Sichere Lieferkette im Luftverkehr - Einführung. Fachgebiet Flugführung und Luftverkehr Forschungsstelle Sicherheit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sichere Lieferkette im Luftverkehr - Einführung. Fachgebiet Flugführung und Luftverkehr Forschungsstelle Sicherheit"

Transkript

1 - Einführung

2 Hintergrund Einführung (EU) der Begriffe: Reglementierter Beauftragter (regb) Unternehmen verantwortlich für den Transport (und ggf. die Lagerung und Verpackung) von Luftfracht zum Flughafen bzw. Luftfahrzeug Behördliche Zulassung Bekannter Versender (bv) Unternehmen, die die Luftfracht herstellen bzw. an den Spediteur übergeben Ursprünglich: Anerkennung durch regb Mittlerweile: Behördliche Zulassung 2

3 Rechtsgrundlagen Seit 29. April 2010 gilt die neue Rahmenverordnung (EG) Nr. 300/2008 i.v.m. der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 185/2010 bis 28. April 2010 Sicherheitserklärung und Anerkennung des bv durch regb seit 29. April 2010 Zulassung des bv durch die national zuständige Behörde (LBA) bis 28. April 2013 Übergangsregelung (Sicherheitserklärung) 3

4 Rechtsgrundlagen 4

5 Rechtsgrundlagen Probleme der EU-Sicherheitsvorschriften: Hinkende Verordnungen, d. h. sie enthalten offene Verpflichtungen Zuordnung durch die nationalen Gesetzgeber Durch das LuftSiG von Februar 2005 BPräs Köhler hatte Bedenken gegen 14 Abs. 3 LuftSiG (Abschussermächtigung), unterzeichnete das Gesetz aber dennoch, weil er dem Inkrafttreten der notwendigen deutschen Ergänzungsnormen zum EU-Luftsicherheitsrecht nicht im Wege stehen wollte Grundgedanke der Zuordnung: Security ist Annex zur Safety. Folge: Zuständigkeitszersplitterung in Deutschland 5

6 Zuständigkeiten Vier-Säulen-Modell der Luftsicherheit BMI BMI BMVBS BMVBS Luftsicherheitsbehörde/ Bundespolizei Luftsicherheitsbehörde der Länder Luftfahrt- Bundesamt Luftfahrt- Bundesamt Passagierkontrollen Flugplatzbetreiber Luftfahrtunternehmen Stellen 5 LuftSiG 4 BPolG 8 LuftSiG 9 LuftSiG VO (EG) Nr. 300/2008 6

7 Zuständigkeiten Vier-Säulen-Modell der Luftsicherheit Stelle ist eine Person, eine Organisation oder ein Unternehmen, die bzw. das kein Betreiber ist. [Art. 3 Abs. 6 VO (EG) Nr. 300/2008] Jede Stelle, die nach dem in Artikel 10 genannten nationalen Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt Luftsicherheitsstandards anzuwenden hat, stellt ein Sicherheitsprogramm auf, wendet es an und entwickelt es fort. [Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 300/2008] BMVBS Luftfahrt- Bundesamt Stellen VO (EG) Nr. 300/2008 7

8 Akteure der sicheren Lieferkette bekannter Versender (bv) geschäftlicher Versender (gv) reglementierter Beauftragter (regb) bekannter Lieferant (bl) reglementierter Lieferant (regl) Definition Versender von sicherer Luftfracht auf eigene Rechnung Versender von sicherer Luftfracht in Nurfracht- Luftfahrzeugen auf eigene Rechnung Luftfahrtunternehmen, Spediteure oder sonstige Stellen, die Sicherheitskontrollen für Fracht gewährleisten bzw. Fracht sicher abwickeln Lieferant von sicheren Bordvorräten an Luftfahrtunternehmen oder regl Lieferant von sicheren Flughafenlieferungen in Sicherheitsbereiche Lieferant von sicheren Bordvorräten unmittelbar in Luftfahrzeuge 8

