So gehen Sie vor, wenn das Urlaubsparadies den Katalogversprechen nicht standhält!
|
|
- Lisa Günther
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 So gehen Sie vor, wenn das Urlaubsparadies den Katalogversprechen nicht standhält! Wann liegt ein Reisemangel vor? Reisemängel liegen vor, wenn negative Abweichungen vom vereinbarten Leistungsprogramm (z.b. verschmutztes Zimmer oder eintöniges Essen) vorliegen oder zugesicherte Eigenschaften fehlen (z.b. Zimmergröße oder Hoteleinrichtungen wie Sauna und Tennis). Unannehmlichkeiten des Massentourismus und Verwirklichungen des allgemeinen Lebensrisikos sind entschädigungslos hinzunehmen. Dazu zählen beispielsweise Flugverspätungen bis zu 4 Stunden, 20 Minuten Wartezeit beim Essen oder der Getränkeausgabe, geringer Ungezieferbefall in südlichen Ländern, kurzer Wasser- und Stromausfall, landestypischer Lärm oder Diebstahl. So gehen Sie vor, wenn ein Reisemangel vorliegt: 1. Sofortige Mangelrüge bei der Reiseleitung ( 651 d II BGB) Schriftlich verfassen Zugangsvermerk des Reiseleiters als Beweisdokument Beschwerdebrief sollte eine Fristsetzung enthalten 2. Wahl des passenden Gewährleistungsrechtes Abhilfe durch den Veranstalter Selbstabhilfe durch Reisenden 651 c III BGB Wenn der Reiseveranstalter trotz Mängelrüge den Mangel nicht beseitigt und der Reisende ihm hierzu eine angemessene Frist gesetzt hat, besteht das Recht auf Selbstabhilfe. Beispiele: Einnahme von Mahlzeiten in einem vergleichbaren Restaurant Eigene Buchung eines gleichwertigen Ersatzhotels am Urlaubsort Kündigung nach Reiseantritt (Reiseabbruch) 651e I BGB Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt (z.b. Umbuchung in einfaches Stadthotel statt Luxus-Beach-Hotel) oder ist dem Kunden die Reise aus einem wichtigen Grund (z.b. keine rollstuhlgerechten Zimmer trotz ausdrücklicher Buchung) nicht zuzumuten, besteht ein Recht auf Kündigung nach Reiseantritt. Es muss eine Kündigungserklärung an den Reiseleiter/Veranstalter folgen. Voraussetzung: Der Reiseveranstalter hat trotz Mängelrüge und angemessener Frist den Mangel nicht beseitigt.
2 Schadenersatz 651 f I BGB und 651 f II BGB Bei über den Reisepreis hinausgehenden Folgeschäden (z.b. Verlust des Koffers) besteht Anspruch auf Schadenersatz. Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit Schadenersatz verlangen (z.b. Überbuchung des Fluges). Minderung des Reisepreises 651 d BGB Der Reisende kann die Mängel auch vor Ort hinnehmen und nach Rückkehr aus dem Urlaub Teile des Reisepreises zurückverlangen. Voraussetzung: Reiseleitung hat keine Abhilfe geschaffen Kunde hat keine Selbstabhilfe geleistet Orientierungshilfen für prozentuale Minderungen gibt die so genannte Frankfurter Tabelle. Sonderfall Flugreise Fluggastrechte (gültig ab ): Die Fluggastrechte gelten auf Linien- und Charterflügen im Inlands- und im internationalen Verkehr, und zwar sowohl für Fluggesellschaften mit vollem Bordservice als auch für Billigfluggesellschaften. Grundsätzliches Rechte bestehen - rechtzeitiges Einchecken vorausgesetzt - bei allen Flügen, die a) von einem EU-Flughafen starten oder b) von einem Flughafen außerhalb der EU starten mit Ziel innerhalb der EU und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wurden. Wichtig: Ansprüche bestehen nicht bei höherer Gewalt: Unwetter Streik Unerwartete Flugsicherheitsmängel an gut gewarteten Maschinen
