Wartung und F-Gas Prüfung

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1 und F-Gas Prüfung Um einen zuverlässigen Betrieb des Temperiergerätes zu gewährleisten wird eine regelmäßige Wartung empfohlen. Somit können plötzlich auftretende Ausfälle verringert und Energiekosten eingespart werden. Die Wartungspunkte auf den folgenden Seiten sollten regelmäßig durchgeführt werden, sodass Ihr Gerät lange zuverlässig und sicher arbeitet. Weitere Informationen bezüglich der Wartungsdurchführung finden Sie in Ihrer Bedienungsanleitung. Bei Fragen können Sie sich gerne an unseren technischen Support wenden: Wir empfehlen die Wartung an Huber Kältethermostaten durch einen Huber Servicetechniker durchführen zu lassen, da hierfür besondere Kenntnisse erforderlich sind. Speziell bei Unistaten und Unichiller ist eine regelmäßige kältetechnische Wartung zu empfehlen. Bei Geräten mit einer Kältemittelfüllmenge > 6kg ist gesetzlich eine jährliche F-GAS Prüfung (Dichtheitskontrolle) erforderlich. Ausgenommen sind hierbei Geräte mit natürlichen, brennbaren Kältemittel (z.b. R290). Weitere Informationen finden Sie auf Seite 5. Bei Interesse an einer Wartung und F-Gas Prüfung können Sie sich gerne an unseren technischen Support wenden. Um Ihnen ein Angebot unterbreiten zu können benötigen wir folgende Informationen: Seriennummer des Gerätes; Wartung bei Huber oder Vorort (falls Vorort -> Wo?; Wunschtermin)

2 Individuelle Wartungpunkte A) Unichiller B) Unistate C) Kältethermostate Bier-Forciertest-Thermostat (BFT) Petite und Grande Fleur D) CC-Einhängethermostate E) Hotbox F) Heat Transfer Station (HTS) G) TR401 und TR402 H) Unistat T3XX Modelle Seite 2

3 Nr. Kühlung* Beschreibung Wartungsintervall Kommentar Verantwortlicher A B C D E F G H 1 L/W Schläuche und Schlauchverbindungen visuell kontrollieren Vor dem Einschalten des Temperiergerätes Undichte Schläuche und Schlauchverbindungen vor dem Einschalten des Temperiergerätes austauschen. Siehe F-Gase Verordnung. 2 L/W Prüfung nach F-Gase Verordnung Nach F-Gase- Verordnung Ab Kältemittelfüllmenge >3kg erforderlich. Die Kältemittelfüllmenge ist auf dem Typenschild Betreiber ersichtlich. Vor dem Einschalten 3 L/W Kontrolle der Stromnetz-Leitung des Temperiergerätes oder bei einem Bei Beschädigung der Stromnetz-Leitung das Temperiergerät nicht in Betrieb nehmen. Elektrofachkraft (BGV A3) Standortwechsel 4 L Lochgitter reinigen Nach Bedarf Reinigen Sie das Lochgitter des Temperiergerätes mit einem feuchten Tuch. Betreiber 5 L/W Thermofluidkontrolle Nach Bedarf 6 U / H Tropfwanne entleeren Monatlich 7 L/W Kontrolle der Gleitringdichtungen (Tropfwanne) Monatlich 8 L Verflüssigerlamellen kontrollieren Nach Bedarf, spätestens nach 3 Monaten Wenn die Lamellen verstaubt sind, sollten diese abgesaugt, abgefegt oder mit Pressluft/Stickstoff abgeblasen werden. Betrieber und/ oder Seite 3

4 Nr. Kühlung* Beschreibung Wartungsintervall Kommentar Verantwortlicher A B C D E F G H 9 W Hutsieb (Schmutzfänger) kontrollieren Nach Bedarf, spätestens nach 3 Monaten Den Hutsieb in der Kühlwasserkeitung reinigen. 10 L/W Übertemperaturschutz (ÜT) Funktionsprüfung Alle 3 Monate oder nach Thermofluidwechsel Beim PilotONE Regler finden Sie eine Vorangehensweise im Menü unter Sicherheit -> ÜT-Test. 11 L/W Temperiergerät auf Beschädigung und Standfestigkeit kontrollieren Alle 12 Monate oder nach einem Standortwechsel 12 W Kontrolle der Kühlwasserqualität Alle 12 Monate Entkalken des Kühlwasserkreislaufes nach Bedarf. Dokumentationen zur Wasserqualität erhalten Sie unter: 13 L/W Standmodelle: Kontrolle der Luftfiltermatten Je nach Umgebungsbedingun gen festlegen. Kontrollieren Sie alle Luftfiltermatten am Temperiergerät. Nach Bedarf die Luftfiltermatten reinigen bzw. austauschen. *L = Luftkühlung; W = Wasserkühlung; U = Nur gültig für Unistate; H= Nur gültig für Hotbox Seite 4

5 F-Gas Prüfung Am 4. Juli 2006 ist die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Reduzierung der Emissionen, die Verwendung, die Rückgewinnung und die Zerstörung von bestimmten fluorierten Treibhausgasen, sowie die Kennzeichnung und die Entsorgung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die diese Gase enthalten. Sie enthält Verbotsvorschriften und Vorgaben für die Ausbildung und Zertifizierung von Personal und Unternehmen, das bzw. die in dieser Verordnung vorgesehenen Tätigkeiten wahrnimmt/wahrnehmen. Dies ist eine EU Verordnung, somit für alle EU Mitgliedstaaten gültig, und für den Betreiber gesetzlich vorgeschrieben. Seit dem 4. Juli 2007 müssen Betreiber (bzw. Eigentümer) ihre ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen regelmäßig auf Dichtheit überprüfen und eventuelle Undichtigkeiten innerhalb kürzester Zeit beseitigen lassen. Die Verordnung schreibt vor: Dichtheitskontrollen von ortsfesten und hermetisch dichten Kälteanlagen durch zertifiziertes Personal (z.b. Servicetechniker der Peter Huber Kältemaschinenbau GmbH ) bei einer Füllmenge fluorierter Treibhausgase ab 6 kg und bis 30 kg alle 12 Monate durchzuführen. Dokumentationspflicht (Wartung und Inspektion) im Betriebshandbuch unter Angabe von Art und Menge eingesetzter oder rückgewonnener Kältemittel, die der Betreiber nach ihrer Erstellung mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen hat. Die Verantwortung für die Rückgewinnung von F-Gasen durch zertifiziertes Personal liegt bei den Betreibern von Anlagen. Geräte mit natürlichen Kältemitteln sind im Moment von dieser Verordnung ausgenommen. Seite 5

6 Einrichten des Wartungsintervall inklusive der Erinnerungsfunktion bei Geräten mit PilotOne.

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