2. welche und wie viele landeseigene Klimaanlagen schon auf die Nutzung von alternativen Kältemitteln (z. B. Ammoniak) umgestellt sind;
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- Felix Winkler
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1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Rosa Grünstein u. a. SPD und Stellungnahme des Umweltministeriums Fluorierte Treibhausgase in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele landeseigene Kühl- und Klimaanlagen (landeseigene Gebäude, Fuhrpark, Kühlanlagen von EDV-Räumen/Servern) noch mit fluorierten Kältemitteln betrieben werden und wie viel Kältemittel in den landeseigenen Kühl- und Klimaanlagen pro Jahr ersetzt werden muss; 2. welche und wie viele landeseigene Klimaanlagen schon auf die Nutzung von alternativen Kältemitteln (z. B. Ammoniak) umgestellt sind; 3. wie viel und welche fluorierten Treibhausgase noch immer in Baden-Württemberg insgesamt eingesetzt werden; 4. wie viele Tonnen fluorierte Treibhausgase in ganz Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren emittiert wurden, wie groß deren Global- Warming-Potenzial ist, welches die Hauptquellen und wer die zehn größten Einzel-Emittenten sind; 5. inwieweit sie die Anstrengungen der baden-württembergischen Autohersteller, umweltfreundlichere Autoklimaanlagen zu entwickeln und in Fahrzeuge einzubauen, für ausreichend hält; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:
2 6. ob es landeseigene Förderprogramme gibt, die den Wechsel von herkömmlichen Klima- und Kälteanlagen zu Klima- und Kälteanlagen mit klimaverträglichen Kältemitteln nutzen, unterstützen Grünstein, Knapp, Stehmer, Kaufmann, Stober SPD Begründung Laut Jahresbericht der europäischen Umweltagentur sind die Treibhausgasemissionen in der EU im dritten Jahr in Folge zurückgegangen. Hauptursache für diesen Rückgang ist der Rückgang der Emissionen von Privathaushalten aufgrund der warmen Witterung, der Rückgang der Emissionen im verarbeitenden Gewerbe und der Rückgang bei der Eisen- und Stahlerzeugung. Gleichzeitig jedoch haben die Emissionen aus Kühl- und Klimaanlagen zugenommen, was gezielte Minderungsstrategien erforderlich macht. Stellungnahme Mit Schreiben vom 27. Juli 2009 Nr /3 nimmt das Umweltminis - terium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, dem Innenministerium und dem Wirtschaftsministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele landeseigene Kühl- und Klimaanlagen (landeseigene Gebäude, Fuhrpark, Kühlanlagen von EDV-Räumen/Servern) noch mit fluorierten Kältemitteln betrieben werden und wie viel Kältemittel in den landeseigenen Kühl- und Klimaanlagen pro Jahr ersetzt werden muss; Seit Ende 1990 werden wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) als ozonschichtneutrale Ersatzstoffe für chlorhaltige Kältemittel (FCKW, HFCKW) eingesetzt. Diese Ersatzstoffe haben im Vergleich zu FCKW bzw. HFCKW ein deutlich geringeres, aber immer noch nennenswertes Treibhaus - potenzial. Es gab jedoch aus technischen Gründen keine Alternative zum Einsatz dieser Ersatzstoffe in der Kältetechnik. Dies lag besonders an den ähnlichen chemisch-physikalischen Eigenschaften, die diese Ersatzstoffe im Vergleich zu den chlorhaltigen Kältemitteln haben. In landeseigenen Gebäuden gibt es geschätzt etwa 500 mittlere bis große Kälteerzeugungsanlagen. Hinzu kommen über Kleinkälteanlagen, die als Splitgeräte 1 für EDV-Serverräume und ähnliche Anwendungen genutzt werden. 1 Unter Splitgeräten versteht man zweiteilige Anlagen; die eigentliche Kühlanlage wird im Gebäudeinneren montiert, während der notwendige Kompressor außen installiert wird. 2
