B. Einzelne Förderprogramme



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Dipl.-Ing. Christian Schiebel: Energiebezogene Fördermöglichkeiten ein Überblick Stand Juni 2012 1 Inhalt A. Grundsätze des Förderwesens B. Einzelne Förderprogramme C. Weitere Informationsangebote 2

A. GRUNDSÄTZE DES FÖRDERWESENS 3 A. Grundsätze des Förderwesens Vielfalt im Förderwesen Unterschiedliche Förderzwecke Unterschiedliche Förderarten, z.b. Zuschüsse, Kredite, Steuererleichterungen Unterschiedliche Fördergeber und beteiligte z. T. mehrere Programmnamen Förderung nur möglich für unrentierliche Zwecke 4

A. Grundsätze des Förderwesens Frühzeitige Informationen einholen Rechtzeitige Klärung von Berechtigung, Antragsverfahren, Förderbetrag, Kombinierbarkeit Antragstellung in der Regel vor Maßnahmenbeginn ROB bietet Orientierung an 5 A. Grundsätze des Förderwesens Kombinierbarkeit Kombinierbarkeit mehrerer Förderungen häufig möglich keine Überförderung über Projektkosten hinaus unter Umständen Kostentrennung nötig unterschiedliche finanzielle Attraktivität a) Zuschussprogramme b) allgemeine Darlehensprogramme c) spezielle Darlehensprogramme 6

A. Grundsätze des Förderwesens 7 A. Grundsätze des Förderwesens Fördergeber Bund: - Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - Bundesamt f. Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - BMU und Projektträger Jülich Bayern: - StMWIVT - StMI OBB (Städtebauförderung) - StMUG - StMELF, TFZ (Technologie- und Förderzentrum Straubing) ggf. kommunale Förderprogramme 8

B. EINZELNE FÖRDERPROGRAMME 1. Studien und Konzepte 2. Energieerzeugung 3. Bauen und Modernisieren 4. Pilotprojekte 9 1. Förderbereich Studien und Konzepte Gründung Energieagenturen (StMWIVT, ROB) Bayerisches Programm Rationellere Energiegewinnung und -verwendung (StMWIVT) CO 2 - Minderungsprogramm für kommunale Liegenschaften (StMUG / LfU) (Kommunale Klimaschutz(teil)konzepte Erstellung) (BMU / PTJ) Kommunale Klimaschutz(teil)konzepte Umsetzung (BMU / PTJ) Konzepte energ. San. in Stadtquartieren (KfW) 10

1. Förderbereich Studien und Konzepte Gründung Energieagenturen Gründung von regionalen und überwiegend von kommunalen Gebietskörperschaften getragenen Energieagenturen; Ziel: eine Agentur in jeder bayer. Planungregion Zuschuss bis zu 50% der Personalund Sachkosten in der Anschubphase (max. 120.000 EUR) Coachingleistungen (max. 10.000 EUR) Bayer. StMWIVT, Regierung v. Oberbayern, Sg. 20 11 1. Förderbereich Studien und Konzepte Bayerisches Programm Rationellere Energiegewinnung und -verwendung Investitionen in Energiesparmaßnahmen oder erneuerbare Energien, die der Demonstration und Einführung dienen (auch Energienutzungspläne) Zuschuss bis zu 50% der förderfähigen Kosten Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 12

1. Förderbereich Studien und Konzepte Energienutzungspläne: Untersuchungen über den Energieverbrauch von (kommunalen) Liegenschaften sowie Einrichtungen Möglichkeiten, deren Energiebedarf auch unter Einsatz neuer Energietechnologien zu verringern Energieversorgungskonzepte für Neubaugebiete oder Nahwärmekonzepte mit erneuerbaren Energien 13 1. Förderbereich Studien und Konzepte Leitfaden Energienutzungsplan: Strukturelles Vorgehen: Bestand- und Potentialanalyse Konzeptentwicklung Elemente: - Energieeinsparung - Energieeffizienz - Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien - Wärmenutzung Umsetzungsstrategie 14

