1. Vorbemerkung Darstellung und Bewertung der Kriminalitätslage Physische Angriffe auf Geldautomaten 3

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Angriffe auf Geldautomaten Bundeslagebild 215

2 Angriffe auf Geldautomaten Bundeslagebild 215 INHALT 1. Vorbemerkung 3 2. Darstellung und Bewertung der Kriminalitätslage Physische Angriffe auf Geldautomaten 3 2.1 Besonders schwere Fälle des Diebstahls aus Geldautomaten 3 2.2 Besonders schwere Fälle des Diebstahls durch Sprengung von Geldautomaten 4 2.3 Cash-Trapping 5 3. Technische Manipulation von Geldautomaten 6 3.1 Skimming 6 3.2 Jackpotting/Blackboxing 8 4. Gesamtbewertung 9 Impressum 1

3 Angriffe auf Geldautomaten Bundeslagebild 215 1. VORBEMERKUNG Das Bundeslagebild Angriffe auf Geldautomaten 1 enthält im Überblick die aktuellen Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes zu physischen Angriffen auf und technischen Manipulationen von Geldautomaten mit dem Ziel der Erlangung von Bargeld. Hinsichtlich der physischen Angriffe auf Geldautomaten betreibt das Bundeskriminalamt eine Sonderauswertung zu Sprengungen von Geldautomaten. Die Daten zu diesem Teil des Lagebildes beruhen weitgehend auf den Informationen, die dem Bundeskriminalamt aus dem polizeilichen Nachrichtenaustausch in diesem Zusammenhang bekannt geworden sind. Gleiches gilt für Diebstähle von Geldautomaten. Diese Informationen werden durch Erkenntnisse zu unterschiedlichen Modi Operandi ergänzt. Der Bereich der technischen Manipulationen von Geldautomaten umfasst primär das Fälschen von Zahlungskarten mit zuvor ausgespähten Magnetstreifendaten (sog. Skimming ) und den anschließenden Einsatz dieser Karten zur Erlangung von Bargeld. Darüber hinaus beinhaltet dieser Teil des Lagebildes dem Bundeskriminalamt vorliegende Erkenntnisse zur Manipulation von Point-of-Sale -Terminals (POS-Terminals), zu Skimming-Verwertungstaten im Ausland und weiteren Modi Operandi der technischen Manipulation von Geldautomaten. Das Phänomen des Diebstahls digitaler Daten von Zahlungskarten und deren anschließende Verwertung im Internet werden im Bundeslagebild Cybercrime dargestellt. 2. DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DER KRIMINALITÄTSLAGE PHYSISCHE ANGRIFFE AUF GELDAUTOMATEN 2.1 BESONDERS SCHWERE FÄLLE DES DIEBSTAHLS AUS GELDAUTOMATEN Besonders schwere Fälle des Diebstahls aus Geldautomaten werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert erfasst. Dem Bundeskriminalamt wird zudem im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes nur ein Teil der tatsächlichen Fälle bekannt. Unter Berücksichtigung der dem Bundeskriminalamt vorliegenden polizeilichen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass sich im Jahr 215 rund 4 besonders schwere Fälle des Diebstahls aus Geldautomaten ereigneten. Im mehrjährigen Vergleich geht das Bundeskriminalamt seit 211 von einer Verdoppelung der Fallzahlen aus. Gemäß der dem Bundeskriminalamt vorliegenden polizeilichen Erkenntnisse sind folgende Modi Operandi bei besonders schweren Fällen des Diebstahls aus Geldautomaten in der Reihenfolge ihrer Aufzählung am häufigsten: Sprengung von Geldautomaten, Komplettentwendung von Geldautomaten (durch Herausreißen mit brachialer Gewalt oder durch Demontage), Öffnung von Geldautomaten mit einem Trennschneider, mit hydraulischem Werkzeug (zumeist sog. Rettungsspreizer ), mit einem Schweißgerät (Autogenschweißgerät, Lichtbogenschweißgerät etc.), mit einfachem Hebelwerkzeug (Brecheisen, Spaltaxt, etc.). 1 Der Begriff Geldautomat wird in diesem Lagebild [auch für Geldausgabeautomaten (GAA)] durchgängig verwandt.