3 Die deutlich überwiegende Anzahl der Anlagen wird mit wasserstoffhaltigen Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW), wie z. B. R 134 a (1,1,1,2-Tetrafluorethan), R 407 c und R 410 a als Kältemittel, betrieben. Das ebenfalls klimarelevante und zugleich ozonschädigende Kältemittel R 22, das für Neuanlagen seit dem Jahr 2000 gesetzlich nicht mehr zugelassen ist, wird im Bestand der landeseigenen Kälteanlagen schrittweise entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgetauscht. Ersatzkältemittel, die bei der Umstellung von R 22-Anlagen angewendet werden, sind vielfach ebenfalls HFKW. Alternativen bei der Umrüstung vorhandener Anlagen sind zumindest im Splitklimabereich nicht vorhanden bzw. technisch nicht realisierbar. Die Anwendung wasserstoffhaltiger Fluorkohlenwasserstoffe im landeseigenen Gebäudebestand entspricht dem marktüblichen Anteil sowie den gesetzlichen Vorgaben. Die regelmäßige Wartung landeseigener Kälteanlagen erfolgt durch sachkundige Firmen im Rahmen von Wartungsverträgen. Zu den Wartungsaufgaben gehören auch die Inspektion der Anlagen und die Prüfung des Kältemittelverlustes, der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte nicht überschreiten darf. Eine zentrale Erfassung der Nachfüllmengen in den einzelnen Anlagen findet nicht statt. Erkenntnisse über die genaue Anzahl der Landesfahrzeuge und Aussagen über eingesetzte Kältemittel in Fahrzeugklimaanlagen liegen nicht vor. Wie aus den weiteren Ausführungen, insbesondere zu Nr. 3 und zu Nr. 5 geschlossen werden kann, ist davon auszugehen, dass in Fahrzeugklimaanlagen überwiegend noch fluorierte Treibhausgase enthalten sind. 2. welche und wie viele landeseigenen Klimaanlagen schon auf die Nutzung von alternativen Kältemitteln (z. B. Ammoniak) umgestellt sind; Kälteanlagen mit HFKW-freien Kältemitteln (z. B. CO 2 ) sind i. d. R. gekennzeichnet durch höhere Investitionskosten. Ursache dafür sind je nach Kältemittel höhere Druckbereiche oder auch Maßnahmen wegen Brennbarkeit, Toxizität oder Explosionsfähigkeit dieser Stoffe. Die erhöhten Kosten und die genannten Eigenschaften sind ein Grund dafür, dass sich HFKW-freie Kältemittel noch nicht umfangreich am Markt durchsetzen konnten. Des Weiteren muss in diesem Zusammenhang ausgeführt werden, dass der Einsatz fluorierter Treibhausgase in stationären Kälte- und Klimaanlagen nach den einschlägigen Vorschriften weiterhin zulässig ist. Bei der Verwendung ist es jedoch erforderlich, durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere regelmäßigen Dichtheitskontrollen, die Emissionen dieser Stoffe auf ein Minimum zu reduzieren. In der insoweit maßgeblichen nationalen Chemikalien-Klimaschutzverordnung sind je nach Größe und Alter der Klimaanlage Emissionsverluste genannt, die beim Betrieb der Anlage nicht überschritten werden dürfen. Neue Kälteanlagen für die verschiedenen Anforderungen in landeseigenen Gebäuden werden in Zusammenhang mit Neubauten, beim nachträglichen Einbau von technischen Anlagen mit Kühlbedarf in bestehenden Gebäuden (z. B. EDV-Serverräume) oder bei Ersatz abgängiger Kälteanlagen installiert. Die Entscheidung für die Art der Kälteerzeugung erfolgt jeweils im Einzelfall auf der Grundlage der kältetechnischen Anforderung sowie den verfügbaren Wärme- und Energiequellen. Wirtschaftliche Gesichtspunkte und gesetzliche Anforderungen fließen ebenso in den Entscheidungsprozess ein. Dies führt dazu, dass auch im Landesbau Anlagen mit HFKW-freien Stoffen in Betrieb sind. 3
