9.4 Übersicht über die Incoterms 2000

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1 9.4 Übersicht über die Incoterms 2000 INCOTERMS Grafische Darstellung der Incoterms 2000 Die Incoterms 2000 lassen sich grafisch auf einen Blick darstellen: 153

2 9.4.2 Regelungen der Incoterms 2000 Die Incoterms 2000 bestehen aus insgesamt 13 Klauseln, die ihrerseits in vier Gruppen eingeteilt sind (E-, F-, C- und D-Gruppe). Jede Klauselgruppe zeichnet sich dadurch aus, dass die Kosten- und Risikotragung innerhalb der Gruppe nach dem gleichen Grundprinzip ausgestaltet ist. Die Pflichten des Lieferanten nehmen von der E- über die F- und die C- bis zu den D-Klauseln zu, während sich die Verantwortung des Bestellers entsprechend reduziert. Für den Besteller ist daher die Vereinbarung einer D-Klausel am vorteilhaftesten, während von der Vereinbarung einer E-Klausel abzuraten ist. Eine zentrale Regelung der Incoterms 2000 ist die Kosten- und Gefahrenübergangs-Regelung. Die Gefahr eines Verlustes oder der Beschädigung der Ware sowie die Pflicht, die durch die Ware bedingten Kosten zu tragen, geht vom Lieferanten auf den Besteller über, wenn der Lieferant seine Verpflichtung zur Lieferung der Ware erfüllt hat. Gleichzeitig wird in den Incoterms 2000 geregelt, dass der Besteller den Übergang der Ware nicht verzögern kann. Deshalb legen die Klauseln fest, dass der Kosten- und Gefahrenübergang auch vor der Lieferung liegen kann, wenn der Besteller die Ware nicht wie vereinbart abnimmt, oder wenn er versäumt, Anweisungen zu geben, z.b. bezüglich des Verladetermins oder des es, die der Lieferant dringend benötigt, um seine Lieferverpflichtung nach dem Vertrag zu erfüllen Überblick über die einzelnen Klauseln der Incoterms 2000 Gruppe E EXW Abholklausel Der Lieferant muss die Ware verpacken und kennzeichnen, ansonsten aber nicht verladen und dem Besteller lediglich zur Abholung zur Verfügung stellen. Anders als die übrigen Incoterms 2000, die jeweils auf einen vereinbarten Zeitpunkt oder eine vereinbarte Frist abstellen, verpflichtet die EXW den Lieferanten lediglich zur Lieferung zu "üblicher Zeit", wenn eine Lieferzeitvereinbarung der Parteien nicht festgestellt werden kann. Alle Kosten für Transport, Versicherung und Ausfuhr trägt der Besteller. Der Gefahrübergang geht mit Zurverfügungstellung am vereinbarten Ort auf den Besteller über. 154

3 Gruppe F FCA FAS FOB Gruppe C CFR CIF CPT CIP Gruppe D DAF DES DEQ DDU DDP Haupttransport vom Besteller zu zahlen Charakteristisch für die Klauseln der F-Gruppe ist die Verantwortlichkeit des Bestellers für den Haupttransport. Der Lieferant ist verpflichtet, die Ware bis zu dem benannten zu befördern und sie auf seine Kosten für den Export freizumachen. Der Besteller hat die Ware an dem zu übernehmen und trägt die Verantwortung für den Haupttransport, die Durchfuhr durch dritte Staaten und die Einfuhr in das Bestimmungsland. Die Klauseln FAS und FOB sind ausschließlich für den See- oder Binnenschifftransport konzipiert, während die Klausel FCA für sämtliche Transportarten, insbesondere jedoch für die Versendung von Containern, verwendet werden kann. Haupttransport vom Lieferanten zu zahlen Während die Klauseln CFR und CIF auf den See- und Binnenschifftransport zugeschnitten sind, können die Klauseln CPT und CIP für jede Transportart einschließlich der Schiffsbeförderung herangezogen werden. Gemeinsam ist allen vier Klauseln, dass der Lieferant - anders als nach der F-Gruppe - zwar den Haupttransport auf eigene Kosten abzuwickeln hat. Die Transportgefahr geht jedoch bereits mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransportes auf den Besteller über. Die Übergabe markiert zugleich den. Die Abnahme des Bestellers erfolgt hingegen erst an dem benannten der Ware. Durch dieses Auseinanderfallen von und Gefahrübergang einerseits und Kostenübergang und Abnahme andererseits ist der Lieferant nach den Klauseln CIF und CIP verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen, die jedoch - vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen - lediglich eine Mindestversicherung umfasst. Ankunftsklausel Gemeinsames Merkmal sämtlicher Klauseln der D-Gruppe ist, dass der Lieferant alle Kosten und - anders als nach den C-Klauseln - auch alle Risiken bis zum Eintreffen der Ware an dem benannten trägt. Folglich ist bei Zugrundelegung der D-Klauseln immer der benannte ; der Lieferant hat die Ware dem Besteller dort zur Verfügung zu stellen und der Besteller sie dort abzunehmen. Mit Ausnahme der Klausel DEQ gilt für alle übrigen Klauseln der D-Gruppe, dass den Lieferanten keine Verantwortung für die Entladung trifft. Diese ist ebenso wie die Importfreimachung grundsätzlich Sache des Bestellers. Lediglich mit der Vereinbarung der Klausel DDP verpflichtet sich der Verkäufer, auch die Importfreimachung zu besorgen. Während die Klauseln DES und DEQ ausschließlich für den See- oder Binnenschifftransport vorgesehen sind, können die Klauseln DAF, DDU und DDP für jede Transportart verwendet werden. 155

