Secure Shipper / Carrier

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1 Secure Shipper / Carrier Möbel-Transport AG Safety & Security Solutions Referent: Albert Anneler Zusatztext

2 Agenda Luftfracht im Allgemeinen Gefahren Schutzmassnahmen / Detektionsmöglichkeiten Grundlagen der Frachtsicherheit Nationales Sicherheitsprogramm Luftfrachtkette Bundesamt für Zivilluftfahrt Masterpräsentation

3 Headquarter Möbel-Transport AG Gaswerkareal PO Box CH-8010 Zürich Masterpräsentation

4 Location Zurich Airport Swisspost Warehouse West (F1) Warehouse East (F2) Warehouse F9/F10 Masterpräsentation

5 1 Transport der Fracht Fracht wird in der Schweiz hauptsächlich mit Passagierflugzeugen geflogen! Masterpräsentation

6 2 Bedrohung der Zivilluftfahrt Sabotage an Luftfahrzeugen und Flughafeneinrichtungen Entführung von Luftfahrzeugen Bewaffnete Angriffe auf Flughäfen Angriffe auf Räumlichkeiten von Lufttransportfirmen Neue Dimension: Flugzeuge werden als Bomben benutzt (11. September 2001) Masterpräsentation

7 3 Weltweit seit den 60er Jahren Über 1300 Flugzeugentführungen Mehr als 100 Bombenattentate direkt auf Flugzeuge Mehr als 300 Attentate innerhalb von Flughäfen Mögliche Mittel für Bombenattentate sind: Post, Gepäck und die LUFTFRACHT Masterpräsentation

8 3 Weltweit seit den 60er Jahren Frankfurt London Madrid London WTC Lockerbie Zürich EL AL Mogadischu Oktober 1977 Würenlingen Februar 1970 Zürich (EL AL) 1969 (Liste unvollständig) Masterpräsentation

9 4 Schutzmassnahmen Stark verbesserte Schutzmassnahmen in den Bereichen Passagiere und Gepäck Schutzmassnahmen bei der Luftfracht sind im Ausbau Keine Schwachstellen im gesamten Security-Netzwerk die FRACHTSICHERHEIT gehört dazu Masterpräsentation

10 5 Detektionsmöglichkeiten Sprengladungen in der Luftfracht können durch den Einsatz verschiedener Methoden detektiert werden: Handkontrollen (Hand search) Röntgensysteme (X-ray) Sprengstoffdetektoren (Trace Detection) Druckkammern (Decompression chambers) Sprengstoff-Spürhunde (Sniffer Dogs) Eine Kombination dieser Methoden führt zum Ziel! Masterpräsentation

11 5.1 X-Ray - Equipment Smith Heimann HISCAN kV-2is (dual view) max. package size 1.79 x 1.70 (W x H) 3,000kg Masterpräsentation

12 5.2 X-Ray Impressionen Masterpräsentation

13 5.2 X-Ray Impressionen Masterpräsentation

14 5.2 X-Ray Impressionen Masterpräsentation

15 6 Grundlagen Frachtsicherheit Gründe für den Missbrauch der Fracht Grundsätze der Luftfrachtsicherheit Gesetzliche Grundlagen Säulen der Luftfrachtsicherheit in der Schweiz Masterpräsentation

16 6.1 Missbrauch der Fracht Verschiedenartigkeit der Fracht Möglichkeit, bestimmte Flüge anzuvisieren Kenntnisse über den Frachttransport Frachtvolumen Masterpräsentation

17 6.2 Grundsätze Frachtsicherheit Schutzziele Schutz vor terroristischen Anschlägen auf Personen in der Luft und am Boden Flugzeuge Öffentliche und private Infrastrukturen Fracht etc. Masterpräsentation

18 6.2 Grundsätze Frachtsicherheit Grundsatz: 100% Sicherheitskontrollen von Passagieren Crew Post Fracht Catering Ausnahme bei Fracht (Zugunsten der Wirtschaft!) bei Erfüllung von gewissen Voraussetzungen: Auslagerung der Security bis zum Versender Masterpräsentation

19 6.3 Gesetzliche Grundlagen Weltweit ICAO Annex 17 (für die CH bindend) Europa ECAC Doc.30 (für die CH empfohlen), Security Forum (politische Ebene), Training Task Force, Guidance Material Task Force EU Rahmenverordnung Nr. 300/2008 bzw. Nr. 2320/2002 und EU Verordnungen Nr. 831/2006, 622/2003 (für die CH bindend) Schweiz Bundesgesetz über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz) VSL Verordnung über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr Masterpräsentation

