Förderrichtlinien für Projektanträge an die Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Fassung vom

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Transkript:

Förderrichtlinien für Projektanträge an die Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Fassung vom 08.12.2016 Inhalt I. Allgemeine Grundsätze und Informationen II. Antrags- und Förderungsberechtigte III. Anforderungen an die Anträge IV. Antragsweg und Frist der Antragstellung V. Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis der Fördermittel VI. Kürzung und Rückforderung von Zuwendungen VII. Leihgaben VIII. Öffentlichkeitsarbeit IX. Ablehnung von Anträgen X. Ausschlusskriterien Impressum Herausgeber Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien E-mail: regina.risy-stiftung@gmx.de Telefon: 03581467-1105 Telefax: 03581467-1106 Veröffentlicht: www.spk-on.de (Rubrik Unser Unternehmen, Unterpunkt Sparkassenstiftung ) 1

I. Allgemeine Grundsätze und Informationen: Gründung und Zweck der Stiftung Die Stiftung wurde als Stiftung der Kreissparkasse Löbau-Zittau für Kultur, Sport und Gesellschaft im Jahr 1997 errichtet und Anfang des Jahres 1998 von der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen, Bildung und Forschung, der Kunst und kulturellen Aktivitäten, der Heimat- und Brauchtumspflege, des Umweltschutz, sportlicher Betätigung und Gesundheits- pflege sowie der Vertiefung von kulturellen und menschlichen Beziehungen durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Projektförderung im Geschäftsgebiet der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Die Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien im folgenden Stiftung genannt, fördert in sich abgeschlossene Einzelprojekte (Anschaffung, Veranstaltungen etc.) durch finanzielle Zuschüsse, wobei sich die Förderung auf Aktivitäten im Geschäftsgebiet der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien bezieht. Beginn und Realisierung von Projekten Die Projekte sollen nach Möglichkeit noch nicht begonnen worden sein und dürfen erst nach Entscheidung des Stiftungsrates über die Förderung von Projekten realisiert werden. Anspruchsvolle Qualität der Fördermaßnahmen und Antragstellungen Projekte und Fördermaßnahmen sowie deren Antragstellung sollen von ansprechender Qualität sein. Die zur Förderung beabsichtigten Maßnahmen sollen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Besondere Berücksichtigung widerfahren Projekte mit regionaler Bedeutung und größerem öffentlichen Interesse. Kein Rechtsanspruch auf Förderung Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung besteht gemäß 2 (6) der Satzung der Stiftung nicht. II. Antrags- und Förderungsberechtigte: Gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien sind zur Beantragung auf Unterstützung an die Stiftung berechtigt. Förderungsberechtigt sind nur gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannte juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gemeinnützigen Projekten. Darüber hinaus ist der Stiftungsvorstand berechtigt, Vorschläge für Stiftungsprojekte einzubringen, die nicht in jedem Fall den üblichen Fördervoraussetzungen genügen. Je Verein bzw. Körperschaft / juristische Person kann pro Kalenderjahr nur ein Antrag eingereicht werden. III. Anforderungen an die Anträge: Antragsformular und Anlagen Für Anträge auf Projektförderung ist ausschließlich das Antragsformular der Stiftung zu verwenden. Dieses ist auf der Homepage der Sparkasse Oberlausitz- Niederschlesien www.spk-on.de, Rubrik Unser Unternehmen, Unterpunkt Sparkassenstiftung oder auf Nachfrage in einer Filiale der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien erhältlich. Dem Antragsformular sind für die dort erbetenen zusätzlichen Angaben die erforderlichen Anlagen entsprechend beizufügen. 2