3 Anspruchsgegner Fluggesellschaft, mit der Beförderungsvertrag besteht oder Gesellschaft, die Flug durchführt Große Verspätungen bei Flügen unter km: 2 Stunden oder mehr bei längeren Flügen innerhalb der EU und anderen Flügen zwischen und km: 3 Stunden oder mehr bei Flügen über km außerhalb der EU: 4 Stunden oder mehr Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke, notfalls Hotelunterkunft u. Möglichkeiten zur Telekommunikation Verspätung mehr als 5 Stunden Fluggesellschaft muss Erstattung Ticketpreis anbieten u. ggf. kostenlosen Rückflug zum Abflugort Nichtbeförderung bzw. Überbuchung 250 EUR bei Flügen unter km, 400 EUR bei längeren Flügen innerhalb der EU und anderen Flügen zwischen und km 600 EUR bei Flügen über km außerhalb der EU + Mahlzeiten, Getränke etc. Achtung: Die Entschädigung kann nur die Hälfte betragen, wenn sich die Reise, je nach Entfernung, nicht länger als 2, 3 oder 4 Stunden verzögert. Gepäck. bei Schäden durch Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder verspätetes Eintreffen weltweit Schadenersatz bis EUR schriftliche Geltendmachung notwendig Fristen: eingechecktes Gepäck innerhalb von 7 Tagen verspätetes Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach dessen Eintreffen
4 Verletzung und Tod bei Unfällen weltweit Schadenersatz Anspruch auf eine Vorauszahlung für die Deckung unmittelbarer finanzieller Bedürfnisse Sonderfall Bahnreise Bahngastrechte (gültig ab ) nur im Fernverkehr wenn Verspätung über 60 Min. und Vertretenmüssen der Deutschen Bahn AG Anspruch auf Gutschein (Höhe der Entschädigung: siehe unten) Sonderfall: Kann Reise bis 24 Uhr wegen eines verpassten Anschlusszuges nicht wie geplant fortgesetzt werden, übernimmt die Deutsche Bahn AG die Kosten für eine Übernachtung/ Taxifahrt in Höhe von maximal 80,- Euro pro Person. Einschränkung: Bei höherer Gewalt, Verschulden des Reisenden, Eingriffe von Außen (z.b. Suizidversuch) haftet die Deutsche Bahn AG nicht. Höhe der Entschädigung: Normal- oder Sparpreis (mit/ohne BahnCard 25/50-Rabatt, Aktionspreise): Gutschrift in Höhe von 20 Prozent des Wertes der von der Verspätung betroffenen einfachen Fahrt. Der Betrag wird kaufmännisch auf einen durch 10 Cent teilbaren Betrag gerundet. Der Entschädigungsanspruch kann pro Fahrkarte - bei Rückfahrkarten pro Fahrtrichtung - jeweils nur einmal geltend gemacht werden. Es werden mindestens 5,- EUR als Gutschein entschädigt. BahnCard 100: Pauschalbetrag in Höhe von 15,- EUR in der 1. Klasse und 10,- EUR in der 2. Klasse für die von der Verspätung betroffene einfache Fahrt. Zeitkarten: Pauschalbetrag in Höhe von 7,50 EUR in der 1. Klasse und 5,- EUR in der 2. Klasse. Dieses gilt auch, wenn Sie im Besitz einer RIT- und Rail&Fly-Fahrkarte sind. ICE Sprinter: Zusätzliche Erstattung des ICE Sprinter-Aufpreises in Höhe von 15,- EUR in der 1. Klasse und 10 EUR in der 2. Klasse, wenn der ICE Sprinter über 30 Minuten verspätet ist. Hier erhalten Sie weitere Informationen: r.shtml
5 Anhang: Gesetzestexte aus dem BGB 651c Abhilfe (1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. (2) Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. 2Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. (3) Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird. 651d Minderung (1) Ist die Reise im Sinne des 651c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des 638 Abs Abs. 4 findet entsprechende Anwendung. (2) Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 651e Kündigung wegen Mangels (1) Wird die Reise infolge eines Mangels der in 651c bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. (2) Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. (3) Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach 638 Abs. 3 zu bemessende Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrags für den Reisenden kein Interesse haben. (4) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten fallen dem Reiseveranstalter zur Last. 651f Schadensersatz (1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. (2) Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) (Auszug)
BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) (Auszug) 651a [Reisevertrag] (1) Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Der
MehrReiserecht und Schulfahrtenrichtlinien
Reiserecht und Schulfahrtenrichtlinien Reiserecht und Schulfahrtenrichtlinien Fachseminar Klassenfahrten-Führerschein ITB 2017 11.03.2017 Uwe Flügel Geschäftsführer welcome berlin tours GmbH Schulfahrtenrichtlinien
MehrAllgemeine Teilnahmebedingungen für Reisen der Kreisvolkshochschule Groß- Gerau. (Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 29/2001)
Teilnahmebed.kvhs-28- Allgemeine Teilnahmebedingungen für Reisen der Kreisvolkshochschule Groß- Gerau im Folgenden vhs genannt. (Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 29/2001) 1 Teilnehmer/Teilnehmerinnenkreis
MehrAllgemeine Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Reisende der Weitkamp Classics GmbH [nachfolgend RV (= Reiseveranstalter) genannt] den Abschluss eines Reisevertrages
MehrAGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der gesundheit und reisen GmbH
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der gesundheit und reisen GmbH Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die 651 a ff. BGB sowie die BGB-Info V und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen
Mehr1.1 - Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 - Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. 1.2 - Die Anmeldung kann
MehrWichtige Ansprüche aus dem Reisevertragsrecht
Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 10 Seite 1 von 7 Wichtige Ansprüche aus dem Reisevertragsrecht Das Reisevertragsrecht ist in seiner Systematik an das Werkvertragsrecht angelehnt. Das Reisevertragsrecht
MehrAUSZUG AUS DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON PRIMATOURS
AUSZUG AUS DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON PRIMATOURS III. ZAHLUNG DES REISEPREISES 1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß 651 k Abs.
MehrDie EU aus Sicht der Fahrgäste
Die EU aus Sicht der Fahrgäste Doris Unfried, AK Wien, Abt Umwelt und Verkehr Wir mischen uns ein in die EU-Verkehrspolitik 23.4.2014 Wenn alles steht Mobilität nimmt immer mehr zu Reisepreise sind gesunken
MehrAllgemeine Reisebedingungen der Firma AK-Touristik
Allgemeine Reisebedingungen der Firma AK-Touristik 1. Anmeldung und Datenschutz a) Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Danach händigen wir dem Reisenden
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Reisebedingungen Sehr geehrte Gäste, mit der Buchung (Reiseanmeldung) erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Fukuchan Ryoko, Inhaber Olivier
MehrReisevertrag direkt 1. Reisender 2. Veranstalter organisiert Pauschalreise 3. Leistungsträger (Hotel, Lufthansa etc.) Reisender
Reisevertrag direkt 1. Reisender 2. Veranstalter organisiert Pauschalreise 3. Leistungsträger (Hotel, Lufthansa etc.) Reisender Veranstalter 651a ff. 535, 611, 631 i.v.m. 328 I Leistungsträger Reisevertrag
MehrREISEBEDINGUNGEN - Faszinierendes Prag
REISEBEDINGUNGEN - Faszinierendes Prag MINDESTTEILNEHMER Für unsere Reise gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen. Bei Nichterreichen dieser Zahl behalten wir uns das Recht vor, bis 30 Tage vor
Mehr(Reisebedingungen der Partner-Flugreisen GmbH Stand )