9 Anforderungen an die beteiligten Akteure LBA- Zulassung Anerkennung/ Audit durch den regb/regl bzw. Flughafen Sicherheitsprogramm Verpflichtungerklärung Schulung von verantwortlichen Mitarbeitern Schulung von Mitarbeitern mit Wissen & Zugang zur Luftfracht bekannter Versender (bv) geschäftlicher Versender (gv) (empfohlen) (empfohlen) (empfohlen) reglementierter Beauftragter (regb) ggf. zzgl. LSKK bekannter Lieferant (bl) reglementierter Lieferant (regl) Schulungen nach VO (EU) Nr. 185/2010 Anhang Nr (zzgl. Teile ) LSKK - Luftsicherheitskontrollkräfte 9

10 Rechtscharakter der Tätigkeiten Bundespolizei: unmittelbare staatliche Aufgabenerfüllung Luftsicherheitsassistenten: Beleihung Flugplatzbetreiber: Eigensicherungspflicht Luftfahrtunternehmen: Eigensicherungspflicht Problem: Beteiligte der sicheren Lieferkette Beleihung? Wohl nicht. Sie werden zugelassen. Beleihung erfordert eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung. Eigensicherungspflicht? Keine eigene, da sie nicht am Luftverkehr teilnehmen. Aber fremde, und zwar anstelle des Luftfahrtunternehmens VG Braunschweig, Beschluss vom 6. Mai 2013 Az.: 2 B 649/13: Beteiligte der sicheren Lieferkette sind der verlängerte Arm der Luftfahrtunternehmen Haftungsfolgen?? Kollege Müller-Rostin 10

11 Zulässige Kontrollmethoden von Fracht Teil A des Anhangs der VO (EG) Nr. 272/2009 [ ] einzeln oder in Kombination, als vorrangiges oder sekundäres Mittel [ ] a) Durchsuchung von Hand, b) Sichtkontrolle, c) Röntgengeräte, d) Sprengstoff-Detektionsgeräte, e) Sprengstoff-Spürhunde, f) Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte) g) Simulationskammer und h) Metalldetektorausrüstung VO (EU) 297/

12 Fracht aus Drittstaaten (ACC3) Seit 1. Februar 2012 muss gemäß VO (EU) Nr. 1082/2012 jedes Luftfahrtunternehmen, das Fracht oder Post von einem Flughafen in einem Drittstaat zwecks Transfer, Transit oder Entladen zu einem EU- Flughafen transportiert, durch die zuständige Behörde (LBA) als ACC3 (Air Cargo/Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport) benannt worden sein. Die Benennung ist für längstens fünf Jahre gültig. ACC3, die der Europäischen Kommission gemeldet wurden, sind in allen Mitgliedstaaten für alle Beförderungen von dem angegebenen Flughafen des Drittstaats in die EU anzuerkennen. 12

13 Fracht aus Drittstaaten (ACC3) Die Benennung erfolgt auf der Grundlage der Benennung einer Person, die für die Umsetzung der Sicherheitsbestimmungen gesamtverantwortlich ist; einer Verpflichtungserklärung ACC3 mit Bestätigung der Umsetzung des Sicherheitsprogramms (bis 30. Juni 2014); eines EU-Validierungsberichts zur Luftsicherheit mit Bestätigung der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen (ab 1. Juli 2014). Die EU-Validierung umfasst: Prüfung des Sicherheitsprogramms des Luftfahrtunternehmens Überprüfung der Durchführung von Luftsicherheitsmaßnahmen 13

14 Kontakt Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Schopenhauerstraße 51 D Berlin Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

Sonderseminar: Bekannter Versender Fristen, Anforderungen und Tipps zur Zertifizierung gem. VO 300/2008

Sonderseminar: Bekannter Versender Fristen, Anforderungen und Tipps zur Zertifizierung gem. VO 300/2008 www.logistik-webinare.de Sonderseminar: Bekannter Versender Fristen, Anforderungen und Tipps zur Zertifizierung gem. VO 300/2008 Moderator Marcus Walter Speditionskaufmann und Diplom-Betriebswirt Inhaber

