern Kältemittel-Füllmenge bei erstmaliger Inbetriebnahme, Zeit und Summe der Nachfüllmengen an Kältemittel bestimmt wurde. 10 Kältesatz: fabrikmäßig komplett hergestellte Kälteanlage, in der alle Kältemittel führenden Teile durch Flansche, Schraubverbindungen oder andere, mindestens gleichwertige Verbindungen dicht zusammengebaut sind. 12

5.2 Anlagen, die FCKW oder H-FCKW enthalten Achtung: Das Verwenden von FCKW, wie R12, R11 und R502 ist verboten, das heißt, diese Kältemittel dürfen nicht mehr nachgefüllt werden und es darf keine Reparatur durchgeführt werden, die in den Kältemittelkreislauf eingreift. Ab 01.01.2010 ist das Verwenden von H-FCKW (R22) in unverarbeiteter Form (Frischware) verboten. Es dürfen nur noch wiederverwertete Kältemittel verwendet werden. Das Verwenden dieser Stoffe ist dann ab 01.01.2015 endgültig verboten, das heißt, die H-FCKW dürfen ab diesem Datum nicht mehr bei der Instandhaltung und Wartung eingesetzt und vor allem darf kein Kältemittel mehr nachgefüllt werden (siehe Verordnung (EG) 1005/2009). VERORDNUNG (EG) Nr. 1005/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen 11 - Auszüge Artikel 11 (7) Unternehmen, die für die Instandhaltung oder Wartung aufgearbeitete oder rezyklierte teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe verwenden, führen Aufzeichnungen über die Unternehmen, die die aufgearbeiteten teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe geliefert haben, und über die Herkunft der rezyklierten teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe.. Artikel 23 (1) Die Unternehmen treffen alle praktikablen Vorsichtsmaßnahmen, um jegliche Undichtigkeiten und Emissionen von geregelten Stoffen zu verhindern oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. (2) Unternehmen, die Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen ( ) einschließlich deren Kreisläufe betreiben, die geregelte Stoffe enthalten, gewährleisten, dass die ortsfesten Anlagen oder Systeme, a) die 3 kg oder mehr geregelte Stoffe in flüssiger Form enthalten, mindestens alle 12 Monate auf Undichtigkeiten überprüft werden; dies gilt nicht für Einrichtungen mit hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind und weniger als 6 kg geregelte Stoffe enthalten, b) die 30 kg oder mehr geregelte Stoffe in flüssiger Form enthalten, mindestens alle sechs Monate auf Undichtigkeiten überprüft werden, c) die 300 kg oder mehr geregelte Stoffe in flüssiger Form enthalten, mindestens alle drei Monate auf Undichtigkeiten überprüft werden, und dass alle entdeckten Lecks so rasch wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, repariert werden. Die Einrichtung oder Vorrichtung wird innerhalb eines Monats nach Reparatur einer Undichtigkeit erneut auf Undichtigkeiten überprüft, um sicherzustellen, dass die Reparatur wirksam war. (3) Die in Absatz 2 genannten Unternehmen führen Aufzeichnungen über Menge und Typ der nachgefüllten geregelten Stoffe und über die bei der Wartung, Instandhaltung und endgültigen Entsorgung der oben genannten Einrichtungen oder Vorrichtungen zurückgewonnenen Mengen. Sie führen ferner Aufzeichnungen über andere relevante Informationen, u. a. zur Identifizierung des Unternehmens oder des technischen Personals, das die Instandhaltung oder Wartung vorgenommen hat, sowie über die Termine und Ergebnisse der durchgeführten Überprüfungen auf Undichtigkeiten. Diese Aufzeichnungen werden der zuständigen Behörde und der Kommission auf Verlangen zur Verfügung gestellt. 5.3 Anlagen mit natürlichen Kältemitteln (wie z. B. Kohlendioxid, Ammoniak, Isobutan) Für diese Kältemittel besteht zurzeit keine Pflicht ein Kältemittelbuch zu führen. Zur besseren Übersicht kann es aber sinnvoll sein, ein solches freiwillig zu führen. 11 Diese Verordnung trat am 01.01.2010 in Kraft 13

