Geschäftsordnung / Allgemeine Vereinsordnung

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Schützenverein St. Vitus Bokeloh e.v. Geschäftsordnung / Allgemeine Vereinsordnung Der Leitspruch des Schützenvereins St. Vitus Bokeloh lautet: Einigkeit, Treue und Geselligkeit! Neben der Satzung regelt diese Geschäftsordnung/Allgemeine Vereinsordnung die innere Organisation des Vereins. Sie beschreibt insbesondere die traditionellen Abläufe und wesentlichen Festlegungen des Vereinslebens sowie die Festfolge beim Schützenfest. Änderungen dieser Geschäftsordnung obliegen dem Beschluss der Mitgliederversammlung. 1. Aufbau des Schützenvereins 2. Aufgaben der Vorstandsmitglieder 3. Aufgaben des Offizierscorps und der Funktioner 4. Zug I, Zug II und Zug III sowie ein Jugendzug 5. Schießsportgruppe 6. Toten- und Gefallenenehrung 7. Sterbefall 8. Witwen 9. Hochzeiten und Geburtstage 10. Vereinsfahne 11. Ehrungen 12. Ablauf Schützenfest 13. Schützenkönig 14. Kassenprüfer 15. Bruderschützenverein Helte 16. Mitgliedschaft in der Vereinigten Schützenbruderschaft der Stadt Meppen (VSB) 17. Thronfest 18. Kompanieschießen 19. SpoWi 20. Schützenhaus 21. Nikolausumzug 22. Mitgliedsbeiträge

1. Aufbau des Schützenvereins Der Verein besteht aus: - Vorstand - Offizierscorps und Funktionern - drei Zügen ( Zug I - Zug II - Zug III ) und einem Jugendzug - Schießsportgruppe 2. Aufgaben der Vorstandsmitglieder Für das laufende Jahr wird vom Vorstand frühzeitig ein Terminplan (Gesamtplan einschließlich Termine für Vorstandssitzungen) erstellt. Zudem kann jedes Vorstandsmitglied bei Vorliegen eines triftigen Grundes beim Vorsitzenden die Einberufung einer weiteren Vorstandssitzung beantragen. Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit der Hälfte der Vorstandsmitglieder erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Der 1. Vorsitzende leitet den Geschäftsbereich des Vereins. Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden, falls dieser verhindert ist. Zudem ist er Ansprechpartner für alle Belange im Zusammenhang mit unserem Schützenhaus. Der 1. Kassenwart führt die Kassenbücher und hat die Aufsicht über das Inventar. Der 2. Kassenwart ist für die gesamte Mitgliederverwaltung sowie den Bankeinzug der Mitgliedsbeiträge verantwortlich. Der 1. Schriftführer erledigt den gesamten Schriftverkehr (Protokolle, Einladungen und Anträge). Der 2. Schriftführer vertritt den 1. Schriftführer, falls dieser verhindert ist. Zudem werden von ihm die Postenbeschreibungen sowie Telefonlisten ständig gepflegt und aktualisiert. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Hälfte der Vorstandsmitglieder steht alljährlich zur Wahl an (Reihenfolge lt. Satzung). Kommandeur und Hauptmann sind durch das bekleidete Offiziersamt Mitglied des Vorstandes. 3. Aufgaben des Offizierscorps und der Funktioner Dem Offizierscorps gehören Kommandeur, Hauptmann, Adjutant, Kompanieführer, sieben Zugführer, vier Fahnenträger, vier Schießoffiziere und zwei Presseoffiziere an. Bis auf die Zugführer werden die Offiziere auf der Mitgliederversammlung im zweijährigen Wechsel in ihren Ämtern bestätigt. Nur bei deren Ausscheiden bzw. bei Nichtbestätigung findet eine Neuwahl statt. Die Reihenfolge im ersten Jahr ist wie folgt festgelegt: Kommandeur, Adjutant, 1. Fahnenträger, 3. Fahnenträger, 1. Schießoffizier, 3. Schießoffizier, 1. Presseoffizier. Im zweiten Jahr stehen dann der Hauptmann, Kompanieführer, 2. Fahnenträger, 4. Fahnenträger, 2. Schießoffizier, 4. Schießoffizier, 2. Presseoffizier zur Bestätigung an.

