Wildunfall-Fachtagung

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Vorläufige polizeiliche Verkehrsunfallstatistik Sachsen-Anhalt

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Transkript:

Wildunfall-Fachtagung 300000 250000 200000 Unterschiedliche Erfassung 150000 100000 50000 0 75 80 83 88 94 95 0 5 9 und Meldepflicht bei Wildunfällen llen Hubert Kerzel 1

Straßenverkehr als Entfaltungsmittel 2 1 3 Der Straßenverkehr rangiert als Entfal- tungsmittel mensch- lichen Lebens noch vor dem Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr 4 Hubert Kerzel 2

M o b i l i t ä t im Beruf und in der Freizeit ermöglicht, Arbeit und Einkommen für Millionen von Menschen. Hubert Kerzel 3

Mensch und Tier sind gleichermaßen en gefährdet! Hubert Kerzel 4

Zunahme von Wildunfällen llen Mit dem dichter werdenden Verkehr stieg in den vergangenen Jahren auch die Zahl der Wildunfälle. Die wenigsten davon gehen in die Statistik ein. Warum ist das so? Hubert Kerzel 5

Unfälle werden nach Schwere kategorisiert UK 6: Sonstiger Unfall mit Sachschaden (Alkoholeinfluß) UK 1: Unfall mit Getöteten. Tod innerhalb von 30 Tagen UK 2: Unfall mit Schwerverletzten. Mehr als 24 Std. i. Krankenhaus UK 5: Sonstiger Unfall mit Sachschaden (Wildunfall) Wird nur zahlenmäßig erfasst UK 4: Unfall mit schwerw. Sachschaden. Mind. ein Fahrzg. nicht fahrbereit UK 3: Unfall mit Leichtverletzten. Ärztl. Behandl. od. unter 24 Std KH Hubert Kerzel 6

Hubert Kerzel 7

Unfallaufnahme mit Wildbeteiligung durch die Polizei seit 1.1.1995 Schwerwiegender Wildunfall als Voraussetzung für die polizeiliche Unfallaufnahme Eine Ordnungswidrigkeit bei der gemäß Bußgeldkatalog-VO eine Geldbuße festzusetzen ist. (Fehlender Anfangsverdacht) oder und Eine Straftat (tatbestandsm., rechtsw. schuldhafte Handlung) im Zusammenhang m.d. Teilnahme am Straßenverkehr (Fehlender Anfangsverdacht) ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfallschadens abgeschleppt werden muss. oder wenn ohne Rücksicht auf die Art des Sachschadens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss Hubert Kerzel 8 gestanden hat

Was ist Anfangsverdacht? Legalitätsgrundsatz 152/II, 160/I StPO verpflichtet Staatsanwaltschaft P o l i z e i wegen aller verfolgbarer Straftaten einzuschreiten, sofern ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Anfangsverdacht liegt somit vor,bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine verfolgbare Straftat bzw Ordnungswidrigkeit. Gemeint sind konkrete Tatsachen, die auf einen Sachverhalt hindeuten, der sich als Verstoß gegen Strafrechts- bzw. Bußgeldnormen darstellt! Hubert Kerzel 9

Hubert Kerzel 10

Hubert Kerzel 11

Übersicht über unterschiedliche Wildunfallerfassung 300000 Polizeiliche Erfassung 250000 200000 150000 Nach Schadenshöhe Die polizeiliche Wildunfallerfassung liegt zwischen 5 u. 1 Prozent der von den Versicherern regulierten Wildunfälle! D e l i k t o r i e n t i e r t 100000 50000 4 % 5 % 3 % 3 % 4 % 2 % 2 % 1 % 1 % 0 75 80 83 88 94 95 0 5 9 GdV Hubert Kerzel 12 Pol

Polizeilich erfasste Wildunfälle mit Verletzten 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 Ab 1995 werden 50 % weniger Wildunfälle registriert. Die Zahl d. Verletzten übersteigt aber Zahl der Unfälle! Erfassung nach Schadenshöhe 43 % 71 % 57 % 56 % 80 85 90 94 95 0 5 7 8 105 % Deliktorientierte Unfallaufnahme 92 % 101 % 118 % 116 % Unfälle Verletzte Hubert Kerzel 13