4 Angriffe auf Geldautomaten Bundeslagebild 215 2.2 BESONDERS SCHWERE FÄLLE DES DIEBSTAHLS DURCH SPRENGUNG VON GELDAUTOMATEN Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes werden Geldautomaten häufig durch Einleitung eines Gases bzw. Gasgemisches und dessen anschließende Zündung gesprengt. Ausgehend von diesem Grundprinzip unterscheiden sich die unterschiedlichen Tatbegehungen insbesondere in Bezug auf die Art des Gases, die eingeleitete Menge und den Ort der Einleitung, die Zündquelle und die Zündleitung. In Einzelfällen wurde gewerblicher oder militärischer Sprengstoff, teilweise auch Pyrotechnik zur Sprengung eingesetzt. Im Jahr 215 wurden dem Bundeskriminalamt im Phänomenbereich Sprengung von Geldautomaten 157 besonders schwere Fälle des Diebstahls durch Sprengung von Geldautomaten bekannt. In 71 Fällen gelangten die Täter an Bargeld, in 86 Fällen blieb es beim versuchten Diebstahl. Besonders schwere Diebstähle durch Sprengung von Geldautomaten in Deutschland Fallbelastung nach Ländern (215) 5 7 1 12 1 28 6 5 5 2 8 11 Besonders schwere Fälle des Diebstahls durch Sprengung von Geldautomaten (inkl. Versuche) in Deutschland Fallentwicklung (211 215) 68 69 47 71 86 1 2 GA-Sprengungen 215 = 1-1 11-2 21-5 > 5 26 12 15 211 3 212 21 213 vollendete Diebstähle 214 Versuche 215 Die Entwicklung der Fallzahlen zeigt insbesondere bei vollendeten Taten einen deutlichen Anstieg seit dem Jahr 213. Im Berichtsjahr liegen Brennpunkte der Sprengungen von Geldautomaten in den Ländern Nordrhein-Westfalen (7 Fälle) und Niedersachsen (28 Fälle). Nahezu zwei Drittel aller einschlägigen Straftaten wurden in diesen beiden Ländern begangen (98 von 157 Fällen). Auffällig bei der Betrachtung der Tatörtlichkeiten ist die hohe Anzahl von Tatorten in der Nähe zur Grenze zwischen den Niederlanden und Deutschland. Darüber hinaus sind die Länder Hessen, Berlin und Brandenburg überdurchschnittlich betroffen. Anzahl der besonders schweren Fälle des Diebstahls durch Sprengung von Geldautomaten (inkl. Versuche) in Deutschland Fallentwicklung nach Monaten (215) 43 32 4 6 8 4 4 14 9 5 9 19 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

