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Transkript:

Schiffamtsgasse 1-3 1020 Wien 01/211 10/3320 helmut.hickl@bev.gv.at ENERGIEAUSWEIS Ist-Zustand Mehrfamilienhaus Burghauptmannschaft Österreich / HR Mag. Sahl Hofburg 1010 Wien 05.08.2013

Energieausweis für Wohngebäude OIB Richtlinie 6 Ausgabe Oktober 2011 BEZEICHNUNG Gebäudeteil Nutzungsprofil Straße PLZ/Ort Grundstücksnr. Mehrfamilienhaus Mariahilferstraße 88 1070 Wien-Neubau 508 Baujahr 1880 Letzte Veränderung Katastralgemeinde Neubau KG-Nr. 1010 Seehöhe 200 m SPEZIFISCHER HEIZWÄRMEBEDARF, PRIMÄRENERGIEBEDARF, KOHLENDIOXIDEMISSIONEN UND GESAMTENERGIEEFFIZIENZ-FAKTOR (STANDORTKLIMA) HWB SK PEB SK CO 2 SK f GEE C C C D HWB: Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. WWWB: Der Warmwasserwärmebedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht ca. einem Liter Wasser je Quadratmeter Brutto-Grundfläche, welcher um ca. 30 C (also beispielsweise von 8 C auf 38 C) erwärmt wird. HEB: Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Nutzenergiebedarf die Verluste der Haustechnik im Gebäude berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise die Verluste des Heizkessels, der Energiebedarf von Umwälzpumpen etc. HHSB: Der Haushaltsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht ca. dem durchschnittlichen flächenbezogenen Stromverbrauch in einem durchschnittlichen österreichischen Haushalt. EEB: Beim Endenergiebedarf wird zusätzlich zum Heizenergiebedarf der Haushaltsstrombedarf berücksichtigt. Der Endenergiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss. PEB: Der Primärenergiebedarf schließt die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude einschließlich aller Vorketten mit ein. Dieser weist einen erneuerbaren und einen nicht erneuerbaren Anteil auf. Der Ermittlungszeitraum für die Konversionsfaktoren ist 2004-2008. CO 2: Gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnenden Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener für Transport und Erzeugung sowie aller Verluste. Zu deren Berechnung wurden übliche Allokationsregeln unterstellt. f GEE : Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). Alle Werte gelten unter der Annahme eines normierten Benutzerverhaltens. Sie geben den Jahresbedarf pro Quadratmeter beheizter Brutto-Grundfläche an. Dieser Energieausweis entspricht den Vorgaben der OIB-Richtlinie 6 "Energieeinsparung und Wärmeschutz" des Österreichischen Instituts für Bautechnik in Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG). v2013,021908 REPEA11o11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 1

Energieausweis für Wohngebäude OIB Richtlinie 6 Ausgabe Oktober 2011 GEBÄUDEKENNDATEN Brutto-Grundfläche 196 m² Klimaregion N mittlerer U-Wert 1,23 W/m²K Bezugs-Grundfläche 157 m² Heiztage 233 d Bauweise sehr schwer Brutto-Volumen 716 m³ Heizgradtage 3491 Kd Art der Lüftung Fensterlüftung Gebäude-Hüllfläche 124 m² Norm-Außentemperatur -11,3 C Sommertauglichkeit Kompaktheit (A/V) 0,17 1/m Soll-Innentemperatur 20 C LEK -Wert T 47,5 charakteristische Länge 5,78 m WÄRME- UND ENERGIEBEDARF HWB WWWB HTEB HTEB HTEB RH WW Referenzklima spezifisch Standortklima zonenbezogen spezifisch [kwh/a] [kwh/m²a] 61,4 kwh/m²a 12.587 64,1 2.508 12,8 10.897 55,5 7.808 39,8 3.018 15,4 HEB 25.992 132,4 HHSB 3.224 16,4 EEB PEB CO 29.216 148,8 38.962 198,5 PEB 37.413 190,6 n.ern. PEB 1.549 7,9 2 ern. 7.492 kg/a 38,2 kg/m²a f 1,92 GEE ERSTELLT GWR-Zahl Ausstellungsdatum 05.08.2013 ErstellerIn Schiffamtsgasse 1-3 1020 Wien Gültigkeitsdatum 04.08.2023 Unterschrift Geschäftszahl 690358 Die Energiekennzahlen dieses Energieausweises dienen ausschließlich der Information. Aufgrund der idealisierten Eingabeparameter können bei tatsächlicher Nutzung erhebliche Abweichungen auftreten. Insbesondere Nutzungseinheiten unterschiedlicher Lage können aus Gründen der Geometrie und Lage hinsichtlich Ihrer Energiekennzahlen von den hier angegebenen abweichen. v2013,021908 REPEA11o11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 2