(Reisebedingungen der Partner-Flugreisen GmbH Stand 01.01.2012) 1. Partner-Flugreisen wird als Reisevermittler oder als Reiseveranstalter tätig. Dies ergibt sich konkret aus der namentlichen Benennung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstaltungen der Kirchl. Jugendbüros (KJB) und des Bischöflichen Jugendamtes (BJA)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstaltungen der Kirchl. Jugendbüros (KJB) und des Bischöflichen Jugendamtes (BJA) 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet die Kundin / der
Mehre-book Reiserecht Ihre Ansprüche bei mangelhafter Reiseleistung Autor: Dr. jur. Götz Knoop
e-book Reiserecht Ihre Ansprüche bei mangelhafter Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. VORBEMERKUNG: 3 2. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM THEMA REISERECHT 3 3. REISEMÄNGEL: 4 3.1. Mängel in der
MehrNeue Regeln fürs Reisen
Neue Regeln fürs Reisen Auch der schönste Urlaub kann sich in einen Albtraum verwandeln. Anfang Juli trat das neue Pauschalreiserecht in Kraft, das sowohl für Verbraucher als auch für Reiseunternehmer
MehrAllgemeine Bedingungen der Magic Vibes Tours and Services cc für die Durchführung von Touren in Namibia
Allgemeine Bedingungen der Magic Vibes Tours and Services cc für die Durchführung von Touren in Namibia 1. Abschluss der Buchung 1.1 Mit der Anmeldung eines Teilnehmers buchen Sie verbindlich ein Angebot
MehrReisebedingungen der Armburster-Reisen GmbH
Reisebedingungen der Armburster-Reisen GmbH 1. Abschluss des Reisevertrages: Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde Armbruster-Reisen GmbH
Mehr01. Abschluss des Reisevertrages
Sehr geehrter Reisegast, bitte beachten Sie folgende Allgemeine Reisebedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns als Reiseveranstalter regeln. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese an.
MehrReisebedingungen des GWBB
Reisebedingungen des GWBB Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein...1 2. Anmeldung und Vertragsabschluss...1 3. Zahlungsbedingungen...1 4. Leistungen, Freizeitabsage, Leistungs- und Preisänderungen...2 5. Nicht
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SPERLICH BUSREISEN Rothe & Mix GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SPERLICH BUSREISEN Rothe & Mix GbR Verehrter Reisegast, bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und
MehrStark für Sie. AK Vorarlberg
Stark Stark Unfreiwillig für Sie. AK Vorarlberg für Sie. AK am Vorarlberg Boden geblieben? 1. Was ist geregelt? Grundsätzlich unterscheidet die Fluggastrechte-Verordnung zwischen drei Arten von Leistungsstörungen:
MehrRDA Allgemeine Reisebedingungen für Reiseverträge von Bus- und Gruppenreiseveranstaltern Juli 2014
RDA Allgemeine Reisebedingungen für Reiseverträge von Bus- und Der RDA Internationaler Bustouristik Verband e.v. empfiehlt seinen Mitgliedern als Bus- und Gruppenreiseveranstalter die bereits früher empfohlenen
MehrAGB von Voice of Nature
AGB von Voice of Nature Allgemeine Reisebedingungen Sehr geehrter Reisegast, wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln.
MehrAGB Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH
AGB Reiter- und Erlebnisbauernhof Groß Briesen GmbH 1. Reisevertrag 1.1 Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für
MehrAllgemeinen Reisebestimmungen
Allgemeinen Reisebestimmungen Diese Allgemeinen Reisebestimmungen betreffen den Kunden (dich/du/dir) als Reisenden einer Pauschalreise beim Reiseveranstalter Schneeezeit-Reisen UG (haftungsbeschränkt)
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters Hauser Reisen GmbH Berner Feld 78628 Rottweil Telefon: 0741.5300 0 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Der Reisevertrag kann mündlich, fernmündlich
MehrReisebedingungen Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg ( , Internet) erfolgen.