Gemeinnützigkeitsbescheinigung und denkmalsrechtliche Genehmigung Es ist in Kopie eine gültige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit des Antragstellers vorzulegen. Im Falle eines Antrages auf Projektförderung, der für ein Projekt im Zusammenhang mit einem Denkmal gestellt wird, ist grundsätzlich eine Kopie der gültigen denkmalrechtlichen Genehmigung beizufügen. Kosten- und Finanzierungsplan Für die Bearbeitung von Förderanträgen ist die Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes sowie eines Zeitplanes für das entsprechende (Einzel-) Projekt erforderlich. Sofern die Möglichkeit besteht, sind auch Vergleichsangebote vorzulegen. Ergeben sich sowohl während der Zeitdauer der Antragstellung bis zur Entscheidungsfindung des Stiftungsrates über die Förderung der Projektanträge als auch nach der Entscheidung des Stiftungsrates Veränderungen im Kosten- und Finanzierungsplan, ist die Stiftung unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Antragsteller hat im Kosten- und Finanzierungsplan verbindlich Auskunft zu geben, wo er weitere Anträge auf Förderung, über den Antrag bei der Stiftung hinaus, gestellt hat. Der allgemeine Hinweis auf potentielle Sponsoren genügt nicht. Öffentliche Zuwendungsgeber, Stiftungen, Unternehmen usw. sind als Adressaten weiterer Anträge einschließlich der Höhe der dort beantragten Fördersummen konkret zu benennen. Üblicherweise wird eine finanzielle Eigenbeteiligung des Antragstellers von 1/3 der beantragten Fördersumme erwartet. Resonanz der Öffentlichkeit und Einnahmen Für Projekte, die generell der Öffentlichkeit zugänglich sind, ist die angestrebte Besucherzahl zu beziffern. Mögliche Einnahmen aus dem eingereichten Projekt (z.b. Verkauf von Eintrittskarten, usw.) sowie deren Verwendungszweck sind zu erläutern und im Kosten- und Finanzierungsplan zu berücksichtigen. Förderung des Gesamtvorhabens Finanzierung von Teilmaßnahmen Die Stiftung tritt als Gesamtförderer des Projektes auf, für das von ihr eine Bewilligung ausgesprochen wurde. Es ist in den Anträgen konkret zu benennen, für welche Teilmaßnahmen des an die Stiftung herangetragenen Projektes die beantragten Mittel verwendet werden sollen. IV. Antragsweg und Frist der Antragstellung Anträge auf Projektförderung an die Stiftung sind fristgerecht bis zum 31.12. des Vorjahres in einer Filiale der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien einzureichen oder sind direkt der Stiftung zuzuleiten. V. Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis der Fördermittel Förderungszusage Nach einer Bewilligung des Antrages durch den Stiftungsrat erhält der Antragsteller eine Förderungszusage der Stiftung aus der Höhe, Art und Umfang der Unterstützung hervorgehen. Die Bewilligung eines Projektförderantrages kann auch mit Auflagen verbunden sein, die in der Förderungszusage aufgeführt werden. Anforderung und Auszahlung bewilligter Fördermittel Die Fördermittel sind bis spätestens 31.12. des auf das Bewilligungsjahr folgenden Kalenderjahres mittels eines formlosen Schreibens durch den Antragsteller anzufordern. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt unmittelbar nach der Anforderung und einer öffentlichkeitswirksamen Übergabe. 3