Datenblatt GEQ Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien HWB 64 fgee 1,92 Gebäudedaten - Ist-Zustand Brutto-Grundfläche BGF Konditioniertes Brutto-Volumen Gebäudehüllfläche A Ermittlung der Eingabedaten Geometrische Daten: Bauphysikalische Daten: Haustechnik Daten: B 196 716 124 m² m³ m² Ergebnisse bezogen auf Wien-Neubau Wohnungsanzahl 1 charakteristische Länge I C 5,78 m Kompaktheit A / V 0,17 m B B -1 Ergebnisse am tatsächlichen Standort: Wien-Neubau Transmissionswärmeverluste Q T Lüftungswärmeverluste Q V Luftwechselzahl: 0,4 Solare Wärmegewinne passiv h x Q s Innere Wärmegewinne passiv h x Q sehr schwere Bauweise Heizwärmebedarf Q Ergebnisse Referenzklima Transmissionswärmeverluste Q T Lüftungswärmeverluste Q V Solare Wärmegewinne passiv h x Q Innere Wärmegewinne passiv h x Q Heizwärmebedarf Q h h Haustechniksystem Raumheizung: Flüssiger oder gasförmiger Brennstoff (Gas) i s i 14.880 5.412 3.398 4.240 12.587 14.220 5.172 3.266 4.076 12.049 kwh/a kwh/a kwh/a kwh/a kwh/a kwh/a kwh/a kwh/a kwh/a kwh/a Warmwasser: Lüftung: Kombiniert mit Raumheizung Fensterlüftung Berechnungsgrundlagen Der Energieausweis wurde mit folgenden ÖNORMen und Hilfsmitteln erstellt: Bauteile nach ON EN ISO 6946 / Fenster nach ON EN ISO 10077-1 / Erdberührte Bauteile vereinfacht nach ON B 8110-6 / Unkonditionierte Gebäudeteile vereinfacht nach ON B 8110-6 / Wärmebrücken pauschal nach ON B 8110-6 / Verschattung vereinfacht nach ON B 8110-6 Verwendete Normen und Richtlinien: B 8110-1 / ON B 8110-2 / ON B 8110-3 / ON B 8110-5 / ON B 8110-6 / ON H 5055 / ON H 5056 / ON EN ISO 13790 / ON EN ISO 13370 / ON EN ISO 6946 / ON EN ISO 10077-1 / ON EN 12831 / OIB Richtlinie 6 Anmerkung: Der Energieausweis dient zur Information über den energetischen Standard des Gebäudes. Der Berechnung liegen durchschnittliche Klimadaten, standardisierte interne Wärmegewinne sowie ein standardisiertes Nutzerverhalten zugrunde. Die errechneten Bedarfswerte können daher von den tatsächlichen Verbrauchswerten abweichen. Bei Mehrfamilienwohnhäusern ergeben sich je nach Lage der Wohnung im Gebäude unterschiedliche Energiekennzahlen. Für die exakte Auslegung der Heizungsanlage muss eine Berechnung der Heizlast gemäß ÖNORM H 7500 erstellt werden. v2013,021908 REPDBL2o11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 3

Empfehlungen zur Verbesserung Gebäudehülle - Dämmung Außenwand Außenwand verursacht erhöhte Wärmeverluste - Dämmung nicht möglich, da historische Fassade!! - Fenstertausch Inneren Flügel mit Isolierberglasung versehen Im Anhang des Energieausweises ist anzugeben (OIB 2011): Empfehlung von Maßnahme deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist. v2013,021908 REPEMPF1o11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 4