Der Kommandeur führt das Offizierscorps im Schützenverein und ist für den Ablauf des Schützenfestes verantwortlich. Er kann in dieser Hinsicht im Bedarfsfalle allein seine Entscheidungen treffen. Nach Möglichkeit ist die Genehmigung vom Vorstand einzuholen. Zudem ist der Kommandeur für die Ausstattung und Anzugsordnung im Verein (Koppel, Kordel, Schulterklappen und Sterne) verantwortlich. Der Kommandeur ist Mitglied des Vorstandes. Der Hauptmann ist Vertreter des Kommandeurs in allen Vereinsangelegenheiten. Er leitet zudem in Absprache mit den Feldbauern die Unterhaltung und Pflege unseres Schützenplatzes. Der Hauptmann ist Mitglied des Vorstandes. Die Fahnenträger sind für unsere Vereinfahne verantwortlich. Ansprechpartner und Koordinator ist der 1. Fahnenträger. Die Schützenfahne von St. Vitus Bokeloh wird immer von drei Schützenbrüdern gemeinsam begleitet. Feste Termine mit Vereinsfahne sind im Jahresverlauf die Teilnahme am Schützenfest in Helte und Bokeloh sowie das Meppener Stadtfest und der Volkstrauertag. Auch bei Einladungen zu Jubiläumsschützenfesten nimmt der Verein mit der Vereinsfahne teil. Wenn gewünscht, ist der Schützenverein auch bei Hochzeiten (grün, silbern, gold) und bei Beerdigungen mit der Vereinsfahne dabei. Der 1. Schießoffizier leitet den ganzen Schießbetrieb des Vereins und ist für dessen Durchführung verantwortlich. Schießstand und Vereinsgewehre gehören zu seinem Verantwortungsbereich. Über die Veranstaltungen im Jahresverlauf hat er Buch zu führen und einen zusammenfassenden Jahresbericht auf der jährlichen Mitgliederversammlung abzugeben. In seiner Arbeit wird er von drei weiteren Schießoffizieren unterstützt. Über den Kommandeur hält der 1. Schießoffizier direkten Kontakt zum Vorstand. Der 1. Schießoffizier ist zudem die Verbindungsperson zur Schießsportgruppe. Die Presseoffiziere sind verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit im Verein (Presseberichte und Fotos, Veranstaltungskalender, Internetauftritt). Zu den Funktioner in unserem Schützenverein gehören die Kranzträger, Platzwart/Hauswart, Reiter, Fahrer Seniorenwagen, Scheiben- und Standartenträger und Verantwortliche für die Zugabsperrung. Eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Aufgaben aller Vorstandsmitglieder, Offiziere und Funktioner ist der Postenbeschreibung unseres Schützenvereins zu entnehmen.

