Studienordnung für den Bachelor-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache (DaF) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 3.

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Transkript:

Studienordnung für den Bachelor-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache (DaF) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 3. August 2009 Aufgrund von 2 Abs. 1 i. V. m. 39 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz LHG M-V) vom 5. Juli 2002 (GVOBl. M.-V. S. 398) 1, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2009 (GVOBl. M-V S. 330), erlässt die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald folgende Studienordnung für den Bachelor-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache als Satzung: Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Studium 3 Veranstaltungsarten 4 Zulassungsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen 5 Vergabe von (ECTS-kompatiblen) Leistungspunkten 6 Studienberatung 7 Übergangsregelungen 8 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Anhang: Musterstudienplan Modulhandbuch Legende: AM Aufbaumodul; BM Basismodul; PL Prüfungsleistung; LP Leistungspunkt; SWS Semesterwochenstunde 1* Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt das Studium im Bachelor-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache. Ergänzend gelten die Gemeinsame Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald (GPO BMS) vom 20. September 2007 (Mittl.bl. BM M-V S. 545) sowie die Fachprüfungsordnung für diesen Bachelor- Teilstudiengang. 1 Mittl.bl. BM M-V S. 511 * Soweit für Funktionsbezeichnungen ausschließlich die männliche oder die weibliche Form verwendet wird, gilt diese jeweils auch für das andere Geschlecht. 1

2 Studium (1) Das Studium des Bachelor-Teilstudienganges Deutsch als Fremdsprache soll den Studierenden befähigen, die deutsche Sprache und Kultur an nichtdeutsche Lerner zu vermitteln. Das setzt neben Wissen über die deutsche Kultur lexikalische und grammatische Kenntnisse der deutschen Sprache, Textwissen von Sachtexten und literarischen Texten sowie deren Einsatz im Fremdsprachenunterricht voraus. Kenntnisse fremder Kulturen sollen der Vermittlung zwischen verschiedenen Kulturen dienen. (2) Das Studium im Bachelor-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. (3) Die Zeit, in der in der Regel das Bachelorstudium mit dem Bachelorgrad abgeschlossen werden kann (Regelstudienzeit), beträgt sechs Semester. (4) Das Bachelorstudium gliedert sich in thematisch zusammenhängende Stoffgebiete (Module). Namen, Arbeitsbelastung, Leistungspunkte und Qualifikationsziele der im Bachelor-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache zu studierenden Module sind in der Fachprüfungsordnung ausgewiesen ( 3 sowie im Anhang). (5) Die Module werden jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Bachelorprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen, der Fachmodulprüfung als mündlicher Prüfung und der Bachelorarbeit. (6) Ein erfolgreiches Studium setzt den Besuch von Lehrveranstaltungen aus den Modulen (Fachprüfungsordnung 3) voraus. Der Studierende hat die entsprechenden Kontaktzeiten eigenverantwortlich durch ein angemessenes Selbststudium zu ergänzen. Die jeweiligen Lehrkräfte geben hierzu für jedes Modul rechtzeitig Studienhinweise, insbesondere Literaturlisten heraus, die sich an den Qualifikationszielen und an der Arbeitsbelastung des Moduls orientieren. (7) Unbeschadet der Freiheit des Studierenden, den zeitlichen und organisatorischen Verlauf seines Studiums selbst verantwortlich zu planen, wird der im Anhang beschriebene Studienverlauf als zweckmäßig empfohlen (Musterstudienplan). Für die qualitativen und quantitativen Beziehungen zwischen der Dauer der Module und der Leistungspunkteverteilung einerseits sowie den Lehrveranstaltungsarten und Anzahl der SWS andererseits wird ebenfalls auf den Musterstudienplan verwiesen. (8) Die genau Bezeichnung der Lehrveranstaltungen aus den Modulen für das kommende Semester ist spätestens zwei Wochen nach Beginn der vorlesungsfreien Zeit bekannt zu geben. 2