6. Wartungs- und Lecksuchintervalle Laut den zuvor beschriebenen Vorgaben werden für die Anlage folgende Intervalle für Kontrollen, Wartungen und Dichtheitsprüfungen festgelegt: Wartungen: Häufigkeit: Folgende Arbeiten sind im Rahmen der regelmäßigen Wartung durchzuführen: Lecksuche / Dichtheitsprüfung: Häufigkeit: Empfohlene Lecksuchmethode: Lecksuche mit elektronischem Lecksuchgerät Sonstiges: insbesondere zu prüfen: Grenzwert für den zulässigen jährl. spezifischen Kältemittelverlust (siehe S. 12): Verbindungen Komponenten (Ventile, Verflüssiger, Verdampfer etc.) Teile des Systems, die Vibrationen unterliegen Sonstiges: g/jahr Leckage-Erkennungssystem: Leckageerkennungssystem Häufigkeit der Überprüfung: Verfahren: Hinweise: ist vorhanden nicht vorhanden Weitere Prüfungen: Festgelegt durch Datum und Unterschrift 14

6.1 Bescheinigung über Wartung und Dichtheitsprüfung Fachfirma / zert. Betrieb (einschl. Zert.-Nr.): Datum: (einschl. Kat. und Zert.-Nr.): Ergebnis der Wartung: Hiermit wird bestätigt, dass die Kälteanlage / das Gerät nach den Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Die Sicherheitsschalteinrichtung wurde geprüft (DWK, DBK, SDBK) 12 Ergebnis: Bemerkungen: Ergebnis der Dichtheitsprüfung: Die Anlage / das Gerät wurde einer Dichtheitskontrolle unterzogen. Messverfahren: Lecksuche mit elektronischem Lecksuchgerät Sonstiges: Modell / Typ des Lecksuchgerätes: untere Ansprechschwelle des Lecksuchgerätes (g KM/a): Entsprechend den Dichtheitsanforderungen wurde das kältetechnische Erzeugnis zum Zeitpunkt der Prüfung als dicht befunden nicht dicht befunden Undichtigkeit behoben am.. durch Ergebnisse der Prüfung (z. B. Ort und Ursache des Lecks angeben): Nächste Kontrolle spätestens am: Leckage-Erkennungssystem: vorhanden nicht vorhanden Prüfung noch Das Leckage-Erkennungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen. nicht erforderlich; Prüftermin: Prüfverfahren: Ergebnis der Prüfung: Datum, Unterschrift 12 DWK (PSH): baumustergeprüfter Druckwächter DBK (PZH): baumustergeprüfter Druckbegrenzer SDBK (PZHH): baumustergeprüfter Sicherheitsdruckbegrenzer 15

6.2 Bescheinigung über Wartung und Dichtheitsprüfung Fachfirma / zert. Betrieb (einschl. Zert.-Nr.): Datum: (einschl. Kat. und Zert.-Nr.): Ergebnis der Wartung: Hiermit wird bestätigt, dass die Kälteanlage / das Gerät nach den Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Die Sicherheitsschalteinrichtung wurde geprüft (DWK, DBK, SDBK) Ergebnis: Bemerkungen: Ergebnis der Dichtheitsprüfung: Die Anlage / das Gerät wurde einer Dichtheitskontrolle unterzogen. Messverfahren: Lecksuche mit elektronischem Lecksuchgerät Sonstiges: Modell / Typ des Lecksuchgerätes: untere Ansprechschwelle des Lecksuchgerätes (g KM/a): Entsprechend den Dichtheitsanforderungen wurde das kältetechnische Erzeugnis zum Zeitpunkt der Prüfung als dicht befunden nicht dicht befunden Undichtigkeit behoben am.. durch Ergebnisse der Prüfung (z. B. Ort und Ursache des Lecks angeben): Nächste Kontrolle spätestens am: Leckage-Erkennungssystem: vorhanden nicht vorhanden Prüfung noch Das Leckage-Erkennungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen. nicht erforderlich; Prüftermin: Prüfverfahren: Ergebnis der Prüfung: 16 Datum, Unterschrift