1. Förderbereich Studien und Konzepte CO 2 -Minderungsprogramm für kommunale Liegenschaften - Ergänzung zum bayer. Programm Kommunale Energieeinsparkonzepte - eher betriebswirtschaftlich ausgerichtete Studien für kommunale Liegenschaften Zuschuss bis zu 50% der förderfähigen Kosten (max. 30.000 ) Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) und Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) 15 1. Förderbereich Studien und Konzepte Kommunale Klimaschutz(teil)konzepte (neue Anträge vor. erst wieder von 01.01 bis 31.03.2013!) für umfassende und integrierte kommunale Klimaschutzkonzepte bzw. für ausgewählte Teilbereiche (Verkehr, Nahwärme, EE-Potentiale aber keine Liegenschaften) Zuschuss von 50% der förderfähigen Kosten BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) und PTJ (Projektträger Jülich) 16

1. Förderbereich Studien und Konzepte Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzteilkonzepte: müssen enthalten: Energie- und CO 2 - Bilanzen Potenzialabschätzungen Minderungsziele Maßnahmenkataloge Zeitpläne zur Minderung der Emissionen Controllingkonzept Konzept für Öffentlichkeitsarbeit dürfen nicht auf ein Quartier bezogen sein (sonst KfW- Programm Energetische Stadtsanierung ) 17 1. Förderbereich Studien und Konzepte Klimaschutzteilkonzepte: Erfassung wichtiger Schwerpunktbereiche oder maßnahmen in Kommunen: Querschnittsaufgabe Anpassung an den Klimawandel Klimaschutz in eigenen Liegenschaften Integrierte Wärmenutzung in Kommunen Klimafreundliche Mobilität in Kommunen Klimafreundliche Abwasserbehandlung Energieeffizienz und in der Trinkwasserversorgung Klimafreundliche Abfallentsorgung Erschliessung der verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien in der Kommune Green IT- Konzepte weitere innovative Teilkonzepte (Einzelfallbewertung) 18

1. Förderbereich Studien und Konzepte Umsetzung von Kommunalen Klimaschutz(teil)konzepten (neue Anträge vor. erst wieder von 01.01 bis 31.03.2013!) Klimaschutzmanager zur Umsetzung eines bestehenden Konzeptes Zuschuss von 50% der förderfähigen Kosten über 3 bzw. 2 Jahre Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und Projektträger Jülich (PTJ) 19 1. Förderbereich Studien und Konzepte Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen Fördergeber Bund (BMU, Projektträger Jülich) Fördergegenstände Klimaschutz- und -teilkonzepte; Fachliche Unterstützung bei der Umsetzung der Konzepte durch Einstellung eines Klimaschutzmanagers Durchführung einer ausgewählten Maßnahme Anschlussvorhaben für die Umsetzung Fachliche Unterstützung bei Energiesparmodellen an Schulen und Kinder-tagesstätten (z. B. fifty-fifty -Modelle) Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne Freistaat Bayern (StMWIVT, Bayern innovativ) Energienutzungspläne: Untersuchungen über den Energieverbrauch von (kommunalen) Liegenschaften sowie Einrichtungen Möglichkeiten, deren Energiebedarf (mit neuen Energietechnologien) zu verringern Energieversorgungskonzept e für Neubaugebiete oder Nahwärmekonzepte mit erneuerb. Energien 20

1. Förderbereich Studien und Konzepte wesentliches Förderziel Förderhöhe (Anteil förderfähiger Kosten) Antragszeit punkt Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen 65% Konzepte 50% Teilkonzepte, 50% Umsetzung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme, max. 100.000 bei Kumulierung mit anderen Förderungen max. 80% Fortsetzung noch unklar vor. v. 01.01.2012 bis 31.03.2013 Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne Energieeinsparung bis zu 50 % b. kommunalen Gebietskörperschaften, Träger kirchl. oder gemeinnütziger Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit bis zu 40 % b. wirtschaftlich Tätigen, die KMU sind bis zu 30 % b. wirtschaftlich Tätigen, die keine KMU sind Keine Beschränkung des Antragszeitpunkts 21 1. Förderbereich Studien und Konzepte Resümee: Beide Arten haben ihre spezifische Berechtigung Klimaschutzkonzepte bergen die Gefahr der fehlenden Tiefe und zu vieler Vorgaben, auf die die Kommune keinen Einfluss hat (private Haushalte, Mobilität) Energienutzungsplan kann flächenbezogene Aussagen besser treffen, blendet aber bestimmte Aspekte aus (z. B. Verkehr); keine Förderung zusätzlichen Personals (wie Klimaschutzmanager) Entscheidend ist immer die Qualitätssicherung bei der Ausschreibung (klare Zielvorgaben und Bearbeitungstiefe) bei Auswahl des Planers/ Erstellers 22

1. Förderbereich Studien und Konzepte Konzepte energetische Sanierung in Stadtquartieren Identifizierung von Einsparpotenzialen und Begleitung der Umsetzung; Förderung von Sach- und Personalkosten f. Erstellung integriertes Quartierskonzept u. Sanierungsmanager Zuschuss von 65% der förderfähigen Kosten; für Sanierungsmanager: Höchstbetrag 120.000 Euro KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 23 2. Förderbereich Energieerzeugung Marktanreizprogramm erneuerbare Energien (BAFA) Kommunale Energieversorgung (KfW) Maßnahmen zur Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien (KfW) Förderung von Biomasseheizwerken (StMELF / Technisches Förderzentrum TFZ) EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz (Netzbetreiber) Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Netzbetreiber / BAFA) 24

2. Förderbereich Energieerzeugung Marktanreizprogramm erneuerbare Energien: Investitionsförderung für kleinere Anlagen der Solarthermie (< 40 m²), Biomasse, Geothermie, besonders effiziente Wärmepumpen Zuschüsse je nach Anlagenart, Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) 25 2. Förderbereich Energieerzeugung Kommunale Energieversorgung: (neu ab 1. Juni 2012) Investitionsförderung in den Ausbau dezentraler kommunaler Energieversorgung (Ausbau Verteilnetze, intell. Netzsteuerung, dezentrale Stromspeicher) komm. Unternehmen: GuD-Kraftw., dezentr. KWK- Anlagen zinsverbilligte Darlehen KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 26

2. Förderbereich Energieerzeugung Erneuerbare Energien - Premium: Investitionsförderung für größere Anlagen der Solarthermie, Biomasse, Geothermie Zuschüsse je nach Anlagenart, zusätzliche Kredite für bis zu 100% der förderfähigen Kosten KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 27 2. Förderbereich Energieerzeugung Erneuerbare Energien - Standard: Investitionsförderung für größere Anlagen der Solarthermie, Biomasse, Geothermie Zuschüsse je nach Anlagenart, zusätzliche Kredite für bis zu 100% der förderfähigen Kosten KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 28

2. Förderbereich Energieerzeugung Förderung von Biomasseheizwerken: Investitionsförderung für die Errichtung von größeren Biomasseheizwerken, neu: auch Pelletsfeuerungsanlagen Zuschüsse von 20 je Tonne (kalkulatorisch) eingespartes CO ², 7 Jahre Laufzeit TFZ (Technologie- und Förderzentrum Straubing) StMELF (Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) 29 2. Förderbereich Energieerzeugung Erneuerbare- Energien- Gesetz: Einspeisung des Stroms aus erneuerbaren (regenerativen) Energien in das Stromnetz Einspeisevergütung mit unterschiedlichen Sätzen je kwh und je nach Energiequelle und Anlagenart privatrechtliche Verpflichtung für den zuständigen Netzbetreiber 30

2. Förderbereich Energieerzeugung Kraft- Wärme- Kopplungs- Gesetz: Einspeisung von Strom aus konventionellen Anlagen der KWK Einspeisevergütung mit unterschiedlichen Sätzen und Zeiträumen je nach Anlagenart BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle); privatrechtliche Verpflichtung für den zuständigen Netzbetreiber 31 3. Förderbereich Bauen und Modernisieren Neubau und Modernisierung eigener Liegenschaften (Nicht-Wohngebäude): FAG-Förderung / Zuweisungen zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (ROB / StMF) Investitionskredit - Kommunen (KfW) 32

3. Förderbereich Bauen und Modernisieren FAG-Förderung / Zuweisungen zu kommunalen Baumaßnahmen: für Neubau und für Generalsanierung von Schulen, Schulsporteinrichtungen, Kindertagesstätten und Sälen - Zuschuss als Kostenpauschale / m² (Neubau) bzw. Anteilsfinanzierung(Generalsanierung) - Fördersätze 0-80% je nach Bedürftigkeit der Gemeinde Regierung von Oberbayern (Sg. 12.2 - Kommunales Finanzwesen), Bayer. Staatsministerium der Finanzen 33 3. Förderbereich Bauen und Modernisieren Investitionskredit - Kommunen: - Investitionen in die kommunale Infrastruktur - kommunale Unternehmen sind antragsberechtigt im KfW-Programm Kommunal investieren zinsgünstiger Kredit über: - bis zu 100% bei weniger als 2 Mio. - bis zu 50% bei mehr als 2 Mio. - oder flexibel, individuell zugeschn. KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau 34

