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Transkript:

Diese Logistik-Richtlinie ist für den Lieferanten verbindlich. Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein nach Vorschrift zu liefern, ist Kostal vor der Lieferung hierüber zu informieren. 1 Verpackung 1.1. Verpackungsarten Generell gilt, daß für Transporte innerhalb Deutschlands Kostal Tauschbehälter zu verwenden sind. In bestimmten Fällen können teile- und kundenspezifische Verpackungen festgelegt werden wie z.b.: - Bestückte Leiterplatten in Magazinen - Elektrische Bauelemente in ESD-geschützten Behältnissen - Lackierte Teile in oberflächenschützender Verpackung (z.b. Blisterfolien, Zwischenlagen) - Korrosionsgefährdete Teile in Schutzbehältern - Leitungssätze mit Schutz gegen ineinander Verhaken Sind zwischen Lieferant und Kostal spezifische Verpackungen festgelegt, so ist die Ware auch in diesen anzuliefern. Eine fallweise Abweichung von dieser Vereinbarung ist nur mit einer Abweichgenehmigung möglich. In jedem Fall hat der Lieferant durch die Verwendung einer entsprechenden Verpackung und durch Ladeeinheitensicherung dafür Sorge zu tragen, daß die Ware in ordnungsgemäßem Zustand ihr Ziel erreicht. 1.2 Lade-und Verpackungseinheiten 1.2.1 Größe Packmittel Länge (mm) Breite (mm) Höhe (mm) Kostal KLT K 01 600 400 325 Kostal KLT K 02 600 400 220 Kostal KLT K 30 400 300 220 Kostal KLT K 35 400 300 120 Kostal KLT K 15 400 300 325 Kostal KLT K 40 300 400 225 Kostal KLT K 45 300 200 120 VDA KLT 6428 600 400 280 VDA KLT 6414 600 400 147 VDA KLT 4328 400 300 280 VDA KLT 4321 400 300 210 VDA KLT 4314 400 300 140 VDA KLT 3214 300 200 147 Leopold Kostal GmbH & Co. KG Sitz Lüdenscheid, Registergericht Lüdenscheid HRA 9 phg Kostal Verwaltungsgesellschaft mbh Sitz Lüdenscheid, Registergericht Lüdenscheid HRB 1733 Geschäftsführung: Dipl.-Kfm. Helmut Kostal (Vorsitzender) Dr.-Ing. Ludger Laufenberg Dr. rer. nat. Anton Mindl Dipl. oec. Jan P. Nonnenkamp Dipl.-Ing. Joachim Schernikau Anschrift: An der Bellmerei 10, 58513 Lüdenscheid Wiesenstraße 47, 58507 Lüdenscheid Telefon: +49 (0) 23 51 / 16-0 Telefax: +49 (0) 23 51 / 16-24 00 Bellmerei Telefax: +49 (0) 23 51 / 16-13 00 Wiesenstraße Banken: UST-IdNr./Vat No.: Sparkasse Lüdenscheid (BLZ 458 500 05) 14019 SWIFT: WELA DE DD DE 125800885 Deutsche Bank AG Lüdenscheid (BLZ 450 700 02) 2303402 SWIFT: DEUT DE DW 450 Commerzbank AG Lüdenscheid (BLZ 458 400 26) 6238513 SWIFT: COBA DE FF 458 Dresdner Bank AG Lüdenscheid (BLZ 450 800 60) 943913400 SWIFT: DRES DE FF 450

1.2.2 Volumen und Gewichte Packeinheit Ladeeinheit Maximales Gewicht 20 Kg 950 Kg Maximale Abmessungen für L 600 mm 1200 mm Mehrwegverpackungen B 400 mm 1000 mm H 325 mm 1100 mm bzw. siehe Punkt 1.6 Maximale Abmessungen für L 500 mm 1200 mm Einwegverpackungen B 500 mm 1000 mm H 250 mm 1100 mm 1.2.3. Ladeeinheit Maximale Ladehöhe 1.100mm Kartonage, 1.800mm K01 (wenn von Kostal nicht anders vorgeschrieben oder freigestellt, siehe auch Punkt 1.6). Die gesamte Ladeeinheit muß mittels Flurfördermittel gehandhabt werden können. Einfahrweite: 710 mm Einfahrhöhe: 100 mm Mindestfüllgrad Pallette: 80 % Mindestfüllgrad KLT: 80 % RICHTIG 1100 mm (max) FALSCH