4. Zug I, Zug II und Zug III sowie ein Jugendzug Alle Mitglieder unseres Schützenvereins sind einem der drei Züge ( I bis III ) zugeordnet. Die Zugehörigkeit der Mitglieder zu den Zügen ist durch räumliche Grenzen festgelegt. Die Grenze zwischen Zug I und Zug II ist die Straße Ecke Apeldorner Kirchweg/Am Kirchberg. Die Grenze zwischen Zug II und Zug III: Fußweg vom Apeldorner Kirchweg über die Wihostraße, über den Bahndamm, Rehweide, Fußweg zum Eichenweg, über Eichenweg und Römerstraße, Fußweg zur Fillastraße. Besonderheit: Auswärtig wohnende Schützenbrüder werden vorrangig im Zug I geführt. Alle Züge werden von einem Zugführer angeführt. Jeder Zugführer hat einen Stellvertreter. Die Zugführer sind die direkten Ansprechpartner und in erster Linie für die Betreuung der Mitglieder in ihrem Bereich verantwortlich. Zudem obliegt Ihnen vorrangig die Werbung neuer Mitglieder. Die Zugführer werden auf einer eigens einberufenen Zugversammlung gewählt. Dem Jugendzug gehören alle Jugendlichen aus allen drei Zügen bis zum Alter von 21 Jahren an. Der Zugführer vom Jugendzug wird von der Jugend selbst gewählt. 5. Schießsportgruppe Im Schützenverein Bokeloh besteht seit 1957 eine Schießsportgruppe. Es handelt sich um eine Einrichtung des Schützenvereins und sie hat die Aufgabe, innerhalb des Vereins den Schießsport zu pflegen und zu fördern. Der Schießsportgruppe obliegt in enger Abstimmung mit dem Vereinsvorstand die verantwortliche Planung, Organisation und Durchführung des gesamten Schießbetriebes innerhalb der Schießsportgruppe sowie die Teilnahme und Aufstellung von Schießmannschaften, die bei Veranstaltungen und Wettbewerben den Schützenverein St. Vitus Bokeloh vertreten. Die Pflege und Förderung des Schießsportes der Vereinsjugend liegt in den Händen der Schießsportgruppe. Die Schießsportgruppe Bokeloh hat sich dem Kreisschießring Meppen angeschlossen. Bei der Kreismeisterschaft (18 Schießsportgruppen) wird in der Schützenklasse, Damenklasse und Jugendklasse geschossen.

Die Schießportgruppe wählt in seiner Jahreshauptversammlung im Januar einen jeden Jahres einen eigenen Vorstand. Der Vorsitzende und der Kassierer haben bei der Mitgliederversammlung im Winter einen genauen Jahresbericht zu geben. Die Schießsportgruppe hat ihren Übungsabend jeden Donnerstag von 18.30 Uhr bis 23.00 Uhr im Schützenhaus. An diesem Übungsschießen kann jedes Vereinsmitglied teilnehmen. Jugendliche können ab dem 12. Lebensjahr Mitglied der Schießsportgruppe werden. 6. Toten- und Gefallenenehrung Traditionsgemäß übernimmt der Schützenverein zum Gedenken unserer gefallenen und verstorbenen Schützenbrüder die Toten- und Gefallenenehrung am Schützenfestmontag und am Volkstrauertag. Ehrensache für jeden Schützenbruder ist die Teilnahme an der Kranzniederlegung auf unserem Friedhof. 7. Sterbefall Vereinsmitglieder begleiten mit einem Kranz ihren verstorbenen Schützenbruder und grüßen ihn mit der Vereinsfahne und einem musikalischen Gruß zum letzten Mal. Außerdem wird in der örtlichen Tagespresse ein Nachruf veröffentlicht. Der Ablauf ist mit der Trauerfamilie im Vorfeld der Beerdigung abzusprechen. Die Organisation hierzu obliegt dem Kommandeur und dem 1. Vorsitzenden. 8. Witwen Alle Witwen unserer verstorbenen Schützenbrüder sind Ehrenmitglieder und erhalten zum Schützenfest eine gesonderte Einladung und haben freien Eintritt. 9. Hochzeiten und Geburtstage Liegt dem Verein eine entsprechende Einladung vor, bestimmt bei Verheiratung der Zugführer des jeweiligen Zuges in Abstimmung mit dem Brautpaar zwei Schützenbrüder, die ein Geschenk als Zeichen der unmittelbaren Verbundenheit vom Schützenverein überbringen.