Mehr

Mense Dienstleistung Exportverpackung & Logistik GmbH. Reglementierter Beauftragter

Mense Dienstleistung Exportverpackung & Logistik GmbH. Reglementierter Beauftragter Mense Dienstleistung Exportverpackung & Logistik GmbH Reglementierter Beauftragter Mense ist Reglementierter Beauftragter Zulassungsnummer DE/RA/01036-01/1117 Die sichere Lieferkette = alle Akteure und

Mehr

Kompetente Beratung und Schulungen rund um die Themen:

Kompetente Beratung und Schulungen rund um die Themen: Luftsicherheit h i Wir bieten Ihnen: Kompetente Beratung und Schulungen rund um die Themen: - Security / Luftsicherheit h it (z.b. Reglementierter Beauftragter / Lieferant, Bekannter Versender) - Qualitätsmanagement

Mehr

Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders

Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders 1/ 6.12.2011, Abteilung Industrie und Verkehr Gliederung Überblick über die 3 Wege und die laufende

Mehr

Sicherheitsmaßnahmen in der Luftfrachtlogistik Harald Zielinski Head of Security and Environmental Management Lufthansa Cargo

Sicherheitsmaßnahmen in der Luftfrachtlogistik Harald Zielinski Head of Security and Environmental Management Lufthansa Cargo Sicherheitsmaßnahmen in der Luftfrachtlogistik Harald Zielinski Head of Security and Environmental Management Lufthansa Cargo Die Situation 1 Die Situation Nach 9/11 haben sich diese wesentlichen Prinzipien

Mehr

Die Rolle des Bekannten Versenders in der sicheren Lieferkette Ulrich Dünnes Geschäftsführender Gesellschafter

Die Rolle des Bekannten Versenders in der sicheren Lieferkette Ulrich Dünnes Geschäftsführender Gesellschafter Die Rolle des Bekannten Versenders in der sicheren Lieferkette Ulrich Dünnes Geschäftsführender Gesellschafter STI GmbH 1 Ulrich Dünnes Beruflicher Werdegang 10/72-12/87 Polizeibeamter in Hessen in unterschiedlichen

Mehr

Wann sollten die bereits Bekannten Versender den Antrag auf behördliche Zulassung als Bekannter Versender stellen?

Wann sollten die bereits Bekannten Versender den Antrag auf behördliche Zulassung als Bekannter Versender stellen? MERKBLATT Standortpolitik NEUREGELUNGEN FÜR LUFTFRACHTVERSENDER: LUFTSICHERHEITSVORSCHRIFT (VO (EG) NR. 300/2008) TRITT AB 29. APRIL 2010 IN KRAFT Luftfrachtsendungen werden seit dem 11. September 2001

Mehr

Sicherung, Verpackung und Transport Ihrer Luftfracht

Sicherung, Verpackung und Transport Ihrer Luftfracht MT Logistik Sicherung, Verpackung und Transport Ihrer Luftfracht Sicherung Verpacken Abflug Fraport AG Sicher oder unsicher? Luftsicherheit gem. VO (EG) 300/2008 und VO (EU) 185/2010 Seit den Anschlägen

Mehr

Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)

Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) Luftsicherheitsgebührenverordnung (ebv) ebv Ausfertigungsdatum: 23.05.2007 Vollzitat: "Luftsicherheitsgebührenverordnung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 944), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 181 des Gesetzes

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Informationsblatt Luftfrachtsicherheit

Informationsblatt Luftfrachtsicherheit Seite 1 von 5 Informationsblatt Luftfrachtsicherheit Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sind in den vergangenen Jahren nationale und europäische Sicherheitskonzeptionen

Mehr

Der Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn

Der Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn Der Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn 05.03.2012 Folie 0 Themen Luftfahrt-Bundesamt 1. Verfahren der