Und die Folgen! Schwarzwild-Jahresstrecke in Deutschland 700000 600000 500000 400000 300000 313214 350976 476645 646790 200000 100000 0 34585 70119 152315 80 85 90 95 0 5 8 Hubert Kerzel 14

Schwarzwild verursacht schwere Verkehrsunfälle SL NRW RPf HE NS TH SN MV BB S Vorkommen: Fast überall in d. BRD m.a.v.wenigen Lkr. an der Nordseeküste, Alpen und kreisfreien Städten. Hohes Vorkommen: Lüneburger Heide Mecklenburg-Vorpommern Östl. Teile Brandenb., Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringer Wald Rheinland-Pfalz Saarland, und südlichen. Teil Nordrhein-Westfahlen Hessen Hubert Kerzel 15

Durch Verkehrsunfälle getötete tete Schalenwildarten 2008/09 199.400 28.600 Gesamt: 235.200 4.600 2.600 Hubert Kerzel 16

Eine Reise durch Deutschland zeigt welche Pflichten der Auto- fahrer nach einem Wildunfall hat! Wem hat er diese Unfälle nach welchen gesetzlichen Bestimmungen zu melden? Hubert Kerzel 17

60 50 40 30 20 Fragestellung: In welchem Gesetz ist festgeschrieben, wem ich als Autofahrer einen Wildunfall zu melden habe? Befragte: 144 Beamte bzw. ltd. Angestellte?" 45% 40% Personenkreis: Rechtspfleger bei AG Ltr. Straßenverkehrsbehörden beamte 10 0 6% 5% 4% StVO Weiß nicht StVG LJG/TieSch AKB Hubert Kerzel 18

Wildunfall was tun? Wildunfall-Meldepflicht in Deutschland (NRW) Keine Meldepflicht (HE) 3 LJG Revierinhaber (RhlPf) 2/I,II LJG Ortsbürgermeister Forstdienststelle Gemeinde (SL) 43 LJG (NS) Keine Meldepflicht (HB) Keine Meldepflicht Revierinhaber, Gemeinde Forst (BW) 1/II LJG Gemeindebehörde (HH) Keine Meldepflicht (SLH) 12/II LJG (MV) 24 LJG (BB) 27 LJG Rettungsdienst Katastrophenschutz Brandschutz Feuerwehr (B) Keine Meldepflicht (S) 58/I/11a,b LJG (SN) 30 LJG Jagdaufseher (Th) 24/I LJG Bürgermeister (BY) Hubert Art. 56/II Kerzel LJG 19 Gemeinde Forstdiensst.

Meldepflichten für f r den Autofahrer: Revierinh. 11x Polizei 11x Jagdaufseher 1x Gemeinde 3x Brandschutz 1x Förster 2x Rettungsdienst 1x Hubert Kerzel 20 Bürgermeister 2x Feuerwehr 1x atastrophenschutz 1x

Vereinheitlichung Wildunfall-Meldepflicht in Deutschland (NRW) Keine Meldepflicht (HE) 3 LJG Revierinhaber (RhlPf) 2/I,II LJG Ortsbürgermeister Forstdienststelle Gemeinde (NS) Keine Meldepflicht (HB) Keine Meldepflicht (SL) 43 LJG Revierinhaber, Gemeinde (BW) 1/II LJG Forst Gemeindebehörde (HH) Keine Meldepflicht (SLH) 12/II LJG (MV) 24 LJG (BB) 27 LJG Rettungsdienst Katastrophenschutz Brandschutz Feuerwehr StVO (B) Keine Meldepflicht (S) 58/I/11a,b LJG (SN) 30 LJG Jagdaufseher (Th) 24/I LJG Bürgermeister (BY) Hubert Art. 56/II Kerzel LJG 21 Gemeinde Forstdiensst.

Bestehende Pflichten nach einem Verkehrsunfall Verkehr sichern Anhalten Wildunfall- Meldung Fzg. beiseite fahren 34 StVO Polizei verständigen Hubert Kerzel 22 Unfallfolgen vergew. Hilfeleistung Unfallbeteiligung

Politik und Gesellschaft müssen darüber nachdenken, wie man auf dem Gebiet der Wildunfall-Bekämpfung anders vorgehen könne, um jene Soziale Mobilisierung zu erreichen, die zu größeren Rückgängen bei den Opfern führen könnte! Hubert Kerzel 23

Danke! Hubert Kerzel 24