Heizlast Vereinfachte Berechnung des zeitbezogenen Wärmeverlustes (Heizlast) von Gebäuden gemäß Energieausweis Berechnungsblatt Bauherr Burghauptmannschaft Österreich Hofburg 1010 Wien Tel.: 01/53649-0 Norm-Außentemperatur: Berechnungs-Raumtemperatur: Bauteile -11,3 C 20 C Planer / Baufirma / Hausverwaltung Burghauptmannschaft Hofburg Schweizerhof 1010 Wien Tel.: 01/53649-0 Standort: Wien-Neubau Brutto-Rauminhalt der Temperatur-Differenz: 31,3 K beheizten Gebäudeteile: Gebäudehüllfläche: Fläche A [m²] 716,46 m³ 123,88 m² Wärmed.- koeffiz. U [W/m² K] Korr.- faktor f [1] Korr.- faktor ffh [1] A x U x f AW01 Ziegel 65cm 105,10 0,860 1,00 90,41 FE/TÜ Fenster u. Türen 18,78 2,577 48,39 ZW03 Zwischenwand zu konditionierten Bereich 165,89 1,081 Summe Außenwandflächen 105,10 Summe Wandflächen zum Bestand 165,89 Fensteranteil in Außenwänden 15,2 % 18,78 Summe [W/K] 139 Wärmebrücken (vereinfacht) [W/K] 14 Transmissions - Leitwert L T [W/K] 152,68 Lüftungs - Leitwert L V [W/K] 55,53 Gebäude - Heizlast P tot Luftwechsel = 0,40 1/h [kw] 6,52 Flächenbez. Heizlast P bei einer BGF von 196 m² [W/m² BGF] 33,20 1 Gebäude - Heizlast P tot (EN 12831 vereinfacht) Luftwechsel = 0,50 1/h [kw] 7,83 Die berechnete Heizlast kann von jener gemäß ÖNORM H 7500 bzw. EN ISO 12831 abweichen und ersetzt nicht den Nachweis der Gebäude-Normheizlast gemäß ÖNORM H 7500 bzw. EN ISO 12831. Die vereinfachte Heizlast EN 12831 berücksichtigt nicht die Aufheizleistung und gilt nur für Standardfälle. [W/K] v2013,021908 REP036o11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 5

Bauteile AW01 Ziegel 65cm bestehend von Innen nach Außen Röfix 530 Kalk-Innenputz B 0,0200 0,800 0,025 1.102.02 Vollziegelmauerwerk B 0,6000 0,640 0,938 Kalk-Zementputz B 0,0300 1,000 0,030 Rse+Rsi = 0,17 Dicke gesamt 0,6500 U-Wert 0,86 ZD03 Zwischendecke 50cm bestehend von Innen nach Außen Dichte Dicke l d / l Innenputz B 0,0150 1,000 0,015 Schilf B 0,0200 0,047 0,426 Dippelbaumdecke B 0,2500 0,140 1,786 1.402.04 Holz B 0,0250 0,150 0,167 Beschüttung (Kies) B 0,1700 0,700 0,243 Parkett Massiv B 0,0200 0,150 0,133 Rse+Rsi = 0,26 Dicke gesamt 0,5000 U-Wert 0,33 ZW03 Zwischenwand zu konditionierten Bereich bestehend von Innen nach Außen Dichte Dicke l d / l Kalk-Zementputz B 0,0200 1,000 0,020 1.102.02 Vollziegelmauerwerk B 0,4000 0,640 0,625 Kalk-Zementputz B 0,0200 1,000 0,020 Rse+Rsi = 0,26 Dicke gesamt 0,4400 U-Wert 1,08 Einheiten: Dicke [m], Achsabstand [m], Breite [m], U-Wert [W/m²K], Dichte [kg/m³], l[w/mk] *... Schicht zählt nicht zum U-Wert F... enthält Flächenheizung B... Bestandsschicht RTu... unterer Grenzwert RTo... oberer Grenzwert laut ÖNORM EN ISO 6946 Dichte Dicke l d / l v2013,021908 REPBAUTEILEo11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 6