Mehr

Luftfrachtsicherheit im Wandel der Zeit

Luftfrachtsicherheit im Wandel der Zeit Luftfrachtsicherheit im Wandel der Zeit Roland Mandel Teamleiter Luftsicherheit Lufthansa Cargo Sicherheit und Umweltmanagement Frankfurt, 9. Mai 2014 Grundlagen der Luftfrachtsicherheit Fracht und Post

Mehr

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER 02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen

Mehr

Flughafenlieferungen FAQ / Häufig gestellte Fragen

Flughafenlieferungen FAQ / Häufig gestellte Fragen 1. Warum sollte sich ein Lieferant als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen anerkennen lassen? Mit der Einführung des bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen zum 29.04.2010 hat der Gesetzgeber

Mehr

Sicherheit in der Zivilluftfahrt

Sicherheit in der Zivilluftfahrt Sicherheit in der Zivilluftfahrt Luftfracht Bekannter Versender / Reglementierter Beauftragter STRENGE FORUM 25.04.2013 Neue Sicherheitsbestimmungen in der Luftfracht 1 von 33 Gliederung 1) Bekannter Versender

Mehr

AEO Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO. Authorised Economy Operator. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. M-MW / Schramm

AEO Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO. Authorised Economy Operator. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. M-MW / Schramm Außenwirtschaft / Zoll Kunden Lieferanten 1 AEO Authorised Economy Operator Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter 2 Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders

Mehr

IHK Kassel. Inhalte und Regelungen Regelungen zur Umsetzung der VO (EG) 1875/200. Stefan Reinhardt AUS ERFAHRUNG BESSER BERATEN

IHK Kassel. Inhalte und Regelungen Regelungen zur Umsetzung der VO (EG) 1875/200. Stefan Reinhardt AUS ERFAHRUNG BESSER BERATEN IHK Kassel Inhalte und Regelungen Regelungen zur Umsetzung der VO (EG) 1875/200 Stefan Reinhardt Welcher Status ist der richtige? AEO C???. Lohnt es sich den AEO C zu beantragen? Wenn das Unternehmen ohnehin

Mehr

GATEWAY Consultants Unternehmensberatungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh

GATEWAY Consultants Unternehmensberatungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh Der Weg zum Bekannten Versender Vortrag im Rahmen der Informationsveranstaltung der IHK München und Oberbayern am 16.10.2012 in München Agenda / Leitfragen 1. Rechtliche Grundlagen des Bekannten Versenders

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Zulassung von Trägern 176 Sozialgesetzbuch (SGB) III Grundsatz (1) Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle,

Mehr

Vom 17. Juli 2000 (ABl. EU Nr. L 192 S. 36 ) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat folgende Entscheidung erlassen: Artikel 1

Vom 17. Juli 2000 (ABl. EU Nr. L 192 S. 36 ) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat folgende Entscheidung erlassen: Artikel 1 Entscheidung der Kommission über den Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) gemäß Artikel 15 der Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der

Mehr

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes

Mehr

Sicherheit in der Lieferkette durch AEO und Sicherheitserklärungen. Rechtsanwalt Dirk Falke LL.M.

Sicherheit in der Lieferkette durch AEO und Sicherheitserklärungen. Rechtsanwalt Dirk Falke LL.M. Sicherheit in der Lieferkette durch AEO und Sicherheitserklärungen Rechtsanwalt Dirk Falke LL.M. Sicherheit in der Lieferkette durch AEO Einführung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO

Mehr

Lösungen für den LUFTFRACHTVERSAND

Lösungen für den LUFTFRACHTVERSAND Lösungen für den LUFTFRACHTVERSAND GIGANT Verpackungstechnik GmbH Ihr Spezialist in Sachen Verpackung Wir sind ein österreichisches Familienunternehmen spezialisiert in Verpackungsmaterial und Verpackungsmaschinen.