6.3 Bescheinigung über Wartung und Dichtheitsprüfung Fachfirma / zert. Betrieb (einschl. Zert.-Nr.): Datum: (einschl. Kat. und Zert.-Nr.): Ergebnis der Wartung: Hiermit wird bestätigt, dass die Kälteanlage / das Gerät nach den Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Die Sicherheitsschalteinrichtung wurde geprüft (DWK, DBK, SDBK) Ergebnis: Bemerkungen: Ergebnis der Dichtheitsprüfung: Die Anlage / das Gerät wurde einer Dichtheitskontrolle unterzogen. Messverfahren: Lecksuche mit elektronischem Lecksuchgerät Sonstiges: Modell / Typ des Lecksuchgerätes: untere Ansprechschwelle des Lecksuchgerätes (g KM/a): Entsprechend den Dichtheitsanforderungen wurde das kältetechnische Erzeugnis zum Zeitpunkt der Prüfung als dicht befunden nicht dicht befunden Undichtigkeit behoben am.. durch Ergebnisse der Prüfung (z. B. Ort und Ursache des Lecks angeben): Nächste Kontrolle spätestens am: Leckage-Erkennungssystem: vorhanden nicht vorhanden Prüfung noch Das Leckage-Erkennungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen. nicht erforderlich; Prüftermin: Prüfverfahren: Ergebnis der Prüfung: Datum, Unterschrift 17

6.4 Bescheinigung über Wartung und Dichtheitsprüfung Fachfirma / zert. Betrieb (einschl. Zert.-Nr.): Datum: (einschl. Kat. und Zert.-Nr.): Ergebnis der Wartung: Hiermit wird bestätigt, dass die Kälteanlage / das Gerät nach den Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Die Sicherheitsschalteinrichtung wurde geprüft (DWK, DBK, SDBK) Ergebnis: Bemerkungen: Ergebnis der Dichtheitsprüfung: Die Anlage / das Gerät wurde einer Dichtheitskontrolle unterzogen. Messverfahren: Lecksuche mit elektronischem Lecksuchgerät Sonstiges: Modell / Typ des Lecksuchgerätes: untere Ansprechschwelle des Lecksuchgerätes (g KM/a): Entsprechend den Dichtheitsanforderungen wurde das kältetechnische Erzeugnis zum Zeitpunkt der Prüfung als dicht befunden nicht dicht befunden Undichtigkeit behoben am.. durch Ergebnisse der Prüfung (z. B. Ort und Ursache des Lecks angeben): Nächste Kontrolle spätestens am: Leckage-Erkennungssystem: vorhanden nicht vorhanden Prüfung noch Das Leckage-Erkennungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen. nicht erforderlich; Prüftermin: Prüfverfahren: Ergebnis der Prüfung: 18 Datum, Unterschrift