Reisebedingungen Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Holiday Land Reisebüro Gräbedünkel-Regionalbus Arnstadt GmbH, nachstehend
MehrCheckliste Verhalten bei Reisemängeln
Checkliste Verhalten bei Reisemängeln Seit Inkrafttreten des Pauschalreisegesetzes (PRG) bestehen auch für Reisemängel klare gesetzgeberische Vorgaben. Diese beziehen sich aber nur auf sog. Pauschalreisen,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Profil Cuba-Reisen, Manfred Sill e.k., Güglingen, (im Text: Profil Cuba-Reisen )
Allgemeine Geschäftsbedingungen Profil Cuba-Reisen, Manfred Sill e.k., Güglingen, (im Text: Profil Cuba-Reisen ) 1. Abschluss des Reisevertrages. Mit Übermittlung der Reisean-meldung bzw. des Buchungsauftrages
MehrALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN Allgemeine Reisebedingungen, welche die gesetzlichen Bestimmungen der 651a ff. BGB ergänzen An dieser Stelle möchten wir Sie über die Allgemeinen Reisebedingungen informieren,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde ELSTER TOURIST, nachfolgend als Reiseveranstalter bezeichnet, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
Mehreines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch andere
Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss eines Reisevertrages 1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Elke Roch- Zapalott (nachfolgend: Zapalott) den Abschluss eines Reisevertrages
MehrWie legen Gerichte Minderungen fest? 49
Wie legen Gerichte Minderungen fest? 49 Diese Tabelle wird von den Gerichten nicht mehr angewendet, dient Veranstaltern aber oft noch als Anhaltspunkt (abgedruckt bei Führich, Reiserecht). Eine weitaus
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Kein Mitgliedszwang Es gibt keinerlei Voraussetzungen wie etwa die Mitgliedschaft im Jugendherbergswerk für die Aufnahme als Gast im Gruppengästehaus St. Michael. In diesem
MehrEK-REISEN Harald Kretzer ST.Georgsweg Deggenhausertal
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von Busunternehmen EK-REISEN Harald Kretzer ST.Georgsweg 9 88693 Deggenhausertal 1. Abschluss des Reisevertrages a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von Busunternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von Busunternehmen 1. Abschluss des Reisevertrages a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters abgeschlossen werden.
MehrEisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)
Haftung der Deutschen Bahn für Zugverspätungen und fehlerhafte Fahrgastinformationen Neue Fahrgastrechte durch eine Unachtsamkeit des Gesetzgebers? Wiss. Assistent Dr. Georg Bitter, Universität Bonn Eisenbahn-Verkehrsordnung
MehrVeranstalter ist die Reisebüro Venus GmbH (im folgenden Veranstalter genannt). Alle Reisen werden vom Veranstalter gewissenhaft vorbereitet.
Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen Vertragsbedingungen Tagesskifahrten Veranstalter ist die Reisebüro Venus GmbH (im folgenden Veranstalter genannt). Alle Reisen werden vom Veranstalter gewissenhaft
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Für Reisen und Freizeiten mit dem Gemeinde und Missionswerk ARCHE e.v. im Rahmen der Gruppe ARCHE Jugend ab dem 01.01.12 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der vorliegenden
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Reisegeschäftsverkehr zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden. Sie gelten für sämtliche getätigte oder noch nicht
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters 1 Abschluss des Reisevertrages (a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie One World Reisen mit Sinnen Pardon/Heider OHG ( OW ) den Abschluss eines Reisevertrages
MehrIhre Reiseveranstalter für Gruppen- Und Individualreisen 9. ANMELDUNG VON MÄNGELN, BESCHWERDEN, KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN 10.
. Saarstrasse 1. D-50859 Köln Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES 2. ZAHLUNG DES KUNDEN 3. PREISERHÖHUNGEN 4. RÜCHTRITT DURCH DEN KUNDEN 5. KÜNDIGUNG WEGEN HÖHERE GEWALT
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN RALLYE DRESDEN DAKAR BANJUL
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN RALLYE DRESDEN DAKAR BANJUL Die nachfolgenden Reisebedingungen werden bei der Buchung von Ihnen anerkannt und Grundlage der vertraglichen Beziehung. 1. Abschluss des Teilnehmervertrages
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: )
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 25.01.2012) 1. Geltung Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Ergänzung der 651a bis 651m des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der 4 bis 11 der Verordnung
MehrReisebedingungen für Seniorenreisen, veranstaltet durch den DRK Kreisverband Solingen e.v.