(9) Die Philosophische Fakultät bietet im Rahmen der verfügbaren Mittel regelmäßig studienbegleitende Tutorien an. (10) Über die Module im Pflichtbereich hinaus bietet die Fakultät im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten fakultative Lehrveranstaltungen an, die der Erweiterung und Vertiefung fremdsprachlicher Kenntnisse dienen. Im Hinblick auf ergänzende Lehrveranstaltungen kooperiert sie darüber hinaus mit anderen Fakultäten. Der Studierende kann vorbehaltlich entsprechender Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der Freiheit des Studiums Lehrveranstaltungen anderer Studiengänge fakultativ besuchen. 3 Veranstaltungsarten (1) Die Module sollen sowohl Überblicks- als auch Vertiefungs- und Ü- bungs- bzw. Anwendungskomponenten enthalten. (2) Die Studieninhalte werden insbesondere in Vorlesungen, Seminaren und Übungen angeboten. Zur Ergänzung können weitere Veranstaltungsarten, wie z.b. Kolloquien und Tutorien, angeboten werden. a) Vorlesungen dienen der systematischen Darstellung eines Stoffgebietes, der Vortragscharakter überwiegt. b) Seminare sind Lehrveranstaltungen mit einem kleineren Teilnehmerkreis, in denen die Studierenden durch Referate und/oder Hausarbeiten sowie Diskussionen in das selbständige wissenschaftliche Arbeiten eingeführt werden. c) Übungen vermitteln methodische und berufsfeldqualifizierende Fertigkeiten und fördern die selbständige Anwendung erworbener DaF- Kenntnisse auf konkrete Fragestellungen. d) Kolloquien sind freie wissenschaftliche Gespräche über bestimmte Themen bzw. Stoffgebiete. e) Tutorien dienen der individuellen und gruppenspezifischen Förderung der Studierenden. 4 Zulassungsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen (1) Ist bei einer Lehrveranstaltung nach deren Art oder Zweck eine Begrenzung der Teilnehmerzahl zur Sicherung des Studienerfolgs erforderlich und übersteigt die Zahl der Bewerber die Aufnahmefähigkeit, so sind die Bewerber in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen: 1. Studierende, die für den Bachelor-Teilstudiengang Deutsch als 3

Fremdsprache an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu diesem Zeitpunkt angewiesen sind, einschließlich der Wiederholenden bis zum zweiten Versuch; 2. Studierende, die für den Bachelor-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu diesem Zeitpunkt nicht angewiesen sind, einschließlich der Wiederholenden ab dem dritten Versuch; 3. andere Studierende der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, soweit es sich nicht um Bewerber aus Absatz 2 handelt. (2) Bewerben sich um die Lehrveranstaltung auch Studierende, die an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald für andere Studiengänge eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu diesem Zeitpunkt angewiesen sind (einschließlich der Wiederholenden bis zum zweiten Versuch), so entscheidet zwischen diesen Bewerbern und den Bewerbern aus Absatz 1 Nr. 1 das Los. Bewerben sich um die Lehrveranstaltung auch Studierende, die an der Ernst-Moritz- Arndt-Universität Greifswald für andere Studiengänge eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu diesem Zeitpunkt nicht angewiesen sind (einschließlich der Wiederholenden ab dem dritten Versuch), so entscheidet zwischen diesen Bewerbern und den Bewerbern aus Absatz 1 Nr. 2 das Los. (3) Im übrigen regelt der Dekan von Amts wegen oder auf Antrag des Lehrenden die Zulassung nach formalen Kriterien. (4) Die Fakultät stellt im Rahmen der verfügbaren Mittel sicher, dass den unter Absatz 1 Nr. 1 genannten Studierenden durch die Beschränkung der Teilnehmerzahl kein Zeitverlust entsteht. (5) Die Fakultät kann für die Studierenden anderer Studiengänge das Recht zum Besuch von Lehrveranstaltungen generell beschränken, wenn ohne die Beschränkung eine ordnungsgemäße Ausbildung der für den Bachelor-Teilstudiengang DaF eingeschriebenen Studierenden nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt nicht für Studierende, die nach ihrer Prüfungs- oder Studienordnung auf den Besuch dieser Lehrveranstaltungen angewiesen sind. 5 Vergabe von (ECTS-kompatiblen) Leistungspunkten (1) Die Grundsätze des (ECTS-kompatiblen) Leistungspunktesystems ergeben sich aus 5 GPO BMS. 4