1.3 Paletten Euro - und Einweg Paletten müssen der Konstruktion unter RICHTIG entsprechen. Paletten mit anderen Abmessungen oder Konstruktionen bedürfen der Genehmigung durch Kostal. RICHTIG 1.200mm 800mm FALSCH Palette in halber Größe Palette mit allseitigen Unterzügen- 3 zusätzliche Bretter unterwärts befestigt, wie abgebildet

1.4 Liefereinheit Kartonagen Verwendung nur bei ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig. Die einzelnen Packstücke dürfen ein Gewicht von 20 KG nicht überschreiten. Unvollständige Kartonagenlagen und nicht stapelbare Ladeeinheiten sowie Pyramiden von Kartons sind unzulässig. RICHTIG FALSCH

1.5 Verschluß Der Verschluß von Kartonagen hat mit Klebestreifen, der von Ladeeinheiten mit Kunststoffband zu erfolgen. Ladeeinheiten, die aus Palette und Kartonlagen bestehen, sind in zwei Richtungen zu umreifen. Auf keinen Fall dürfen die Umreifungsbänder in die Kartonlagen einschneiden. Wo es die Sicherheit der Ladung erfordert, sind Eckverstärkungen einzusetzen. Stretchfolie und Stahlbänder sind nicht erlaubt! (Ausnahme: Einsatz von Stahlbändern beim Transport von Werkzeugen) RICHTIG FALSCH

1.6 Liefereinheit VDA KLT und Kostal KLT Lagen müssen möglichst flächendeckend gefüllt werden. Wenn keine flächendeckende Beladung der Palette möglich ist, sollte eine kleinere Palette eingesetzt, oder die Lage mit Leergut aufgefüllt werden. Alle KLT müssen auf dem Lieferschein vermerkt sein. Ladeeinheiten sind in Verbund-Stapelweise aufzusetzen. Jeder KLT muß mit einem Warenanhänger nach VDA 4902 versehen sein. Dieser muß so angebracht werden, daß er lesbar ist. Die Anbringung darf nur in den dafür vorgesehenen Taschen bzw. durch Klebepunkte erfolgen. Maximale Stapelhöhe: KLT 3214, 4314, 6414, Kostal K 35 u. K45 KLT 4321, Kostal K02, K 30 u.k40 KLT 6428, 4328, Kostal K01 u. K15 6 Lagen* 4 Lagen** 3 Lagen Die gesamte Verpackungseinheit ist mit zwei Kunststoffbändern zu umreifen. Stretchfolie und Stahlbänder sind nicht erlaubt * in Ausnahmefällen 8 Lagen, ** in Ausnahmefällen 5 Lagen 1.7 Kennzeichnung Bei jeder Lieferung an Kostal ist auf jeder Ladeeinheit, jedem Behälter und jedem Packstück ein VDA- Warenanhänger nach VDA 4902 anzubringen. Gebrauchte Warenanhänger sind immer zu entfernen. Die Kennzeichnung hat deutlich an einer sichtbaren Fläche zu erfolgen. Warenanhänger dürfen auf Mehrweg- Verpackungen nicht geklebt werden. Der Warenanhänger muß alle notwendigen Angaben ebenfalls per Barcode aufweisen, so daß eine Erfassung im Wareneingang per Scanner möglich ist. Die Verwendung der Barcodes muss folgender Richtlinie entsprechen: Verwendet werden können der Code 39 und 1-D2 aus 5 Interleaved. 1. Codeart Code 2/5 Interleaed, mittlere Dichte 2. Abmessung Strichstärke 0,3mm bis 0,5mm, empfohlen 0,4mm oder 0,2mm bis 0,3mm, empfohlen 0,25 = 2 dots bei 200 dpi Verhältnis Barcodelänge / Barcodehöhe <= 7,5 3. Verhältnis der Strichstärken 1/2,5 = schmaler/breiter Strich 4. Verhältnis der Lücken 1/2,5 = schmale/breite Lücke 5. Verhältnis Lücke/Strich 1/1 6. Ruhezone 5 x breite Lücke 7. Darstellungsart positiv Striche schwarz, Lücken und Ruhezone hell 8. Farbe für Bedruckung weiß, RAL 9010 9. Kontrast (Reflexion Hintergrund - Reflexion Striche) / Reflexion Hintergrund = 0,7 Anzahl der 10. Stellen 8 11. Informationsinha Stelle 1-8: Die letzten 8 Stellen der LK-Artikel-Nr. ohne Checksumme lt Lage der in Längsrichtung mittig, möglichst in der unteren Hälfte auf der Oberseite der 12. Bedruckung Kappe. 13. Klartextbeschrift ung oberhalb bzw. unterhalb des Barcodes ist in Klarschrift der Klartext (1 : 1) darzustellen, damit der Informationsinhalt auch im Bedarfsfall mit dem unbewaffneten Auge erfolgen kann.