6.5 Bescheinigung über Wartung und Dichtheitsprüfung Fachfirma / zert. Betrieb (einschl. Zert.-Nr.): Datum: (einschl. Kat. und Zert.-Nr.): Ergebnis der Wartung: Hiermit wird bestätigt, dass die Kälteanlage / das Gerät nach den Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Die Sicherheitsschalteinrichtung wurde geprüft (DWK, DBK, SDBK) Ergebnis: Bemerkungen: Ergebnis der Dichtheitsprüfung: Die Anlage / das Gerät wurde einer Dichtheitskontrolle unterzogen. Messverfahren: Lecksuche mit elektronischem Lecksuchgerät Sonstiges: Modell / Typ des Lecksuchgerätes: untere Ansprechschwelle des Lecksuchgerätes (g KM/a): Entsprechend den Dichtheitsanforderungen wurde das kältetechnische Erzeugnis zum Zeitpunkt der Prüfung als dicht befunden nicht dicht befunden Undichtigkeit behoben am.. durch Ergebnisse der Prüfung (z. B. Ort und Ursache des Lecks angeben): Nächste Kontrolle spätestens am: Leckage-Erkennungssystem: vorhanden nicht vorhanden Prüfung noch Das Leckage-Erkennungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen. nicht erforderlich; Prüftermin: Prüfverfahren: Ergebnis der Prüfung: Datum, Unterschrift 19

6.6 Bescheinigung über Wartung und Dichtheitsprüfung Fachfirma / zert. Betrieb (einschl. Zert.-Nr.): Datum: (einschl. Kat. und Zert.-Nr.): Ergebnis der Wartung: Hiermit wird bestätigt, dass die Kälteanlage / das Gerät nach den Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Die Sicherheitsschalteinrichtung wurde geprüft (DWK, DBK, SDBK) Ergebnis: Bemerkungen: Ergebnis der Dichtheitsprüfung: Die Anlage / das Gerät wurde einer Dichtheitskontrolle unterzogen. Messverfahren: Lecksuche mit elektronischem Lecksuchgerät Sonstiges: Modell / Typ des Lecksuchgerätes: untere Ansprechschwelle des Lecksuchgerätes (g KM/a): Entsprechend den Dichtheitsanforderungen wurde das kältetechnische Erzeugnis zum Zeitpunkt der Prüfung als dicht befunden nicht dicht befunden Undichtigkeit behoben am.. durch Ergebnisse der Prüfung (z. B. Ort und Ursache des Lecks angeben): Nächste Kontrolle spätestens am: Leckage-Erkennungssystem: vorhanden nicht vorhanden Prüfung noch Das Leckage-Erkennungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen. nicht erforderlich; Prüftermin: Prüfverfahren: Ergebnis der Prüfung: 20 Datum, Unterschrift

6.7 Bescheinigung über Wartung und Dichtheitsprüfung Fachfirma / zert. Betrieb (einschl. Zert.-Nr.): Datum: (einschl. Kat. und Zert.-Nr.): Ergebnis der Wartung: Hiermit wird bestätigt, dass die Kälteanlage / das Gerät nach den Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Die Sicherheitsschalteinrichtung wurde geprüft (DWK, DBK, SDBK) Ergebnis: Bemerkungen: Ergebnis der Dichtheitsprüfung: Die Anlage / das Gerät wurde einer Dichtheitskontrolle unterzogen. Messverfahren: Lecksuche mit elektronischem Lecksuchgerät Sonstiges: Modell / Typ des Lecksuchgerätes: untere Ansprechschwelle des Lecksuchgerätes (g KM/a): Entsprechend den Dichtheitsanforderungen wurde das kältetechnische Erzeugnis zum Zeitpunkt der Prüfung als dicht befunden nicht dicht befunden Undichtigkeit behoben am.. durch Ergebnisse der Prüfung (z. B. Ort und Ursache des Lecks angeben): Nächste Kontrolle spätestens am: Leckage-Erkennungssystem: vorhanden nicht vorhanden Prüfung noch Das Leckage-Erkennungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen. nicht erforderlich; Prüftermin: Prüfverfahren: Ergebnis der Prüfung: Datum, Unterschrift 21