4 HFKW-freie Kältemittel in landeseigenen Kälteanlagen werden beispielsweise für die zentrale Kälteversorgung der Universität Heidelberg (10 Me - gawatt Kälteleistung, Absorptionskältemaschine) und der Universität Ulm (4 Megawatt Kälteleistung, Absorptionskältemaschine) genutzt. Auch Ammoniak oder ammoniakhaltige Kältemittelgemische werden in landes - eigenen Kälteanlagen genutzt wie zum Beispiel im Gebäude des Finanz - minis teriums (R 723, Kälteleistung 275 Kilowatt). Nicht nur die Art des Kältemittels ist entscheidend für das Treibhausgefährdungspotenzial der Kälteanlage, sondern insbesondere die energetische Ge - samtbilanz der Anlage. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren einige landeseigene Kälteanlagen durch ölfreie Turboverdichter mit Magnetlagerung ersetzt. Diese verwenden zwar HFKW (i. d. R. R 134 a) als Kältemittel, zeichnen sich jedoch durch eine sehr hohe Energieeffizienz aus. Beispiele für die Anwendung dieser hochmodernen Anlagen im Landesbau sind das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Fellbach (500 Kilowatt) und das Landeskriminalamt in Stuttgart (500 Kilowatt). 3. wie viel und welche fluorierten Treibhausgase noch immer in Baden-Württemberg eingesetzt werden; Das Statistische Landesamt veröffentlicht zwar Daten zu den Treibhausgasen entsprechend den Vorgaben des Umweltstatistikgesetzes. Es werden jedoch nicht die Mengen erhoben, die in Baden-Württemberg eingesetzt werden, sondern die Mengen, die von baden-württembergischen Firmen in Deutschland (also auch an Standorten außerhalb Baden-Württembergs) eingesetzt werden. Konkrete Aussagen zu den in Baden-Württemberg eingesetzten fluorierten Treibhausgasen liegen deshalb nicht vor. 4. wie viele Tonnen fluorierte Treibhausgase in ganz Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren emittiert wurden, wie groß deren Global- Warming-Potenzial ist, welches die Hauptquellen und wer die zehn größten Einzel-Emittenten sind; Detaillierte Daten zu den Gesamtemissionen der fluorierten Treibhausgase liegen für Baden-Württemberg nicht vor. Für einen Teilbereich, die Quellengruppe Industrie und Gewerbe, können die Emissionen für Baden-Württemberg für das Jahr 2006 als aktuellster Wert abgeschätzt werden. Die Emissionen betrugen danach 469 t/a, umgerechnet in GWP 2 entspricht dies t/a. Diese Werte dürften in etwa auch den Werten der Vorjahre entsprechen. Für die Emissionen einzelner Firmen kann auf das Schadstofffreisetzungsund Verbringungsregister PRTR zurückgegriffen werden. Die ersten veröffentlichten Daten betreffen das Jahr Folgende Mengen wurden emittiert: 4 2 Das (relative) Treibhauspotenzial (engl.: Global Warming Potential, Greenhouse Warming Potential oder GWP) oder CO 2 -Äquivalent gibt an, wie viel eine festgelegte Menge eines Treibhausgases zum Treibhauseffekt beiträgt. Als Vergleichswert dient Kohlendioxid mit einem GWP von 1.
5 DOW Deutschland Anlagengesellschaft mbh Werk Rheinmünster, Rheinmünster (Herstellung von organischen Grundchemikalien) Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKWs): 419 t/a Fa. Solvay Fluor GmbH, Bad Wimpfen (Herstellung von Gasen) Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKWs): Schwefelhexafluorid (SF 6 ): Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKWs) 12 t/a 4,8 t/a 0,7 t/a Ciba Grenzach GmbH, Grenzach-Wyhlen (Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten) Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKWs): 2,3 t/a 5. inwieweit sie die Anstrengungen der baden-württembergischen Autohersteller, umweltfreundlichere Autoklimaanlagen zu entwickeln und in Fahrzeuge einzubauen, für ausreichend hält; Für neu in Kraftfahrzeuge einzubauende Klimaanlagen gilt entsprechend den Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/40/EG ab dem Jahr 2011 ein maximaler GWP-Wert von 150. Das bisherige Kältemittel R 134 a ist für Neufahrzeuge somit nicht mehr zulässig, da sein GWP-Wert bei 1300 liegt. Für den kraftfahrzeugtechnischen Einsatz wurden als Alternativen die Kältemittel R 152 a, R 1234 yf (Tetrafluorpropen) sowie R 744 (Kohlendioxid) betrachtet. Mit einem GWP-Wert von 120 ist R 152 a noch relativ klimaschädlich, R 1234 yf mit einem GWP-Wert von 4 bietet schon relativ gute Voraussetzungen. Unter Klimagesichtspunkten am günstigsten ist jedoch R 744 mit einem GWP-Wert