EU-Fluggastrechte: Das sollten Reisende wissen

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Transkript:

ON-TRAVEL.de 13. Thema des Monats, Juni 2013 EU-Fluggastrechte: Das sollten Reisende wissen

Ihre Rechte als Fluggast Ist Ihr Flug verspätet oder wurde er storniert? Ist Ihr Gepäck beschädigt oder verloren gegangen? Als Fluggast genießen Sie in der EU in solch unangenehmen Situationen bestimmte Rechte. Die europäischen Fluggastrechte legen fest, worauf Sie als Passagier Anspruch haben, wenn während der Reise etwas schief geht. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern. Verpflegung und Übernachtung Fluggäste haben unter Umständen Anspruch auf Erfrischungen, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten (kostenloses Telefonat) und ggf. auch auf eine Übernachtung, je nach Flugstrecke und Länge der Verspätung. Die Europäische Kommission hat die wichtigsten Passagierrechte 1 zusammengestellt. Flug verspätet, annulliert oder überbucht? Verspätet sich der Flug, wird er annulliert oder die Flugreise kann wegen Überbuchung nicht wie geplant angetreten werden, haben Reisende Ansprüche, wenn sie die EU mit einer beliebigen Fluggesellschaft verlassen oder mit einem Luftfahrtunternehmen, das in der EU (bzw. in Island, Norwegen oder der Schweiz) registriert ist, in der EU ankommen. Erstattung oder anderweitige Beförderung Wird dem Passagier die Beförderung verweigert, wird der Flug annulliert oder ist er überbucht, haben Flugreisende Anspruch auf eine vergleichbare alternative Beförderung an den Zielort oder die Erstattung des Flugscheins und ggf. kostenlosen Rücktransport an den ursprünglichen Ausgangsort. Erhebliche Verspätung Verspätet sich der Flug um 5 Stunden oder mehr, besteht ebenfalls Anspruch auf Erstattung. Entscheidet sich der Passagier für die Erstattung, muss die Fluggesellschaft ihn jedoch nicht weiterbefördern oder weiter unterstützen. Die Fluggesellschaft muss ihre Passagiere über ihre Rechte und über den Grund der Nichtbeförderung sowie über Ausfälle oder erhebliche Verspätungen (mehr als 2 Stunden bzw. mehr als 4 Stunden bei Flugstrecken von über 3 500 km) informieren. 1 Quelle: EUR-Lex, www.eur-lex.europa.eu Finanzielle Entschädigung Daneben haben Passagiere bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Ankunft am Zielflughafen (laut Flugschein) mit mehr als dreistündiger Verspätung unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250-600 Euro, je nach Flugstrecke: Flüge innerhalb der EU: 1.500 km oder weniger -> 250 Euro mehr als 1.500 km -> 400 Euro Flüge zwischen EU und einem Nicht-EU-Land: 1.500 km oder weniger -> 250 Euro 1.500-3.500 km -> 400 Euro mehr als 3.500 km -> 600 Euro Die Entfernung wird vom Startflughafen aus ermittelt, von dem der Flug nicht angetreten werden konnte. Dieser kann vom eigentlichen Ausgangspunkt der Reise abweichen. Hat die Fluggesellschaft einen Ersatzflug in einem ähnlichen Zeitraum angeboten, kann die Entschädigungszahlung ggf. um 50 % verringert werden. Bei der Annullierung eines Fluges erhalten Reisende keine Entschädigung, wenn: der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert wurde, zum Beispiel wegen schlechten Wetters, oder 1

