Allgemeine Informationen zu Studien- und Prüfungsleistungen. für Lehrbeauftragte und Studierende

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Transkript:

FAKULTÄT WIRTSCHAFT UND SOZIALES Departement Pflege und Management Allgemeine Informationen zu Studien- und Prüfungsleistungen Sehr geehrte Lehrbeauftragte, für Lehrbeauftragte und Studierende mit dem folgenden Informationsblatt möchten wir Ihnen und Ihren Studierenden einen allgemeinen Leitfaden an die Hand geben, um Ihnen Anhaltspunkte für die Korrektur bzw. Bewertung von Studien- und Prüfungsleistungen zu geben. Liebe Studierende, die folgenden Hinweise sollen Ihnen Hinweise für Klausuren, die Abfassung bzw. Präsentation von Referaten und Hausarbeiten geben. Damit soll Ihnen der Einstieg in die Erstellung eigenständiger wissenschaftlicher Arbeiten erleichtert werden. Sehen Sie die Möglichkeit zum Erstellen bzw. Vortragen von Hausarbeiten und Referaten auch als Chance, sich gezielt auf Ihre akademische Abschlussprüfung die Diplomarbeit und die Fachprüfung vorzubereiten. Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg. Auf Basis der Vorgaben der aktuellen geltenden Prüfungsordnung sollen die folgenden Ausführungen den eigenverantwortlich lehrenden Lehrbeauftragten sowie den Studierenden als allgemeine Informationen zur Durchführung der Prüfungsleistungen dienen. Hiervon unberührt bleiben weitere Regelungen, die mit den jeweiligen hauptamtlich an der Fachhochschule beschäftigten Prüfenden vereinbart werden. In jedem Fall wird von den Studierenden erwartet, dass sie sich mit den Standards schriftlicher wissenschaftlicher Arbeiten vertraut machen. Grundsätzlich gilt, dass Prüfungsleistungen spätestens bis zum Ende des Semesters, in der das korrespondierende Lehrangebot stattgefunden hat innerhalb der im weiteren Verlauf dieses Informationspapiers angegebenen Fristen zu erbringen sind. Dies bedeutet, dass die Leistungen des Wintersemesters spätestens bis zum 28. (29.) Februar, die des Sommersemesters spätestens bis zum 31. August erbracht werden müssen. Klausur Die Festlegung der Dauer wird von dem prüfenden Dozenten vorgenommen und erfolgt in Absprache mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden. Für eine zweistündige Lehrveranstaltung beträgt die Dauer einer Klausur mindestens 120 Minuten und maximal 240 Minuten. Klausuren, überwiegend nach dem Multiple-Choice-Verfahren, sind ausgeschlossen ( 10 der Prüfungs- und Studienordnung) Stand: November 2009 Seite - 1 -