(2) Für das Bestehen der Bachelorprüfung ist das Erbringen von insgesamt 180 Leistungspunkten erforderlich. Davon entfallen auf die Module in den beiden Teilstudiengängen insgesamt 130 Leistungspunkte (einschließlich je 2 Punkte für die mündliche Fachmodulprüfung in jedem Teilstudiengang), auf die Module in den beiden Studienabschnitten der General Studies insgesamt 28 Leistungspunkte, auf das Praktikum 12 Leistungspunkte sowie auf die Bachelorarbeit 10 Leistungspunkte. Für die Zuordnung von Leistungspunkten zu den einzelnen Modulen im Bachelor- Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache wird auf 3 der Fachprüfungsordnung verwiesen. 6 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die zentrale Beratungsstelle der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald während der angegebenen Sprechstunden. (2) Die fachspezifische Studienberatung im Bachelor-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache erfolgt durch den von der Fakultät benannten Fachmodulvertreter in seinen Sprechstunden. Die Sprechstunden sind semesterweise bekannt zu geben und betragen pro Woche mindestens zwei Stunden. Sie sollen auch während der vorlesungsfreien Zeit angeboten werden. 7 Übergangsregelungen (1) Diese Studienordnung gilt erstmals für die Studierenden, die nach Inkrafttreten im Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache immatrikuliert werden. (2) Für vor diesem Zeitpunkt immatrikulierte Kandidaten finden sie vollständige Anwendung, wenn der Kandidat dieses beantragt. Ein Antrag nach Satz 1 ist schriftlich beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Der Antrag ist unwiderruflich. Die Übergangsregelung gilt bis zum 30. September 2012. 8 Inkrafttreten/Außerkrafttreten (1) Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Kraft. 5

(2) Die Gemeinsame Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge vom 18. Oktober 2005 (Mittl.bl. BM M-V 2005 S. 1087) und die Studienordnung für den Bachelor-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache vom 28. Juni 2005 treten mit Ablauf des 30. September 2012 außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Studienkommission des Senats vom 8. Juli 2009, der mit Beschluss des Senats vom 16. April 2008 gemäß 81 Abs. 7 LHG und 20 Abs. 1 Satz 2 Grundordnung die Befugnis zur Beschlussfassung verliehen wurde. Greifswald, den 3. August 2009 Der Rektor der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Universitätsprofessor Dr. rer. nat. Rainer Westermann Hochschulöffentlich bekannt gemacht am 16.11.2009 6

Musterstudienplan Deutsch als Fremdsprache (DaF) 1. Semester 10 LP/300 Std./6 SWS 1. Basismodul: Sprachwissenschaftliche Grundlagen GK Einführung in die Sprachwissenschaft 2 SWS (30/90) 2 S Grammatik und Lexik 4 SWS (60/120) PL: 90 Min. Klausur 10 LP / 300 Std. 2. Basismodul: Sprachdidaktische Grundlagen 2. Semester 10 LP/300 Std./6 SWS S Einführung in DaF 2 SWS (30/90) S Didaktik des DaF 2 SWS (30/60) S Didaktik des DaF 2 SWS (30/60) PL: 90 Min. Klausur 10 LP / 300 Std. 3. Semester 6 LP/390 Std./9 SWS 4. Semester 22 LP/450 Std./ 11 SWS 5. Semester 0 LP/225 Std./5-6 SWS 3. Basismodul: Landes- und Kulturstudien Osteuropa Wahlobligatorisch: Russland, Polen, Tschechien, Ukraine V 2 SWS (30/30) S 2 SWS (30/90) PL: 20 Min. mündlich 6 LP / 180 Std. 4. Basismodul: Interkulturelle Kommunikation V 2 SWS (30/30) S 4 SWS(60/120) PL: 90 Min. Klausur 8 LP / 240 Std. 6. Aufbaumodul: Unterrichtspraktische Kompetenz S Computer in der Sprachausbildung 2 SWS (30/60) S zu didaktischen Aspekten der Vermittlung von Sprache, Literatur, Kultur 2 SWS (30/60) S zu didaktischen Aspekten der Vermittlung von Sprache, Literatur, Kultur 2 SWS (30/60) 5. Aufbaumodul: Texte im Unterricht DaF V Grundlagen Textlinguistik 2 SWS (30/30) S zu Sachtexten und literarischen Texten 2 SWS (30/60) S zu Sachtexten und literarischen Texten 2 SWS (30/60) S zu Sachtexten und literarischen Texten 2 SWS (30/60) S zu Sachtexten und literarischen Texten 2 SWS (30/60) PL: Hausarbeit, 20 Seiten 14 LP / 420 Std. oder: Spracherwerb einer slawischen oder baltischen Sprache im fünften Semester wahlobligatorisch: Russisch oder Polnisch oder Tschechisch oder Ukrainisch oder eine baltische Sprache 4 SWS (60/60) 6. Semester 15 LP/225 Std./5-6 SWS S zu didaktischen Aspekten der Vermittlung von Sprache, Literatur, Kultur 2 SWS (30/60) S zu didaktischen Aspekten der Vermittlung von Sprache, Literatur, Kultur 2 SWS (30/60) PL: 90 Min. Klausur 15 LP / 450 Std. und 4 S aus diesem Aufbaumodul: 8 SWS (120/210) PL: 60 Min. Klausur und Sprachnachweis (Klausur) 15 LP / 450 Std. 7