der Passagier 2 Wochen vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert wurde oder die Fluggesellschaft ihm einen alternativen Flug für die gleiche Route in einem ähnlichen Zeitraum angeboten hat. Bei Stornierungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände besteht möglicherweise kein Recht auf Entschädigung; der Fluganbieter muss jedoch die Wahl bieten zwischen der Erstattung des Tickets (vollständig oder für den nicht genutzten Teil), alternativer Beförderung an den Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt nach Wahl (je nach Sitzplatzverfügbarkeit). Ansprüche auf Ausgleichszahlung verjähren nach drei Jahren Bei massiven Flugverspätungen und -ausfällen haben Passagiere drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung geltend zu machen. Wird die Klage zu spät eingereicht, gibt es kein Geld zurück. Die Fluggastrechteverordnung der EU enthält zu Ansprüchen auf Ausgleichszahlungen keine Regelung. Die Verjährungsfrist richte sich deshalb nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, entschied das Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 0270/12). Danach haben Kunden drei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Selbst bei außergewöhnlichen Umständen sind die Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet, Passagiere bei Bedarf zu unterstützen, während sie auf eine alternative Beförderung warten. Das richtige Vorgehen: So erhalten Sie eine Erstattung oder Entschädigung Reichen Sie ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte bei der entsprechenden Fluggesellschaft ein und bewahren Sie eine Kopie auf. Wenn die Fluggesellschaft Ihnen nicht antwortet oder wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Behörde in dem EU- Land einreichen, in dem sich der Vorfall ereignet hat. Falls der Vorfall sich an einem Abflughafen in einem Nicht-EU-Land ereignete, aber eine EU- Fluggesellschaft beteiligt war, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Behörde in dem EU-Land einreichen, in das Sie eingereist sind. Download Beschwerdeformular unter: http://ec.europa.eu/transport/themes/passenge rs/air/ Reisegepäck verloren oder beschädigt? Aufgegebenes Gepäck Geht Reisegepäck verloren, wird es beschädigt oder trifft es nicht rechtzeitig ein, besteht unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft in Höhe von bis zu ca. 1.220 Euro. Ausnahme: Der Schaden ist durch einen am Gepäckstück selbst vorliegenden Defekt entstanden. Handgepäck inkl. persönlicher Gegenstände Die Fluggesellschaft haftet, wenn sie den Schaden verursacht hat. Passagiere sollten sicherstellen, dass sie Ihren Anspruch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ihres Gepäcks geltend machen (bzw. innerhalb von 21 Tagen, wenn das Gepäck verspätet angekommen ist). Anderweitige rechtliche Maßnahmen müssen Passagiere innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt ihrer Gepäckstücke ergreifen. 2

Reisende, die teure Wertgegenstände mit sich führen, können mit der Fluggesellschaft ggf. eine höhere Haftungsgrenze (mehr als 1.223 Euro) vereinbaren, indem sie spätestens bei der Abfertigung eine besondere Erklärung abgeben. Diese ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Immer und überall informiert: Mit der App Ihre Passagierrechte auf dem Smartphone Passagiere, die auf Flughäfen gestrandet sind oder auf ihr fehlendes Gepäck warten, können eine kostenlose mobile Anwendung nutzen, um sich direkt vor Ort zu vergewissern, welche Rechte sie haben. Die Europäische Kommission hat diese mobile Anwendung erstmals für den Luft- und Schienenverkehr bereitgestellt. Noch in diesem Jahr soll sie auch für den Linienbus-/Reisebusverkehr und für den Schiffsverkehr zur Verfügung stehen. Neue Maßnahmen zur Stärkung der Fluggastrechte Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angekündigt, das Fluggästen neue und bessere Rechte garantieren soll. Diese Rechte betreffen zum einen Information, Betreuung und Alternativbeförderung von Reisenden, die an Flughäfen festsitzen. Zum anderen werden verbesserte Beschwerdeverfahren und Durchsetzungsmaßnahmen eingeführt, damit Fluggäste ihre Rechte auch tatsächlich geltend machen können. Die App steht kostenlos in 22 Sprachen zur Verfügung. Erhältlich ist die Anwendung für Apple iphone und ipad, Google Android, RIM Blackberry und Microsoft Windows Phone 7. Schlichtungsstelle für Passagiere kommt Fluggäste können sich bei Ärger über Verspätungen oder verloren gegangenes Gepäck ab November 2013 an eine Schlichtungsstelle wenden. Der Bundestag hat einem entsprechenden Gesetz nun zugestimmt. Die Regelung sieht vor, dass Flugreisende sich mit Beschwerden zunächst an die Airline wenden sollen. Reagiert diese nicht oder lehnt sie Schadenersatzzahlungen ab, können sich Passagiere voraussichtlich ab dem 1. November 2013 an die Schlichtungsstelle wenden. Durch die neue privatrechtlich organisierte Vermittlungsinstanz sollen Gerichtsverfahren vermieden werden. Fluggäste sollen Ansprüche in Höhe von bis zu 5.000 Euro geltend machen können. Einigen sich Fluggast und Airline trotzdem nicht, dann steht der Klageweg weiterhin offen. Die Beteiligung ist für die Fluggesellschaften freiwillig, andernfalls ist das Bundesamt für Justiz zuständig. Durch den Vorschlag zu den Fluggastrechten werden rechtliche Unsicherheiten beseitigt und wo erforderlich neue Rechte eingeführt. Die Fluggastrechte werden in vier Bereichen überarbeitet 2 : 1. Beseitigung von Rechtsunsicherheiten Recht auf Information bei verspäteten oder annullierten Flügen; außergewöhnliche Umstände; Rechte bei großen Verspätungen und Rollbahnverspätungen; Notfallplanung, Rechte auf Alternativbeförderung und Rechte bei Anschlussflügen. 2. Neue Rechte Bei Verschiebung von Flügen; bei Namensfehlern; neue Rechte bei unsachgemäß behandeltem Gepäck und Transparenzanforderungen für Handgepäck und kontrolliertes Gepäck. 2 Quelle: Europäische Union, www.europa.eu 3