1. Abschluss des Reisevertrages a.) Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem DRK-Kreisverband Solingen verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder
MehrWichtige Ansprüche aus dem Reisevertragsrecht
Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 10 Seite 1 von 6 Wichtige Ansprüche aus dem Reisevertragsrecht In 2008, 2010, 2011,2013 und 2016 wurde aber Klausuren in NRW, teilweise auch in Hamburg und
MehrAllgemeine Reisebedingungen für Reiseverträge von Bus- und Gruppenreiseveranstaltern
Allgemeine Reisebedingungen für Reiseverträge von Bus- und Gruppenreiseveranstaltern Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten nur für alle bis zum 30.06.2018 gebuchten Pauschalreisen. Für Buchungen ab
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrUnterstützung und Ausgleichsleistung
Unterstützung und Ausgleichsleistung Im Falle von Annullierungen, Verspätungen, Herabstufung und Nichtbeförderung Diese Mitteilung ist verpflichtend gemäß Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments
MehrA-Frame Surf-Yogacamp SL ES7521002674010210064284 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB. Reiseveranstalter: a-frame surf-yogacamp S.L.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB Reiseveranstalter: a-frame surf-yogacamp S.L. 1. Abschluß eines Vertrages Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer (Anmelder) a-frame surf-yogacamp S.L.(Veranstalter),
MehrAllgemeine Reisebedingungen von Andreas Kuchenbecker
AGB ReiseMeise Allgemeine Reisebedingungen von Andreas Kuchenbecker Präambel Die nachfolgenden Allgemeine Reisebedingungen gelten für die Webseite ReiseMeise von der Firma Andreas Kuchenbecker/ReiseMeise,
MehrLiebe Eltern, liebe Ehrenamtliche, wir bitten um Beachtung der Allgemeinen Reisebedingungen der Evangelischen Jugend Coburg Stand: 30.
Liebe Eltern, liebe Ehrenamtliche, wir bitten um Beachtung der Allgemeinen Reisebedingungen der Evangelischen Jugend Coburg Stand: 30. April 2009 1 Anmeldung 1.1 Mit der Anmeldung wird uns, dem Freizeitträger
MehrAllgemeine Reisebedingungen des Fitfanty Sport Camp der Volkssolidarität KV Nordsachsen e.v. zum Jugendferienpark Ahlbeck
Allgemeine Reisebedingungen des Fitfanty Sport Camp der Volkssolidarität KV Nordsachsen e.v. zum Jugendferienpark Ahlbeck 1. Anmeldung 1.1 Mit der Anmeldung wird mir/ uns, der Abschluss eines Reisevertrages
MehrDie nachstehenden Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für den Reiseveranstalter
AGB INDIEN ERFAHREN Radtouren auf dem Subkontinent Inh. Frank Richter Zum Steinrutsch 10 51427 Bergisch Gladbach Reise- und Zahlungsbedingungen Die nachstehenden Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für
MehrUnsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 3. Leistungen 4. Leistungs- und Preisänderungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung bitten wir schriftlich
MehrAllgemeine Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher
MehrVertragsbedingungen Winterabenteuer
Vertragsbedingungen Winterabenteuer vom,, im Folgenden genannt für das Angebot Winterabenteuer. Diese gelten für alle im Angebot enthaltenen Pakete und Leistungen (Familienangebot, Doppelpack, Individualpaket,
MehrBGB IV Reisevertrag, 651a BGB
BGB IV Reisevertrag, 651a BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Der Reisevertrag, 651a BGB = Vertrag über die Erbringung von Reiseleistungen gegen Entgelt, 651a BGB Gesamtheit von Reiseleistungen,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen von AugustusTours
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen von AugustusTours 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der bekannten Reisebeschreibung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Reiseveranstalter FTM Freizeit- und Trendmarketing GmbH & Co. KG (nachfolgend daydreams genannt)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Reiseveranstalter FTM Freizeit- und Trendmarketing GmbH & Co. KG (nachfolgend daydreams genannt) 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der schriftlichen, elektronischen,
MehrKinderfreizeit. Juist 2017
Kinderfreizeit Juist 2017 vom 21.-28. Oktober 2017 In der ersten Herbstferienwoche möchten wir mit euch auf Erlebnis- und Entdeckungsreise gehen. Wir haben auf der Nordseeinsel Juist Zimmer im Dellerthaus
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von Busunternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von Busunternehmen 1. Abschluss des Reisevertrages a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung)
MehrDer Reisevertrag. ö 53 ZOS. Kommentar zu den 651 a-6511 BGB. Dr. Klaus Tonner. 4. neubearbeitete und erweiterte Auflage.