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Anleitung zur Online-Schulung

Anleitung zur Online-Schulung Anleitung zur Online-Schulung Webbasierte 7-Stunden-Schulung für Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost (gemäß Kapitel 11.2.3.9 der Verordnung (EU) Nr. 185/2010). Vorgehensweise:

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland

Mehr

S Ü D W E S T R U N D F U N K F S - I N L A N D R E P O R T MAINZ S E N D U N G: 08.11.2010

S Ü D W E S T R U N D F U N K F S - I N L A N D R E P O R T MAINZ S E N D U N G: 08.11.2010 Diese Kopie wird nur zur rein persönlichen Information überlassen. Jede Form der Vervielfältigung oder Verwertung bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Urhebers by the author S Ü D W E S

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Sicherheit in der Luftfracht-Lieferkette

Sicherheit in der Luftfracht-Lieferkette Sicherheit in der Luftfracht-Lieferkette Bekannter Versender - kurzfristige Sicherheitsanforderungen an Unternehmen Bernd Rütgers, Leiter Vertrieb Kaba GmbH Security 2012 Kaba AG (2011/2012) > Umsatz:

Mehr

Import ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union

Import ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern Richtlinien und Entscheidungshilfen für den aus Staaten außerhalb der Europäischen Union 2 -Grundlagen Broschürentitel Die Grundlagen zum Ökologische erzeugnisse

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Handbuch Luftsicherheit

Handbuch Luftsicherheit Elmar M. Giemulla Bastian R. Rothe Herausgeber Handbuch Luftsicherheit Universitätsverlag der TU Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Luftsicherheit im Kontext 1 1.1 Vorbemerkungen 1 1.1.1 Sicherheitsbegriff 2

Mehr

Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) LuftSiSchulV Ausfertigungsdatum: 02.04.2008 Vollzitat: "Luftsicherheits-Schulungsverordnung vom 2. April 2008 (BGBl. I S. 647)" Fußnote (+++ Textnachweis

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

9.4 Übersicht über die Incoterms 2000

9.4 Übersicht über die Incoterms 2000 9.4 Übersicht über die Incoterms 2000 INCOTERMS 9.4.1 Grafische Darstellung der Incoterms 2000 Die Incoterms 2000 lassen sich grafisch auf einen Blick darstellen: 153 9.4.2 Regelungen der Incoterms 2000

Mehr

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

Grundlagen und Folgen der gegenseitigen Anerkennung

Grundlagen und Folgen der gegenseitigen Anerkennung AEO und bv/regb Grundlagen und Folgen der gegenseitigen Anerkennung Im Sommer 2014 wurden im EU-Amtsblatt zwei neue Durchführungsverordnungen veröffentlicht, welche den Grundstein zur gegenseitigen Anerkennung

Mehr

748.222.3 Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste

748.222.3 Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste (VAPF) vom 13. Januar 2014 (Stand am 1. Februar 2014) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Luftfrachtsicherheit > Bundesministerium verschärft die Kontrollen der Lieferkette für Luftfracht

Luftfrachtsicherheit > Bundesministerium verschärft die Kontrollen der Lieferkette für Luftfracht CARGOUPDATE Frankfurt > 6. Dezember 2010 Luftfrachtsicherheit > Bundesministerium verschärft die Kontrollen der Lieferkette für Luftfracht Sehr geehrte Damen und Herren, in den vorangegangenen Cargo Updates

Mehr

Inhalt der Präsentation

Inhalt der Präsentation heissen Sie willkommen Schwarze Liste Weisse Weste? präsentiert von Rolf Metz Folie 1 Inhalt der Präsentation Was ist die Schwarze Liste? Ursprung der Schwarzen Liste Ziel der Schwarzen Liste Folgen: Reisebüro

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

Vorab per E-Mail (Länder: Verteiler ASt) Bundesamt für Finanzen. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich:

Vorab per E-Mail (Länder: Verteiler ASt) Bundesamt für Finanzen. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MR Ulrich Wolff Vertreter Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail (Länder:

Mehr

Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.

Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dipl.-Ing. Thomas Egelhaaf, Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Fachtagung der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Sicherheitsbewertungsbericht

Sicherheitsbewertungsbericht Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

Secure Shipper / Carrier

Secure Shipper / Carrier Secure Shipper / Carrier Möbel-Transport AG Safety & Security Solutions Referent: Albert Anneler Zusatztext Agenda Luftfracht im Allgemeinen Gefahren Schutzmassnahmen / Detektionsmöglichkeiten Grundlagen

Mehr

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Initiative für nachhaltige Sicherheit im Luftverkehr und zur Vermeidung von Luftverkehrsunfällen - die Gewährleistung der hohen Sicherheitsstandards

Initiative für nachhaltige Sicherheit im Luftverkehr und zur Vermeidung von Luftverkehrsunfällen - die Gewährleistung der hohen Sicherheitsstandards Initiative für nachhaltige Sicherheit im Luftverkehr und zur Vermeidung von Luftverkehrsunfällen - die Gewährleistung der hohen Sicherheitsstandards (Security und Safety) durch den Flugzeugabfertiger 1

Mehr

Schulungsprogramm. STI Präsenzschulungen. www.sti-training.

Schulungsprogramm. STI Präsenzschulungen. www.sti-training. Schulungsprogramm STI Präsenzschulungen www.sti-training. Wissenstransfer auf höchstem Niveau Je praxisorientierter die Lösung, desto sicherer der Erfolg. Gerade in der Sicherheitsbranche spielen Know-how

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Lenkung der QM-Dokumentation

Lenkung der QM-Dokumentation Datum des LAV-Beschlusses: 08.05.2007 Seite1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe, Definitionen... 1 4 Beschreibung... 2 4.1 Struktur der QM-Dokumentation... 2 4.2 Aufbau der

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung vom 05. Dezember 2006 Aufgrund der 7, 107 Abs. 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Regierungsvorlage. 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5. www.parlament.gv.at

Regierungsvorlage. 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5. www.parlament.gv.at 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5 1599 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP Ausgedruckt am 11. 5. 1994 Regierungsvorlage

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Flughafenlieferungen: Frequently Asked Questions (FAQ)

Flughafenlieferungen: Frequently Asked Questions (FAQ) Flughafenlieferungen: Frequently Asked Questions (FAQ) Stand: 17.7.2015 Ersteller: FTU-S Flughafenlieferungen - Frequently Asked Questions (FAQ) 2 Inhalt Inhalt... 2 1. Warum sollte sich ein Lieferant

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21. 30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter

Mehr

Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel, 19. Oktober 2011. Constantin Fabricius Referent im Geschäftsbereich Europäische Union

Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel, 19. Oktober 2011. Constantin Fabricius Referent im Geschäftsbereich Europäische Union Überlegungen zum Einspruchs- und Widerrufsrecht nach Artikel 290 Absatz 2 AEUV am Beispiel des Richtlinienvorschlages über Wohnimmbilienkreditverträge (WIK) Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel,

Mehr

Von EMAS II zu EMAS III. Von EMAS II zu EMAS III

Von EMAS II zu EMAS III. Von EMAS II zu EMAS III Von EMAS II zu EMAS III Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung

Mehr

Luftfahrt-Bundesamt. Leitfaden. Fracht-/Express-/Kurier und Postmaßnahmen. Stand Januar 2006

Luftfahrt-Bundesamt. Leitfaden. Fracht-/Express-/Kurier und Postmaßnahmen. Stand Januar 2006 Luftfahrt-Bundesamt Leitfaden Fracht-/Express-/Kurier und Postmaßnahmen Stand Januar 2006 Luftfahrt-Bundesamt Sachgebiet B 61 - Eigensicherung Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig Inhaltsverzeichnis

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Zwei Jahre bekannter Versender

Zwei Jahre bekannter Versender Zwei Jahre bekannter Versender Logistik/Transport Von Marcus Hellmann und Stefan Reinhardt. Der Autor Marcus Hellmann arbeitet als Geschäftsführer der AOB Außenwirtschafts- und Organisationsberatung GmbH

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK!