5 Angriffe auf Geldautomaten Bundeslagebild 215 Seit dem Herbst 215 ist ein starker Anstieg der Sprengungen von Geldautomaten festzustellen. Bei der Auswahl der Tatobjekte bevorzugen die Täter Geldautomaten, die sich in ländlichen Regionen oder am Stadtrand befinden und eine gute Verkehrsanbindung haben. Physische Angriffe auf Geldautomaten werden in der Regel arbeitsteilig durch Tätergruppierungen begangen. Nur in wenigen Fällen sind Einzeltäter aktiv. Im Rahmen der Ermittlungen konnten sowohl reisende als auch regionale Straftätergruppierungen identifiziert werden. Gemäß der dem Bundeskriminalamt vorliegenden Informationen wurden im Jahr 215 in Deutschland insgesamt 2 Tatverdächtige im Zusammenhang mit Sprengungen von Geldautomaten festgenommen, darunter zehn deutsche und vier niederländische Tatverdächtige (mit Migrationshintergrund aus Marokko). Ferner erfolgten Festnahmen von drei polnischen, zwei moldawischen sowie einem türkischen Tatverdächtigen. Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes sind nach niederländischen Gruppierungen vorwiegend regional agierende deutsche Tatverdächtige sowie polnische Tätergruppierungen in diesem Phänomenbereich in Deutschland aktiv. Mehrere Indikatoren sprechen für einen Verdrängungseffekt dieses Kriminalitätsphänomens aus den Niederlanden nach Deutschland, nämlich die Herkunft der Tätergruppierungen, verstärkte Präventionsmaßnahmen der Geldinstitute in den Niederlanden sowie intensive repressive Maßnahmen der niederländischen Strafverfolgungsbehörden. Ziel der Sprengungen von Geldautomaten ist die Erlangung von Bargeld. Nicht immer sind die Täter erfolgreich. Auf der Grundlage der dem Bundeskriminalamt vorliegenden Informationen erlangten die Täter in 37 % der Fälle Bargeld. Der durch die Straftaten verursachte Sachschaden übersteigt den Beuteschaden in vielen Fällen deutlich. Bei einzelnen Straftaten entstand ein Sachschaden in sechsstelliger Höhe. Durch Sprengungen von Geldautomaten entstehen im Einzelfall erhebliche Gefahren für unbeteiligte Dritte. Auch wenn in den meisten Fällen Tatzeiten und Tatörtlichkeiten ausgewählt werden, in denen keine Kundenfrequenz mehr zu erwarten ist, verbleibt ein Risiko für Leib und Leben von Passanten und Bewohnern der betroffenen Objekte. Unabhängig vom Aufstellungsort des Geldautomaten kann es in allen Fällen zu einer Trümmer- und Splitterverteilung kommen, die von den Tätern nicht abgeschätzt werden kann. Zudem können Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt sein. 2.3 CASH-TRAPPING Eine weitere Diebstahlsvariante ist das sog. Cash Trapping. Dabei wird der Geldausgabeschacht von Geldautomaten durch das Anbringen eines täuschend echt aussehenden Verschlusses präpariert. Dieser ist innen mit einer doppelseitigen Klebefolie versehen, die verhindert, dass das Geld ausgegeben oder wieder vom Automaten eingezogen wird. Die ausgegebenen Geldscheine bleiben im Ausgabeschacht an der Klebefolie haften. Der Bankkunde bemerkt davon nichts. Der Geldauswurf des Automaten wird nicht geöffnet und nach kurzer Zeit erscheint der Hinweis auf eine Störung. Einige Bank kunden gehen davon aus, dass der Automat defekt ist und verlassen daraufhin die Bank. Nachdem sich der Kunde entfernt hat, holt der Täter das ausgegebene Geld aus dem Schacht. Dem Bundeskriminalamt liegen derzeit keine Fallzahlen vor, die eine quantitative Entwicklung dieses Kriminalitätsphänomens beschreiben können.