Hausarbeit A. Grundvoraussetzung Es werden nur Arbeiten angenommen, die vorher verbindlich mit dem Prüfenden abgesprochen sind. Bei Gemeinschaftsarbeiten ist zu berücksichtigen, dass jeweils eigenständige Teile bearbeitet werden müssen, die den jeweiligen Verfassern direkt zugeordnet werden können und kenntlich gemacht werden müssen. Der Umfang der Arbeit erhöht sich entsprechend zu der Bearbeiterzahl und muss ihr angemessen sein. Die Hausarbeit ist nach spätestens acht Wochen Bearbeitungszeit abzugeben( 10 der Prüfungs- und Studienordnung). Die verbindliche Anmeldung erfolgt bei dem/der betreuenden Dozent(in). B. Formale Anforderungen Grundsätzlich gelten die formalen Anforderungen zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten (vgl. hierzu auch die einschlägige Literatur zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten z.b. möglichst aktuelle Auflage von: A. Bänsch, Wissenschaftliches Arbeiten, 8., durchges. und erw. Aufl., München 2003, vor allem S. 1 32). Die Standards schriftlicher wissenschaftlicher Arbeiten sind einzuhalten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch auf die Korrektheit der Zitation zu achten. Der Umfang der Arbeiten sollte in der Regel zwischen 10 bis 15 Seiten (exkl. Deckblatt, Gliederung, Literaturverzeichnis und Anhang) für Hausarbeiten betragen. Der Inhalt der Arbeit ist nach Möglichkeit durch aussagefähige Abbildungen oder Tabellen zu veranschaulichen. Literaturverzeichnis in einer allgemein anerkannten Form Alle Bestandteile der Arbeit müssen in eine laufende Seitennummerierung einbezogen werden. Layout: Schriftgröße 12 Punkt (z.b. Arial), 1,5-facher Zeilenabstand, ca. 3 cm Seitenrand (oben, unten, links, rechts). Die Arbeiten sind in gehefteter Form in einfacher Ausfertigung einzureichen. Die Regeln der Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung sind zu beachten. Jede Arbeit muss eine handschriftlich unterschriebene Erklärung enthalten, die besagt, dass die Arbeit eigenständig und nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel erstellt worden ist. C. Inhaltliche Merkmale Die Arbeit ist wie folgt zu gliedern: 1. DECKBLATT (Titel der Veranstaltung, Name des/der Lehrenden, Titel der Arbeit, Name/n der/des Verfasser/s/in/innen, Datum, Semester, Immatrikulationsnummer) 2. INHALTSVERZEICHNIS (mit Seitenangaben). Zu beachten ist insbesondere, dass Stand: November 2009 Seite - 2 -

a) eine logisch konsistente Gliederung erstellt, b) die hinsichtlich Gliederungsebenen konsistent ist (Oberpunkte, Unterpunkte) und c) die zwar eine hinreichende Anzahl von Gliederungspunkten enthält, aber nicht zu detailliert ausfällt (nicht jeder Satz bzw. Absatz ist ein eigener Gliederungspunkt!). d) Die Überschriften sollen so kurz wie möglich sein, aber so viel Inhalt wie nötig enthalten. 3. EINLEITUNG (Hintergrund, Zielsetzung und Aufbau der Arbeit) a) eine problemorientierte Hinführung zum Thema; b) eine Aussage dazu, warum dieses Thema bearbeiten wird (persönliche Motivation); c) eine Aussage dazu, was von der Themenbearbeitung erhofft wird (erkenntnisleitendes Interesse); d) eine möglichst präzise Angabe dessen, was bearbeitet werden soll (Fragestellung); e) ggf. eine Eingrenzung des Themas bzw. der Fragestellung; f) eine Darstellung des Aufbaus der Arbeit, aus der die Bearbeitungslogik deutlich wird. 4. HAUPTTEIL mit entsprechenden logischen Untergliederungen Beim Hauptteil ist besonders zu beachten: a) die Schlüssigkeit der Argumentation; b) die Relevanz von Aussagen; c) der logische und konsistente Zusammenhang der einzelnen (Unter-)Kapitel; d) die Nachvollziehbarkeit von Aussagen durch Begründung und/oder Beleg und/oder Beweis; e) das Trennen und Kenntlichmachen von Beschreibungen, argumentativen Herleitungen einerseits und Bewertungen andererseits. 5. SCHLUSSTEIL mit: a) einer knappen Zusammenfassung; b) einer Bezugnahme zur Fragestellung; c) einer eigenen Bewertung. 6. LITERATURVERZEICHNIS: mindestens 5 Fremdquellen (nicht nur Internetdokumente) sind zu verarbeiten 7. Ggf. ANHÄNGE (ergänzende Materialien, eingesetzte Fragebögen oder Erhebungsmaterial, relevante Rechtsquellen im Wortlaut u.ä.). Referat Grundsätzlich gelten die unter A und C. formulierten formalen und inhaltlichen Anforderungen an Hausarbeiten auch für die Referate. Die schriftliche Ausarbeitung sollte sich an den unter B genannten Kriterien orientieren und sich auf die Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Referates beschränken. Dementsprechend reduziert sich der Mindestumfang auf 5 bis 6 Seiten. Die Bewertung des Referates basiert auf der Präsentation des Referates (einschließlich Stand: November 2009 Seite - 3 -

