S c h u l v e r f a s s u n g. des. Städtischen Bertolt-Brecht-Gymnasiums

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Transkript:

Städtisches Bertolt-Brecht-Gymnasium Peslmüllerstraße 6 81243 München Telefon (089) 82085920 Telefax (089) 820859250 Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport S c h u l v e r f a s s u n g des Städtischen Bertolt-Brecht-Gymnasiums 1

I. Präambel Die Schulverfassung ist eine von Schülerinnen, Lehrern und Eltern des Bertolt-Brecht-Gymnasiums gemeinsam erarbeitete und für alle verbindliche Basis für das Zusammenleben in unserer Schule. Wir alle haben uns bewusst für diese Schule entschieden und unser Ziel ist es, das Schulleben, die Lernumgebung, das Schulhaus, den Unterricht wie auch das soziale Miteinander gemeinsam positiv zu gestalten. Die Schulverfassung ist offen und unterliegt einem Prozess der Entwicklung. II. Grundlage der Schulverfassung sind allgemeine Wertvorstellungen, die für das Zusammenleben wichtig sind: Wir lehnen körperliche und seelische Gewalt ab. sind tolerant. zeigen dem anderen gegenüber Respekt und Wertschätzung. sind ehrlich und fair. sind kritikfähig, einsichtsfähig und offen für Verhaltensänderung. achten auf Ordnung und Sauberkeit. nehmen aktiv und innovativ am Schulleben teil und engagieren uns. sind verantwortlich für uns, für andere und für unsere Umwelt. III. Klassengemeinschaft und Unterricht Der Unterricht ist das Herz des schulischen Lebens. Jede Klasse kümmert sich verantwortungsvoll um ihre Aufgaben und Dienste. Ab der 7. Jahrgangsstufe können Klassen für eigene Belange Zfu-Stunden in Anspruch nehmen. Bei Problemen ist der Ansprechpartner in der Regel zunächst der Klassenlehrer/Fachlehrer und dann die Verbindungslehrer und der Beratungslehrer. Jede Schülerin hat das Recht, in Ruhe und konzentriert in positiver Lernumgebung zu lernen. Die Schülerinnen haben ein Recht auf anspruchsvollen, abwechslungsreichen Unterricht. 2

Die Schülerinnen bringen sich durch Mitarbeit, Engagement bei Gruppenarbeiten, Projekte, Referate, Exkursionen und die Erledigung der Hausaufgaben in den Unterricht mit ein. Die Schülerinnen und Lehrkräfte sind gemeinsam für eine gute Unterrichts-Atmosphäre verantwortlich. Unterricht ist Kooperation. Der gemeinsam erarbeitete Maßnahmenkatalog bietet einen verbindlichen Rahmen, um Sozialverhalten und Disziplin im Schulalltag zu fördern und die Motivation zu steigern. IV. Schulgemeinschaft Jede Gruppe der Schulgemeinschaft (Schülerinnen, Lehrkräfte, Eltern, Sekretariat, Offiziant, Bademeister) ist verantwortlich für das Gelingen des Schullebens: A. Schülerinnen: Die Schülerinnen beachten die gymnasialen Tugenden (insbesondere Leistungsbereitschaft, Lernbereitschaft, Erzielen guter Leistungen und Erwerb von wertvollen Kompetenzen für die Zukunft). Sie zeigen Selbstständigkeit und Selbstdisziplin, setzen sich eigene Ziele und arbeiten eigenverantwortlich. Sie nehmen ihr Recht auf Mitsprache und Mitbestimmung wahr. Sie übernehmen Verantwortung für sich und die Gemeinschaft. Sie sind aufmerksam und hilfsbereit gegenüber den Bedürfnissen anderer. Sie sind sich der eigenen Vorbildfunktion bewusst. Sie engagieren sich für allgemeine schulische Belange. B. Lehrkräfte: Die Lehrkräfte beachten die Regeln der Dienstordnung für die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen der Landeshauptstadt München (M/LLDO). Sie helfen bei Problemen und Konflikten einzelner Schülerinnen oder Klassen. Sie unterstützen tatkräftig und machen Mut. Sie begegnen den Schülerinnen vertrauensvoll, achten ihre Würde und Persönlichkeit und nehmen sie ernst. 3