Geometrieausdruck OG1 Grundform a = 18,90 b = 7,50 lichte Raumhöhe = 3,15 + obere Decke: 0,50 => 3,65m BGF 141,75m² BRI 517,39m³ Wand W1 Wand W2 Wand W3 Wand W4 Decke Boden 56,39m² ZW03 Zwischenwand zu konditionierten Berei Teilung 3,45 x 3,65 (Länge x Höhe) 12,59m² AW01 Ziegel 65cm 27,38m² AW01 Ziegel 65cm 68,99m² ZW03 Zwischenwand zu konditionierten Berei 27,38m² ZW03 141,75m² ZD03 Zwischendecke 50cm -141,75m² ZD03 Zwischendecke 50cm OG1 Rechteck einspringend a = 4,20 b = 3,45 lichte Raumhöhe = 3,15 + obere Decke: 0,50 => 3,65m BGF -14,49m² BRI -52,89m³ Wand W1 12,59m² AW01 Ziegel 65cm Wand W2 15,33m² AW01 Wand W3 12,59m² AW01 Wand W4-15,33m² ZW03 Zwischenwand zu konditionierten Berei Decke -14,49m² ZD03 Zwischendecke 50cm Boden 14,49m² ZD03 Zwischendecke 50cm OG1 Rechteck a = 8,85 b = 7,80 lichte Raumhöhe = 3,15 + obere Decke: 0,50 => 3,65m BGF 69,03m² BRI 251,96m³ Wand W1 28,47m² ZW03 Zwischenwand zu konditionierten Berei Wand W2-32,30m² ZW03 Wand W3 28,47m² AW01 Ziegel 65cm Wand W4 32,30m² ZW03 Zwischenwand zu konditionierten Berei Decke 69,03m² ZD03 Zwischendecke 50cm Boden -69,03m² ZD03 Zwischendecke 50cm OG1 Summe OG1 Bruttogrundfläche [m²]: OG1 Bruttorauminhalt [m³]: 196,29 716,46 v2013,021908 REPGEOM1o11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 7

Geometrieausdruck Fassadenstreifen - Automatische Ermittlung Wand Boden Dicke Länge Fläche AW01 - ZD03 0,500m 29,85m 14,93m² Gesamtsumme Bruttogeschoßfläche [m²]: Gesamtsumme Bruttorauminhalt [m³]: 196,29 716,46 v2013,021908 REPGEOM1o11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 8

Fenster und Türen Typ Bauteil Anz. Bezeichnung Breite m Höhe m Fläche m² Ug W/m²K Uf W/m²K PSI W/mK Ag m² Uw W/m²K AxUxf [W/K] g fs B Prüfnormmaß Typ 1 (T1) 1,23 1,48 1,82 2,20 3,00 0,110 1,56 2,62 0,72 N B T1 OG1 AW01 2 1,13 x 2,20 1,13 2,20 4,97 2,20 3,00 0,110 4,33 2,58 12,83 0,72 0,75 B T1 OG1 AW01 1 1,84 x 2,20 1,84 2,20 4,05 2,20 3,00 0,110 3,65 2,49 10,07 0,72 0,75 O 3 9,02 7,98 22,90 B T1 OG1 AW01 1 0,45 x 1,20 0,45 1,20 0,54 2,20 3,00 0,110 0,39 3,02 1,63 0,72 0,75 S 1 0,54 0,39 1,63 B T1 OG1 AW01 2 1,32 x 1,80 1,32 1,80 4,75 2,20 3,00 0,110 4,15 2,57 12,22 0,72 0,75 B T1 OG1 AW01 1 0,90 x 2,20 0,90 2,20 1,98 2,20 3,00 0,110 1,68 2,64 5,23 0,72 0,75 W 3 6,73 5,83 17,45 B T1 OG1 AW01 1 1,13 x 2,20 1,13 2,20 2,49 2,20 3,00 0,110 2,16 2,58 6,42 0,72 0,75 1 2,49 2,16 6,42 Summe 8 18,78 17,92 48,40 1,56 Ug... Uwert Glas Uf... Uwert Rahmen PSI... Linearer Korrekturkoeffizient Ag... Glasfläche g... Energiedurchlassgrad Verglasung fs... Verschattungsfaktor Typ... Prüfnormmaßtyp B... Fenster gehört zum Bestand des Gebäudes v2013,021908 REPFEN1Ho11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 9