Bei Silber- und Goldhochzeit (soweit eine Einladung vorliegt), sowie beim 80. Geburtstag und dann alle 5 Jahre, über bringt das Geschenk der König und ein Vorstandsmitglied. Die Abstimmung mit dem Jubelpaar bzw. dem Geburtstagskind obliegt dem 1. Vorsitzenden. Der Wert der Geschenke ist wie folgt festgelegt: Teilnahme an Hochzeit, Silber- oder Goldhochzeit mit einer Abordnung von zwei Paaren: - Wandteller (20 ) als Präsent des Schützenvereins - zusätzlich pro Paar 30 (festgelegt am 6.1.2013), davon wird ein Blumenstrauß für 15 gekauft, und somit 45 von den beiden Paaren im Kuvert übergeben. Teilnahme an > = 80. Geburtstage: - Präsentkorb im Wert von ca. 40 vom Schützenverein 10. Vereinsfahne Der 29. Juni 1958 ist der Tag der kirchlichen Weihe unserer Vereinsfahne. In den ersten 50 Jahren wurde unsere Fahne häufiger gereinigt und repariert. Eine umfassende Restaurierung erfolgte im Jahr 2014/2015. Die Vereinsfahne ist in unserem Vereinslokal Hotel Am Hasetal in einem Fahnenschrank untergebracht. 11. Ehrungen Bei langjähriger Mitgliedschaft sind entsprechende Ehrungen (ab 5 Jahre 10 15 25 40-50 - 60) vorgesehen. Die Verleihung erfolgt durch den Kommandeur bzw. wird von ihm delegiert. Sonderehrungen für besondere Verdienste übernimmt der Kommandeur in Abstimmung mit dem 1. Vorsitzenden. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern obliegt der Mitgliederversammlung.

12. Ablauf Schützenfest Das Schützenfest in Bokeloh findet am 2. Juliwochende statt. Am Samstag startet das Schützenfest mit dem Jungschützenkönigschießen. Um 20.00 Uhr beginnt der Festball mit dem amtierenden Thron. Der Sonntag ist traditionell organisiert: Treffen der einzelnen Züge, Preisschießen, Antreten auf dem Festplatz mit Ehrungen, Festumzug durch das Dorf, Abholung des Königs, Seniorennachmittag im Festzelt und Ausklang. Auch für den Ablauf am Montag gibt es eine lange Tradition: Antreten der Schützen auf dem Festplatz, Gottesdienst in der Pfarrkirche, Totengedenken am Ehrenmal, gemeinsames Frühstück im Zelt, Königsschießen, Proklamation des neuen Königs im Zelt, Antreten und Abholen des neuen Königs, Kinderbelustigung im Festzelt und um 20.00 Uhr Beginn des Krönungsballes. Der detaillierte Ablauf des Schützenfestes wird alljährlich auf der gemeinsamen Sitzung von Vorstand, Offizierscorps und Reiter/Fahrern Anfang Mai festgelegt und allen Mitgliedern mit der Einladung zugestellt. Diese Einladung zum Schützenfest soll möglichst an alle Haushalte (auch Nichtmitglieder) in Bokeloh verteilt werden. Der Ablauf des Königschießens ist in einer separaten Schießordnung geregelt. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erhalten die Mitglieder sowie deren Ehefrauen bzw. Damen freien Eintritt beim Schützenfest.

13. Schützenkönig (1) Schützenkönig kann werden, wer - das 21. Lebensjahr vollendet hat - im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist und - mindestens 1 Jahr Mitglied des Vereins und - im Bereich des Schützenvereins (in Bokeloh) wohnt. (2) Die Königswürde gilt für 1 Jahr, sie kann frühestens nach Ablauf von 10 Jahren erneut erworben werden. (3) Die Schützenkönigin muss im Bereich des Schützenvereins wohnen und mindestens 18 Jahre alt, oder die Ehefrau des Königs sein. (4) Der Schützenkönig hat sein Throngefolge zu benennen, das aus 4 Paaren besteht. Die Ehrenherren müssen Mitglied im Verein sein und das 21. Lebensjahr vollendet haben. Die Damen des Throngefolges müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Ehrenpaare sollen nach Möglichkeit aus allen Zügen des Vereins kommen. Ehrenherren dürfen zum 2. Mal erst nach 5 Jahren einem neuen Thron angehören. Ein Ehrenherr kann aber als König nach einem Jahr den Thron besteigen. 14. Kassenprüfer Zu jeder Generalversammlung ist die Kasse zu prüfen. Traditionsgemäß erfolgt dies durch mindestens zwei Schützenbrüder des aktuellen Thrones. 15. Bruderschützenverein Helte Traditionell nehmen wir als Bruderverein am Fest Christi Himmelfahrt am Helter Schützenfest teil (Festumzug, gegenseitiger Thronbesuch). Im Gegenzug nimmt unser Bruderschützenverein Helte an unserem Festumzug teil. Der Helter Thron ist Gast bei unserem neuen Thron am Schützenfestmontag. Im Abstand von zwei Jahren treffen sich die Vorstände beider Vereine zu einer gemeinsamen Vorstandssitzung.