6.8 Bescheinigung über Wartung und Dichtheitsprüfung Fachfirma / zert. Betrieb (einschl. Zert.-Nr.): Datum: (einschl. Kat. und Zert.-Nr.): Ergebnis der Wartung: Hiermit wird bestätigt, dass die Kälteanlage / das Gerät nach den Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Die Sicherheitsschalteinrichtung wurde geprüft (DWK, DBK, SDBK) Ergebnis: Bemerkungen: Ergebnis der Dichtheitsprüfung: Die Anlage / das Gerät wurde einer Dichtheitskontrolle unterzogen. Messverfahren: Lecksuche mit elektronischem Lecksuchgerät Sonstiges: Modell / Typ des Lecksuchgerätes: untere Ansprechschwelle des Lecksuchgerätes (g KM/a): Entsprechend den Dichtheitsanforderungen wurde das kältetechnische Erzeugnis zum Zeitpunkt der Prüfung als dicht befunden nicht dicht befunden Undichtigkeit behoben am.. durch Ergebnisse der Prüfung (z. B. Ort und Ursache des Lecks angeben): Nächste Kontrolle spätestens am: Leckage-Erkennungssystem: vorhanden nicht vorhanden Prüfung noch Das Leckage-Erkennungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen. nicht erforderlich; Prüftermin: Prüfverfahren: Ergebnis der Prüfung: 22 Datum, Unterschrift

6.9 Bescheinigung über Wartung und Dichtheitsprüfung Fachfirma / zert. Betrieb (einschl. Zert.-Nr.): Datum: (einschl. Kat. und Zert.-Nr.): Ergebnis der Wartung: Hiermit wird bestätigt, dass die Kälteanlage / das Gerät nach den Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Die Sicherheitsschalteinrichtung wurde geprüft (DWK, DBK, SDBK) Ergebnis: Bemerkungen: Ergebnis der Dichtheitsprüfung: Die Anlage / das Gerät wurde einer Dichtheitskontrolle unterzogen. Messverfahren: Lecksuche mit elektronischem Lecksuchgerät Sonstiges: Modell / Typ des Lecksuchgerätes: untere Ansprechschwelle des Lecksuchgerätes (g KM/a): Entsprechend den Dichtheitsanforderungen wurde das kältetechnische Erzeugnis zum Zeitpunkt der Prüfung als dicht befunden nicht dicht befunden Undichtigkeit behoben am.. durch Ergebnisse der Prüfung (z. B. Ort und Ursache des Lecks angeben): Nächste Kontrolle spätestens am: Leckage-Erkennungssystem: vorhanden nicht vorhanden Prüfung noch Das Leckage-Erkennungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen. nicht erforderlich; Prüftermin: Prüfverfahren: Ergebnis der Prüfung: Datum, Unterschrift 23

6.10 Bescheinigung über Wartung und Dichtheitsprüfung Fachfirma / zert. Betrieb (einschl. Zert.-Nr.): Datum: (einschl. Kat. und Zert.-Nr.): Ergebnis der Wartung: Hiermit wird bestätigt, dass die Kälteanlage / das Gerät nach den Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Die Sicherheitsschalteinrichtung wurde geprüft (DWK, DBK, SDBK) Ergebnis: Bemerkungen: Ergebnis der Dichtheitsprüfung: Die Anlage / das Gerät wurde einer Dichtheitskontrolle unterzogen. Messverfahren: Lecksuche mit elektronischem Lecksuchgerät Sonstiges: Modell / Typ des Lecksuchgerätes: untere Ansprechschwelle des Lecksuchgerätes (g KM/a): Entsprechend den Dichtheitsanforderungen wurde das kältetechnische Erzeugnis zum Zeitpunkt der Prüfung als dicht befunden nicht dicht befunden Undichtigkeit behoben am.. durch Ergebnisse der Prüfung (z. B. Ort und Ursache des Lecks angeben): Nächste Kontrolle spätestens am: Leckage-Erkennungssystem: vorhanden nicht vorhanden Prüfung noch Das Leckage-Erkennungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen. nicht erforderlich; Prüftermin: Prüfverfahren: Ergebnis der Prüfung: 24 Datum, Unterschrift

