Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss NAT/152 "Süßungsmittel" Brüssel, den 11. Dezember 2002 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/35/EG über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen" (KOM(2002) 375 endg. 2002/0152 (COD)) NAT/152 - Rue Ravenstein 2, B-1000 Brüssel. Tel. +32 (0)2 546 90 11 Fax +32 (0)2 513 48 93 Internet http://www.esc.eu.int DE
- 1 - Der Rat beschloss am 24. Juli 2002, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 95 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen: " Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/35/EG über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen" (KOM(2002) 375 endg. 2002/0152 (COD)) Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 29. Oktober 2002 an. Berichterstatter war Herr Donnelly. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss verabschiedete auf seiner 395. Plenartagung am 11./12. Dezember 2002 (Sitzung vom 11. Dezember) mit 101 Ja-Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme: * * * 1. Wesentlicher Inhalt des Kommissionsvorschlags 1.1 Die Rahmenrichtlinie 89/107/EWG über Lebensmittelzusatzstoffe sieht den Erlass von Einzelrichtlinien vor, um die Verwendung der verschiedenen Kategorien von Zusatzstoffen in Lebensmitteln zu vereinheitlichen. Richtlinie 94/35/EG über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, legt eine Liste zugelassener Süßungsmittel fest, mit Angabe der Lebensmittel, in denen sie verwendet werden dürfen, sowie der Bedingungen für ihre Verwendung. 1.2 Die Richtlinie wurde im Juni 1994 erlassen und 1996 zum ersten Mal geändert. Sie muss nunmehr an die neuesten technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. 1.3 Mit dem jetzigen Richtlinienvorschlag werden im Wesentlichen folgende Änderungen vorgeschlagen: 1.3.1 Zulassung zweier neuer Süßungsmittel, Sucralose und Aspartam-Acesulfamsalz Sucralose ist ein Süßungsmittel, das durch kontrollierte Chlorierung von Sucrose entsteht und ungefähr die 500-600fache Süßkraft von Zucker besitzt. Der Stoff ist derzeit in verschiedenen Ländern der Welt, darunter Kanada, Australien, Japan und die USA, zugelassen. Der Hersteller führt verschiedene Vorteile von Sucralose gegenüber anderen, derzeit zugelassenen Süßungsmitteln an: So lässt u.a. das Geschmacksprofil den Stoff dem Zucker sehr ähnlich erscheinen, ohne Neben- oder Nachgeschmack, wie sie oft mit Süßstoffen assoziiert werden. Sucralose ist stabil bei der Verarbeitung bei hohen Temperaturen, wie etwa beim Backen, sodass die Verbraucher diesen Süßstoff zu Hause
- 2 - zum Kochen und Backen verwenden können. Der Stoff lässt sich zudem gut mit Zucker mischen. Aspartam-Acesulfamsalz ist ein Salz aus zwei bereits zugelassenen Süßungsmitteln, Aspartam und Acesulfam K. Es wird aus diesen beiden Stoffen hergestellt, indem man das Kalium-Ion des Acesulfam K durch Aspartam ersetzt. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss hat die Sicherheit von Aspartam-Acesulfamsalz bewertet und ist zu dem Schluss gelangt, dass seine Verwendung keine zusätzlichen Sicherheitsprobleme aufwirft. Als spezifische Vorteile dieses Süßungsmittels führt der Hersteller u.a. die Tatsache an, dass seine beiden Bestandteile sich nicht voneinander trennen können, was eine einheitlichere Produktqualität ermöglicht. Die Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz wird für diejenigen Lebensmittelkategorien vorgeschlagen, in denen sowohl Aspartam als auch Acesulfam K zugelassen sind. 1.3.2 Herabsetzung der Verwendungshöchstmenge für Cyclamate durch Verbot oder Verringerung ihrer Verwendung in bestimmten Lebensmittelkategorien 1.3.3 Ermächtigung der Kommission zu der Entscheidung, ob ein Stoff ein Süßungsmittel im Sinne der vorgeschlagenen Richtlinie ist 2. Allgemeine Bemerkungen 2.1 Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss billigt den Kommissionsvorschlag, bei dem es u.a. um die Zulassung zweier neuer Süßungsmittel geht. Da von den Herstellern - veranlasst durch die Verbrauchernachfrage, aber auch infolge ärztlicher Empfehlung - neue Süßungsmittel entwickelt wurden, ist es nur vernünftig, dass die Liste der Süßungsmittel nach Kenntnisnahme der Bewertungen seitens des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses aktualisiert wurde. 