Legende (x/x): (Stunden Kontaktzeit je Lehrveranstaltung/Stunden Selbststudium je Lehrveranstaltung); SWS: Semesterwochenstunde(n); S: Seminar; V: Vorlesung; Ü: Übung; GK: Grundkurs; LP/Std.: Leistungspunkte (ECTS)/Arbeitsaufwand je Modul; PL: Prüfungsleistung(en) Fachmodulprüfung: 60 Std. /2 LP Bachelorarbeit (in einem von zwei Fachmodulen): 10 LP / 300 Std. Gesamtvolumen der Fachausbildung unter Einschluss der Fachmodulprüfung: 65 LP; unter Einschluss der Bachelorarbeit und des Orientierungspraktikums: 87 LP. 8

Universität Greifswald Institut für Deutsch Philologie Bachelor-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache Modulhandbuch 9

Modul 1: Sprachwissenschaftliche Grundlagen (Basismodul) Qualifikationsziele Kenntnisse grundlegender Theorien und Methoden der germanistischen Linguistik als Grundlage für weiterführende Lehrveranstaltungen zur deutschen Grammatik, Semantik und Pragmatik. Inhalte - Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens - Darstellung der Funktionen der Sprache - grundlegende Terminologie der Morphologie / Syntax - Grammatik- und Semantiktheorien - Pragmatik (Sprechakttheorien / Gesprächsanalyse) - Morphologie und Syntax der deutschen Gegenwartssprache Lehrveranstaltungen - Einführung in die Sprachwissenschaft und - zwei Seminare Teilnahmevoraussetzung Keine Voraussetzung für die Vergabe Bestehen einer 90-minütigen Klausur von Leistungspunkten Häufigkeit des Angebots jährlich im Wintersemester Dauer ein Semester Regelprüfungstermin 1. Semester Arbeitsaufwand 300 Stunden (davon 6 SWS Kontaktzeit) Leistungspunkte (ECTS) 10 10

Modul 2: Sprachdidaktische Grundlagen (Basismodul) Qualifikationsziele Didaktische Kenntnisse, um bei den ausländischen Lernern grundlegende sprachliche Fertigkeiten wie das verstehende Hören, das verstehende Lesen sowie Fähigkeiten zur Sprachproduktion zu entwickeln. Inhalte - Aufbau, Struktur und Ziele des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache, - Verschiedene methodische Ansätze im DaF-Unterricht - Einsatz von Sachtexten für die Entwicklung des verstehenden Hörens, des verstehenden Lesens (Unterrichtsmuster) und das Schreiben von einfachen sowie inhaltlich komplexen Texten - Einsatz von literarischen Texten im Unterricht DaF, Kriterien der Auswahl, Übungsformen zur Analyse und Interpretation von Texten Lehrveranstaltungen - Einführung in das Fach DaF und - zwei weitere Seminare Teilnahmevoraussetzung Keine Voraussetzung für die Vergabe Bestehen einer 90-minütigen Klausur von Leistungspunkten Häufigkeit des Angebots jährlich (im Sommersemester) Dauer ein Semester Regelprüfungstermin 2. Semester Arbeitsaufwand 300 Stunden (davon 6 SWS Kontaktzeit) Leistungspunkte (ECTS) 10 11

Modul 3: Landes- und Kulturstudien Osteuropa (Basismodul) Qualifikationsziele Die Studierenden verfügen über Grundkenntnisse zur Geschichte, Struktur und Kultur des Landes der gewählten Sprache sowie zu fremdkulturellen Orientierungssystemen. Sie sind in der Lage, politische, soziale und kulturgeschichtliche Zusammenhänge historischer Epochen und ihrer Ereignisse sowie deren Auslegung in den Medien zu analysieren, Informationen über die jeweilige Kultur aufzubereiten und wissenschaftlich fundiert zu präsentieren. Inhalte - Überblick über die Geschichte des jeweiligen Landes und ihre Erforschung aus unterschiedlichen Perspektiven - Kenntnis über Kulturstandards, Regeln und Normen im Vergleich - Grundkenntnisse historischer und kulturwissenschaftlicher Terminologie - Methodenkenntnis Lehrveranstaltungen - Landes- und Kulturstudien Polens, Russlands, Tschechiens, der Ukraine (nach Wahl der Sprache) - Zwei Lehrveranstaltungen (Vorlesung und Seminar bzw. zwei Seminare) Teilnahmevoraussetzungen keine Voraussetzung für die Vergabe von 20-minütige mündliche Einzelprüfung Leistungspunkten Häufigkeit des Angebots Winter- und Sommersemester Dauer ein Semester Regelprüfungstermin 3. Semester Arbeitsaufwand 180 Stunden (davon 4 SWS Kontaktzeit) Leistungspunkte (ECTS) 6 12