6.11 Bescheinigung über Wartung und Dichtheitsprüfung Fachfirma / zert. Betrieb (einschl. Zert.-Nr.): Datum: (einschl. Kat. und Zert.-Nr.): Ergebnis der Wartung: Hiermit wird bestätigt, dass die Kälteanlage / das Gerät nach den Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Die Sicherheitsschalteinrichtung wurde geprüft (DWK, DBK, SDBK) Ergebnis: Bemerkungen: Ergebnis der Dichtheitsprüfung: Die Anlage / das Gerät wurde einer Dichtheitskontrolle unterzogen. Messverfahren: Lecksuche mit elektronischem Lecksuchgerät Sonstiges: Modell / Typ des Lecksuchgerätes: untere Ansprechschwelle des Lecksuchgerätes (g KM/a): Entsprechend den Dichtheitsanforderungen wurde das kältetechnische Erzeugnis zum Zeitpunkt der Prüfung als dicht befunden nicht dicht befunden Undichtigkeit behoben am.. durch Ergebnisse der Prüfung (z. B. Ort und Ursache des Lecks angeben): Nächste Kontrolle spätestens am: Leckage-Erkennungssystem: vorhanden nicht vorhanden Prüfung noch Das Leckage-Erkennungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen. nicht erforderlich; Prüftermin: Prüfverfahren: Ergebnis der Prüfung: Datum, Unterschrift 25

6.12 Bescheinigung über Wartung und Dichtheitsprüfung Fachfirma / zert. Betrieb (einschl. Zert.-Nr.): Datum: (einschl. Kat. und Zert.-Nr.): Ergebnis der Wartung: Hiermit wird bestätigt, dass die Kälteanlage / das Gerät nach den Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Die Sicherheitsschalteinrichtung wurde geprüft (DWK, DBK, SDBK) Ergebnis: Bemerkungen: Ergebnis der Dichtheitsprüfung: Die Anlage / das Gerät wurde einer Dichtheitskontrolle unterzogen. Messverfahren: Lecksuche mit elektronischem Lecksuchgerät Sonstiges: Modell / Typ des Lecksuchgerätes: untere Ansprechschwelle des Lecksuchgerätes (g KM/a): Entsprechend den Dichtheitsanforderungen wurde das kältetechnische Erzeugnis zum Zeitpunkt der Prüfung als dicht befunden nicht dicht befunden Undichtigkeit behoben am.. durch Ergebnisse der Prüfung (z. B. Ort und Ursache des Lecks angeben): Nächste Kontrolle spätestens am: Leckage-Erkennungssystem: vorhanden nicht vorhanden Prüfung noch Das Leckage-Erkennungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen. nicht erforderlich; Prüftermin: Prüfverfahren: Ergebnis der Prüfung: 26 Datum, Unterschrift

6.13 Bescheinigung über Wartung und Dichtheitsprüfung Fachfirma / zert. Betrieb (einschl. Zert.-Nr.): Datum: (einschl. Kat. und Zert.-Nr.): Ergebnis der Wartung: Hiermit wird bestätigt, dass die Kälteanlage / das Gerät nach den Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Die Sicherheitsschalteinrichtung wurde geprüft (DWK, DBK, SDBK) Ergebnis: Bemerkungen: Ergebnis der Dichtheitsprüfung: Die Anlage / das Gerät wurde einer Dichtheitskontrolle unterzogen. Messverfahren: Lecksuche mit elektronischem Lecksuchgerät Sonstiges: Modell / Typ des Lecksuchgerätes: untere Ansprechschwelle des Lecksuchgerätes (g KM/a): Entsprechend den Dichtheitsanforderungen wurde das kältetechnische Erzeugnis zum Zeitpunkt der Prüfung als dicht befunden nicht dicht befunden Undichtigkeit behoben am.. durch Ergebnisse der Prüfung (z. B. Ort und Ursache des Lecks angeben): Nächste Kontrolle spätestens am: Leckage-Erkennungssystem: vorhanden nicht vorhanden Prüfung noch Das Leckage-Erkennungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen. nicht erforderlich; Prüftermin: Prüfverfahren: Ergebnis der Prüfung: Datum, Unterschrift 27