IM NAMEN DER REPUBLIK! VERFASSUNGSGERICHTSHOF V 82/10 15 15. Juni 2011 IM NAMEN DER REPUBLIK! Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Gerhart HOLZINGER, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr. Brigitte

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

3. Ablauf der Zulassung zum behördlich anerkannten reglementierten Beauftragten

3. Ablauf der Zulassung zum behördlich anerkannten reglementierten Beauftragten 1 www.asr-security.de Luftfrachtsicherheit: 1. Einleitung 2. Personal 3. Ablauf der Zulassung zum behördlich anerkannten reglementierten Beauftragten 4. Hinweise für die Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms

Mehr

DATEV eg, 90329 Nürnberg. Betrieb der DATEV Rechenzentren. Anforderungsprofil Business Continuity

DATEV eg, 90329 Nürnberg. Betrieb der DATEV Rechenzentren. Anforderungsprofil Business Continuity Z E R T I F I K A T Die Zertifizierungsstelle der T-Systems bestätigt hiermit der, für den Betrieb der DATEV Rechenzentren (Standorte DATEV I, II und III) die erfolgreiche Umsetzung und Anwendung der Sicherheitsmaßnahmen

Mehr

Hilfe zur ekim. Inhalt:

Hilfe zur ekim. Inhalt: Hilfe zur ekim 1 Hilfe zur ekim Inhalt: 1 Benutzerkonten und rechte... 2 1.1 Hauptkonto (Unternehmer bzw. Lehrer)... 2 1.2 Benutzer (Mitarbeiter bzw. Schüler)... 3 2 Präsentationsmodus... 4 3 Warenkorb...

Mehr

Entwurf Stand: 03.02.2014

Entwurf Stand: 03.02.2014 Entwurf Stand: 03.02.2014 Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz RdErl. d. MK v. XXX 45-80009/10/2/b VORIS 21064 Bezug: Rd.Erl. v. 3. 1. 2013

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES DE DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2010 KOM(2010)293 endgültig 2010/0161 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Polens, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4

Mehr

Sammeltransport Firma Spring (Werbemittelversand)

Sammeltransport Firma Spring (Werbemittelversand) Sammeltransport Firma Spring (Werbemittelversand) Sammeltransport von touristischem Werbematerial Die Österreich Werbung organisiert einen Sammeltransport zum Veranstaltungsort. Jeder Messeteilnehmer kann

Mehr

Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG)

Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Ab dem 09.Sept.2009 gilt das Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG). Alle Kfz und Kombinationen mit mehr als 3,5t Gesamtmasse, die man für

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Guten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015

Guten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 Guten Tag Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 * KMU = kleine und mittelständische Unternehmen Gesetzliche Grundlagen? Die europäische Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02. Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

Transparenz: Darstellung und Bewertung am 24.11.2014

Transparenz: Darstellung und Bewertung am 24.11.2014 Transparenz: Darstellung und Bewertung am 24.11.2014 Anton Reinl Inhalt Europäische Transparenzinitiative Exkurs: staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten Regelung 2008

Mehr

ECM für Güterwagen die Behördensicht

ECM für Güterwagen die Behördensicht Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr ECM für

Mehr

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T Vorgelegt durch Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH Gasversorgung Bad Bramstedt GmbH Berichtszeitraum Juli 2005

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

BMWi Berlin, 9. Juli 2009 IV A 3 32 71 00 / 11 Hausruf: 73 16

BMWi Berlin, 9. Juli 2009 IV A 3 32 71 00 / 11 Hausruf: 73 16 BMWi Berlin, 9. Juli 2009 IV A 3 32 71 00 / 11 Hausruf: 73 16 V E R M E R K Betr.: Interpretation des Begriffs Inverkehrbringen im Sinne der Ökodesign-Richtlinie Hinweis: Die nachfolgende Darstellung beinhaltet

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A BESCHLUSS

VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A BESCHLUSS 22/11/20*0 11:53 -t-4sbs13ö78521 VG FRANKFURT MAIN VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A MAIN BESCHLUSS In dem Verwaltungsstreitverfahren 1. der Frau 2. der 3.

Mehr

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497

Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr