Fördermöglichkeiten zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden im Freistaat Sachsen Die Sächsische Aufbaubank Förderbank - (SAB)
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- Elizabeth Frank
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1 Fördermöglichkeiten zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden im Freistaat Sachsen Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Abteilung Umwelt und Landwirtschaft Gunther Hörichs Inhalt 1. Die Sächsische Aufbaubank Förderbank - (SAB) 1.1 Allgemeine Rahmenbedingungen 1.2 Allgemeine Geschäftsfelder 2. Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz (RL EuK/2007) 2.1 Allgemeine Fördergegenstände 2.2 Zuwendungsempfänger 2.3 Zuwendungsart 2.4 Spezielle Fördergegenstände 3. Wohnungsbauförderung 3.1 Finanzierungsmöglichkeiten 3.2 Sächsische Landeswohnungsbauprogramme 3.3 KfW-Programme
2 1.1 Allgemeine Rahmenbedingungen zentrales Förderinstitut des Freistaates Sachsen als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechtes unterstützt den Freistaat bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben Die SAB nimmt nicht am allgemeinen Wettbewerb teil Allgemeine Geschäftsfelder (inkl. Anteil am Neugeschäftsvolumen 2009: 2.638,4 Mio. ) Wirtschaftsförderung (31%) Arbeitsmarktförderung - Europäischer Sozialfond (11%) Städtebau- und Infrastruktur (39%) Wohnungsbauförderung (10%) Umwelt- und Landwirtschaftsförderung (9%)
3 2. Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz (RL EuK/2007) vom 24. Juli 2007, Fassung vom 15. Mai 2009 Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der Energie- und Klimaschutzpolitik des Freistaates Sachsen rund 84 Mio. Euro bis Allgemeine Fördergegenstände investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereich Verbundvorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, Minderung verkehrsbedingter Immissionen, Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Anlagen
4 2.2 Zuwendungsempfänger natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Eigentümer oder Mieter der Immobilie für Unternehmen gilt: Erfüllung des KMU-Kriteriums (< 250 Mitarbeiter und max. Jahresumsatz 50 Mio. oder max. Bilanzsumme 43 Mio. ) Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand Zuwendungsart nicht rückzahlbarer Zuschuss ab einem Subventionswert von EUR Zuwendung für Investitionen als Kombination von nicht rückzahlbarem Zuschuss (75 Prozent der Zuwendung) Zinsverbilligungsmittel für ein EuK-Darlehen (25 Prozent der Zuwendung)! EuK-Darlehenshöhe
5 2.4 Spezielle Fördergegenstände R.3 Fördertatbestand Anlagen der Kraft- Wärme-Kopplung Bemerkung max. Feuerungswärmeleistung 5 MW Gesamtwirkungsgrad mind. 85 % maximale Förderhöhe Basis + Bonusförderung Abhängig von der Leistung R.13 Heizkesseltausch Austausch von Heizkesseln und Thermen die mit Erdgas, Erdöl oder Flüssiggas betrieben werden und nicht einer gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen und die Brennwerttechnik noch nicht nutzen je getauschten Kessel Blockheizkraftwerk
6 Fördertatbestand Bemerkung maximale Förderhöhe R.14 Wohnraum- Lüftungsanlagen mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung Errichtung von Wohnraumlüftungsanlagen mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung 25 pro qm Energiebezugsfläche V.3 Energetische Sanierung von Einzelbaudenkmälern gefördert werden Mehraufwendungen für komplexe energetische Sanierungsmaßnehmen bis zu 30 % der Kosten Passivhausneubau; Sanierung mit Passivhauskomponenten Fördertatbestand Bemerkung maximale Förderhöhe R.15 a R.15 b Energetische Sanierung von Betriebsgebäuden gefördert werden Investitionsmehrkosten für die energetische Optimierung Richtwert des flächenbezogenen jährlichen Heizwärmebedarfs 15 kwh/(m²a) Nach der Sanierung müssen die gesetzlichen energetischen Anforderungen für Neubauten unterschritten werden je qm Energiebezugsfläche - Passivhausneubau: Sanierung mit Passivhauselementen: 130 bis zu 20 % der Kosten
7 Innovations- und Praxisverbund für Passivhäuser in Sachsen Fördertatbestand Bemerkung Förderung gem. Merkblatt V.3 Energetische Sanierung von Einzelbaudenkmälern - gefördert werden Mehraufwendungen für komplexe energetische Sanierungsmaßnehmen - die geförderten Vorhaben müssen sachlich von der Förderung der Denkmalpflege abgegrenzt werden bis zu 30 % V.6 effiziente Nutzung erneuerbarer Energien a) Heizanlagen / Heizwerke sowie Heizkraftwerke zur energetischen Nutzung fester Biomasse ab 100 kw b) innovative Klimatisierung mit Erdwärme c) BHKW s auf Pflanzenölbasis a) bis zu 75 % b) bis zu 50 % c) bis zu 30 %
8 3. Fördermöglichkeiten Wohnungsbau Neubau Erwerb Sanierung SAB-Baufinanzierung Landeswohnungsbauprogramme KfW-Darlehen SAB-Darlehen Finanzierungsmöglichkeiten Neubau KfW-Energieeffizient Bauen KfW-Wohneigentumsprogramm mit SAB-Förderung SAB-Förderergänzungsdarlehen Wohneigentum (Innerstädtisch Wohnen) Erwerb einer Immobilie Modernisierung Sanierung KfW-Wohneigentumsprogramm mit SAB-Förderung SAB-Förderergänzungsdarlehen Wohneigentum (Innerstädtisch Wohnen), nur mit Sanierung KfW-Energieeffizient Sanieren KfW-Wohnraum Modernisieren Energetische Sanierung (Energiespardarlehen) Mehrgenerationenwohnen SAB-Förderergänzungsdarlehen
9 3.2 Sächsische Landeswohnungsbauprogramme Sächsisches Energiespardarlehen Mehrgenerationenwohnen Sächsisches Energiespardarlehen Energiesparende Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in Sachsen Darlehenshöhe: je Wohneinheit bzw. max. 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Sollzinsen: Sanierung auf Neubauniveau Einzelmaßnahmen Jahr: 1,50 % p. a Jahr: 2,50 % p. a Jahr: 3,50 % p. a. Zuschuss: 500 für energetische Bewertung
10 Sächsisches Energiespardarlehen Voraussetzungen energetische Objektbewertung (durch einen Sachverständigen) Bestätigung Sachverständigen (Übertreffen der gesetzlichen energetischen Anforderungen) Wohngebäude älter 2 Jahre Finanzierungszusage vor Vorhabensbeginn Mehrgenerationswohnen Anpassung bestehender Wohngebäude in Sachsen für generationsübergreifende Wohnformen: - Beseitigung Barrieren (z.b. Aufzug, Veränderungen Sanitär- und Küchenbereich) - Schaffung von Gemeinschaftsräumen Darlehenshöhe: je Wohneinheit bzw. maximal 75 % zuwendungsfähigen Baukosten Sollzinsen: Jahr: 2,50 % p. a Jahr: 3,50 % p. a
11 Mehrgenerationswohnen Voraussetzungen Einhaltung technischer Mindestanforderungen Wohngebäude älter 2 Jahre Finanzierungszusage vor Vorhabensbeginn KfW-Programme Wohnraum Modernisieren Standard Altersgerecht Umbauen Energieeffizient Sanieren Energieeffizient Bauen Wohneigentum
12 Wohnraum Modernisieren Standard Modernisierung und Instandsetzung Verbesserung Außenanlagen (ab 3 WE) Darlehenshöhe max je Wohneinheit Sollzinsen: ab 2,05 % p.a. (Sollzinssatz für 10 Jahre Zinsbindung, Effektiver Jahreszins 2,79 % p. a., freibleibend, Stand: ) Wohnraum Modernisieren Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung von Wohngebäuden Wohnflächenerweiterung / Wohnungsteilung Darlehenshöhe max je Wohneinheit Sollzinsen: ab 1,60 % p. a. (Sollzinssatz für 10 Jahre Zinsbindung, Effektiver Jahreszins 1,61% p. a., freibleibend, Stand: )
13 Energieeffizient Sanieren Investitionen zur Energieeinsparung Energiesparende Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden (z. B. Wärmedämmung, Erneuerung Fenster und Heizung, Nutzung von erneuerbaren Energien) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (55/70/85) nach EnEV 2009) je Wohneinheit Sollzinsen ab: 2,30 % p. a.* Tilgungszuschuss von 2,5 % bis 12,5 % Zuschuss für die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal * Sollzinssatz für 10 Jahre Zinsbindung, Effektiver Jahreszins 2,32 % p. a., freibleibend, Stand Energieeffizient Bauen Neubau oder Umnutzung Neubau von Wohngebäuden als KfW-Effizienzhaus 40, 55, 70 oder Passivhaus nach EnEV 2009 Umnutzung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Flächen zum KfW-Effizienzhaus 40, 55, 70 oder Passivhaus nach EnEV 2009 Darlehenshöhe max je Wohneinheit Sollzinsen: ab 2,85 % p.a. (Sollzinssatz für 10 Jahre Zinsbindung, Effektiver Jahreszins 2,88 % p. a., freibleibend, Stand: ) Tilgungszuschuss von 5 % bis 10 %
14 Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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