von 1. Die Klimaanlagenhersteller entwickeln seit über zehn Jahren an der CO 2 -Klimaanlage und stehen hier kurz vor einer Serienreife. Außerdem sind an den einzelnen Fahrzeugmodellen der Hersteller noch Anpassungsentwicklungen notwendig. Die CO 2 -Klimaanlage bietet neben dem besseren GWP-Wert bei Umgebungstemperaturen unter 35 C zudem einen besseren Wirkungsgrad und hilft somit zusätzlich Energie beim Klimaanlagenbetrieb einzusparen. Auch unter Komfortgesichtspunkten ist sie überlegen, da mit ihr schneller abgekühlt werden kann und im Winterbetrieb mit ihr der Innenraum zusätzlich aufheizbar ist. Deutsche Hersteller, insbesondere im Premiumbereich stehen dieser Technik sehr aufgeschlossen gegenüber. Der technische Aufwand ist allerdings höher als bei den Alternativen, da die Klimasysteme für Drücke bis 120 bar (bisher max. 30 bar) ausgelegt werden müssen. Die Alternativen R 152 a und R 1234 yf entsprechen in ihren thermodynamischen Eigenschaften weitgehend dem bisherigen Kältemittel R 134 a. Der Aufwand der Umstellung einer derartigen Anlage wäre also kostengünstiger realisierbar. Nachteil der Alternativen ist neben dem höheren Treibhausgas - potenzial deren Brennbarkeit. Eine zusätzliche Sicherheitsausstattung für den Fahrzeuginnenraum wäre deshalb notwendig. 5
6 Zahlreiche Hersteller, insbesondere in Deutschland haben ihre Systemvergleiche inzwischen abgeschlossen und sich für Klimaanlagen mit dem Kältemittel R 744 (Kohlendioxid) entschieden. Aufgrund des günstigeren Kostenrahmens geht jedoch auf internationaler Ebene die Diskussion über die Alternative R 1234 yf weiter. Auch wenn aktuell ein internationaler Konsens hin zur CO 2 -Klimaanlage wieder gefährdet erscheint, geht die Landesregierung davon aus, dass die baden-württembergischen Hersteller weiterhin auf diese Klimaanlagen setzen werden. Die Landesregierung begrüßt diese Aktivitäten im Hinblick auf eine Umstellung auf klimaschonende Kältemittel. Das Autocluster Baden-Württemberg bietet mit seinen namhaften Herstellern im Premiumsegment und seinen vielen hochinnovativen Zulieferunternehmen ideale Voraussetzungen, um im Umfeld von umweltfreundlichen Autoklimaanlagen europa- und weltweit die technologische Führerschaft zu übernehmen. 6. ob es landeseigene Förderprogramme gibt, die den Wechsel von herkömmlichen Klima- und Kälteanlagen zu Klima- und Kälteanlagen mit klimaverträglichen Kältemitteln nutzen, unterstützen. In Baden-Württemberg gibt es keine eigenen Förderprogramme, die den Wechsel von herkömmlichen Klima- und Kälteanlagen zu Klima- und Kälteanlagen, die klimaverträgliche Kältemittel nutzen, unterstützen. Dagegen werden auf Bundesebene Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen durch Zuschüsse unterstützt. Konkret gefördert werden: a) die Erstellung einer energetisch-kältetechnischen Bestandsaufnahme einer bestehenden Kälteanlage durch einen Sachkundigen sowie die Berechnung durch einen hersteller- und anbieterneutralen Dienstleister (Status-Check- Förderung); b) Maßnahmen zur energetischen Sanierung bestehender Kälteanlagen, die eine erhebliche Energieverbrauchsminderung ermöglichen, und Maß - nahmen an neu zu errichtenden Anlagen, für die Energieverbrauchsminderungen durch Einsatz effizienter Technik nachgewiesen werden (Basisförderungen), sowie c) Maßnahmen zur Nutzung der Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen (Bonusförderung). Zuschussanträge sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen. Gewerbliche Kälteanlagen können außerdem durch das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm Programmteil B: Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen des Sonderfonds Energieeffizienz in KMU durch ein zinsgüns - tiges Darlehen gefördert werden. Gönner Umweltministerin 6
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