Nichteinhaltung von Fristen Liegt die Anforderung der Fördermittel nicht bis zum 31.12. des auf das Bewilligungsjahr folgenden Kalenderjahres bei der Stiftung vor, verfallen die bewilligten Mittel und stehen der Stiftung für anderweitige satzungsgemäße Vorhaben zur Verfügung. Verwendungsnachweis Nach der Durchführung des Vorhabens hat der Antragsteller unaufgefordert bis zum 31.12. des auf das Bewilligungsjahr folgenden Kalenderjahres einen Verwendungsnachweis, bestehend aus: Gesamtabrechung aller projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben (Gesamtpositionen) Kopien derjenigen Ausgabenbelege, die mit Mitteln der Stiftung beglichen worden sind (kurzer) Sachbericht über die Realisierung des Projektes Presseartikel, gedruckte Plakate, Programme etc., auf denen auf die Förderung durch die Stiftung hingewiesen wird (sofern vorhanden), einzureichen. Liegt der Stiftung der Verwendungsnachweis nicht bis zu dieser Frist vor, steht der Stiftung die Rückgewährung der bewilligten und ausgezahlten Fördermittel zu. VI. Kürzung und Rückforderung von Zuwendungen Verwendung und Rückzahlung nicht benötigter Fördermittel Werden weniger Mittel für ein Vorhaben benötigt, als durch die Stiftung bewilligt worden sind, steht der Stiftung der Differenzbetrag für anderweitige satzungsgemäße Vorhaben zur Verfügung. Ausgezahlte Mittel, die entgegen früherer Mitteilungen an die Stiftung nicht benötigt werden bzw. wurden, sind an die Stiftung zurückzuzahlen. Fördermittelkürzung bei nicht angezeigten Veränderungen im Projektverlauf Werden Veränderungen des Projektverlaufes, insbesondere in der Zeitplanung oder im Kosten- und Finanzierungsplan (einschließlich möglicher Drittmittelgeber) nicht unverzüglich durch den Antragsteller schriftlich angezeigt, behält sich die Stiftung die Kürzung bereits bewilligter Fördersummen vor. Fördermittelkürzung bei Nichteinhaltung von Auflagen Werden Auflagen, die in der Förderzusage festgelegt sind, nicht eingehalten oder werden nachweislich falsche Angaben gemacht, behält sich die Stiftung die Kürzung bereits bewilligter Fördersummen vor. VII. Leihgaben Die Stiftung überlässt Kunstwerke, die von ihr angekauft wurden, Museen, Galerien oder öffentlich zugänglichen Sammlungen als Leihgaben. VIII. Öffentlichkeitsarbeit Die Stiftung ist berechtigt, kostenfrei in ihrem Jahresbericht oder anderen Publikationen über alle Fördermaßnahmen im einzelnen in Wort und Bild zu berichten. 4

IX. Ablehnung von Anträgen Antragsteller, deren Anträgen nicht entsprochen werden konnte, erhalten eine schriftliche Mitteilung der Stiftung. Die Ablehnung von Anträgen durch die Stiftung wird nicht begründet. X. Ausschlusskriterien Doppelförderung von Sparkasse und Stiftung Projektträger bzw. Projekte, die von der Sparkasse Oberlausitz Niederschlesien Spenden und/oder Sponsoring erhalten, werden durch die Stiftung nicht gleichzeitig gefördert. Deren Anträge werden bereits vor den Gremiensitzungen zurückgewiesen. Nicht-projektgebundene Zwecke Die unmittelbare Ausreichung von Stiftungsmitteln zu nichtprojektgebundenen Zwecken ist nicht möglich. Finanzierung laufender Kosten Die Finanzierung laufender Kosten (z.b. Personal-, Sach- und Betriebskosten) sowie von reinen Baumaßnahmen ist ausgeschlossen. Maßnahmen außerhalb des Geschäftsgebietes der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Projekte von Antragstellern aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Oberlausitz- Niederschlesien, die außerhalb des Geschäftsgebietes der Sparkasse Oberlausitz- Niederschlesien stattfinden, werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Bereits begonnene Vorhaben Vorhaben, die bereits vor der Sitzung des Stiftungsrates begonnen wurden, sind in der Regel von einer Förderung ausgeschlossen. Projekte außerhalb des Förderspektrums Anträge zu Projekten, die nicht dem Stiftungszweck entsprechen (siehe I. Allgemeine Grundsätze und Informationen), werden nicht gefördert und bereits im Vorfeld der Sitzung des Stiftungsrates abgelehnt. Wettbewerbe und Preise Dritter Wettbewerbe, Ausschreibungen und Preise Dritter werden grundsätzlich nicht gefördert. 5