Rahmenbreiten - Rahmenanteil Bezeichnung Rb. re m Rb.li m Rb.ob m Rb. u m Anteil % Stulp Anz. Stb. m Pfost Anz. Pfb. m H-Spr. V-Spr. Anz. Anz. 1,13 x 2,20 0,050 0,050 0,050 0,050 13 DF 1,84 x 2,20 0,050 0,050 0,050 0,050 10 DF 1,32 x 1,80 0,050 0,050 0,050 0,050 13 DF 0,45 x 1,20 0,050 0,050 0,050 0,050 29 DF 0,90 x 2,20 0,050 0,050 0,050 0,050 15 DF Typ 1 (T1) 0,050 0,050 0,050 0,050 14 DF Spb. m Bezeichnung - Glas/Rahmen Rb.li,re,ob,u... Rahmenbreite links,rechts,oben, unten [m] Anteil [%]... Rahmenanteil des gesamten Fensters Stb.... Stulpbreite [m] Pfb.... Pfostenbreite [m] H-Spr. Anz... Anzahl der horizontalen Sprossen V-Spr. Anz... Anzahl der vertikalen Sprossen Spb.... Sprossenbreite [m] Typ... Prüfnormmaßtyp v2013,021908 REPFEN2Ho11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 10

Monatsbilanz Standort HWB Standort: Wien-Neubau BGF [m²] = 196,29 BRI [m³] = 716,46 L T [W/K] = 152,68 Innentemp.[ C] = 20 t tau [h] = 206,47 L [W/K] = V 55,53 qih [W/m²] = 3,75 a = 13,904 Monate Tage Mittlere Transmissions- Lüftungs- Außentemperaturewärmeverlustwärmeverluste C kwh kwh kwh Innere Gewinne kwh Solare Gewinne kwh Wärmeverluste Gesamt- Gewinne kwh Verhältnis Gewinn/ Verlust Ausnutzungsgrad Wärmebedarf kwh Jänner 31-1,77 2.473 899 3.372 438 161 599 0,18 1,00 2.773 Februar 28 0,20 2.032 739 2.771 396 265 660 0,24 1,00 2.110 März 31 4,15 1.801 655 2.456 438 378 816 0,33 1,00 1.640 April 30 9,00 1.210 440 1.650 424 462 886 0,54 1,00 764 Mai 31 13,68 718 261 979 438 576 1.014 1,04 0,92 17 Juni 30 16,79 353 128 481 424 564 988 2,05 0,49 0 Juli 31 18,48 173 63 236 438 567 1.005 4,26 0,23 0 August 31 18,02 225 82 307 438 517 955 3,11 0,32 0 September 30 14,37 619 225 845 424 433 857 1,01 0,93 19 Oktober 31 9,06 1.243 452 1.695 438 326 764 0,45 1,00 931 November 30 3,81 1.780 647 2.427 424 175 599 0,25 1,00 1.828 Dezember 31 0,16 2.254 820 3.073 438 130 568 0,18 1,00 2.505 Gesamt 365 14.880 5.412 20.292 5.159 4.552 9.710 12.587 nutzbare Gewinne: 4.240 3.398 7.638 Ende Heizperiode: Beginn Heizperiode: 10.05. 20.09. HWB = 64,13 kwh/m²a BGF v2013,021908 MBILANZ1o11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 11