3. Förderbereich Bauen und Modernisieren Modernisierung eigener Liegenschaften (Nicht-Wohngebäude): Energieeffizient sanieren - Kommunen (KfW) Städtebauförderung wenn Gebäude im Sanierungsgebiet (ROB, StMI-OBB) Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung (BMU/PTJ) 35 3. Förderbereich Bauen und Modernisieren was Energieeffizient sanieren - Kommunen: - energetische Maßnahmen an Schulen, Turnhallen, KiTas und Jugendzentren vor Baujahr 1995 - auf Neubau-Niveau nach EnEV oder durch festgelegte Maßnahmen zinsgünstiger Kredit für 70% der förderfähigen Kosten KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 36

3. Förderbereich Bauen und Modernisieren FAG-Förderung / Zuweisungen zu kommunalen Baumaßnahmen: für Neubau und für Generalsanierung von Schulen, Schulsporteinrichtungen, Kindertagesstätten und Sälen - Zuschuss als Kostenpauschale / m² (Neubau) bzw. Anteilsfinanzierung(Generalsanierung) - Fördersätze 0-80% je nach Bedürftigkeit der Gemeinde Regierung von Oberbayern (Sg. 12.2 - Kommunales Finanzwesen), Bayer. Staatsministerium der Finanzen 37 3. Förderbereich Bauen und Modernisieren Investitionskredit - Kommunen: - Investitionen in die kommunale Infrastruktur - kommunale Unternehmen sind antragsberechtigt im KfW-Programm Kommunal investieren zinsgünstiger Kredit über: - bis zu 100% bei weniger als 2 Mio. - bis zu 50% bei mehr als 2 Mio. - oder flexibel, individuell zugeschn. KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau 38

3. Förderbereich Bauen und Modernisieren Modernisierung eigener Liegenschaften (Nicht-Wohngebäude): Energieeffizient sanieren - Kommunen (KfW) Städtebauförderung wenn Schule im Sanierungsgebiet (ROB, StMI-OBB) Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung (BMU/PTJ) Energieeffiziente Stadtbeleuchtung (KfW) 39 3. Förderbereich Bauen und Modernisieren Energieeffizient sanieren - Kommunen: - energetische Maßnahmen an Schulen, Turnhallen, KiTas und Jugendzentren vor Baujahr 1995 - auf Neubau-Niveau nach EnEV oder durch festgelegte Maßnahmen zinsgünstiger Kredit für 70% der förderfähigen Kosten KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 40

3. Förderbereich Bauen und Modernisieren Städtebauförderung: Sanierung von Gebäuden in einem festgelegten Sanierungsgebiet bzw. als Einzelmaßnahme Zuschuss von 60% des städtebaulichen Mehraufwandes bzw. bei Gebäuden außerhalb kommunaler Pflichtaufgaben auch des ganzen Projektes Regierung von Oberbayern, Sachgebiete 34.1 bzw. 34.2, Oberste Baubehörde im Bayer. StMI 41 3. Förderbereich Bauen und Modernisieren Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung: (neue Anträge vorauss. erst wieder von 01.01 bis 31.03.2013!) Sanierung von Außen- und Innenbeleuchtung, Heizungspumpen und Raumlufttechnik bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung und bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in den übrigen Fällen BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) und PTJ (Projektträger Jülich) 42

3. Förderbereich Bauen und Modernisieren wie Energieeffiziente Stadtbeleuchtung: Hocheffiziente Straßenbeleuchtung (Neubau und Nachrüstung), Beleuchtung Parkplätze, Parkhäuser, TGs, LED-Ampeln (nur Nachrüstung) Ladestationen für Elektrofahrzeuge zinsgünstiger Kredit bis zu 100% der förderf. Kosten (mit Höchstsätzen) KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 43 4. Förderbereich Pilotprojekte was wer was Diverse Programme: für Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben breite Vielfalt an Förderzwecken und Fördergebern (Bayern, Bund, EU) Übersicht unter www.foerderdatenbank.de (BMWi) 44

C. WEITERE INFORMATIONSANGEBOTE 45 C. Weitere Informationsangebote www. regierung-oberbayern.de/aufgaben/ planung/gebaeude/ gebaeude-und-energie.bayern.de stmwivt.bayern.de/energie izu.bayern.de/foerder foerderdatenbank.de energiefoerderung.info kommunaler-klimaschutz.de kfw.de bafa.de 46

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