6 Angriffe auf Geldautomaten Bundeslagebild 215 3. TECHNISCHE MANIPULATION VON GELDAUTOMATEN 3.1 SKIMMING Die Modi Operandi zur Erlangung der PIN/Geheimzahl sind seit Jahren im Wesentlichen unverändert. Nach wie vor installieren die Täter Vorbaugeräte zum Auslesen der Kartendaten (sog. Skimmer ) sowie versteckte Mini- Kameras zur Aufzeichnung der PIN-Eingaben. Alternativ werden unmittelbar auf der Originaltastatur Tastaturattrappen angebracht, die die eingegebenen PIN-Daten speichern. Die zunehmende Ausstattung der Geldautomaten mit wirksamen Anti-Skimming-Modulen (mechanisch und elektronisch) erschwert der Täterseite das Auslesen der Kartendaten erheblich. Im Jahr 215 war ein weiterer Rückgang der Skimming- Fälle an Geldautomaten zu verzeichnen. Dabei erfolgten in Deutschland insgesamt 19 einschlägige Angriffe (214: 222; - 14 %) auf Geldautomaten zur Erlangung von Kartendaten (Magnetstreifendaten) und PIN. Bedingt durch Mehrfachangriffe auf einzelne Geldautomaten waren insgesamt 118 Geldautomaten (214: 138; - 14 %) betroffen. Die Manipulationen erfolgten in zehn Ländern. Die meisten Angriffe wurden in Berlin (114), gefolgt von Hamburg (32) und Schleswig-Holstein (11) registriert. Datenabgriffe an Türöffnern zu Bankfoyers oder Kontoauszugsdruckern wurden im Jahr 215 nicht festgestellt. Anzahl der Angriffe auf Geldautomaten in Deutschland (211 215) 1.296 211 856 212 478 213 222 19 214 Durchschnitt 68 (68,4) 215 Skimming-Angriffe auf Geldautomaten nach Ländern (215) 1 9 6 3 3 11 32 2 = 1-3 4-2 21-1 > 1 Belastbare Gesamtzahlen zur bundesweiten Fall- und Schadensentwicklung liegen der Polizei auch für das Jahr 215 nicht vor. Ein Großteil der Straftaten wird nicht angezeigt, da der Schaden des Betroffenen durch die Geldinstitute und Kreditkartenorganisationen in der Regel erstattet wird. Dem Bundeskriminalamt liegen keine Daten zu Verlusten und Missbrauchsumsätzen vor, da diese von der Deutschen Kreditwirtschaft nicht zur Verfügung gestellt werden. Angaben der Fa. EURO Kartensysteme zufolge beläuft sich der Schaden aus Skimming-Fällen zum Nachteil deutscher Kreditinstitute im Jahr 215 auf ca. 2.5 Mio. Euro 2. Aufgrund internationaler Haftungsregelungen (Liability Shift) besteht bei verschiedenen Staaten die Möglichkeit der Schadenrückbelastung an das Land, in dem die betrügerischen Geldabhebungen erfolgt sind. Angaben zur Höhe der insgesamt im Rahmen der Haftungsumkehr rückbelasteten Umsätze liegen nicht vor. 9 114 2 heise online, Geldautomaten-Skimming auf dem Rückzug, unter: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ Geldautomaten-Skimming-auf-dem-Rueckzug-356638.html (abgerufen am 29.12.215).

7 Angriffe auf Geldautomaten Bundeslagebild 215 Nach wie vor bevorzugen die Täter das Fälschen von Zahlungskarten mit zuvor ausgespähten Magnetstreifendaten. Mit gefälschten Karten bieten sich bessere Einsatzmöglichkeiten als mit gestohlenen Karten, da letztere durch die Kartenorganisationen gesperrt werden, sobald der Diebstahl bemerkt wird. Dadurch werden sie für die Täterseite unbrauchbar. Seit dem 1.1.211 werden Transaktionen mit Zahlungskarten im SEPA-Raum 3 nicht mehr über den Magnetstreifen, sondern über den EMV 4 -Chip autorisiert. Daher ist es den Tätern nicht mehr möglich, die mit Magnetstreifendaten ausgestatteten Kartendubletten im SEPA-Raum einzusetzen. Dies zwingt die Täter zu einer Verlagerung der Verwertungstaten außerhalb des SEPA- Raums (sog. Nicht-Chip-Länder ), wo die von ihnen erstellten, auf Magnetstreifenbasis funktionierenden White Plastics noch eingesetzt werden können. Brennpunkte des Einsatzes gefälschter Zahlungskarten mit deutschen Kartendaten waren im Jahr 215 die Staaten USA, Indonesien, Taiwan, Spanien und Indien. Weitere Verwertungstaten erfolgten u. a. in Brasilien, Thailand, Südkorea, Sri Lanka, Nicaragua, Trinidad und Tobago, der Dominikanischen Republik sowie in weiteren Staaten in Mittel- und Südamerika, Asien und Afrika. Haupteinsatzstaaten gefälschter Zahlungskarten mit deutschen Kartendaten (215) Im Jahr 215 wurden im Ausland bei Manipulationen von insgesamt 257 Geldautomaten (214: 345 Rückgang um 25 %) und POS-Terminals deutsche Kartendaten und PIN abgegriffen. Am häufigsten erfolgten die Datenabgriffe wie bereits in den Vorjahren in Frankreich und der Türkei. 3 SEPA: Single Euro Payments Area. 4 Europay International, MasterCard, Visa.