Monatsbilanz Referenzklima HWB Standort: Referenzklima BGF [m²] = 196,29 BRI [m³] = 716,46 L T [W/K] = 152,68 Innentemp.[ C] = 20 t tau [h] = 206,47 L [W/K] = V 55,53 qih [W/m²] = 3,75 a = 13,904 Monate Tage Mittlere Transmissions- Lüftungs- Außentemperaturewärmeverlustwärmeverluste C kwh kwh kwh Innere Gewinne kwh Solare Gewinne kwh Wärmeverluste Gesamt- Gewinne kwh Verhältnis Gewinn/ Verlust Ausnutzungsgrad Wärmebedarf kwh Jänner 31-1,53 2.446 889 3.335 438 184 622 0,19 1,00 2.713 Februar 28 0,73 1.977 719 2.696 396 286 682 0,25 1,00 2.014 März 31 4,81 1.725 628 2.353 438 389 827 0,35 1,00 1.526 April 30 9,62 1.141 415 1.556 424 451 875 0,56 1,00 681 Mai 31 14,20 659 240 898 438 559 998 1,11 0,87 26 Juni 30 17,33 294 107 400 424 547 971 2,43 0,41 0 Juli 31 19,12 100 36 136 438 566 1.004 7,37 0,14 0 August 31 18,56 164 59 223 438 510 948 4,25 0,24 0 September 30 15,03 546 199 745 424 437 861 1,16 0,85 15 Oktober 31 9,64 1.177 428 1.605 438 335 773 0,48 1,00 832 November 30 4,16 1.741 633 2.375 424 191 615 0,26 1,00 1.760 Dezember 31 0,19 2.250 818 3.069 438 150 588 0,19 1,00 2.481 Gesamt 365 14.220 5.172 19.392 5.159 4.604 9.763 12.049 nutzbare Gewinne: 4.076 3.266 7.342 HWB = 61,38 kwh/m²a BGF v2013,021908 MBILANZ1o11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 12

RH-Eingabe Allgemeine Daten Art der Raumheizung Wärmeabgabe Haupt Wärmeabgabe Systemtemperatur Regelfähigkeit Heizkostenabrechnung gebäudezentral Raumheizung Radiatoren, Einzelraumheizer 80 /50 Raumthermostat-Zonenregelung mit Zeitsteuerung Individuelle Wärmeverbrauchsermittlung und Heizkostenabrechnung (Fixwert) Wärmeverteilung Leitungslängen lt. Defaultwerten gedämmt Verteilleitungen Nein Steigleitungen Nein Anbindeleitungen Nein Verhältnis Dämmstoffdicke zu Rohrdurchmesser Außen- Durchmesser [mm] 20,0 20,0 20,0 Dämmung Armaturen Nein Nein Nein Leitungslänge [m] 15,04 15,70 109,92 konditioniert [%] 100 100 Wärmespeicher kein Wärmespeicher vorhanden Wärmebereitstellung Bereitstellungssystem Flüssiger oder gasförmiger Brennstoff Energieträger Gas Modulierung ohne Modulierungsfähigkeit Baujahr Kessel 1995-2004 Nennwärmeleistung 21,00 kw freie Eingabe Standort Heizgerät Heizkreis Korrekturwert des Wärmebereitstellungssystems k r = 1,00% Kessel bei Volllast 100% Kesselwirkungsgrad entsprechend Prüfbericht h 100% = 88,0% Kesselwirkungsgrad bei Betriebsbedingungen h be,100% = 87,0% Betriebsbereitschaftsverlust bei Prüfung q bb,pb = 1,5% Hilfsenergie - elektrische Leistung konditionierter Bereich Standardkessel gleitender Betrieb Fixwert freie Eingabe freie Eingabe Umwälzpumpe 55,93 W Defaultwert v2013,021908 REPRHEIN1o11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 13

WWB-Eingabe Allgemeine Daten Art der Warmwasserb. Warmwasserbereitung Warmwasserbereitung gebäudezentral kombiniert mit Raumheizung Wärmeabgabe Heizkostenabrechnung Individuelle Wärmeverbrauchsermittlung und Heizkostenabrechnung (Fixwert) Wärmeverteilung ohne Zirkulation Verteilleitungen Steigleitungen Stichleitungen gedämmt Nein Nein Nein Verhältnis Dämmstoffdicke zu Rohrdurchmesser Außen- Durchmesser [mm] 20,0 20,0 20,0 Dämmung Armaturen Nein Nein Leitungslängen lt. freier Eingabe Leitungslänge [m] 10,00 0,00 1,00 konditioniert [%] 100 100 Material Stahl 2,42 W/m Wärmespeicher Art des Speichers Standort Baujahr Nennvolumen indirekt beheizter Speicher konditionierter Bereich Ab 1994 115 l freie Eingabe Anschlussteile gedämmt Täglicher Bereitschaftsverlust Wärmespeicher Hilfsenergie - elektrische Leistung q = 1,73 kwh/d Defaultwert b,ws Speicherladepumpe 52,82 W Defaultwert v2013,021908 REPWWBEIN1o11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 14