Der Reisevertrag Kommentar zu den 651 a-6511 BGB von Dr. Klaus Tonner Professor für Bürgerliches Recht und Europarecht an der Universität Rostock 4. neubearbeitete und erweiterte Auflage ö 53 ZOS 3uristische
MehrAllgemeine Reisebedingungen für Reisen des Verkehrsvereins des Dahliendorfes Legden e.v. deren Buchung bis einschließlich
Allgemeine Reisebedingungen für Reisen des Verkehrsvereins des Dahliendorfes Legden e.v. deren Buchung bis einschließlich 30.06.2018 erfolgt Für die vom Verkehrsverein des Dahliendorfes e.v. angebotenen
MehrBALL (Beschäftigung mit Aufgaben aus dem Alltag) Bitte tragen Sie das heutige Datum ein:
Bitte tragen Sie das heutige Datum ein: Ermitteln der Code-Nummer Mit der Code-Nummer sind keine Rückschlüsse auf Ihre Person mehr möglich, Ihre Daten sind damit anonymisiert! Ihre Code-Nummer ermitteln
MehrIst eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437
Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437 (immer vorrangig) gem. 437 Nr. 1, 439 Rücktritt gem. 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V Minderung gem.
Mehr1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.
Allgemeine Reisebedingungen der Reisedienst Weimer KG Gültig für alle Pauschalreisen, die ab dem 01.07.2018 gebucht werden. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrags 1.1. Reiseanmeldungen können mündlich,
MehrORDAT Vertragsbedingungen für Dienstleistungen
ORDAT Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2... 3 1 Vertragsgegenstand... 3 2 Durchführung der Dienstleistung... 3 3 Mitwirkungspflichten... 3 4 Nutzungsrechte... 3 5 Laufzeit...
MehrPrivatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II
Übung Privatrecht II Lösung zu Fall 11: Gedankliche Vorüberlegung: Was möchte B? er will die 120,- Euro ersetzt bekommen 1.) Diese kann man zum einen über den Aufwendungsersatz bei Selbstvornahme gem.
MehrSRV und STAR präsentieren Denied Boarding Compensation
und SRV heissen Sie am TTW 2006 willkommen SRV und STAR präsentieren Denied Boarding Compensation Entschädigungen bei Überbuchungen Annullierungen und Flugverspätungen 1 Ausgangspunkt Verordnung (EG) Nr.
MehrInhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Literatur
Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Literatur V IX XV XIX XXI Teil I Reisevertrag der Pauschalreise 1 1 Grundlagen des Reiserechts 3 2 Reisevertrag und
MehrVorvertragliche Informationspflichten nach Art EGBGB Anschrift/Kontakt Ihres Reiseveranstalters
Vorvertragliche Informationspflichten nach Art. 250 3 EGBGB für Festspielhaus-Arrangements und Festspielhaus-Kulturreisen der Festspielhaus und Festspiele Baden-Baden ggmbh Anschrift/Kontakt Ihres Reiseveranstalters
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen Brigitte Scheck Alpspitzherzl Tourismusstelle
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen Brigitte Scheck Alpspitzherzl Tourismusstelle Sehr geehrter Reisegast, die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen
MehrThorben Feldhaus Rechtsanwalt
Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Urlaub und auf Reisen Der Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres sein. Die Vorfreude ist riesig, der lang ersehnte Urlaub steht vor der Tür. Und dann beginnt
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Reiseverkehr
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Reiseverkehr Stand: 12/2016 In Ergänzung der gesetzlichen Vorgaben der 651 a-l BGB werden folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Reiseverkehr geschlossen:
Mehr1 Buchung/ Abschluß des Reisevertrags
Reisebedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergänzen die gesetzlichen Regelungen ( 651a m BGB; 4 11 BGB InfoVO) und regeln die Rechtsbeziehungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
My Dream for you Alternative Tourism Reiseveranstalter Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde My dream for you Reiseveranstalter
MehrReisebedingungen für Pauschalangebote. Sehr geehrter Gast,
1 Reisebedingungen für Pauschalangebote Sehr geehrter Gast, damit Ihre Reise so angenehm wie möglich verläuft, sollten Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und was Sie