20 7 Nationales Sicherheitsprogramm (NASP) Nationales Sicherheitsprogramm (NASP) Flughäfen/ Air Carriers/ Spediteure: Sicherheitsprogramme Durchführung von Sicherheitsmassnahmen und Sicherheitskontrollen Zuständige Behörde: BAZL - Nationaler Sicherheitsausschuss Luftfahrt Masterpräsentation

21 8 Die Luftfrachtkette Hersteller/ Händler Lagerung/ Transport Data/ Dokumente Handling Agent Airline Versender Spediteur Luftverkehrsunternehmen Handling Agent Masterpräsentation

22 8.1 Die Säulen der Frachtsicherheit Hersteller/ Händler Lagerung/ Transport Data/ Dokumente Handling Agent Airline Unabhängige Prüfstelle Schulung und Prüfung der bekannten Versender BAZL Zertifizierung der bekannten Versender Prüfung und Freigabe - zugelassene Spediteure /reglement. Beauftragte - Unabhängige Prüfstelle - Flughafen, Airlines Masterpräsentation

23 9 Bekannte / unbekannte Fracht Bekannte Fracht (gesicherte Fracht) Unbekannte Fracht (nicht gesicherte Fracht) Masterpräsentation

24 10 Die Rolle des Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Schaffung von Rechtsgrundlagen Aufsichtsbehörde Zertifizierung der bekannten Versender Vermittlung / Unterstützung Masterpräsentation

25 11 Bekannter Versender Bekannter Versender Sicherheitsverantwortliche(r) Security Sicherheitsprogramm (Security) Sicherheitsmassnahmen einhalten Status als bekannter Versender Masterpräsentation

26 12 Unabhängige Prüfstelle Unabhängige Prüfstelle Handelt im Auftrag des BAZL Schulung der Sicherheitsverantwortlichen Unterstützung bei Umsetzung Inspektion bei den bekannten Versendern Masterpräsentation

27 13 Reglementierter Beauftragter (Zugelassener Spediteur) Reglementierter Beauftragter Prüft Status des Versenders und der Fracht Deklariert Security-Status der Fracht an Fluggesellschaft Hält Security-Massnahmen ab Versender aufrecht (Lagerung und Transport) Masterpräsentation

28 14 Zertifizierungsverfahren Vorgehen für Versender Anmeldung als Kandidat für bekannter Versender Ausbildung mindestens eines Sicherheitsverantwortlichen Umsetzung der Security-Massnahmen Einreichung Sicherheitsprogramm (Vorlage) Inspektion vor Ort Zertifizierung durch BAZL auf Antrag unabhängige Prüfstelle Registrierung in Datenbank Masterpräsentation

29 14 Zertifizierungsverfahren Inspektion / Bestätigungen Zertifikatsgültigkeit Zertifikats-Inspektion Angemeldete Zwischeninspektion vor Ort: mind. alle 3 Jahre Zusatzinspektionen situativ (Entscheid durch Prüfstelle) 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 7. Jahr 8. Jahr 9. Jahr 10. Jahr Masterpräsentation

30 15 Umsetzungsanleitung Sicherheitsprogramm Masterpräsentation

31 16 Bedeutung für Leihgeber Für Leihgeber (Museum) Sendung muss am Flughafen durch Scanner-Anlage Falls die Sendung zu gross ist, wird sie geöffnet Für Regulated Agent Verpackung kann beim Kunden überwacht werden RA kann gegenüber der Airline für Sicherheit der Fracht bürgen TSA (Transportation Security Administration) Kann frei über Sendung verfügen, falls sie diese als nicht gesichert betrachtet Masterpräsentation

32 16.1 Aufwand für Leihgeber Aufwand für Museen zur Erstellung eines entsprechenden Sicherheitskonzepts Individuell Infrastruktur (z.b. Überwachungskamera, gesicherte Türen, etc.) Schulung des Sicherheitsverantwortlichen Schulung der involvierten Mitarbeiter Masterpräsentation

33 17 Termin Termin für die Umsetzung dieser Massnahmen Noch keinen Termin in der Schweiz Deutschland: bis dahin muss sich jeder momentane Bekannte Absender neu zertifizieren lassen Masterpräsentation

34 18 Datenlogger Vorsicht bei Montage von Datenlogger Masterpräsentation

35 Besten Dank und guten Flug. Masterpräsentation

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