Ausdruck Grafik v2013,021908 REPOPT1o11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 15

Ausdruck Grafik v2013,021908 REPOPT1o11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 16

Ausdruck Grafik v2013,021908 REPOPT1o11 - Wien Geschäftszahl 690358 05.08.2013 Seite 17

Energiekennzahlen für die Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 EAVG 2012 Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Mehrfamilienhaus Baujahr 1880 Straße Mariahilferstraße 88 Katastralgemeinde Neubau PLZ/Ort 1070 Wien-Neubau KG-Nr. 1010 Grundstücksnr. 508 Seehöhe 200 m Energiekennzahlen lt. Energieausweis HWB 64 f 1,92 GEE Energieausweis Ausstellungsdatum 05.08.2013 Gültigkeitsdatum 04.08.2023 Der Energieausweis besteht aus - einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, - einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, - Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, - einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. HWB f GEE EAVG 3 EAVG 4 EAVG 6 EAVG 7 EAVG 8 EAVG 9 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: kwh/m² Jahr Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler. (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Wird dem Käufer oder Bestandnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt die darin angegebene Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes als bedungene Eigenschaft im Sinn des 922 Abs. 1 ABGB. (1) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen 4 nicht bis spätestens zur Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. (2) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen 4 nach Vertragsabschluss kein Energieausweis ausgehändigt, so kann er entweder sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis einholen und die ihm daraus entstandenen Kosten vom Verkäufer oder Bestandgeber ersetzt begehren. Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach 4, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach 6, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach 7 Abs. 1 einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach 7 Abs. 2 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam. (1) Ein Verkäufer, Bestandgeber oder Immobilienmakler, der es entgegen 3 unterlässt, in der Verkaufs- oder In-Bestand-Gabe-Anzeige den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1 450 Euro zu bestrafen. Der Verstoß eines Immobilienmaklers gegen 3 ist entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen ist. (2) Ein Verkäufer oder Bestandgeber, der es entgegen 4 unterlässt, 1. dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen oder 2. dem Käufer oder Bestandnehmer nach Vertragsabschluss einen Energieausweis oder eine vollständige Kopie desselben auszuhändigen, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1450 Euro zu bestrafen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH - office@geq.at - www.geq.at

Vorlagebestätigung Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 EAVG 2012 Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Mehrfamilienhaus Baujahr 1880 Straße Mariahilferstraße 88 Katastralgemeinde Neubau PLZ/Ort 1070 Wien-Neubau KG-Nr. 1010 Grundstücksnr. 508 Seehöhe 200 m Energiekennzahlen lt. Energieausweis HWB 64 f 1,92 GEE Der Energieausweis besteht aus - einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, - einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, - Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, - einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. Der Vorlegende bestätigt, dass der Energieausweis vorgelegt wurde. Ort, Datum Name Vorlegender Unterschrift Vorlegender Der Interessent bestätigt, dass ihm der Energieausweis vorgelegt wurde. Ort, Datum Name Interessent Unterschrift Interessent HWB f GEE EAVG 4 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: kwh/m² Jahr Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH - office@geq.at - www.geq.at

Aushändigungsbestätigung Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 EAVG 2012 Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Mehrfamilienhaus Baujahr 1880 Straße Mariahilferstraße 88 Katastralgemeinde Neubau PLZ/Ort 1070 Wien-Neubau KG-Nr. 1010 Grundstücksnr. 508 Seehöhe 200 m Energiekennzahlen lt. Energieausweis HWB 64 f 1,92 GEE Der Energieausweis besteht aus - einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, - einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, - Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, - einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. Der Verkäufer/Bestandgeber bestätigt, dass der Energieausweis ausgehändigt wurde. Ort, Datum Name Verkäufer/Bestandgeber Unterschrift Verkäufer/Bestandgeber Der Käufer/Bestandnehmer bestätigt, dass ihm der Energieausweis ausgehändigt wurde. Ort, Datum Name Käufer/Bestandnehmer Unterschrift Käufer/Bestandnehmer HWB f GEE EAVG 4 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: kwh/m² Jahr Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH - office@geq.at - www.geq.at