Anmerkung: Die Eindeutigkeit ist nur gewährleistet, wenn Barcode und identifizierende Bedruckung in einem Vorgang und mit einem Klischee aufgebracht werden. Die Kostal-Artikel-Nr. ist der entsprechenden Nr. der Kunden vorzuziehen, da aus ihr mehr Details wie Abarten, Prozessortyp und Softwarestand etc. hervorgehen, die bei der Endprüfung unbedingt benötigt werden. Beispiele: 1.8 Chargenverfolgung Sollte bei einzelnen Teilen die Angabe einer Chargennummer, gekoppelt mit Chargenverfolgung notwendig sein, so muß jede Chargennnummer separat verpackt werden. 1.9 Verpackungsvereinbarungen 1.9.1 Regelfall In soweit, daß keine abweichenden Vereinbarungen mit dem Lieferanten getroffen wurden, gilt: Dem Lieferanten wird für die Dauer der Geschäftsbeziehung gegen Selbstkostenberechnung ein durchschnittlicher 3-Tages-Bedarf an Verpackungen zur Verfügung gestellt. Dieser wird im Leergutkonto als Guthaben geführt. Die dem Lieferanten von Kostal zur Verfügung gestellten Mehrwegverpackungen sind sachgemäß zu behandeln und ausschließlich für den Versand von Teilen an Kostal einzusetzen. Die Lagerung in Kostal-Behältnissen ist nicht erlaubt. Jedoch kann der Lieferant für seine Belange auf eigene Kosten weitere Kostal-Behälter erstehen, die dann aber nicht in den Leerguttausch mit eingehen und kontenmäßig keine Erwähnung finden. Die Benutzung Dritter von Kostal-Verpackungen ist nur mit Genehmigung von Kostal möglich. Der Lieferant haftet für Beschädigungen und Verlust von Mehrwegverpackung, die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Kostal führt mit allen Lieferanten Leergutkonten. Diese können auf Wunsch des Lieferanten eingesehen werden. Ein monatlicher Buchungsabgleich wird angestrebt. Eine Zwischeninventur kann bei Abweichungen jederzeit von Kostal verlangt werden. Zwischen dem Lieferanten und dem jeweiligen Kostal-Standort besteht eine Eins-zu-Eins-Beziehung. Leergut, das Kostal Lüdenscheid gehört, muss auch an Kostal Lüdenscheid zurückgesendet werden und darf nicht für den Versand an Kostal-Töchter verwendet werden. Nach Abschluß der Geschäftsbeziehung sind die Behälter gereinigt umgekehrt auf Palette gestapelt an Kostal zurückzugeben. Kostal zahlt nach Abschluß der Geschäftsbeziehung gegen Rückgabe der Behälter den Selbstkostenpreis zurück.

Der Lieferant hat dafür zu sorgen, daß jederzeit ausreichende Verpackungen zur Verfügung stehen. Sollte ein Engpaß an Kostal-Behältern entstehen, so hat dies der Lieferant unverzüglich der Leergutabteilung von Kostal (Durchwahl ++49 (0) 2351 16-26 12) zu melden. Eine Anlieferung in abweichender Verpackung darf nur mit Abweichgenehmigung von Kostal erfolgen. Bei Nichteinhalten der festgelegten Verpackung durch Verschulden des Lieferanten behält sich Kostal vor, entsprechende Handlings- und Umpackkosten dem Lieferanten in Rechnung zu stellen. Die Festlegung und Freigabe von Anlieferverpackungen für Produktionsmaterial obliegt der Verpackungsabteilung des jeweiligen Kostal-Werkes. Ziel ist es, eine standardisierte Verpackung aller Anlieferteile zu erreichen. Mehrwegverpackungen dürfen weder beklebt noch beschriftet werden! 1.9.2 Von der Regel abweichende Verpackung Bei spezifisch mit dem Lieferanten vereinbarten Verpackungen gilt die folgende Regel: Einwegverpackungen Die Einwegverpackungen werden vom Lieferanten bereitgestellt, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen. Die Entsorgungskosten der Einwegverpackung trägt der Verursacher, sie werden in keinem Fall zurückgeliefert. Mehrwegverpackung (Lieferanten-Eigentum) Setzt der Lieferant eigene Mehrwegverpackung ein, ist dies grundsätzlich mit Kostal abzustimmen. Kostal verpflichtet sich, die bereitgestellte Mehrwegverpackung sachgemäß zu behandeln und dem Lieferanten unfrei - sofern keine anderslautenden Absprachen bestehen - zurückzusenden. Durch normalen Verschleiß entstandene Wertminderung trägt der Lieferant. 1.10 Anlieferung Die Anlieferung hat im Regelfall mit sortenreinen Paletten zu erfolgen. Lassen sich bei geringen Bestellmengen keine kompletten Ladeeinheiten bilden, können Behälter mit unterschiedlichen Materialnummern zu einer Sammelladeeinheit zusammenstellen. Voraussetzung hierfür ist, daß die Einzelverpackungen separat ausgewiesen werden und die Sammelladeeinheit als Mischsendung gekennzeichnet wird.