6.14 Bescheinigung über Wartung und Dichtheitsprüfung Fachfirma / zert. Betrieb (einschl. Zert.-Nr.): Datum: (einschl. Kat. und Zert.-Nr.): Ergebnis der Wartung: Hiermit wird bestätigt, dass die Kälteanlage / das Gerät nach den Wartungs- und Reparaturarbeiten geprüft wurde und voll funktionstüchtig ist. Die Sicherheitsschalteinrichtung wurde geprüft (DWK, DBK, SDBK) Ergebnis: Bemerkungen: Ergebnis der Dichtheitsprüfung: Die Anlage / das Gerät wurde einer Dichtheitskontrolle unterzogen. Messverfahren: Lecksuche mit elektronischem Lecksuchgerät Sonstiges: Modell / Typ des Lecksuchgerätes: untere Ansprechschwelle des Lecksuchgerätes (g KM/a): Entsprechend den Dichtheitsanforderungen wurde das kältetechnische Erzeugnis zum Zeitpunkt der Prüfung als dicht befunden nicht dicht befunden Undichtigkeit behoben am.. durch Ergebnisse der Prüfung (z. B. Ort und Ursache des Lecks angeben): Nächste Kontrolle spätestens am: Leckage-Erkennungssystem: vorhanden nicht vorhanden Prüfung noch Das Leckage-Erkennungssystem wurde einer Funktionsprüfung unterzogen. nicht erforderlich; Prüftermin: Prüfverfahren: Ergebnis der Prüfung: 28 Datum, Unterschrift

7. Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Kälte-/Klima-/ Wärmepumpenanlage (einschließlich Nachfüllen von Kältemittel) Datum durchgeführte Arbeiten Kältemittel in kg entnommen / eingefüllt 13 Spezifischer Kältemittelverlust: siehe Seite 12 Fachbetrieb einschl. Zert.-Nr. Zertifiziertes Personal einschl. Kat. und Zert.-Nr. spez. Kältemittelverlust 13 eingehalten Bemerkungen (für H-FCKW Herkunft angeben (rezyklierte oder aufbereitete Ware)) 29

Datum durchgeführte Arbeiten Kältemittel in kg entnommen / eingefüllt Fachbetrieb einschl. Zert.-Nr. Zertifiziertes Personal einschl. Kat. und Zert.-Nr. spez. Kältemittelverlust eingehalten Bemerkungen (für H-FCKW Herkunft angeben (rezyklierte oder aufbereitete Ware)) 30

Datum durchgeführte Arbeiten Kältemittel in kg entnommen / eingefüllt Fachbetrieb einschl. Zert.-Nr. Zertifiziertes Personal einschl. Kat. und Zert.-Nr. spez. Kältemittelverlust eingehalten Bemerkungen (für H-FCKW Herkunft angeben (rezyklierte oder aufbereitete Ware)) 31

Datum durchgeführte Arbeiten Kältemittel in kg entnommen / eingefüllt Fachbetrieb einschl. Zert.-Nr. Zertifiziertes Personal einschl. Kat. und Zert.-Nr. spez. Kältemittelverlust eingehalten Bemerkungen (für H-FCKW Herkunft angeben (rezyklierte oder aufbereitete Ware)) 32

Herausgeber und Bezugsadresse: Wirtschafts- und InformationsGmbH Maintal Bruno-Dressler-Straße 14 63477 Maintal Tel.: 06109/69 69 63 Fax: 06109/69 69 64 E-Mail: mail@informations-gmbh.de Autor: Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik Bruno-Dressler-Straße 14 63477 Maintal Tel: 06109/69540 Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik 11/2010 (8. geänderte Auflage) erarbeitet von Dipl.-Ing. Roswitha Böhrer