2.2 Der Ausschuss sieht die Vorteile ein, die Süßstoffe für Verbraucher, die ihre Zuckeroder Kalorienaufnahme reduzieren wollen, sowie für Diabeteskranke haben. Die Zulassung zweier weiterer Süßstoffe schafft die Möglichkeit, den Verbrauchern und der Lebensmittelindustrie eine größere Auswahl an Süßungsmitteln anzubieten und dadurch die Aufnahme einzelner Süßungsmittel zu verringern. 2.3 Der Ausschuss hält es für sehr wichtig, dass die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in der EU einheitlich geregelt wird, damit die Verbraucher von einer großen Auswahl bei hoher Lebensmittelsicherheit profitieren können. 3. Besondere Bemerkungen 3.1 Der Ausschuss begrüßt die Tatsache, dass die beiden neuen Lebensmittelzusatzstoffe der Lebensmittelindustrie die Möglichkeit geben, eine größere Vielfalt kalorienreduzierter Produkte
- 3 - herzustellen, und dass die Verbraucher diese Süßstoffe zu Hause zum Kochen und Backen verwenden können. 3.2 Allerdings möchte der Ausschuss die Gewähr haben, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen bezüglich der Verwendung von Cyclamaten die vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss festgelegte annehmbare Tagesdosis (ADI) nicht überschritten würde. 3.3 Der Ausschuss ist ebenfalls dafür, die Kommission zu der Entscheidung darüber zu ermächtigen, ob ein Stoff ein Süßstoff im Sinne der Richtlinie 94/35/EG ist, wie dies bereits bei den anderen Lebensmittelzusatzstoffen gehandhabt wird. 3.4 Er ist völlig damit einverstanden, dass die Kommission die Süßungsmittel sorgfältig überwacht und sich insbesondere für das System der Positivliste entschieden hat, auf der die Süßungsmittel-Richtlinie beruht 1. Der Ausschuss möchte jedoch eine in seiner Stellungnahme zu der ersten Änderung der Süßungsmittel-Richtlinie 2 enthaltene Bemerkung bekräftigen: Er stellt sich nach wie vor die Frage, ob die Wahl des Mitentscheidungsverfahrens nicht nur für die Änderung der Süßungsmittelliste, sondern auch der Liste aller Lebensmittel, in der diese Süßungsmittel verwendet werden dürfen, in Anbetracht des hiermit verbundenen Zeit- und Arbeitsaufwands angebracht ist. 3.5 In diesem Zusammenhang begrüßt der Ausschuss die Tatsache, dass die Kommission derzeit die Möglichkeit prüft, angesichts der bevorstehenden, für Ende 2002 geplanten Revision der Rahmenrichtlinie 89/107/EWG bei der Änderung der Lebensmittel-Anhänge das Komitologie- Verfahren anzuwenden. 4. Fazit 4.1 Der EWSA nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss die beiden neuen als Süßungsmittel zu verwendenden Stoffe bewertet hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass sie zu keinen Sicherheitsbedenken Anlass geben. 4.2 Der Ausschuss befürwortet den Kommissionsvorschlag zur Verwendung dieser Süßungsmittel, demzufolge sie auf Gemeinschaftsebene zugelassen werden sollen. 1 2 Gemäß dem Prinzip der Positivliste sind nur die im Anhang dieser Richtlinie aufgeführten Süßungsmittel zugelassen. CES 406/96, ABl. C 174 vom 17.6.1996.
- 4-4.3 Der Ausschuss betont, dass es wichtig ist, dass die Süßungsmittel von den Mitgliedstaaten und der Kommission durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ständig überwacht werden, um eine möglichst hohe Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Brüssel, den 11. Dezember 2002 Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Der Generalsekretär des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Roger Briesch Patrick Venturini