3. Durchsetzung, Beschwerdeverfahren und Sanktionen Strengere Beaufsichtigung der Luftfahrtunternehmen durch nationale und europäische Behörden (Überwachung und gemeinsame Untersuchungen); sowohl bei Beschwerdeverfahren als auch bei der Durchsetzung individueller Rechte (einschließlich einer Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, Beschwerdeführern binnen zwei Monaten zu antworten); Insolvenz. 4. Unverhältnismäßige finanzielle Belastung Begrenzung der Unterstützung; Begrenzungen für regionale Unternehmen; gemeinsames Tragen der wirtschaftlichen Belastung. Hilfe und Information beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) Das EVZ Deutschland hilft Verbrauchern bei Beschwerden gegen Airlines, die ihren Sitz in einem anderen EU-Land haben. Das ist z.b. der Fall, wenn ein deutscher Kunde Ärger mit einer irischen Airline hat. Die Juristen des EVZ bemühen sich außergerichtlich zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.v. Bahnhofsplatz 3 77694 Kehl Telefonisch und vor Ort erreichbar: Dienstag bis Donnerstag: 9-12 Uhr / 13-17 Uhr Telefon: 07851-99148-0 E-Mail : info@cec-zev.eu Internet: www.cec-zev.eu 4

Über American Express Global Business Travel American Express Global Business Travel (www.americanexpress.de/businesstravel), ein Geschäftsbereich des Reise- und Finanzdienstleisters American Express International, Inc., entwickelt weltweit Lösungen für die Optimierung des Travel Managements in Unternehmen. Als globaler Dienstleister unterstützt der Geschäftsbereich Global Business Travel branchenunabhängig kleine, mittelständische und international tätige Konzerne in der Planung, Durchführung und Kontrolle des Geschäftsreisemanagements. Durch innovative Reisebuchungstechnologien, umfassende Beratungsleistungen in der Erarbeitung von Einkaufsstrategien sowie durch die Unterstützung in den Verhandlungen mit Zulieferern und Kunden stellt American Express Global Business Travel ein professionelles Einkaufs- und Mobilitätsmanagement zur Verfügung. American Express Global Business Travel verfügt über eines der größten Reisebüronetzwerke weltweit und ist in 140 Ländern vertreten. Der Gesamtumsatz im Bereich Global Travel und seiner Joint-Venture und Travel Partner Network Unternehmen betrug 2011 29,3 Milliarden US-Dollar. In unserer Newsplattform ON-TRAVEL.de finden Travel Manager, Buchungsverantwortliche und Reisende aktuelle Trends im Travel Management, wertvolle Prognosen für die Planung von Reisebudgets und praktische Tipps für die Geschäftsreise. Unsere Top-News-Rubrik bietet tagesaktuell die wichtigsten Branchennachrichten und jeden Monat lockt außerdem ein tolles Gewinnspiel. Dazu gibt es den monatlichen ON-TRAVEL E-Mail-Newsletter, der kurz und kompakt informiert und mit einem Klick auf die ON-TRAVEL Internetseite bringt jetzt kostenfrei abonnieren unter: www.on-travel.de/newsletter Jetzt informieren: 069 7576-2955 oder senden Sie uns eine E-Mail an: Amex-BusinessTravel@aexp.com Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.americanexpress.de/businesstravel Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. American Express International, Inc. Theodor-Heuss-Allee 112 60486 Frankfurt am Main Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, USA, mit Sitz in New York Registergericht Frankfurt am Main HRB 11988 State Register No. 0476526 Board of Directors: David L. Cornish, Christophe Y. Le Caillec, Carol V. Schwartz Bankverbindungen: Standard Chartered Bank Germany Branch Frankfurt am Main BLZ 512 305 00, Konto 20 700 09, SWIFT SCBLDEFX, IBAN DE25512305000002070009 USt-ID-Nummer: DE 813 5928 79 Steuer-Nr.: 045 219 0011 9