4 9.4.4 Überblick über Kosten- und Gefahrübergang Arten der Kosten und des Gefahrübergangs In den Incoterms 2000 ist die Verantwortlichkeit von Lieferant und Besteller bezüglich der Kosten und der Gefahrtragung in den einzelnen Klauseln sehr unterschiedlich geregelt: Ausfuhr Import Durchfuhr Transport Gefahrenübergang Kostenübergang Transportversicherung Lieferant/Besteller Übernahme der Kosten der Ausfuhrabfertigung und Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Exportland. Übernahme der Kosten der Einfuhrabfertigung und Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Importland. Übernahme der Kosten der Durchfuhr und Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Transitland. Übernahme des Transportvertrages und der Kosten des ordnungsgemäßen Transportes bis zum Ort des Kostenüberganges. Ort, an dem der Lieferant zu liefern hat (genaue Bestimmung). Übergang des Risikos vom Lieferanten auf den Besteller. Ort, an dem die Kosten vom Lieferanten auf den Besteller übergehen. Bei den Klauseln CIF und CIP muss der Lieferant auf eigene Kosten zugunsten des Bestellers eine Transportversicherung im Umfang der Mindestdeckung der Institut Cargo Clauses abschließen. Die Mindestversicherung muss den Kaufpreis zuzüglich 10% (d.h. 110%) decken und in der Währung des Kaufvertrages abgeschlossen werden. Kostenteilung zwischen Lieferant und Besteller bei der Durchfuhr der Waren bis zum bzw. ab dem benannten. Der Lieferant hat auf eigene Kosten und Gefahren die für den Transport bis zum erforderlichen Dokumente zu beschaffen, der Besteller ab dem benannten. 156

5 Verteilung der Verantwortlichkeit zwischen Lieferant und Besteller INCOTERMS Export Import Durchfuhr Transport Gefahrübergang Kostenübergang EXW Besteller Besteller Besteller Besteller Werk Lieferant FCA Lieferant Besteller Besteller Besteller Ort der Übergabe an den Frachtführer FAS Lieferant Besteller Besteller Besteller Längsseite Schiff im Verschiffungshafen FOB Lieferant Besteller Besteller Besteller Schiff im Verschiffungshafen CFR Lieferant Besteller Besteller Lieferant Schiff im Verschiffungshafen CIF Lieferant Besteller Besteller Lieferant Schiff im Verschiffungshafen CPT Lieferant Besteller Besteller Lieferant Ort der Übergabe an den 1. Frachtführer CIP Lieferant Besteller Besteller Lieferant Ort der Übergabe an den 1. Frachtführer DAF Lieferant Besteller Lieferant/ Besteller DES Lieferant Besteller Lieferant/ Besteller Lieferant Lieferant an der Grenze Verschiffungshafen Verschiffungshafen Schiff im Schiff im Schiff im 157

6 DEQ Lieferant Besteller Lieferant/ Besteller Lieferant Export Import Durchfuhr Transport Gefahrübergang Kostenübergang Kai des s Kai des s Kai des s DDU Lieferant Besteller Lieferant Lieferant DDP Lieferant Lieferant Lieferant Lieferant 158

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