8 Angriffe auf Geldautomaten Bundeslagebild 215 Die Zahl der registrierten Fälle steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass in vielen Auslandsfällen der Point of Compromise (PoC) nicht eindeutig identifiziert werden konnte und somit diese Fälle nicht in die Statistik eingeflossen sind. Wie in den Vorjahren wurden bei der Manipulation von inländischen Geldautomaten fast ausschließlich bulgarische und rumänische Tatverdächtige ermittelt. Deutsche Tatverdächtige spielen in diesem Kriminalitätsbereich nahezu keine Rolle. Die Tätergruppierungen zeichnen sich durch eine flexible und arbeitsteilige Vorgehensweise aus. Sie organisieren den gesamten Tatablauf von der Beschaffung der Kartendaten über die Produktion bis hin zum betrügerischen Einsatz der Kartendubletten im Ausland. Manipulierte Geldautomaten und POS-Terminals im Ausland mit Abgriffen deutscher Kartendaten (211 215) 977 211 83 212 487 213 345 214 Durchschnitt 579 (579,2) 257 215 3.2 JACKPOTTING/BLACKBOXING Beim sog. Jackpotting erfolgt das Einspielen einer Schadsoftware auf den Rechner des Geldautomaten, um durch den Zugriff auf das Auszahlungsmodul des Geldautomaten zahlreiche unautorisierte Bargeldauszahlungen nacheinander zu veranlassen. Nachdem im 3. Quartal 214 die ersten Jackpotting-Fälle in Deutschland festgestellt worden waren, wurde im Jahr 215 im Inland lediglich ein Versuch im Januar registriert. Vergleichbare Fälle wurden aus anderen europäischen Staaten, z. B. Rumänien und Ungarn, gemeldet. Im Januar 216 konnte die rumänische Polizei nach langwierigen Ermittlungen insgesamt zwölf Tatverdächtige, ausschließlich rumänische und moldawische Staatsange hörige, festnehmen. Eine Tatbeteiligung an den in Deutschland verübten Taten kann aktuell nicht belegt werden. Beim sog. Blackboxing öffnen die Täter den Geldautomaten und übernehmen nach der Installation eines eigenen Rechners (Blackbox) die Kommunikation mit dem Auszahlungsmodul, um anschließend zahlreiche unautorisierte Bargeldauszahlungen nacheinander zu veranlassen (Variante des Jackpotting). Im Jahr 215 erfolgten in den Monaten Juni, August und Oktober jeweils mehrere Blackbox-Angriffe. Dabei wurden an insgesamt zehn Tatorten in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen Geldautomaten angegriffen. Möglich waren diese Manipulationen nur, da bei einem speziellen Automaten einer älteren Baureihe die Kommunikation zwischen Auszahlungsmodul und dem Rechner des Automaten unverschlüsselt erfolgte.