MehrTeilnahmebedingungen der Evangelischen Jugend
Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer, liebe Eltern, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gältigen Gesetze anzubieten und durchzufähren. FÄr uns ist
MehrNorderney. Kinderfreizeit. vom 10. bis 16. Oktober Veranstalter
An- & Abreise Mit der Bahn reisen wir von Wanne-Eickel HBF bis Norddeich-Mole (direkte Zugverbindung) und setzen von dort mit der Fähre nach Norderney über. Rückreise entsprechend. Unterbringung Geld Die
MehrJura Online - Fall: Auf Safari - Lösung
Jura Online - Fall: Auf Safari - Lösung 1. Teil: A gegen V-AG auf Zahlung von 700 Euro A. A gegen V-AG auf Zahlung von 700 Euro aus 651d I 2, 638 IV, 346 I BGB Der A könnte gegen die V-AG einen Anspruch
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Mit der Anmeldung/dem Abschluss des Reisevertrages und/oder der Teilnahme an einer Reise/ Veranstaltung von Bikezone erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie die nachfolgenden
MehrInhaltsverzeichnis. Kolba/Steurer, Praxishandbuch Reiserecht VII
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII 1. Pauschalreisevertrag... 1 1.1. Die neue Pauschalreiserichtlinie 2015/2302/EU... 1 1.2. Geltungsbereich des Pauschalreisegesetzes...
Mehrd. die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
KOSMOS REISEN Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr (AGB-Mietomnibus) 1 - Angebot und Vertragsabschluss - 1. Angebote des Busunternehmens sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart
MehrVerbindliche Reiseanmeldung
Verbindliche Reiseanmeldung Bitte senden Sie Ihre verbindliche Anmeldung an: FAX: + 49 5251-2844457 oder per Post an: KRIM TOURS (Falkenberg Touristik) Lortzingweg 22 D-33102 Paderborn Kontaktdaten der
Mehr2. BEZAHLUNG DES REISEPREISES; VERSICHERUNGSSCHUTZ; RÜCKTRITT DURCH SMYRIL LINE; MINDESTTEILNEHMERZAHL
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES 1.1 Sie können unsere Leistungen in einem Reisebüro oder direkt bei Smyril Line Deutschland buchen. Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
MehrPrivatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II
Übung Privatrecht II Lösung Fall 9: Gedankliche Vorüberlegungen: - Was möchte D hier? Schmerzensgeld für ihre Verbrennungen an Haaren und Kopfhaut Die Verbrennungen an ihren Haaren und ihrer Kopfhaut ist
MehrAllgemeine Teilnahmebedingungen für Freizeiten des Evangelischen Jugendwerkes Bayreuth
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Freizeiten des Evangelischen Jugendwerkes Bayreuth Stand: 29.07.2015 1. Anmeldung und Vertragsabschluss Mit der Anmeldung zu einer unserer Maßnahmen bieten Sie, der/die
MehrProduktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie
Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend
MehrReisebedingungen - AGB LMX Touristik
Reisebedingungen - AGB LMX Touristik Lieber Reisegast! Wir freuen uns sehr, Sie als Kunden unseres Unternehmens begrüßen zu dürfen und danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Wir werden stets
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Rafting Canyoning Floßfahrt Iglunacht Gutscheine allgäuhoch5.de neues entdecken Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Der Abschluss des Vertrags Sie können Ihre Tour oder Veranstaltung persönlich, telefonisch
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Willms- Reisen- Touristik
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Willms- Reisen- Touristik 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an unseren Reisen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an unseren Reisen Lieber Urlaubsgast, es liegt uns viel daran, Ihnen eine angenehme Reise und einen erholsamen Aufenthalt zu bieten. Dazu haben wir die
MehrReiseversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland
Produkt: ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz Der ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz ist ein Reiserücktritt-Schutz und beinhaltet folgende Leistungen:,,, und. Reise-antritt erstattungsfähigen Schadens, mindestens
Mehr