1.11 Werkzeuge Werkzeuge dürfen nur transportgesichert angeliefert werden. Hierzu gelten folgende Regelungen: 1. Werkzeuge bis 300 kg Eigengewicht dürfen auf stabilen Transportpaletten transportiert und angeliefert werden. 2. Werkzeuge über 300 kg Eigengewicht müssen auf Europaletten transportiert und angeliefert werden. 3. Die Absicherung der Werkzeuge auf den Holzpaletten erfolgt durch zusätzliche Transportsicherung mittels Metallumreifungsband. 4. Die Werkzeuge sind grundsätzlich transportgesichert und gegen umkippen geschützt auf den Holzpaletten zu lagern. 5. Defekte Holzpaletten sind grundsätzlich verboten. Richtig Falsch Stand:05/2001

2 Transport Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Belieferung frei Haus zur jeweils von Kostal angegebenen Empfangsstelle. 2.1 Warenannahmezeiten Der Wareneingang ist von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr und 16.00 Uhr besetzt. Eine Regelanlieferung hat innerhalb dieser Zeit zu erfolgen. Zielsetzung ist, mit dem Lieferanten feste Anlieferzeiten zu vereinbaren. In Ausnahmen kann die Anlieferung - nach Rücksprache mit Kostal - auch außerhalb dieser Zeit erfolgen. 2.2 Anliefertag Der Tag der Anlieferung ist der in der Bestellung oder im Abruf genannte, bzw. mit dem Kostal-Disponenten vereinbarte Wochentag. Es gelten die mit dem Kostal-Wareneingang vereinbarten Anliefer-Zeitfenster. 2.3 Kostenübernahme Transportkosten, die aufgrund eines Verschuldens seitens des Lieferanten entstehen (Sonderfahrten aufgrund von Lieferverzug, Rücklieferungen aufgrund von Früh- oder Überlieferung), gehen zu Lasten des Lieferanten. Des weiteren werden Kosten, die aufgrund nicht eingehaltener Anliefervorschriften bei Kostal entstehen (Nachforschungsaufwand wegen fehlender Kostal-Materialnummer, fehlendem Revisionsstand etc.), an den Lieferanten weiterbelastet. 2.4 Transportschäden Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, daß die Ware in ordnungsgemäßem Zustand den Lieferort erreicht. Beschädigt angelieferte Ware wird zu Lasten des Lieferanten retourniert. Kostal weist darauf hin, daß auch nicht beschädigte Ware, die zur Lieferung gehört, annahmeverweigert werden kann. 2.5 Lieferpapiere Lieferscheine und Versandaufträge sind gemäß den entsprechenden VDA-Empfehlungen (VDA 4922, Version 2) zu erstellen. Jedem Speditionsauftrag sind ein Satz Lieferscheine sowie alle ansonsten notwendigen Begleitpapiere (Zollpapiere wie EUR1, T1 etc.) als Anlage beizufügen. Auf dem Speditionsauftrag sind alle zur Lieferung gehörenden Lieferscheine aufzuführen. Pro Materialnummer ist ein Lieferschein zu verwenden. Eine Anlieferung mehrerer Materialnummern mit einem Lieferschein ist unzulässig. Des weiteren dürfen verschiedene Chargen nicht auf einem Lieferschein zusammengefaßt werden. Notwendige Angaben auf den Lieferpapieren sind die Kostal Bestellnummer, die Kostal Materialnummer sowie der Revisionsstand, Brutto- und Nettogewicht, Liefermenge, Anzahl der Packstücke, Art und Anzahl der verwendeten Tauschbehälter und die Lieferscheinnummer. 2.6 Transportmittel Es sollten rampenfähige Fahrzeuge zum Einsatz kommen.