16. Mitgliedschaft in der Vereinigten Schützenbruderschaft der Stadt Meppen (VSB) Seit 2009 ist der Schützenverein Bokeloh Mitglied in der erweiterten Vereinigten Schützenbruderschaft der Stadt Meppen. Zuvor gehörten nur die sechs Stadtvereine der VSB an. Im Jahre 2009 sind auch alle Umlandvereine der Vereinigten Schützenbruderschaft beigetreten. Zur VSB gehören heute alle 16 Schützenvereine der Stadt Meppen. Was ist für unseren Schützenverein damit verbunden: Teilnahme an einer Frühjahrs- und Herbstsitzung mit max. drei Vorstandsmitgliedern. - Festlegung zum Stadtfest und Stadtkaiserschießen - Abstimmungen bezüglich der Stadtmeisterschaften (Luftgewehr und KK) - Allgemeine Abstimmungen und Fragen (z.b. Versicherungsfragen, Überprüfung der Schießstände etc.) - Teilnahme an Jubiläen Der Vorsitz in der VSB wechselt turnusgemäß im zweijährigen Rhythmus zwischen den Vereinen. Dazu liegt ein entsprechender Plan vor. Danach übernimmt St. Vitus Bokeloh den Vorsitz in der VSB 2016/2017. Der Verein mit dem Vorsitz stellt auch den Kommandeur beim Stadtfest und bei den Jubiläen. Im Rahmen der VSB nimmt unser Verein auch an der Besuchsregelung der VSB teil. Dies beinhaltet: Wir haben in jedem Jahr einen Verein der VSB zu Gast bei uns auf dem Schützenfest (Vorgabe durch VSB: Betreuung durch den Vorstand, Getränke frei bis ca. 23 Uhr). Zudem nimmt unser Verein an einem anderen Schützenfest mit max. 5 Paaren als geladene Gäste teil. Als Gastgeschenk ist ein Blumenstrauß für das Königspaar festgelegt worden und die Teilnahme in Uniform vorgeschrieben. 17. Thronfest Das Thronfest wird alljährlich im Herbst gefeiert. Es ist eine Zusammenlegung aus der ehemaligen Thronabrechnung und dem Offiziersfest. Das Thronfest ist ein Fest für alle Aktiven beim Schützenfest sowie den beiden Thronen. Seit 2012 wird das Thronfest von beiden Thronen vorbereitet. Die Federführung liegt hier immer beim Vorjahresthron.