der damit einhergehenden Diskussion mit den Kommilitonen) sowie der schriftlichen Ausarbeitung. Ergänzend gelten folgende Richtlinien und Hinweise für die mündliche Präsentation von Referaten. Die Präsentation eines Referates dauert ca. 20 Minuten. Es sollte frei vorgetragen werden. Unterstützend sind Kerninhalte des Referates mittels Folien oder PowerPoint zu visualisieren. Für die Studierenden ist ein aussagefähiges Handout (3 bis 4 Seiten) vorzubereiten. Der Ausdruck einer PowerPoint-Präsentation wird hier allerdings nicht als aussagefähiges Handout angesehen. Als wichtiger Bestandteil des Vortrages ist die Motivation der Kommilitonen zur aktiven Auseinandersetzung mit dem von Ihnen vorgetragenen Inhalten zu sehen. Demgemäß wird auch die Führung der begleitenden oder anschließenden Diskussion der Inhalte mit den Kommilitonen, bzw. der Umgang mit Zwischenfragen bewertet. Allgemeine Bewertungskriterien für Hausarbeit und Referat Reihung entsprechend der Gewichtung! 1. Wesentliches Kriterium sind die Berücksichtigung der unter Punkt C genannten inhaltlichen Merkmale. 2. Gegenstand, Fragestellung und Bearbeitung der Prüfungsleistung muss mit der vereinbarten Themenstellung übereinstimmen. 3. Der Aufbau der Arbeit soll in sich klar und schlüssig sein (Roter Faden!). 4. Die unter B. genannten formalen Anforderungen sind angemessen zu berücksichtigen. Ergänzend zu diesen allgemeinen Bewertungskriterien kommt bei Referaten folgenden eine zentrale Bedeutung zu: Mündliche Präsentation im Hinblick auf Verständlichkeit, Struktur und Motivation der Zuhörer. Leitung und Strukturierung der ausdrücklich im Anschluss an das Referat erwünschten Diskussion zentraler Referatsinhalte. Umgang und Beantwortung von Zwischenfragen. Wir hoffen, dass dieses Informationsblatt die Motivation zur Übernahme einer Hausarbeit/eines Referates stärkt und Ihnen bei der aktiven Erarbeitung helfen wird. Den Lehrbeauftragten sollen mit den vorangegangenen Ausführungen einige Richtlinien zur gerechten und fairen Beurteilung der in Ihren Veranstaltungen erstellten Hausarbeiten und Referate an die Hand gegeben werden. Stand: November 2009 Seite - 4 -

Bewertung von Prüfungsleistungen Die Noten werden von den jeweiligen Prüfenden festgesetzt. Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden: 1,0 = sehr gut (eine hervorragende Leistung) 2,0 = gut (eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt) 3,0 = befriedigend (eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen entspricht) 4,0 = ausreichend (eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt) 5,0 = nicht ausreichend (eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt) Zur differenzierenden Bewertung können Werte durch Erniedrigen oder Erhöhen der Notenziffern um 0,3 gebildet werden. Die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Für die Bewertung von Klausuren wird folgendes Bewertungsschema vorgeschlagen: Bewertung von Leistungsnachweisen Prozentschema 1,0 sehr gut 94-100 1,3 sehr gut (-) 91 93 1,7 gut (+) 88 90 2,0 gut 81 87 2,3 gut (-) 77 80 2,7 befriedigend (+) 74 76 3,0 befriedigend 67 73 3,3 befriedigend (-) 64 66 3,7 ausreichend (+) 61 63 4,0 ausreichend 50 60 5,0 nicht ausreichend Stand: November 2009 Seite - 5 -