Sie sind offen und bereit zur respektvollen Kommunikation mit Schülerinnen und Eltern. Sie sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Sie engagieren sich für allgemeine schulische Belange. Eltern: Die Eltern sind hauptverantwortlich für die Erziehung ihrer Töchter. Sie vermitteln ihren Töchtern Grundwerte und Verhaltensregeln für menschliches Miteinander. Sie unterstützen ihre Töchter beim Entwickeln ihrer Persönlichkeit und fördern ihren Leistungswillen. Sie schaffen die Grundbedingungen für erfolgreiches schulisches Lernen. Sie sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Sie nehmen ihre Mitverantwortung als Partner im schulischen Prozess wahr (Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Engagement in Gremien und bei Elternabenden). V. Schlussbestimmung: Diese Schulverfassung wurde auf der Grundlage eines gemeinsamen Arbeitsprozesses von Schülerinnen, Lehrern und Eltern in den QSE-Runden erarbeitet. Ihr wurde von der Lehrerkonferenz, der SMV und dem Elternbeirat mit einer Mehrheit von jeweils mindestens zwei Dritteln zugestimmt. Diese Schulverfassung wurde abschließend vom Schulforum genehmigt. Die Schulverfassung berührt die Gültigkeit des BayEUG, der GSO und der Hausordnung nicht. Die Schulverfassung tritt am 1. August 2012 in Kraft.......... OStD Helmut Satzl, Klaus Grothe-Bortlik, Finja Grotkasten, Schulleiter Vorsitzender des Elternbeirats Schülersprecherin 4

Anhang zur Schulverfassung: Maßnahmenkatalog (zur Gewährleistung einer Gleichbehandlung bei Verstößen gegen die Schulverfassung) Verstoß Zuspätkommen Maßnahme - 1. Stunden und nach Pausen: grüner Zettel in jedem Fall - bei Wechsel Klassenzimmer/Fachraum nach maximal fünf Minuten grüner Zettel (Sammeln der grünen Zettel im Absentenheft und bei fünf grünen Zetteln Verweis) Zuspätkommen nach der Mittagspause - Entzug des Passierscheins Verstoß gegen das generelle Rauchverbot Verstoß gegen das Rauchverbot auf dem Schulgelände Verstoß gegen Drogen- und Alkoholverbot Benutzung von elektronischen Medien, Handys, Laserpointer, u. ä. Sachbeschädigung, Diebstahl Verstoß gegen Sauberkeitsgebot Essen und Trinken im Unterricht - Unter-, Mittelstufe: Meldung an Schulleiter, Entzug des Passierscheins für das ganze Schuljahr und Ordnungsmaßnahme nach GSO - Oberstufe unter 18: Ermahnung und Hinweis auf Jugendschutzgesetz; bei Wiederholung evtl. Verbot des Verlassens des Schulhauses - Maßnahmen nach GSO - Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach GSO - Abnehmen der Geräte und Verwahrung im Direktorat; Verweis - Ausnahmen nach Genehmigung durch Lehrkraft - Mitteilung an Klassleitung und Schulleitung, Verweis, Benachrichtigung der Eltern, Schadensersatz in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes - Ermahnung, Hinweis auf die Schulordnung und Beseitigung der Verschmutzung - grundsätzlich nicht erlaubt, Ermahnung, Ausnahmen nach Rücksprache mit Lehrkraft In diesem Maßnahmenkatalog sind kleinere Verstöße und die Maßnahmen dagegen geregelt. Grobe Verstöße werden auf der Grundlage der GSO im Einzelfall entschieden. Die Lehrkräfte unterliegen den Bestimmungen der M/LLDO. 5