18. Kompanieschießen Das Kompanieschießen wird jedes Jahr im Herbst durchgeführt. Dazu sind alle Schützenbrüder eingeladen. Die Organisation des Schießens liegt im Verantwortungsbereich der Schießoffiziere. Die Ausrichtung (Organisation und Theke) wechselt jährlich zwischen den Zügen. Verantwortlich sind hier die Zugführer. Auf der Mitgliederversammlung gibt der 1. Schießoffizier einen Bericht zum Kompanieschießen. 19. SpoWi Seit dem Jahre 2000 wird gemeinsam mit dem Sportverein das alljährliche SpoWi ausgerichtet. Das SpoWi findet immer am Samstag, 14 Tage vor dem Rosenmontagwochenende statt. In begründeten Ausnahmefällen kann von diesem Termin abgewichen werden. Für die Organisation und Durchführung ist ein OrgaTeam (besetzt aus 4 Mitgliedern vom Sportverein und 4 Mitgliedern des Schützenvereins) verantwortlich. Mitglieder sind immer für zwei Jahre dabei. Die Hälfte des Orgateams wird jährlich ausgetauscht. Das OrgaTeam handelt eigenständig. Eine Abstimmung mit den jeweiligen Vorständen der beiden Vereine ist gewünscht. Die finanzielle Verantwortung liegt beim Sportverein und beim Schützenverein. 20. Schützenhaus mit Schießstand Unser jetziger Schießstand wurde bereits in den Jahren 1980/81 in Massivbauweise von den Schützenbrüdern in Eigenarbeit gebaut. 1994/1995 wurde dann unser Schützenhaus mit einer enormen Vereinsleistung (aktive Mitarbeit und Spenden) errichtet. Das Schützenhaus ist Mittelpunkt unseres heutigen Vereinslebens. In regelmäßigen Abständen (möglichst jährlich) soll zum Thema Bewirtschaftung Schützenhaus eine gemeinsame Sitzung mit allen Verantwortlichen (Schießoffiziere, Schießsportgruppe, Thekenmannschaft, Zugführer und Vorstand) durchgeführt werden. Hier können alle anstehende Fragen und notwendigen Arbeiten sowie die wirtschaftliche Situation des Schützenhauses (Kosten/Einnahmen) besprochen werden. Für alle wesentlichen Themen im Zusammenhang mit unserem Schützenhaus ist der 2. Vorsitzende unser Ansprechpartner.

21. Nikolausumzug Bis 2012 wurde der traditionelle Nikolausumzug in Bokeloh vom Förderverein der Grundschule durchgeführt. In 2013 wurde dieser Förderverein aufgelöst. Um diese Tradition nicht fallen zu lassen, hat der Schützenverein hier ab 2013 als Hauptverantwortlicher die Organisation und Durchführung des Nikolausumzuges (einschließlich notwendiger Genehmigungen) übernommen. Unsere Königskutsche wird schon seit vielen Jahren für den Nikolausumzug genutzt. Der Nikolausumzug findet immer am 5. Dezember statt. Vom Schützenverein werden hierzu drei Schützenbrüder (OrgaTeam) benannt und beauftragt, die den Umzug eigenverantwortlich organisieren und durchführen. Dies ist in den Folgejahren auch nur möglich, wenn die jeweiligen Eltern (Kindergarten und Grundschule) und weitere Ehrenamtliche unterstützen und mithelfen. Beim 1. Kassenwart des Schützenvereins ist ein eigenes Konto für den Nikolausumzug eingerichtet. Um den Niklausumzug gesichert durchführen zu können, ist hier mit einem Finanzpolster (bis ca. 1000 ) zu arbeiten. Über eine Verwendung möglicher Überschüsse entscheidet das OrgaTeam in Abstimmung mit dem Vorstand. Unterstützt werden können damit nur Anschaffungen/Maßnahmen im Kindergarten oder in der Grundschule. 21. Mitgliedsbeiträge Schützenverein Jugendliche vom 12. bis zum 17. Lebensjahr: 6,00 Erwachsene vom 18. bis zum 20. Lebensjahr: 12,00 vom 21. bis zum 64. Lebensjahr: 24,00 ab dem 65. Lebensjahr: 12,00 Die Beiträge wurden am 16.11.2007 letztmalig angepasst. ~ - ~ Beschlüsse zur Änderung der Geschäftsordnung werden auf der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gefasst. Beschlüsse, deren Inhalt die Änderung der nachfolgenden Punkte (Inhalte der alten Satzung):????? ist, müssen auf der Mitgliederversammlung die Zustimmung von ¾ der anwesenden Mitglieder finden. Diese Vereinsordnung ist erstmalig mit der Neufassung der Satzung auf der Mitgliederversammlung am 14. November 2014 verabschiedet worden.