Modul 4: Interkulturelle Kommunikation (Basismodul) Qualifikationsziele Auseinandersetzung mit anthropologischen Gegenständen und Fragestellungen, Verständnis für die Besonderheiten anderer Kulturen, um als Mittler zwischen verschiedenen Kulturen wirken zu können. Inhalte - Kulturanthropologische Konzepte zur Untersuchung und zum Verstehen anderer Kulturen - Reflexion der fremden und der eigenen Kultur - spezifische anthropologische Konzepte zur Charakterisierung von Kulturen wie Religion, Rituale, Sozialstrukturen, Zeitverständnis - landeskundliche und kulturelle Besonderheiten ausgewählter Länder Lehrveranstaltungen - V Landes- und Kulturstudien nicht deutschsprachiger Länder - zwei Seminare Teilnahmevoraussetzung Keine Voraussetzung für die Vergabe Bestehen einer 90-minütigen Klausur von Leistungspunkten Häufigkeit des Angebots jährlich (im Sommersemester) Dauer ein Semester Regelprüfungstermin 4. Semester Arbeitsaufwand 240 Stunden (davon 6 SWS Kontaktzeit) Leistungspunkte (ECTS) 8 13

Modul 5: Texte im Unterricht Deutsch als Fremdsprache (Aufbaumodul) Qualifikationsziele Vertieftes Wissen über linguistische Strukturen von Texten, der textinternen und textexternen Faktoren zur Konstitution von Texten unter Berücksichtigung psycholinguistischer Aspekte, Umgang mit inhaltlich und sprachlich anspruchsvollen Texten sowie Lehrstrategien zur Arbeit mit Texten im DaF-Unterricht. Inhalte - Grundlagen der Textlinguistik - sprachliche und außersprachliche Charakterisierung von Texten aus unterschiedlichen Bereichen von Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft (Landeskunde Deutschland) - Analyse der Texte unter dem Aspekt ihres Einsatzes im DaF-Unterricht, Methodenpluralität - Faktoren der Textrezeption und Textproduktion unter Berücksichtigung psycho-linguistischer Erkenntnisse - sprachliche Spezifika und Übungsmuster beim Einsatz inhaltlich und sprachlich anspruchsvoller Texte aus verschiedenen Bereichen im DaF- Unterricht Lehrveranstaltungen - eine Vorlesung zur Textlinguistik - vier Seminare Teilnahmevoraussetzung Absolvierung der Basismodule Sprachwissenschaftliche Grundlagen und Sprachdidaktische Grundlagen Voraussetzung für die Vergabe Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit von Leistungspunkten (ca. 20 Seiten) Häufigkeit des Angebots Winter- und Sommersemester Dauer zwei Semester Regelprüfungstermin 4. Semester Arbeitsaufwand 420 Stunden (davon 10 SWS Kontaktzeit) Leistungspunkte (ECTS) 14 14

Modul 6: Unterrichtspraktische Kompetenz (Aufbaumodul) Qualifikationsziele Anwendungswissen über Stoffverteilung, Unterrichtsgestaltung sowie Kenntnisse über Lehrstrategien bei der Vermittlung der deutschen Sprache und Kultur im DaF-Unterricht. Inhalte - Vertiefung der fremdsprachdidaktischen Kenntnisse - unterrichtspraktische Anwendungen, Probleme der Unterrichtsgestaltung - Lektionsentwürfe für die Vermittlung von Grammatik und Textarbeit - Einsatz des Computers beim Spracherwerb - Einsatz von Medien (Film, Hörspiel) und ihre Didaktisierung für den Spracherwerb Lehrveranstaltungen - a) fünf Seminare oder - b) vier Seminare und 4 SWS zum Erwerb einer osteuropäischen oder baltischen Sprache Teilnahmevoraussetzung Absolvierung der Basismodule Sprachwissenschaftliche Grundlagen und Sprachdidaktische Grundlagen Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Häufigkeit des Angebots Dauer Regelprüfungstermin Arbeitsaufwand Leistungspunkte (ECTS) 15 a) Bestehen einer 90-minütigen Klausur b) Bestehen einer 60-minütigen Klausur und Sprachnachweis (Klausur) (50% von A1 1 ) Winter- und Sommersemester zwei Semester 6. Semester 450 Stunden (davon 10 SWS Kontaktzeit) 1 Niveaustufe gem. Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GERS) 15