9 Angriffe auf Geldautomaten Bundeslagebild 215 4. GESAMTBEWERTUNG Seit dem Herbst 215 ist in Deutschland ein deutlicher Anstieg von besonders schweren Fällen des Diebstahls durch Sprengung von Geldautomaten zu verzeichnen. Brennpunkte der Tatorte liegen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Wie ausgeführt, sprechen die Herkunft der Tätergruppierungen, verstärkte Präventionsmaßnahmen der Geldinstitute in den Niederlanden sowie repressive Maßnahmen der niederländischen Strafverfolgungsbehörden für einen Verdrängungseffekt dieses Kriminalitätsphänomens aus den Niederlanden nach Deutschland. Allerdings sind in Deutschland nicht nur Tätergruppierungen aus den Niederlanden aktiv. Geldautomaten stellen ein attraktives Ziel für Straftäter dar. Im Zusammenhang mit den Sprengungen von Geldautomaten erlangen die Täter hohe Geldbeträge, insofern entstehen den geschädigten Geldinstituten hohe finanzielle Schäden. Zudem sind die im Rahmen der Straftaten verursachten Sach- und Gebäudeschäden ebenfalls beträchtlich und in der Gesamtschau höher als die entwendeten Bargeldsummen. Als Reaktion auf die stark ansteigenden Fallzahlen in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen wurden bei den Landeskriminalämtern zentrale Ermittlungsgruppen eingerichtet, die insbesondere in enger Kooperation mit den niederländischen Strafver folgungsbehörden täterorientierte Ermittlungen betreiben. Unter Berücksichtigung der Attraktivität von Geldautomaten als Ziel von Straftaten werden repressive Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden allenfalls vorübergehend zu einem Rückgang der Fallzahlen führen. Dauerhafte Wirkungen sind vielmehr durch möglichst flächendeckende, weitergehende technische Präventionsmaßnahmen der Geldinstitute zu erwarten, wie die Erfahrungen aus den Niederlanden unterstreichen. Skimming-Delikte sind in Deutschland kein herausragendes Kriminalitätsphänomen mehr. Ein Bündel überwiegend technischer Maßnahmen dürfte ursächlich für den kontinuierlichen Rückgang der Skimming-Fälle in Deutschland sein. Dazu zählt beispielsweise die Ausstattung der Geldautomaten mit leistungsfähigen Anti-Skimming-Modulen. Durch die im SEPA-Raum erfolgte Umstellung auf Chiptechnologie sowie die von vielen Kreditinstituten getroffenen Maßnahmen zur Reduzierung missbräuchlicher Transaktionen im außer europäischen Ausland werden die Einsatzmöglichkeiten gefälschter Karten ( white plastics ) zunehmend erschwert. Dadurch ist dieser Kriminalitätsbereich für die Täter nicht mehr so lukrativ wie in den Jahren zuvor. Neue Modi Operandi wie Jackpotting oder Blackboxing deuten darauf hin, dass die Täterseite reagiert und neue Tatbegehungsweisen entwickelt hat. Neben diesen Veränderungen im Skimming-Bereich sind künftig immer wieder technisch verfeinerte und gänzlich neue Angriffsszenarien zu erwarten, wobei insbesondere der NFC-Bereich (Near Field Communication 5 ) attraktiv für die Täterseite sein dürfte, wenngleich bislang keine Erkenntnisse zu einschlägigen Bemühungen vorliegen. Um die Täterseite technisch auf Abstand zu halten, müssen die Entwicklungen von Sicherheitsvorkehrungen im Bereich der Chipkartenzahlungen sowie der NFC-Technik kontinuierlich vorangetrieben werden. Grundvoraussetzung für eine effektive Härtung der Systeme ist der enge Informationsaustausch sowie die Kooperation von Netzbetreibern, Terminalherstellern, der Fa. EURO Kartensysteme, den großen Handelsunternehmen und den Dachorganisationen des Einzelhandels. Mit Blick auf eine effektive Bekämpfung der genannten Phänomene erscheint eine anlassbezogene Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zahlungskartenorganisationen zielführend. Auf polizeilicher Ebene wird den durch überwiegend transnationale Tatbegehungsweisen geprägten Deliktsfeldern mit internationalen Bekämpfungsansätzen begegnet. 5 Internationaler Übertragungsstandard zum kontaktlosen Austausch von Daten per Funktechnik.

IMPRESSUM Herausgeber Bundeskriminalamt 65173 Wiesbaden Stand 215 Druck BKA Bildnachweis Fotos: Polizeiliche Quellen

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